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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- 2.Mündlicher Bericht des Kommunalen Ordnungsdienstes
- 3.Vorstellung des Vereinsguides
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Anträge zur Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop vom 08.09.2022, Nr. 0186/22; Schriftliche Anträge liegen nicht vor
- 2.Ausbauplan S 13/22 Ausbau Lippestraße, ParallelfahrbahnZur Vorlage · 0852/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat die Beschlussvorlage 0852/22 zum Ausbau der Parallelfahrbahn der Lippestraße vorgelegt. Der Plan sieht die Erneuerung des Straßenabschnitts zwischen dem St. Georgs-Platz und der Straße An der Steinernen Brücke vor, da die aktuelle Fahrbahn als abgängig eingestuft wird. Im Zuge der Maßnahme soll der bestehende, schmale Radweg aufgegeben und durch einen fahrradstraßengerechten Ausbau ersetzt werden. Die Straße soll künftig als Einbahnstraße in westlicher Richtung betrieben werden, wobei der Anliegerverkehr sowie der Radverkehr freigegeben sind.
Die neue Querschnittsgestaltung sieht eine Verbreiterung der Fahrbahn auf 5,50 Meter sowie einen 1,80 Meter breiten Gehweg vor. Durch eine Teilentsiegelung des alten Radweges soll zudem die bestehende Grünfläche vergrößert werden. Um den Wurzelraum der vorhandenen Bäume zu schützen, wird die neue nördliche Ausbaugrenze gegenüber dem Bestand zurückbleiben. Der Lippeverband wird im Rahmen des Ausbaus Kanalarbeiten durchführen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 235.000 Euro, wovon ein städtischer Eigenanteil von 47.000 Euro beträgt. Die Mittel für die Straßenerneuerung sind auf der entsprechenden Finanzstelle vorhanden. Die technische Planung berücksichtigt die Vorgaben der Behindertenkoordination hinsichtlich Barrierefreiheit und taktiler Leitsysteme. Eine Beteiligung der Eigentümer hat bereits stattgefunden, wobei keine Änderungen am Ausbauplan vorgenommen wurden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Ausbauplan S 14/22 Endausbau Stichweg Uentroper Dorfstraße (Erschließungsgebiet Uentroper Dorfstraße)Zur Vorlage · 0976/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0976/22_VL sieht den Endausbau des Stichwegs Uentroper Dorfstraße im Erschließungsgebiet Uentroper Dorfstraße vor. Ziel der Maßnahme ist die Fertigstellung der öffentlichen Verkehrsfläche, um die Eröffnung eines Lebensmittelmarktes sowie die damit verbundene Verkehrsführung zu ermöglichen. Der Ausbauplan sieht eine Straßenbreite von etwa 8,00 Metern vor, die sich in einem Bogen auf 8,50 Meter erweitert. Die technische Gestaltung umfasst eine asphaltierte Fahrbahn von circa 6,00 Metern Breite sowie einen etwa 2,00 Meter breiten, gepflasterten Gehweg mit Rundbord. Die Beleuchtung erfolgt über LED-Aufsatzleuchten.
Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt durch den Erschließungsträger, welcher auch die Kosten für den Ausbau trägt. Für die Stadt Hamm entstehen durch die Maßnahme keine unmittelbaren Auszahlungen, jedoch fallen nach der Übernahme Folgekosten an. Die Planung berücksichtigt die Anforderungen der Behindertenkoordination, insbesondere hinsichtlich der Barrierefreiheit bei Übergängen, der taktilen Kennzeichnung von Bodenindikatoren sowie der Beschaffenheit der Oberflächen für Rollstuhlfahrer. Ein Grunderwerb ist nicht erforderlich. Die Anlieger wurden im Rahmen von Abstimmungsgesprächen einbezogen. Der Ausbauplan wurde im November 2022 öffentlich ausgelegt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Verzicht der Wegeverbindung über das Grundstück der Kettelerschule und Bau von zwei Toranlagen.Zur Vorlage · 0860/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0860/22_VL sieht vor, die Wegeverbindung über das Grundstück der Kettelerschule zu unterbinden und stattdessen zwei neue Toranlagen zu errichten. Ziel der Maßnahme ist es, den öffentlichen Zugang zum Schulgelände zu reduzieren, um Vandalismus vorzubeugen. Die Verwaltung hat im Rahmen einer Prüfung Möglichkeiten zur Reduzierung des öffentlichen Zugangs untersucht.
