Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
Gremium: Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündlicher Bericht
- 1.Kulturentwicklungsplan Stadt Hamm, Evaluation des „Kulturentwicklungsplan der Stadt Hamm bis 2025“/ Definition des Verfahrens zur Neuaufstellung des Plans ab 2024 Vorstellung durch Bernward Tuchmann, TUCHMANN Kulturberatung, Münster/ Berlin
- 2.Zentralbibliothek: Pilotprojekt Erprobung der Sonntagsöffnung; hier: Aktueller Stand der Vorbereitungen
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 1.Anträge zur Niederschrift des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaften vom 21.09.2022; Nr. 199/22
- 2.Auswahl des Programms der städtischen Jazzreihe für die Saison 2023/2024 (5 Konzerte und Abschluss mit dem 10. Internationalen Jazzfest)Zur Vorlage · 0912/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft eine Beschlussvorlage zur Planung der Spielzeit 2023/2024 für die städtische Jazzreihe „Jazz-Forum Hamm“ sowie das 10. Internationale Jazzfest Hamm vorgelegt. Die Planung der Reihe soll unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltsplans 2024 erfolgen.
Das Programm der Reihe umfasst für den Zeitraum vorgesehen bis zu fünf Konzerte im Kurhaus Bad Hamm. Zu den geplanten Terminen gehören Auftritte des Alfrid Sicking Septetts im September 2023, des B3 Fusion Trio im Oktober 2023, der Hellway2high Big Band im November 2023, der Formation „the new hot“ im Januar 2024 sowie der Sängerin Alma Naidu im Februar 2024. Parallel dazu ist die Durchführung des 10. Internationalen Jazzfest Hamm für den Zeitraum vom 11. bis 14. April 2024 vorgesehen, welches nach aktuellem Stand etwa sechs bis acht Konzerte über vier Tage umfassen soll.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage beziffern sich auf einen städtischen Eigenanteil von 21.625 Euro für das Jahr 2023 und 58.750 Euro für das Jahr 2024. Die Gesamtaufwendungen belaufen sich für 2023 auf 31.625 Euro und für 2024 auf 120.000 Euro, während die erwarteten Erträge jeweils 10.000 Euro beziehungsweise 61.250 Euro betragen. Die entsprechenden Haushaltsmittel für 2023 stehen zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 3.Auswahl des städtischen Theaterprogramms der Reihen Schauspiel, Komödie/Unterhaltung und Kabarett für die Spielsaison 2023/2024Zur Vorlage · 0919/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 0919/22_VL befasst sich mit der Auswahl des städtischen Theaterprogramms für die Spielsaison 2023/2024 in Hamm. Das Programm umfasst die Reihen Schauspiel, Komödie/Unterhaltung sowie Kabarett und beinhaltet die Theaterreihen B und C sowie die Kabarettreihe Esprit mit jeweils sechs Veranstaltungen. Die Aufführungen sind im Kurhaus Bad Hamm für 19:30 Uhr angesetzt. Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft soll das Programm beschließen, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltsplan 2024 ff. genehmigt wurde.
Die finanziellen Auswirkungen sehen Auszahlungen von 70.000 € im Jahr 2023 und 80.000 € im Jahr 2024 vor. Den Erträgen von jeweils 35.000 € pro Jahr steht ein städtischer Eigenanteil von 35.000 € für 2023 und 45.000 € für 2024 gegenüber. Die Mittel sind verfügbar.
Das Programm beinhaltet Produktionen des Westfälischen Landestheaters Castrop-Rauxel und des Altonaer Theaters sowie Beiträge der Burghofbühne Dinslaken, des Theater Unikat und des Contra-Kreis-Theaters Bonn. Neben klassischen Stoffen wie Werken von Shakespeare und Edgar Wallace sind auch Kabarett- und Comedy-Formate wie die „Hammer Lachnacht“, das „Hammer Kulturfrühstück“ oder Soloprogramme von Stand-up Comedians vorgesehen. Die Auswahl umfasst zudem szenisches Figurentheater, Musikkabarett und Magie-Shows. Die Veranstaltung „Ich bin raus!“ wird durch das Kultursekretariat NRW Gütersloh gefördert.
