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Mitteilungsvorlage

Benutzungsgebühren des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes Hamm (ASH) 2021: - Straßenreinigung - Nutzung der Kompostierungsanlage - Deponie

0011/20_MV

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Mitteilungsvorlage 0011/20 dargelegt, dass die Gebühren des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes Hamm (ASH) für das Jahr 2021 unverändert bleiben. Dies betrifft drei spezifische Bereiche der kommunalen Abfallentsorgung und -reinigung.

Im Bereich der Straßenreinigung sind keine Anpassungen der Kosten vorgesehen. Da die bestehende Gebührensatzung, die im Dezember 2019 beschlossen wurde, weiterhin Bestand hat, ist eine Änderung der Satzung für das Jahr 2021 nicht erforderlich.

Hinsichtlich der Nutzung der Kompostierungsanlage in Hamm werden die Gebühren für das Jahr 2021 ebenfalls nicht angepasst. Laut den Angaben der Verwaltung sind die Gebühren in diesem Bereich seit Anfang 2007 stabil geblieben, weshalb auch hier keine Änderung der geltenden Gebührensatzung aus dem Jahr 2006 notwendig ist.

Ebenso bleibt die Höhe der Gebühren für die Nutzung der Abfalldeponie im Jahr 2021 unverändert. Auf Grundlage der im Dezember 2015 beschlossenen Gebührensatzung ist für diesen Bereich keine Anpassung der Kostenstruktur vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 149 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 15.12.2020
    kein Ergebnis hinterlegt

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