Nach dem Entwurf soll der Weg, der vom südlichen Ende der Schützenstraße über das Schulgelände führt, nicht mehr genutzt werden. Als Alternative werden auf das Gelände bestehende Fuß- und Radwegeverbindungen über den Hülsweg sowie einen unbenannten Weg östlich des ehemaligen Newcastle-Kasernengeländes verwiesen. Die geplanten Toranlagen sollen den Haupteingang im Bereich des Parkplatzes sowie den nördlichen Nebeneingang sichern. Das zweiflügelige Tor am südlichen Haupteingang sowie das einflügelige Tor am nördlichen Nebeneingang sollen täglich durch den Schulhausmeister zu Unterrichtsbeginn aufgeschlossen und nach Unterrichtsschluss wieder verschlossen werden.
Die Umsetzung der Maßnahme ist unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung vorgesehen. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf 10.000 Euro, wobei die Mittel für den zweiten Bauabschnitt der Kettelerschule zur Verfügung stehen. Die Auftragsvergabe ist für etwa Februar 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022 · Hauptausschuss und Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 2 Hamm-UentropZur Vorlage · 0942/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0942/22_VL die Durchführung von Baumaßnahmen im Stadtbezirk Hamm-Uentrop beantragt. Ziel der Vorlage ist es, die notwendigen Baumaßnahmen für das Jahr 2023 vorzeitig zu beschließen, um eine rechtzeitige Ausschreibung der Leistungen zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für Projekte, deren Kostenvolumen 25.000 Euro übersteigt und die für die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs von Schulen und Liegenschaften erforderlich sind.
Im Fokus der Planung steht eine Maßnahme an der Schule im grünen Winkel. Hier sind Anstricharbeiten an den Wandflächen der Flure und Treppenhäuser vorgesehen, da diese durch Abnutzung und vorangegangene Bauarbeiten überarbeitungsbedürftig sind. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf 50.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung der Maßnahme ist durch Mittel aus dem Teilergebnisplan des StA/ZD 65, Zeile 13, für Sach- und Dienstleistungen, gesichert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die genannten Baumaßnahmen unter dem Vorbehalt der Empfehlungen der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Schule und Ausbildung zu beschließen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Durchführung der Maßnahmen unter Einbindung externer Fachingenieurbüros vorzunehmen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022 · Hauptausschuss und Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0841/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0841/22_VL wird eine Regelung für den Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Hamm sowie eine Vereinheitlichung der Vorprüfung von Vorhaben angestrebt. Der Vorschlag legt Kriterien für die Einleitung von Bebauungsplanverfahren fest. Dabei sollen Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete ausgeschlossen werden, während die Nutzung von Aufschütungen und Brachflächen vorrangig vorgesehen ist. Standorte entlang von Bundesautobahnen oder Schienenwegen sind zulässig, sofern die Errichtung maximal 500 Meter vom äußeren Fahrbahnrand entfernt erfolgt und die Flächen im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsflächen sowie im Regionalplan als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen sind.
Um die Ertragsfähigkeit der Böden zu sichern, sollen auf landwirtschaftlichen Flächen mit einer Bodenwertzahl von 55 oder höher keine Anlagen errichtet werden, wobei Ausnahmen bei Nachweis der Funktionsfähigkeit, etwa durch Agri-PV, möglich sind. Für Brachflächen oder Aufschüttungen soll eine Erweiterung des Kriterienkatalogs geprüft werden, während Siedlungsflächen für gewerbliche Zwecke reserviert bleiben. Zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes ist die Einsehbarkeit der Anlagen zu minimieren. Vor Beginn eines Bebauungsplanverfahrens ist eine Einzelfallprüfung bezüglich regionaler Planung, Naturschutz, Bodendenkmälern und Überschwemmungsgebieten durchzuführen. Die Vorhabenträger müssen Nachweise erbringen, ein Konzept zur regionalen Wertschöpfung vorlegen und die Erdverkabelung sicherstellen. Eine Anpassung des Kriterienkatalogs bei Änderungen der Rechtsgrundlagen ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0936/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Gemeinden verpflichtet sind, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von geplanten Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen zu berücksichtigen.
