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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I des AWA vom 21.09.2022, 0200/22. Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- B.Mündlicher Bericht
- 1.Bericht über die aktuellen Entwicklungen der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH vom Geschäftsführer Pascal Ledune
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 07.109 – Gewerbepark Münsterstraße Ost – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0931/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0931/22_VL wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 07.109 für den Gewerbepark Münsterstraße Ost sowie die gleichzeitige 39. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Ausweisung von etwa 57.706 m² Fläche für kleinteiliges Gewerbe in der Gemarkung Hamm. Die betroffenen Flächen in Flur 9 werden derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Das Verfahren wird als qualifiziertes Bebauungsplanverfahren gemäß § 8 (3) BauGB als Parallelverfahren geführt. Im Rahmen des Prozesses soll zudem geprüft werden, ob Teilflächen für eine Erweiterung des angrenzenden Gartencenters genutzt werden können.
Der Entwurf sieht vor, die vom Rat beschlossenen Klima-Standards durch textliche und zeichnerische Festsetzungen im Bebauungsplan zu integrieren. Ergänzt werden diese Vorgaben durch eine Checkliste sowie entsprechende Informationen in der Begründung. Zur Untersuchung der ökologischen Auswirkungen werden ein Artenschutzgutachten und ein Umweltbericht erstellt. Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgesehen. Diese soll dazu dienen, über die Ziele, Lösungen und Auswirkungen des Vorhabens zu informieren und Erörterungsmöglichkeiten zu bieten. Als Grundlage für die Planung dienen ein Übersichtsplan, ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sowie ein Luftbild. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.Verkaufsoffene Sonntage 2023 im Stadtbezirk Hamm-MitteZur Vorlage · 0941/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Hamm-Mitte für das Jahr 2023 beschlossen. Die Grundlage für die Entscheidung bildet die Planung der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH -Stadtmarketing-, die für vier Termine Veranstaltungen mit einer Ladenöffnung zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr beantragt hat.
Die geplanten Termine umfassen den 26. März (3. Mobilitätstag), den 24. September (6. Hammer GenussFest), den 29. Oktober (Hamms Bunter Herbst) sowie den 17. Dezember (Familien-Weihnachten). Die Verwaltung hat die Anträge auf Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Anzahl der zulässigen Sonntagsöffnungen sowie die Ausnahmen für bestimmte Feiertage eingehalten werden. Die Verwaltung sah die Voraussetzungen für die Öffnungen als erfüllt an, da die Veranstaltungen dem öffentlichen Interesse an der Belebung der Innenstadt und der Stärkung des Einzelhandels dienen.
Im Vorfeld der Entscheidung fand ein runder Tisch mit lokalen Akteuren statt, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer. Die Stellungnahmen dieser Beteiligten wurden in den Entscheidungsprozess einbezogen. Das Ordnungsamt bestätigte nach Prüfung der Sachgründe die Zulässigkeit der beantragten Sonntagsöffnungen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Kommunales Jobcenter – Planung 2023Zur Vorlage · 0988/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0988/22_VL der Stadtverwaltung Hamm befasst sich mit dem vorläufigen Sachstand der Zielerreichung des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR für das Jahr 2022 sowie der Planung für das Jahr 2023. Der Rat soll den Sachstand zur Kenntnis nehmen und die Planung für 2023 befürworten.
Für das Jahr 2023 sind voraussichtlich 16,145 Millionen Euro an Eingliederungsmitteln vorgesehen, wobei 2,1 Millionen Euro in den Verwaltungshaushalt umgeschichtet werden. Das Gesamtbudget der Eingliederungsmittel beläuft sich auf 14.045.000 Euro. Die Schwerpunkte liegen bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt mit 3,6 Millionen Euro sowie bei Maßnahmen zur Aktivierung mit 3,49 Millionen Euro. Kommunale Mittel in Höhe von 892.000 Euro sind für die Ausbildungsförderung, Jugendberufshilfe und ESF/EU-Projekte vorgesehen.
Im Zuge der Bundesgesetzgebung zum Bürgergeld passt das Jobcenter die Arbeitsweise an. Zu den Handlungsschwerpunkten gehören die berufliche Orientierung Jugendlicher, die Beratung für Erziehende sowie die Integration Zugewanderter, insbesondere Geflüchteter aus der Ukraine. Weitere Schwerpunkte liegen in der Gesundheitsförderung und der Qualifizierung von Menschen ohne Berufsabschluss.
