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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Bericht des Kommunalen Ordnungsdienstes aus dem Stadtbezirk Mitte
- C.Vorstellung des Vereinsguide für den Stadtbezirk Mitte
- D.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0181/22 der Sitzung vom 06.09.2022
- 2.Ausbauplan S 11/22 Ausbau Eschenallee, Bushaltestelle „Eschenallee“Zur Vorlage · 0850/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die Bushaltestelle „Eschenallee“ barrierefrei auszubauen. Das Vorhaben ist Teil eines Modernisierungsprogramms zur Verbesserung der Infrastruktur im ÖPNV, das sich auf zentrale Busachsen und Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen konzentriert.
Die Planung sieht vor, die Haltestellen in beiden Fahrtrichtungen barrierefrei zu gestalten. Auf der Südseite der Straße wird die derzeit zu kurze und schmale Haltebucht durch ein Halten am Fahrbahnrand ersetzt, wobei die Lage der Haltestelle um etwa 20 Meter nach Osten verschoben wird. Dort soll zudem ein Wartehäuschen entstehen. Auf der Nordseite ist für den Ausbau die Fällung eines Baumes erforderlich; eine Ersatzpflanzung ist im Rahmen anderer Straßenbauarbeiten vorgesehen.
Die technischen Details umfassen die Verwendung von Betonsteinpflaster für Gehwege und Radwege sowie die Installation eines 16 cm hohen Kassler Sonderbords, um das barrierefreie Befahren mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Rollatoren zu ermöglichen. Die Planung berücksichtigt zudem die Anforderungen der Behindertenkoordination, etwa durch taktile Leitsysteme, eine angemessene Neigung der Warteflächen und die Platzierung von Haltestellenmasten.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 74.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch Fördermittel sowie eine Beteiligung der Stadtwerke, sodass kein städtischer Eigenanteil anfällt. Ein Grunderwerb ist nicht erforderlich. Der Ausbauplan wurde im November 2022 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Baumpflanzungen Otto-Krafft-PlatzZur Vorlage · 0915/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat die ergänzende Baumpflanzung auf dem Otto-Krafft-Platz beschlossen. Die Maßnahme erfolgt gemäß der vorliegenden Sachdarstellung und Planung, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Der Otto-Krafft-Platz im Südosten der Hammer Innenstadt ist Teil der Ringanlage, deren Gestaltung auf einem Planungswettbewerb aus dem Jahr 1912 basiert. Ein prägendes Element des Platzes ist der Bestand an Rosskastanien, der um 1914 angelegt wurde. Von den ursprünglich 72 Bäumen sind derzeit noch 35 erhalten. Da sich die verbliebenen Exemplare überwiegend in der Alterungsphase befinden, ist mit einem sukzessiven Ausfall einzelner Bäume oder Entnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit zu rechnen.
Um dem historischen Gestaltungsansatz gerecht zu werden und einem Totalausfall des Baumbestandes vorzubeugen, sollen zunächst 16 neue Bäume gepflanzt werden. Dabei soll das ursprüngliche Pflanzraster weitestgehend wiederhergestellt werden. Aufgrund der Konkurrenz zu den Altbäumen bleiben einige Standorte vorerst unbesetzt. Die Sortenwahl weicht von der ursprünglichen Verwendung von Rosskastanien ab. Stattdessen sollen stadtklimafeste, trockenheits- und hitzeangepasste Baumarten der ersten Ordnung mit einer Höhe zwischen 20 und 35 Metern verwendet werden, um die Resilienz des Stadtgrüns zu erhöhen.