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- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.Auswahl des städtischen Theaterprogramms der Reihe Musiktheater für die Saison 2023/2024Zur Vorlage · 0920/22_VL · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft hat die Auswahl des städtischen Theaterprogramms für die Reihe Musiktheater in der Saison 2023/2024 beschlossen. Die Planung sieht vor, in den Jahren 2023 und 2024 jeweils zwei Produktionen als Abonnement anzubieten. Das Programm umfasst eine Mischung aus klassischem Musiktheater, modernem Musical und unterhaltsamen Evergreens. Alle Aufführungen sind für 19:30 Uhr im Kurhaus Bad Hamm angesetzt.
Das Programm umfasst die Produktionen „Hedwig and the Angry Inch“ am 28. Oktober 2023, „Ein rätselhafter Schimmer“ am 16. Dezember 2023, „Goodbye, Norma Jeane“ am 7. März 2024 sowie „Pinkelstadt – ab in die Büsche“ am 4. Mai 2024.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses des Haushaltsplans für die Folgejahfte. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 20.000 Euro im Jahr 2023 und 25.000 Euro im Jahr 2024. Den entsprechenden Aufwendungen stehen Erträge in Höhe von jeweils 15.000 Euro pro Jahr gegenüber. Die Haushaltsmittel für das Jahr 2023 stehen zur Verfügung und wurden in der entsprechenden Planung berücksichtigt.
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- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 5.Auswahl der städtischen Konzert- und Kammerkonzertreihe für die Saison 2023/2024Zur Vorlage · 0975/22_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 0975/22_VL befasst sich mit der Auswahl der städtischen Konzert- und Kammerkonzertreihe für die Spielzeit 2023/2024. Die Verwaltung schlägt hierfür insgesamt fünf Kammerkonzerte sowie sechs Sinfoniekonzerte vor. Die Umsetzung der Programmplanung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie des Beschlusses des Haushaltsplans ab dem Jahr 2024.
Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Veranstaltungen belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 89.917 € im Jahr 2023 und 79.908 € im Jahr 2024. Den Auszahlungen stehen jeweils Erträge von 42.200 € gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 47.717 € für das Jahr 2023 und 37.708 € für das Jahr 2024 ergibt. Die entsprechenden Mittel sind vorhanden.
Das Programm umfasst verschiedene Projekte wie „Inside Orchestra“ und „SchoolSession!“ sowie Aufführungen von Ensembles wie Anima Eterna Brugge, Etta Scollo, dem Ensemble Adapter und German Brass. Zu den aufgeführten Terminausschreibungen gehören ein Weihnachtskonzert, ein Silvesterkonzert der Nordwestdeutschen Philharmonie im Kurhaus sowie ein Sinfoniekonzert des Konzertchors des Städtischen Musikvereins Hamm. Weitere Programmpunkte sind ein Konzert des Janacek Chamber Orchestra im Kurhaus, ein Kammerkonzert des ADELPHI Quartetts im Schloss Heessen sowie ein Format des Bundesjugendorchesters im Kurhaus. Ein weiteres Kammerkonzert ist für April 2024 im Gustav-Lübcke-Museum vorgesehen.
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- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 6.KulturSommer „Kunst-Dünger 2023“Zur Vorlage · 0954/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung des KulturSommer-Programms „Kunst-Dünger 2023“ vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Veranstaltungsreihe im Zeitraum vom 5. Juli bis zum 2. August 2023 umzusetzen. Geplant sind fünf Veranstaltungstage, die jeweils mittwochs im Kurhausgarten oder am Marktplatz an der Pauluskirche stattfinden sollen. Das Programm umfasst verschiedene Genres wie Theater, Musik, Tanz, Varieté und Akrobatik sowie ein spezielles Konzert im Rahmen des „Klangkosmos-Spezials“.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 40.500 Euro für den „Kunst-Dünger“ sowie 10.000 Euro für das Projekt „Klangkosmos“. Während die Kosten für den „Kunst-Dünger“ durch Drittmittel und Zuschüsse gedeckt werden sollen, trägt die Stadt einen Eigenanteil von 10.000 Euro für das Konzertprojekt. Die Finanzierung soll durch Sponsoring sowie Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen gesichert werden. Zudem wird ein Förderantrag bei der Stiftung für Kunst- und Kulturpflege der Sparkasse Hamm sowie eine Prüfung von Fördermöglichkeiten durch das Kultursekretariat Gütersloh angestrebt.
Die Durchführung der Veranstaltungen steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Berücksichtigung etwaiger behördlicher Auflagen. Die Verwaltung behält sich vor, Termine oder Inhalte aufgrund von Sicherheits- oder Hygieneauflagen anzupassen. Das Programm umfasst unter anderem Auftritte von Ensembles aus Deutschland, Finnland, Südafrika und Schweden.