Das Konzept ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren der mittelfristigen Finanzplanung angelegt und muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Es stellt eine Übersicht über geplante Maßnahmen dar, ohne eine verbindliche Entscheidung über den tatsächlichen Ausbau zu treffen. Die Aufnahme von Maßnahmen in das Konzept ist zudem eine Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger teilzunehmen. Durch die Aufnahme beabsichtigter, beitragspflichtiger Straßenausbaumaßnahmen sowie Maßnahmen an der technischen Beleuchtung können 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes über dieses Förderprogramm finanziert werden.
Die vorliegende 7. Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen ohne Änderungen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung. Ebenfalls enthalten sind beabsichtigte Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzeptes.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Denkmalbereich Markgrafenufer hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0994/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für das Gebiet „Markgrafenufer“ vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Unterschutzstellung eines etwa 15.438 Quadratmeter großen Bereichs in der Gemarkung Hamm (Flur 21) gemäß § 10 des Denkmalschutzgesetzes NRW. Der geplante Bereich umfasst verschiedene Flurstücke, darunter Wohngrundstücke, Verkehrsflächen sowie öffentliche Grünflächen.
Das Ensemble umfasst primär freistehende Villenbauten aus der Zeit um 1930, die sich entlang des Markgrafenufer zwischen der Marker Allee und der Ahse befinden. Die Bebauung ist durch eine sachliche Schlichtheit und charakteristische Walmdächer geprägt. Neben den Gebäuden sollen auch die zugehörigen Gartenflächen, Einfassungsmauern sowie die Straße Markgrafenufer mit ihrem Baumbestand und eine ovale Grünfläche als Bestandteile des Denkmalbereichs geschützt werden.
Die Vorlage begründet die Maßnahme mit dem Ziel, das äußere Erscheinungsbild dieses zusammenhängenden Gebäudeensembles als Zeugnis der Stadtbaugeschichte zu erhalten. Der Geltungsbereich umfasst unter anderem die Hausnummern 11 bis 24. Planungsrechtlich ist das Gebiet im bestehenden Bebauungsplan als reines Wohngebiet mit maximal zweigeschossiger, offener Bauweise festgesetzt. Die Aufstellung der Satzung soll das kulturelle Erbe der Anlage für die Zukunft sichern.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Breitbandausbau der Gewerbegebiete im Stadtgebiet HammZur Vorlage · 0939/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0939/22_VL sieht den Breitbandausbau in den Gewerbegebieten des Stadtgebiets Hamm vor. Der Hauptausschuss soll dem Ausbau über das Bundesförderprogramm Breitbandausbau Sonderaufruf Gewerbegebiete zustimmen, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Haushaltspläne ab 2024 genehmigt werden. Zudem wird die Einschaltung von Ingenieurbüros und Anwaltskanzleien zur Abwicklung des Förderverfahrens beantragt.
Das Vorhaben umfasst die Ausstattung von 31 ausgewiesenen Gewerbegebieten mit Glasfaseranschlüssen für insgesamt 678 Betriebe. Ziel ist es, eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s im Download und Upload zu gewährleisten. Das Gesamtvolumen der Auszahlungen beläuft sich auf rund 13.522.800 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 bis 2025. Die Finanzierung erfolgt durch Zuwendungen des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 1.352.300 Euro.
Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens soll ein Netzbetreiber für die Planung, Errichtung und den Betrieb des Netzes ermittelt werden. Nach Abschluss der Vergabe ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages vorgesehen. Der Baubeginn der Maßnahmen ist, abhängig vom Verlauf des Vergabeverfahrens, für Mitte 2023 geplant, wobei die Ausbauphase etwa zwei Jahre dauern soll. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Mittel für die Jahre ab 2024 in der entsprechenden Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Grasschnitt an StraßenbankettenZur Vorlage · 0950/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung von Grasschnittarbeiten an Straßenbanketten vorgelegt. Die geplanten Maßnahmen umfassen pflegerische Arbeiten an Fahrbahnbanketten, Straßenseitengräben, bepflanzten Mittelstreifen, Wiesenflächen, bepflanzten Lärmschutzwänden sowie an Straßenbegleitgrün. Ziel der Arbeiten ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch das Zurückschneiden des Aufwuchses an den Fahrbahnrändern.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Grasschnitt für das Jahr 2023 durchzuführen. Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne für die Folgejahre besteht die Option, diese Leistungen auch in den Jahren 2024 und 2025 in Anspruch zu nehmen. Die Verwaltung plant, den Bankettschnitt dreimal jährlich durchzuführen. Durch eine Ausschreibung, die auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgelegt ist, sollen laut Vorlage finanzielle Einsparungen erzielt werden, da eine längerfristige Planung für die beauftragten Unternehmen ermöglicht wird.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf jeweils 75.000 Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025, was einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 225.000 Euro entspricht. Die Mittel für die Jahre 2024 und 2025 werden in der entsprechenden Haushaltsplanung berücksichtigt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie in die zuständigen Bezirksvertretungen der Stadt Hamm geleitet.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Einzäunung der städtischen HundeauslaufflächenZur Vorlage · 0957/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Einzäunung der offiziellen städtischen Hundeauslaufflächen vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, sieben der städtischen Flächen mit einem 1,20 Meter hohen Stabgitterzaun zu versehen. Eine Ausnahme bildet dabei die Fläche im Bezirk Uentrop (Burghügel). Die geplanten Anlagen sollen zudem mit einem 1,00 Meter breiten, selbstständig schließenden Zugangstor ausgestattet werden. Für die Pflege und Unterhaltung der Flächen ist ein 3,00 Meter breites Zufahrtstor vorgesehen.