Für die Umsetzung im Jahr 2023 sind städtische Mittel in Höhe von 30.000 Euro vorgesehen. Die Investition wird über eine Restnutzungsdauer von 35 Jahren abgeschrieben, was zu jährlichen Kosten von 857,14 Euro führt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Empfehlung an den Rat
- 1.2. Recyclinghof: Standortsuche und Grundsatzbeschluss für den Standort im Gewerbegebiet „Im Ried“Zur Vorlage · 0953/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0953/22_VL sieht die Einrichtung eines zweiten, klimaneutralen Recyclinghofs in Hamm vor. Nach einer Untersuchung von 33 potenziellen Flächen wurde das Grundstück im Gewerbegebiet „Im Ried“ als geeignet befunden. Die städtische Fläche umfasst etwa 13.000 m² und soll zur Entlastung des Recyclinghofs „Am Lausbach“ dienen, der mit rund 250.000 Anlieferungen pro Jahr an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Der neue Standort soll an Spitzenzeiten bis zu 1.000 PKW-Entladungen ermöglichen.
Der geplante Standort soll durch Photovoltaikanlagen bis zu 250.000 kWh klimaneutralen Strom erzeugen und Überschüsse in das Netz der Stadtwerke Hamm einspeisen. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte sind Lärmschutzeinrichtungen und eine einseitig geöffnete Halle vorgesehen. Da die Fläche als Altlast eingestuft ist, wird eine Sanierung durch den Altlastensanierungsverband NRW für das Jahr 2023 erwartet. Aufgrund der geplanten Lagerkapazität von über 100 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle ist eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durch die Bezirksregierung Arnsberg erforderlich.
Der Rat soll die Ergebnisse der Standortuntersuchung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, Planungen durch Ingenieurbüros zu erstellen, Genehmigungen einzuholen und die Planungen in einer Bürgerversammlung zu erörtern. Nach Abschluss der Planungen soll eine Vorlage für einen Baubeschluss inklusive Kostenberechnung vorgelegt werden. Der Zeitplan sieht die Beauftragung von Ingenieurbüros im zweiten Quartal 2023 sowie die Inbetriebnahme des Recyclinghofs für März 2025 vor.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0841/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0841/22_VL wird eine Regelung für den Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Hamm sowie eine Vereinheitlichung der Vorprüfung von Vorhaben angestrebt. Der Vorschlag legt Kriterien für die Einleitung von Bebauungsplanverfahren fest. Dabei sollen Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete ausgeschlossen werden, während die Nutzung von Aufschütungen und Brachflächen vorrangig vorgesehen ist. Standorte entlang von Bundesautobahnen oder Schienenwegen sind zulässig, sofern die Errichtung maximal 500 Meter vom äußeren Fahrbahnrand entfernt erfolgt und die Flächen im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsflächen sowie im Regionalplan als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen sind.
Um die Ertragsfähigkeit der Böden zu sichern, sollen auf landwirtschaftlichen Flächen mit einer Bodenwertzahl von 55 oder höher keine Anlagen errichtet werden, wobei Ausnahmen bei Nachweis der Funktionsfähigkeit, etwa durch Agri-PV, möglich sind. Für Brachflächen oder Aufschüttungen soll eine Erweiterung des Kriterienkatalogs geprüft werden, während Siedlungsflächen für gewerbliche Zwecke reserviert bleiben. Zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes ist die Einsehbarkeit der Anlagen zu minimieren. Vor Beginn eines Bebauungsplanverfahrens ist eine Einzelfallprüfung bezüglich regionaler Planung, Naturschutz, Bodendenkmälern und Überschwemmungsgebieten durchzuführen. Die Vorhabenträger müssen Nachweise erbringen, ein Konzept zur regionalen Wertschöpfung vorlegen und die Erdverkabelung sicherstellen. Eine Anpassung des Kriterienkatalogs bei Änderungen der Rechtsgrundlagen ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0936/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Gemeinden verpflichtet sind, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von geplanten Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen zu berücksichtigen.
Das Konzept ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren der mittelfristigen Finanzplanung angelegt und muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Es stellt eine Übersicht über geplante Maßnahmen dar, ohne eine verbindliche Entscheidung über den tatsächlichen Ausbau zu treffen. Die Aufnahme von Maßnahmen in das Konzept ist zudem eine Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger teilzunehmen. Durch die Aufnahme beabsichtigter, beitragspflichtiger Straßenausbaumaßnahmen sowie Maßnahmen an der technischen Beleuchtung können 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes über dieses Förderprogramm finanziert werden.
