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Mitteilungsvorlage

Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2021

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⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage die Gebührenkalkulation für die Nutzung der städtischen Friedhöfe und Friedhofshallen für das Jahr 2021 vorgelegt. Nach Abschluss der Kalkulation wird mitgeteilt, dass die Gebühren für das Jahr 2021 stabil bleiben. Dies gilt trotz eines Anstiegs der Gesamtkosten.

Die Beibehaltung der Gebührensätze wird primär durch die Auflösung des Sonderpostens „Gebührenausgleich Friedhöfe“ ermöglicht. In diesem Posten werden Kostenüber- und Kostenunterdeckungen zusammengeführt, die aus Abweichungen zwischen den kalkulierten Fallzahlen bzw. Kosten und den tatsächlichen Werten früherer Kalkulationsperioden resultieren. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes sollen solche Differenzen innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren ausgeglichen werden.

Der kalkulierte Gesamtkostendeckungsgrad für das Jahr 202

21 beläuft sich auf 99,17 Prozent. Damit entsprechen die Gebühren weiterhin dem Stand, der in der Ratssitzung vom 9. Dezember 2014 mit der Vorlage 0178/14 beschlossen wurde. Die Vorlage enthält zudem einen interkommunalen Vergleich der Gebührensätze mit anderen Kommunen auf Basis der dort gültigen Gebührensatzungen aus dem Jahr 2020.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 15.12.2020
    kein Ergebnis hinterlegt

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