Zusätzlich zur Einfriedung ist eine Mindestausstattung der Flächen geplant, die jeweils zwei Bänke, zwei Müllbehälter sowie einen Hundekotbeutel-Spender umfasst. Die Verantwortung für die Pflege der Grünflächen und die Leerung der Müllbehälter liegt beim Stadtamt 66. Die Verkehrssicherungspflicht der Stadt beschränkt sich dabei auf den ordnungsgemäßen Zustand der Zäune und Tore, während die allgemeinen Pflichten der Hundehalter unverändert bestehen bleiben.
Die geschätzten Kosten für die Einfriedungen und die Ausstattung belaufen sich auf rund 260.000 Euro brutto, wobei die Mittel für das Jahr 2023 außerplanmäßig bereitgestellt werden sollen. Die Finanzierung erfolgt über den städtischen Eigenanteil. Die Kosten für die laufende Instandhaltung sind nicht in dieser Vorlage enthalten, sollen jedoch aus dem Budget der Grünflächenunterhaltung gedeckt werden. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- F.Empfehlung an den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe
- 1.Förderung der Integration und interkulturellen Arbeit in Heessen, Herringen und Werries; hier: Zuwendungen an das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Hamm e.V.Zur Vorlage · 0980/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm beabsichtigt, die stadtteilorientierte Integrations- und interkulturelle Arbeit des Deutschen Roten Kreuz Kreisverbandes Hamm e.V. für das Jahr 2023 fortzuführen. Die Förderung umfasst die Arbeit in den Stadtteilen Heessen, Herringen und Werries. Für das Jahr 2023 ist eine Zuwendung in Höhe von 211.760 Euro vorgesehen, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 206.000 Euro entspricht. Die Budgeterhöhung wird mit gestiegenen Kosten, insbesondere im Personal- und Mietnebenkostenbereich, begründet.
Die Mittel sind im Haushalt des Jugendamtes enthalten. Die Weiterführung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssatzungen. Zudem sind die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Hamm-Heessen, Hamm-Uentrop und Hamm-Herringen sowie des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe maßgeblich.
Die Angebote des Vereins umfassen unter anderem die Begleitung von Familien, Elternbildungsangebote, Sprachförderprogramme sowie die Flüchtlingshilfe. In den Stadtteilen Heessen, Herringen und Werries werden jeweils halbe Stellen gefördert. Die Sachkosten beinhalten primär Mieten und Nebenkosten für die genutzten Räumlichkeiten sowie Kosten für Honorarkräfte und Veranstaltungen. Zur Sicherung der Qualität sollen die Verwaltung und der Träger in jährlichen Qualitätsdialogen Ziele, Leistungen und Inhalte gemeinsam vereinbaren, um die Angebote an veränderte Bedarfe anzupassen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- G.Mitteilungsvorlagen
- 1.6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West gem. § 20 Landesnaturschutzgesetz NRW („Sandbochumer Heide“)Zur Vorlage · 0171/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, das Verfahren zur 6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West einzuleiten. Gegenstand der Änderung ist der Bereich „Sandbochumer Heide und umliegender Waldgebiete“, der sich zwischen der BAB1 im Westen und der Kamener Straße im Süden sowie im Grenzbereich der Bezirke Herringen und Pelkum erstreckt. Ziel des Verfahrens ist es, Teile dieses Waldkomplexes, der bereits als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, gemäß den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes NRW als Naturschutzgebiete festzusetzen.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der hohen ökologischen Wertigkeit des Gebiets. Laut Biotopkartierungen des Landesamtes für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz (LANUV) finden sich dort geschützte Biotope sowie Lebensraumtypen, die unter der FFH-Richtlinie als besonders schutzwürdig eingestuft sind. Der Waldkomplex, der überwiegend aus Laub- und Nadelwald besteht, dient als wichtiger Lebensraum für verschiedene Vogelarten sowie für Fledermaus-Arten. Zudem umfasst der Suchraum geschützte Elemente wie den Neustädter Bach und verschiedene Kleingewässer.