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- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 7.Zuschuss an die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2023Zur Vorlage · 0857/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses an die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2023 vorgelegt. Der Vorschlag sieht eine institutionelle Förderung in Höhe von 50.000,00 Euro vor, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. betreibt seit 1989 das soziokulturelle Zentrum Oberonstraße auf Grundlage eines Ratsbeschlusses. Dem Antrag liegt ein Bericht zum Sachstand sowie Informationen zur Miet- und Personalsituation sowie zur Finanzplanung bei. Der Wirtschaftsplan der Einrichtung umfasst zudem die an die Kulturwerkstatt angebundene Freie Jugendkunstschule.
Die Mittel für die Förderung sind in der Haushaltsplanung 2023 vorhanden. Die Gewährung des Zuschusses ist mit der Auflage verbunden, eine Vernetzung der Angebote mit dem Kulturrevier Radbod zu realisieren. Einzelheiten hierzu sollen in einem Bewilligungsbescheid festgelegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen nicht durch diesen Zuschuss gefördert werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet.
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- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 8.Zuschuss für das Internationale Theaterfestival „hellwach“ 2023 des HELIOS Theaters HammZur Vorlage · 0926/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0926/22 den Vorschlag vorgelegt, dem HELIOS Theater Hamm einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro für das 10. Internationale Theaterfestival „hellwach“ zu gewähren. Die Veranstaltung ist für den Zeitraum vom 20. bis 28. Mai 2023 geplant. Die Gewährung der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Das Festival umfasst Aufführungen, Workshops und Austauschprogramme mit nationalen sowie internationalen Theaterensembles, die sich an ein junges Publikum richten. Als zentraler Veranstaltungsort dient der Kulturbahnhof in Hamm. Das geplante Kostenvolumen für das Festival beläuft sich auf 128.000 Euro. Die Finanzierung soll durch beantragte Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 80.000 Euro, Beiträge kommunaler Partner und EU-Mittel in Höhe von 25.000 Euro sowie durch Unterstützung des Goethe-Instituts, Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Anzeigen gedeckt werden.
Die finanzielle Unterstützung durch die Stadt Hamm basiert auf dem aktuellen Kooperationsvertrag für die Jahre 2022 bis 2024, der eine Förderung von bis zu 10.000 Euro vorsieht. Die entsprechenden Mittel sind in der Budgetplanung 2022/2023 berücksichtigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 9.Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Trägerverein Kulturbahnhof Hamm e.V. für das Jahr 2023Zur Vorlage · 0960/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0960/22_VL die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Trägerverein des Kulturbahnhofs Hamm e.V. für das Jahr 2023 beantragt. Der Zuschuss beläuft sich auf eine Summe von 10.200,00 Euro, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die entsprechenden Mittel wurden in der Haushaltsplanung 2022/2023 berücksichtigt.
Hintergrund der Vorlage ist der Erwerb des Eigentums am Kulturbahnhof durch die Stadt Hamm im Jahr 2022. Da bauliche und technische Maßnahmen, wie etwa die Sicherstellung der Energieversorgung, im Jahr 2023 noch nicht vollständig abgeschlossen sind, wird die Fortführung der Bewirtschaftung durch den Trägerverein beabsichtigt. Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag stattzugeben, um den Weiterbetrieb der Spielstätte sowie die Existenz des Trägervereins zu gewährleisten. Eine endgültige Entscheidung über die künftige Regelung des Betriebs sowie die langfristige Form der Vereinsarbeit steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.
Zusätzlich zu dem beantragten Zuschuss werden die bestehenden Regelungen zur Zahlung von Nutzungsentgelten für kommunale Veranstaltungen fortgeführt. Diese Entgelte belaufen sich jährlich auf 18.000,00 Euro und kommen dem Trägerverein zu. Eine verstärkte Nutzung der Räumlichkeiten durch das Kulturbüro, unter anderem für Formate wie das Kindertheater oder den Klangkosmos Weltmusik, ist vorgesehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Zuschuss an die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2023Zur Vorlage · 0949/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag vorgelegt, nach dem die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 55.000,00 Euro erhalten soll. Die Förderung ist als institutionelle Förderung konzipiert und dient der Absicherung des laufenden Betriebs der Einrichtung.
