Benutzungsgebühren des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes Hamm (ASH) 2021: - Straßenreinigung - Nutzung der Kompostierungsanlage - Deponie
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Mitteilungsvorlage 0011/20 dargelegt, dass die Gebühren des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes Hamm (ASH) für das Jahr 2021 unverändert bleiben. Dies betrifft drei spezifische Bereiche der kommunalen Abfallentsorgung und -reinigung.
Im Bereich der Straßenreinigung sind keine Anpassungen der Kosten vorgesehen. Da die bestehende Gebührensatzung, die im Dezember 2019 beschlossen wurde, weiterhin Bestand hat, ist eine Änderung der Satzung für das Jahr 2021 nicht erforderlich.
Hinsichtlich der Nutzung der Kompostierungsanlage in Hamm werden die Gebühren für das Jahr 2021 ebenfalls nicht angepasst. Laut den Angaben der Verwaltung sind die Gebühren in diesem Bereich seit Anfang 2007 stabil geblieben, weshalb auch hier keine Änderung der geltenden Gebührensatzung aus dem Jahr 2006 notwendig ist.
Ebenso bleibt die Höhe der Gebühren für die Nutzung der Abfalldeponie im Jahr 2021 unverändert. Auf Grundlage der im Dezember 2015 beschlossenen Gebührensatzung ist für diesen Bereich keine Anpassung der Kostenstruktur vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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