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Mitteilungsvorlage

Kurzfristige Erweiterung des Impfangebots: Situation und Umsetzungskonzept

0088/21_MV

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung legt eine Mitteilungsvorlage zur kurzfristigen Erweiterung des Impfangebots in Hamm vor. Hintergrund ist die Beendigung der Impfzentren durch die Bundes- und Landesregierungen zum 30. September. Da die Finanzierung der Weiterführung durch das Land Nordrhein-Westfalen zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht abschließend geklärt war, die Stadt jedoch aufgrund der Infektionslage und der Notwendigkeit von Auffrischungsimpfungen handelt, wurde ein neues Umsetzungskonzept entwickelt.

Das Konzept sieht eine dezentrale Struktur vor, die drei Säulen umfasst. Erstens wird das bestehende Impfmobil als ortsunabhängiges Angebot fortgeführt. Zweitens sollen wechselnde mobile Angebote in Stadtbezirken und Quartieren etabliert werden, wobei öffentliche Immobilien und wohnortnahe Gebäude genutzt werden sollen. Drittens wird ein stationäres Angebot in der Innenstadt geschaffen, wofür Geschäftsräume in der Weststraße angemietet und vorbereitet werden.

Die Umsetzung des erweiterten Angebots ist ab dem 22. November 2021 vorgesehen, sofern die Impfstoffbestellung zeitgerecht erfolgt. Gemäß der aktuellen Erlasslage des Landes ist das Angebot auf Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen für bestimmte Personengruppen beschränkt, darunter Personen ab 70 Jahren, Menschen mit Immundefizienz sowie Personal in Pflege- und medizinischen Einrichtungen. Die Verwaltung plant, durch diese Maßnahmen die Kapazitäten der niedergelassenen Ärzteschaft zu unterstützen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 14.12.2021
    kein Ergebnis hinterlegt

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