Die Freie Jugendkunstschule ist laut Verwaltung im Bereich der kulturellen Bildung tätig und arbeitet unter anderem in Kooperationen bei Veranstaltungen wie den „Offenen Ateliers“, den h4 Veranstaltungstagen oder der Kulturnacht mit. Die Personalstruktur der Einrichtung umfasst eine hauptamtliche Leitung, zehn Honorarkräfte im künstlerischen Bereich sowie eine externe EDV-Kraft.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 55.000,00 Euro. Die entsprechenden Mittel wurden in der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 berücksichtigt. Die Zusage des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung durch die Haushaltsmittel. Investitionen oder Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil dieser Förderung. Die Einzelheiten zur Bewilligung sollen in einem separaten Bescheid geregelt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken geäußert.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.Änderung der Gebührensatzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0989/22_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat die 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beschlossen. Die Anpassung der Satzung erfolgt primär aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen im Umsatzsteuerrecht.
Nach Angaben der Verwaltung sind Überlassungsgebühren für Instrumentenausleihen, sofern kein dazugehöriger Fach- oder Ensembleunterricht belegt wird, ab dem genannten Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtig. Für diese Fälle wird eine zusätzliche Erhebung der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 % vorgesehen, die an das Finanzamt abzuführen ist. Die Verwaltung führt dazu aus, dass diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat.
Neben der steuerrechtlichen Anpassung umfasst die Vorlage weitere inhaltliche Änderungen. So wurde das Angebot der 10er-Karte für Erwachsene erweitert und die Gebühren für elementaren Tanz- sowie Musikunterricht neu geregelt. Zudem wurde die Möglichkeit verankert, gebührenfreie Projekte anzubieten, sofern diese durch Landes- oder Bundesmittel gefördert werden. Redaktionelle Anpassungen betreffen zudem die Terminologie innerhalb der Satzung, etwa die Ersetzung des Begriffs Fachbereichsleitung durch Fachgruppenkoordination. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken bewertet.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- D.Empfehlung an den Hauptauschuss
- 1.Zuschuss an den Jugend und Kultur e.V. Hamm – Kulturrevier Radbod – für das Jahr 2023Zur Vorlage · 0965/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0965/22_VL einen Zuschuss für den Verein „Jugend und Kultur e.V. Hamm“ beantragt. Konkret geht es um eine Förderung in Höhe von 55.000,00 Euro für das Jahr 2023, die dem Betrieb des Kulturreviers Radbod zugutkommen soll. Die Zuweisung der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Der Antrag des Vereins umfasst neben der finanziellen Forderung einen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr 2022 sowie eine Planungsübersicht und einen Wirtschaftsplan für das Jahr 2023. Diese Unterlagen enthalten zudem Informationen zur Personalstruktur sowie zum Stand der Vermietungen von Atelier- und Probenräumen.
Die Verwaltung schlägt vor, den beantragten Betrag als institutionelle Förderung zu bewilligen. Mit der Bewilligung ist die Auflage verbunden, eine Vernetzung der Angebote mit der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. und der Freien Jugendkunstschule zu gewährleisten. Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil dieser Förderung; detaillierte Regelungen sollen in einem separaten Bewilligungsbescheid festgelegt werden. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan 2023 vorgesehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- E.Mitteilungsvorlage
- 1.Entsendung von ordentlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm in die Verbandsversammlung des Sparkassen- und GiroverbandesZur Vorlage · 0170/20_VL · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 0170/20_VL befasst sich mit der Entsendung von Vertretern der Sparkasse Hamm in die Verbandsversammlung des Sparkassen- und Giroverbandes Westfalen-Lippe. Gemäß der Satzung des Verbandes sind die Mitgliedssparkassen und deren kommunale Träger dazu verpflichtet, Mitglieder für die Verbandsversammlung zu entsenden.
Die Satzung sieht vor, dass pro Mitgliedssparkasse und deren Träger zwei Mitglieder des Verwaltungsrates sowie das vorsitzende Mitglied des Vorstandes in die Verbandsversammlung entsandt werden. Für den Fall der Verhinderung der ordentlichen Mitglieder sind zudem Vertreter zu bestimmen. Die Vorlage konkretisiert die Besetzung dieser Positionen für die Stadt Hamm.
Als zweites ordentliches Mitglied gemäß § 5 Absatz 2a der Satzung ist der Oberbürgermeister vorgesehen. Für die Besetzung des ersten ordentlichen Mitglieds des Verwaltungsrates sowie der entsprechenden Stellvertretungen ist eine entsprechende Wahl erforderlich. Die vorgeschlagenen Personen für die Entsendung wurden in der Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm am 4. Dezember 2020 zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage enthält keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- F.Verschiedenes