Beteiligungsberichte der Stadt Hamm für die Jahre 2017 und 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage die Beteiligungsberichte für die Jahre 2017 und 2018 vorgelegt. Die Erstellung dieser Berichte erfolgt gemäß den Vorgaben des § 117 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), die die Stadt zur jährlichen Berichterstattung verpflichtet.
Der Inhalt der Berichte umfasst Informationen zu allen Aufgabenbereichen, die von der Stadt Hamm in privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Form verselbstständigt werden und an denen die Stadt beteiligt ist. Die Dokumentation beinhaltet dabei Details zu den aktuellen Beteiligungsverhältnissen sowie zu den jeweiligen Jahresergebnissen. Darüber hinaus werden der Stand der Verbindlichkeiten, die Entwicklung des Eigenkapitals sowie die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Beteiligungen aufgeführt. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien, darunter der Rat, der Hauptausschuss sowie der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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