Das Verfahren umfasst mehrere Planungsschritte, darunter die Erstellung eines Fachbeitrags zum Naturschutz sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Die Umsetzung der Änderungen erfordert sowohl textliche Anpassungen der Entwicklungsziele als auch planzeichnerische Änderungen am bestehenden Landschaftsplan. Mit dem Abschluss des Verfahrens sollen die Schutzgebiete und die damit verbundenen Gebote und Verbote als Satzung rechtskräftig werden.
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- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- H.Anfragen
- 1.Sachstand zum Neubau von FeuerwehrgerätehäusernZur Vorlage · 0323/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anfrage zum Sachstand des Neubaus von Feuerwehrgerätehäusern Informationen von der Stadtverwaltung angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die bauliche Situation des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Uentrop. Die Fraktion weist darauf hin, dass für die zeitgemäße Unterbringung von Personal und Technik ein Neubau erforderlich sei.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragestellungen. Die Verwaltung wird um eine Darstellung des aktuellen Sachstands zum Brandschutzbedarfsplan gebeten. Zudem sollen die Voraussetzungen für einen möglichen Standort in Uentrop erläutert werden. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Einbindung der Löschgruppen in den Entscheidungsprozess sowie die Berücksichtigung der Prioritäten der Einsatzkräfte vor Ort.
Hinsichtlich der Standortsuche bittet die Fraktion um Auskunft darüber, wie weit die Stadtverwaltung mit der Suche nach einem geeigneten Objekt fortgeschritten ist und ob bereits ein favorisierter Standort feststeht oder wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Abschließend wird auf den städtischen Haushaltsplan für die Jahre 2022 und 2023 verwiesen, in dem der Neubau des Gerätehauses für die Jahre 2023/2024 veranschlagt ist. Die Fraktion bittet um die Nennung des aktuellen Zeitplans bis zur Einweihung und Inbetriebnahme des neuen Gebäudes.
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Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Sachstand zum Neubau von FeuerwehrgerätehäusernZur Vorlage · 0512/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Sachstand zum geplanten Neubau des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Uentrop sowie zum Brandschutzbedarfsplan angefragt. Im Fokus der Anfrage standen dabei die Standortwahl, die Einbindung der Einsatzkräfte sowie der zeitliche Ablauf des Bauvorhabens.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Arbeiten am Brandschutzbedarfsplan nach der Einarbeitung des neuen Amtsleiters intensiv fortgesetzt werden und bereits ein Gespräch zwischen einem Gutachterbüro und der Feuerwehr stattgefunden hat. Für einen neuen Standort müssen einsatzstrategische Kriterien erfüllt sein, wobei die Ermittlung der Anfahrtszeiten sowie die Erreichbarkeit der Einsatzkräfte und die Anbindung an das Straßennetz maßgeblich sind. Zudem muss die Fläche ausreichend Platz für den Neubau, Stellflächen und Erweiterungsmöglichkeiten bieten.
Die Löschgruppen werden in die Standortermittlung einbezogen, zudem findet eine regelmäßige Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen von Bereichsführer-Besprechungen statt. Für die Ansiedlung kommen mehrere Standorte in Betracht. Während erste Ansprachen von Grundstückseigentümern erfolglos blieben, werden aktuell Gespräche zum Flächenerwerb geführt, die den Anforderungen der Feuerwehr entsprechen. Ein nicht öffentlicher Beschluss über den Flächenerwerb ist erforderlich. Aufgrund der noch ausstehenden Grundstückskäufe geht die Verwaltung davon aus, dass das neue Gebäude im Laufe des Jahres 2025 in Betrieb genommen werden kann.
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Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- I.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- J.Verschiedenes