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Mitteilungsvorlage

Schlammabfuhrgebühren der Stadt Hamm für das Jahr 2023

0156/22_MV

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage 0156/22 die Schlammabfuhrgebühren für das Jahr 2023 dargelegt. Nach Abschluss der Gebührenkalkulation für das kommende Jahr wurde festgestellt, dass die Kosten für die Entsorgung von Schlamm aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen unverändert bleiben.

Die Gebührenstruktur entspricht weiterhin dem Beschluss, der in der Ratssitzung am 14. Dezember 2021 mit der Beschlussvorlage 0562/21 verabschiedet wurde. Konkret belaufen sich die Gebühren für das Jahr 2023 auf eine Grundgebühr von 60,86 Euro pro Entleerung sowie eine Arbeitsgebühr von 11,81 Euro pro 0,5 Kubikmeter. Zusätzlich fällt eine Abwasserabgabe in Höhe von 17,90 Euro pro pflichtiger Person an. Da die Kalkulation keine Abweichungen zum vorherigen Beschluss ergeben hat, ist eine Änderung der geltenden Gebührensatzung für das Jahr 2023 nicht erforderlich.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 124 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 13.12.2022
    kein Ergebnis hinterlegt

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