Für 2023 wird ein Gesamtziel von 3.860 Personen in Arbeit, Ausbildung oder Selbstständigkeit angestrebt, unterteilt in verschiedene Zielgruppen wie junge Erwachsene, Frauen, Alleinerziehende und Langzeitleistungsbeziehende. Die mittelfristige Planung bis Ende 2027 sieht eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit bei Personen unter 25 Jahren sowie der Langzeitarbeitslosigkeit vor. Zudem sollen die Integrationsquoten von Frauen und Migrantinnen gesteigert werden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss und Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Breitbandausbau der Gewerbegebiete im Stadtgebiet HammZur Vorlage · 0939/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0939/22_VL sieht den Breitbandausbau in den Gewerbegebieten des Stadtgebiets Hamm vor. Der Hauptausschuss soll dem Ausbau über das Bundesförderprogramm Breitbandausbau Sonderaufruf Gewerbegebiete zustimmen, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Haushaltspläne ab 2024 genehmigt werden. Zudem wird die Einschaltung von Ingenieurbüros und Anwaltskanzleien zur Abwicklung des Förderverfahrens beantragt.
Das Vorhaben umfasst die Ausstattung von 31 ausgewiesenen Gewerbegebieten mit Glasfaseranschlüssen für insgesamt 678 Betriebe. Ziel ist es, eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s im Download und Upload zu gewährleisten. Das Gesamtvolumen der Auszahlungen beläuft sich auf rund 13.522.800 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 bis 2025. Die Finanzierung erfolgt durch Zuwendungen des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 1.352.300 Euro.
Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens soll ein Netzbetreiber für die Planung, Errichtung und den Betrieb des Netzes ermittelt werden. Nach Abschluss der Vergabe ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages vorgesehen. Der Baubeginn der Maßnahmen ist, abhängig vom Verlauf des Vergabeverfahrens, für Mitte 2023 geplant, wobei die Ausbauphase etwa zwei Jahre dauern soll. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Mittel für die Jahre ab 2024 in der entsprechenden Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
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- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Anträge
- 1.Gebühren für AußengastronomieZur Vorlage · 0500/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0500/22_AT wird die weitere Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie in Hamm beantragt. Die bestehende Regelung, die im Rahmen der Beschlussvorlage 0411/21 „ComeBack.Hamm“ verabschiedet wurde, ist nach aktuellem Stand bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Ein Ratsmitglied der Fraktion Die Linke fordert den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit dazu auf, sich für eine Verlängerung dieser Gebührenbefreiung auszusprechen. Als Begründung für den Antrag werden neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie die gestiegenen Einkaufs- und Energiepreise sowie der Rückgang der Kaufkraft bei potenziellen Kundinnen und Kunden angeführt.
Sollte der Ausschuss dem Antrag zustimmen, wird die Verwaltung gebeten, gegebenenfalls kurzfristig eine entsprechende Beschlussvorlage für die Ratssitzung im Dezember zu erstellen, um die Aussetzung der Gebühren über das Jahresende hinaus zu sichern.
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- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- Gebühren für AußengastronomieZur Vorlage · 0552/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit dem Antrag Nummer 0500/22 die Verlängerung der Aussetzung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie beantragt. Die bisherige Regelung, die im Rahmen der Beschlussvorlage 0411/21 „ComeBack.Hamm“ eingeführt wurde, ist zum 31. Dezember 2022 befristet. In der Begründung des Antrags werden die gestiegenen Einkaufs- und Energiepreise sowie der Kaufkraftverlust der Kundschaft als Gründe angeführt. Der Ausschuss wurde aufgefordert, sich für eine Verlängerung der Gebührenbefreiung auszusprechen und die Verwaltung mit der Erstellung einer entsprechenden Beschlussvorlage für die Ratssitzung im Dezember zu beauftragen.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie bereits seit März 2021 ausgesetzt sind. Die Verwaltung führt zudem aus, dass durch die Zustimmung des Rates zur Beschlussvorlage 0901/22 „Gemeinsam für die Wirtschaftskraft unserer Stadt“ die Aussetzung der Gebühren für die Sondernutzung der Außengastronomie sowie für Werbereiter bereits für das Jahr 2023 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- F.Verschiedenes