Die vorliegende 7. Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen ohne Änderungen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung. Ebenfalls enthalten sind beabsichtigte Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzeptes.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Verkaufsoffene Sonntage 2023 im Stadtbezirk Hamm-MitteZur Vorlage · 0941/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Hamm-Mitte für das Jahr 2023 beschlossen. Die Grundlage für die Entscheidung bildet die Planung der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH -Stadtmarketing-, die für vier Termine Veranstaltungen mit einer Ladenöffnung zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr beantragt hat.
Die geplanten Termine umfassen den 26. März (3. Mobilitätstag), den 24. September (6. Hammer GenussFest), den 29. Oktober (Hamms Bunter Herbst) sowie den 17. Dezember (Familien-Weihnachten). Die Verwaltung hat die Anträge auf Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Anzahl der zulässigen Sonntagsöffnungen sowie die Ausnahmen für bestimmte Feiertage eingehalten werden. Die Verwaltung sah die Voraussetzungen für die Öffnungen als erfüllt an, da die Veranstaltungen dem öffentlichen Interesse an der Belebung der Innenstadt und der Stärkung des Einzelhandels dienen.
Im Vorfeld der Entscheidung fand ein runder Tisch mit lokalen Akteuren statt, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer. Die Stellungnahmen dieser Beteiligten wurden in den Entscheidungsprozess einbezogen. Das Ordnungsamt bestätigte nach Prüfung der Sachgründe die Zulässigkeit der beantragten Sonntagsöffnungen.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Bebauungsplan Nr. 01.074 - Martin-Luther-Straße - / 1. Änderung hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Neuer Aufstellungsbeschluss 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0952/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0952/22_VL behandelt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.074 für die Martin-Luther-Straße im Stadtbezirk Hamm-Mitte. Ziel der Planung ist die städtebauliche Schließung der Ecksituation an der Martin-Luther-Straße, dem Martin-Luther-Platz und der Nassauerstraße durch ein Gebäudeensemble mit Schwerpunkt auf Wohnnutzung. Das rund 800 m² große Plangebiet soll durch den Abriss und Neubau eines Gebäudes sowie die Erweiterung der überbaubaren Fläche um einen westlichen Grünstreifen neu geordnet werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 29.06.2021 sowie die Neufassung eines Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a BauGB vor, um eine geringfügige Erweiterung des Geltungsbereichs formal zu berücksichtigen. Die Gebietskategorie soll von einem besonderen Wohngebiet in ein Urbanes Gebiet geändert werden. Die planungsrechtlichen Festsetzungen beinhalten eine Grundflächenzahl von 1,0, eine Geschossflächenzahl von 4,0 sowie eine maximale Anzahl von fünf Vollgeschossen. Die Gebäudehöhen sind auf eine Firsthöhe von 85,00 m NHN und eine Traufhöhe von 75,00 m NHN begrenzt. Zudem sind Vorgaben zur Dachbegrünung und zur Installation von Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Im Rahmen der bisherigen Behördenbeteiligung wurden fachliche Hinweise zu Themen wie Bergbau, Entwässerung, Denkmalschutz und Artenschutz eingerebracht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verlief ohne einwendende Anregungen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs ist für den 25.10.2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Weiterführung des Stadtteilbüros Hammer Westen in Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. in 2023Zur Vorlage · 0963/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat die Weiterführung des Stadtteilbüros Hamm-Westen in der Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. für das Jahr 2023 beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Da die Zuwendungen des Landes aus dem Programmbereich „Soziale Stadt“ zum 31. Dezember 2022 enden, übernimmt die Stadt Hamm den bisherigen Landesförderanteil für das Quartiersmanagement aus kommunalen Mitteln.
Die Gesamtförderung für das Jahr 2023 beläuft sich auf 451.500 Euro. Dieser Betrag umfasst 210.000 Euro für das Quartiersmanagement, welches Aufgaben wie die Bewohnerbeteiligung, die Netzwerkentwicklung sowie die Förderung der Quartiersentwicklung übernimmt. Weitere 241.500 Euro werden für die Stadtteilarbeit bereitgestellt, die Schwerpunkte in der Elternberatung, der sozialen Arbeit mit Familien sowie der Integration von Zuwanderern setzt. Die Finanzierung umfasst jeweils die Kosten für pädagogische Fachkräfte sowie anteilige Sach-, Gemein- und Betriebskosten.
Die vorliegende Regelung dient als Übergangslösung, um die bestehenden Strukturen im Stadtteil zu sichern. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit dem Träger und weiteren Beteiligten eine konzeptionelle Neuausrichtung der Stadtteilarbeit für die Zeit ab 2024 vorzubereiten. Ziel ist es, die Angebote im Rahmen des Neubaus des Stadtteilzentrums an der Wilhelmstraße dauerhaft zu etablieren und dem Rat eine neue Entscheidungsvorlage vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Trägerhaus Hamm GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 0974/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Errichtung eines sogenannten „Trägerhaus Hamm“ grundsätzlich zugestimmt. Das Projekt sieht die Schaffung eines gemeinsamen Standorts für verschiedene soziale Einrichtungen auf der Brachfläche „Kleine Alleestraße 4“ vor. Zu den geplanten Nutzern gehören die Hammer Tafel e.V., der ASB Hamm mit einem Kontaktcafé sowie eine Tagesstätte für psychisch kranke Menschen und die Aidshilfe Hamm. Die Bündelung der Angebote soll Synergieeffekte nutzen und den steigenden Bedarf an sozialen Dienstleistungen abdecken.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen zu konkretisieren und Planungsleistungen an Fachingenieure zu vergeben, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltsplan 2024 die Genehmigung findet. Zudem sollen Fördermittel, unter anderem aus der Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet Innenstadt 2030, beantragt werden. Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass der Standort aufgrund seiner zentralen Lage und der guten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln geeignet ist. Das Gebäude soll energetische Standards erfüllen und einen städtebaulichen Beitrag zur Entwicklung der südlichen Innenstadt leisten.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2023 belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 300.000 Euro, wobei der städtische Eigenanteil 36.000 Euro beträgt. Die detaillierte Planung inklusive einer belastbaren Kostenschätzung soll im dritten Quartal 2023 zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- F.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Breitbandausbau der Gewerbegebiete im Stadtgebiet HammZur Vorlage · 0939/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0939/22_VL sieht den Breitbandausbau in den Gewerbegebieten des Stadtgebiets Hamm vor. Der Hauptausschuss soll dem Ausbau über das Bundesförderprogramm Breitbandausbau Sonderaufruf Gewerbegebiete zustimmen, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Haushaltspläne ab 2024 genehmigt werden. Zudem wird die Einschaltung von Ingenieurbüros und Anwaltskanzleien zur Abwicklung des Förderverfahrens beantragt.
Das Vorhaben umfasst die Ausstattung von 31 ausgewiesenen Gewerbegebieten mit Glasfaseranschlüssen für insgesamt 678 Betriebe. Ziel ist es, eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s im Download und Upload zu gewährleisten. Das Gesamtvolumen der Auszahlungen beläuft sich auf rund 13.522.800 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 bis 2025. Die Finanzierung erfolgt durch Zuwendungen des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 1.352.300 Euro.
Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens soll ein Netzbetreiber für die Planung, Errichtung und den Betrieb des Netzes ermittelt werden. Nach Abschluss der Vergabe ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages vorgesehen. Der Baubeginn der Maßnahmen ist, abhängig vom Verlauf des Vergabeverfahrens, für Mitte 2023 geplant, wobei die Ausbauphase etwa zwei Jahre dauern soll. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Mittel für die Jahre ab 2024 in der entsprechenden Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Einzäunung der städtischen HundeauslaufflächenZur Vorlage · 0957/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Einzäunung der offiziellen städtischen Hundeauslaufflächen vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, sieben der städtischen Flächen mit einem 1,20 Meter hohen Stabgitterzaun zu versehen. Eine Ausnahme bildet dabei die Fläche im Bezirk Uentrop (Burghügel). Die geplanten Anlagen sollen zudem mit einem 1,00 Meter breiten, selbstständig schließenden Zugangstor ausgestattet werden. Für die Pflege und Unterhaltung der Flächen ist ein 3,00 Meter breites Zufahrtstor vorgesehen.
Zusätzlich zur Einfriedung ist eine Mindestausstattung der Flächen geplant, die jeweils zwei Bänke, zwei Müllbehälter sowie einen Hundekotbeutel-Spender umfasst. Die Verantwortung für die Pflege der Grünflächen und die Leerung der Müllbehälter liegt beim Stadtamt 66. Die Verkehrssicherungspflicht der Stadt beschränkt sich dabei auf den ordnungsgemäßen Zustand der Zäune und Tore, während die allgemeinen Pflichten der Hundehalter unverändert bestehen bleiben.
Die geschätzten Kosten für die Einfriedungen und die Ausstattung belaufen sich auf rund 260.000 Euro brutto, wobei die Mittel für das Jahr 2023 außerplanmäßig bereitgestellt werden sollen. Die Finanzierung erfolgt über den städtischen Eigenanteil. Die Kosten für die laufende Instandhaltung sind nicht in dieser Vorlage enthalten, sollen jedoch aus dem Budget der Grünflächenunterhaltung gedeckt werden. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- H.Mitteilungsvorlage
- 1.Entsendung von ordentlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm in die Verbandsversammlung des Sparkassen- und GiroverbandesZur Vorlage · 0170/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0170/20_VL befasst sich mit der Entsendung von Vertretern der Sparkasse Hamm in die Verbandsversammlung des Sparkassen- und Giroverbandes Westfalen-Lippe. Gemäß der Satzung des Verbandes sind die Mitgliedssparkassen und deren kommunale Träger dazu verpflichtet, Mitglieder für die Verbandsversammlung zu entsenden.
Die Satzung sieht vor, dass pro Mitgliedssparkasse und deren Träger zwei Mitglieder des Verwaltungsrates sowie das vorsitzende Mitglied des Vorstandes in die Verbandsversammlung entsandt werden. Für den Fall der Verhinderung der ordentlichen Mitglieder sind zudem Vertreter zu bestimmen. Die Vorlage konkretisiert die Besetzung dieser Positionen für die Stadt Hamm.
Als zweites ordentliches Mitglied gemäß § 5 Absatz 2a der Satzung ist der Oberbürgermeister vorgesehen. Für die Besetzung des ersten ordentlichen Mitglieds des Verwaltungsrates sowie der entsprechenden Stellvertretungen ist eine entsprechende Wahl erforderlich. Die vorgeschlagenen Personen für die Entsendung wurden in der Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm am 4. Dezember 2020 zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage enthält keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- I.Anfragen
- 1.Muslimische Gebetsräume am BahnhofsgebäudeZur Vorlage · 0339/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte Informationen zum Verbleib und zur Nutzung der Räumlichkeiten im ehemaligen Bahnhofsgebäude zum Gegenstand der parlamentarischen Anfrage gemacht. Hintergrund der Anfrage ist der Erwerb des sogenannten „Kulturbahnhofs“ durch die Stadt Hamm von der Deutschen Bahn.
Die Anfrage bezieht sich auf die Nutzung des Dachgeschosses der ehemaligen Eilgutabfertigung als muslimische Gebetsstätte, die seit den 1990er Jahren genutzt wurde und durch die Deutsche Bahn geschlossen wurde. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wann das Kaufinteresse der Stadt an dem Gebäude gegenüber der Deutschen Bahn angemeldet wurde und ob der Nutzung des Dachgeschosses als Gebetsstätte zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war.
Des Weiteren wird nach dem Umfang der Gespräche zwischen der Stadtverwaltung, der Deutschen Bahn und der muslimischen Gemeinde gefragt. Es wird nach Informationen verlangt, ob die Verwaltung eine vermittelnde Rolle zwischen den Beteiligten eingenommen hat und ob der Integrationsrat über die Schließung der Räumlichkeiten informiert wurde. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, ob alternative Räumlichkeiten für die Nutzung als Gebetsraum vorgeschlagen wurden. Abschließend werden Fragen zum Brandschutz sowie zur Initiative der Stadtverwaltung zur Ermöglichung des Fortbetriebs der Gebetsstätte gestellt.
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Beratungsfolge
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Muslimische Gebetsräume am BahnhofsgebäudeZur Vorlage · 0540/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm Stellung zur Nutzung muslimischer Gebetsräume im Bahnhofsgebäude. Gegenstand der Anfrage waren Fragen zum Kaufinteresse der Stadt Hamm an der ehemaligen Eilgutabfertigung sowie zur Schließung der dortigen Gebetsstätte aufgrund von Brandschutzbedenken.
Nach Angaben der Verwaltung informierte die Deutsche Bahn Ende 2017 darüber, einen Gebäudeteil des Hauptbahnhofs veräußern zu wollen. Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt über die Bahnentwicklungsgesellschaft (BEG), welche mit der Grundlagenermittlung und Wertermittlung des Objekts beauftragt wurde.
Hinsichtlich der Kommunikation zwischen der Deutschen Bahn, der muslimischen Gemeinde und der Stadt Hamm hält die Verwaltung fest, dass grundsätzlich nur die Deutsche Bahn als Eigentümerin und Vermieterin zur Gesprächsführung mit Mietern oder Nutzern berechtigt ist. Ein Gesprächswunsch seitens der Beteiligten wurde der Stadtverwaltung nicht unterbreitet.
Die Verwaltung gab an, keine Informationen über die Beweggründe der Deutschen Bahn bezüglich der Brandschutzthematik zu haben. Die Deutsche Bahn habe die Stadt Hamm zudem nicht um Aussagen zum Brandschutz gebeten. Fragen, die das Verhältnis zwischen der Deutschen Bahn und der Nutzergemeinde betreffen, können von der Stadtverwaltung nicht beantwortet werden.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Trägerhaus Hamm, zu Beschlussvorlage 0974/22Zur Vorlage · 0351/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat im Rahmen einer Anfrage zur Beschlussvorlage 0974/22 bezüglich des geplanten Trägerhauses Hamm Fragen an die Bezirksbürgermeisterin gestellt. Die Fraktion bekundet in der Vorlage eine grundsätzliche Zustimmung zum Projekt der Errichtung des Trägerhauses, möchte jedoch weitere Details zur Planung klären.
Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach der Kapazität des neuen Gebäudes. Es wird angefragt, ob das Projekt so konzipiert ist, dass ein zu erwartender Zuwachs der Nutzung, insbesondere durch die Hammer Tafel, in den kommenden Jahren abgedeckt werden kann und ob entsprechende Ausbaureserven vorhanden sind.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die verkehrliche Situation. Die Fraktion weist auf einen bereits jetzt feststellbaren Zuwachs des PKW-Verkehrs am aktuellen Standort hin und bittet aufgrund der eingeschränkten Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel um die Vorlage eines Konzepts zur Parkraumbewirtschaftung, welches den Schwarzen Weg mit einschließt. Zudem wird nach der Regelung für den Anlieferverkehr sowie nach dem Vorliegen einer Untersuchung zur gesamten verkehrlichen Situation gefragt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Trägerhaus Hamm, zu Beschlussvorlage 0974/22Zur Vorlage · 0538/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Mitte vom 17. November 2022 Fragen zum geplanten Bau des Trägerhauses Hamm beantwortet. Die Anfrage der Fraktion bezog sich auf die zukünftige Nutzungskapazität, die Erreichbarkeit durch den öffentlichen Personennahverkehr, die Parkraumbewirtschaftung sowie die Regelung des Anlieferverkehrs und die allgemeine verkehrliche Situation.
Hinsichtlich der Raumbedarfe gab die Verwaltung an, dass die Werte auf Basis einer Rückkopplung mit den Trägern ermittelt wurden und der Machbarkeitsstudie zugrunde liegen. Die Frage nach der Erreichbarkeit des Standorts mit dem öffentlichen Personennahverkehr wurde ebenfalls mit den Trägern erörtert; der Standort sei aus allen Stadtteilen erreichbar, wobei mögliche Anpassungen am ÖPNV einer gesonderten Prüfung bedürfen. Ein Parkraumkonzept für den gesamten Schwarzen Weg sei für die Beurteilung des Vorhabens nicht erforderlich.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass die vorliegende Machbarkeitsstudie im Zuge der weiteren Planungen noch konkretisiert werden muss. Dies gelte insbesondere für die Details zur Anlieferung, die Anzahl und Verortung der Stellplätze sowie die Organisation des Anlieferverkehrs. Im Vergleich zum derzeitigen Standort an der Friedrichstraße können am neuen Standort Stellplätze untergebracht werden, deren genaue Planung erst im Rahmen der weiteren Projektentwicklung erfolgt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- J.Anregungen
- 1.Antrag auf Einrichtung von AnwohnerparkplätzenZur Vorlage · 0078/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Anwohner des westlichen Schleppweges, im Bereich zwischen C. Weg und Tannenhof, haben im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte die Einrichtung von Anwohnerparkplätzen beantragt. Mit diesem Antrag wird die Einführung von Parkausweisen für die Anwohner der genannten Straße gefordert.
Die Antragstellenden begründen ihr Anliegen damit, dass die vorhandenen Stellplätze im Bereich des westlichen Schleppweges bereits seit längerer Zeit von Personen genutzt werden, die nicht in diesem Wohngebiet ansässig sind. Hierzu zählen laut der Anregung auch Angehörige von externen Unternehmen. Die Nutzung der Parkflächen durch Nichtanwohner führe dazu, dass die Zufahrten zu den Wohnhäusern behindert werden. Durch die Einrichtung von Anwohnerparkplätzen und die damit verbundene Regelung soll das Parkverhalten in der Straße so gesteuert werden, dass die Zufahrten wieder frei bleiben. Die Anwohner bitten die Bezirksbürgermeisterin sowie die Bezirksvertretung um Zustimmung und Unterstützung bei der Umsetzung dieses Vorhabens.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Antrag auf Einrichtung von AnwohnerparkplätzenZur Vorlage · 0525/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Anwohner des westlichen Schleppwegs haben im Rahmen einer Bürgeranregung die Einrichtung von Anwohnerparkplätzen beantragt. Die Antragstellenden führen an, dass die begrenzten Stellflächen in der Straße durch Nichtanwohner sowie durch Angehörige externer Firmen genutzt werden, was zu Behinderungen der Grundstückszufahrten führe. Ziel der Anregung ist es, durch die Einführung von Parkausweisen das Parkverhalten in diesem Bereich zu regulieren.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass die Parksituation im nördlichen Abschnitt des Schleppwegs bereits im Jahr 2019 Gegenstand von Beratungen war. Dabei wurde festgehalten, dass Bewohnerparkregelungen nicht isoliert für eine einzelne Straße beschlossen werden können, um Verdrängungseffekte in angrenzende Bereiche zu vermeiden. Eine solche Regelung müsste daher das gesamte umliegende Wohngebiet einschließen.
Die Verwaltung beabsichtigt, die erneute Anregung zum Anlass zu nehmen, die Parksituation im gesamten Wohnbereich zwischen Ludwig-Erhard-Straße, Caldenhofer Weg und Ahornallee zu untersuchen. Im Rahmen dieser Untersuchung soll geprüft werden, ob die Auslastung des Parkraums und der Anteil an Fremdparkern eine Bewohnerparkregelung rechtfertigen. Zudem soll ermittelt werden, ob die Parkprobleme in einzelnen Straßenabschnitten durch verkehrslenkende Maßnahmen wie Markierungen, Beschilderungen oder eine veränderte Parkplatzanordnung gelöst werden können.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- K.Verschiedenes