Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.112 „Südlich Holtmannskamp“ vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 9.000 Quadratmetern östlich der Münsterstraße und südlich des Holtmannskamps im Stadtbezirk Heessen. Mit der Vorlage wird die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt, welche als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen ist.
Grundlage für das Verfahren ist eine Bauvoranfrage zur Ansiedlung einer großflächigen Einzelhandelsnutzung auf dem Gelände, das derzeit von einem Autohandel genutzt wird. Da die bestehenden planungsrechtlichen Regelungen aus den Jahren 1963 und 1970 nur begrenzte Steuerungsmöglichkeiten bieten, soll der neue Bebauungsplan eine nachhaltige Nachnutzung ermöglichen. Ziel ist es, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die die Versorgung der Stadtteilzentren Heessen und Hammer Norden beeinträchtigen könnten, sowie die Errichtung von Vergnügungsstätten städtebaulich zu regeln. Durch die Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung sollen zudem eine planerische Neustrukturierung des Bereichs und die Prüfung künftiger Wohnnutzungen vorbereitet werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren für die Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt.