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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Einwohnerfragestunde
- 2.Vorstellung der Vereinsunterstützerin
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift 0175/22 der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm Bockum-Hövel vom 31.08.22
- 2.Zuschuss zum Karneval 2023 – GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 0927/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat in ihrer Sitzung am 23. November 2022 einen Grundsatzbeschluss zur finanziellen Unterstützung der Karnevalsveranstaltungen für das Jahr 2023 gefasst. Vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung beschloss das Gremium, die Karnevalsumzüge mit einer Gesamtsumme von maximal 1.500 Euro aus dem Bezirksbudget zu bezuschussen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass das Karnevalskonzept im Stadtbezirk Hamm-Bockum-Hövel vor einigen Jahren umgestellt wurde. In der Folge habe der Karnevalsumzug an Bedeutung gewonnen und finde Anklang in der Bevölkerung des Stadtbezirks sowie der gesamten Stadt. Da die Veranstaltung durch verschiedene Institutionen gesponsert wird, dient der beantragte Betrag als Beteiligung des Stadtbezirks an den Kosten.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf die genannten 1.500 Euro. Die entsprechenden Mittel sind im Teilergebnisplan des Stadtamtes/Zentraler Dienst (StA/ZD 17) unter der Position der sonstigen ordentlichen Aufwendungen vorgesehen und stehen im Bezirksbudget zur Verfügung. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes war für diesen Vorgang nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 6 Hamm-Bockum-HövelZur Vorlage · 0932/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0932/22_VL der Verwaltung befasst sich mit der Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 6 Hamm-Bockum-Hövel. Im Zentrum steht die Durchführung von Baumaßnahmen, die für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs in Schulen und Liegenschaften als notwendig erachtet werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die geplante Maßnahme im Verwaltungsgebäude Teichweg 1. Hier soll der Einbau einer Brandmeldeanlage erfolgen, um den Brandschutzvorschriften sowie dem Personenschutz zu entsprechen. Der erste Bauabschnitt umfasst den Ausbau von Rettungs- und Fluchtwegen durch den Einsatz von Rauchmeldern und Druckknopfmeldern inklusive Sockelsirenen.
Die für diese Maßnahme veranschlagten Kosten belaufen sich auf 50.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus einer Instandhaltungsrückstellung, die bereits im Haushaltsjahr 2021 gebildet wurde, sodass die Ergebnisrechnung des Haushaltsjahres 2023 nicht durch diese Aufwendungen belastet wird.
Die Verwaltung schlägt vor, die genannten Baumaßnahmen unter dem Vorbehalt der Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung zu beschließen. Zudem wird die Beauftragung der Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen unter Einbindung externer Büros beantragt.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0841/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0841/22_VL wird eine Regelung für den Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Hamm sowie eine Vereinheitlichung der Vorprüfung von Vorhaben angestrebt. Der Vorschlag legt Kriterien für die Einleitung von Bebauungsplanverfahren fest. Dabei sollen Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete ausgeschlossen werden, während die Nutzung von Aufschütungen und Brachflächen vorrangig vorgesehen ist. Standorte entlang von Bundesautobahnen oder Schienenwegen sind zulässig, sofern die Errichtung maximal 500 Meter vom äußeren Fahrbahnrand entfernt erfolgt und die Flächen im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsflächen sowie im Regionalplan als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen sind.
Um die Ertragsfähigkeit der Böden zu sichern, sollen auf landwirtschaftlichen Flächen mit einer Bodenwertzahl von 55 oder höher keine Anlagen errichtet werden, wobei Ausnahmen bei Nachweis der Funktionsfähigkeit, etwa durch Agri-PV, möglich sind. Für Brachflächen oder Aufschüttungen soll eine Erweiterung des Kriterienkatalogs geprüft werden, während Siedlungsflächen für gewerbliche Zwecke reserviert bleiben. Zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes ist die Einsehbarkeit der Anlagen zu minimieren. Vor Beginn eines Bebauungsplanverfahrens ist eine Einzelfallprüfung bezüglich regionaler Planung, Naturschutz, Bodendenkmälern und Überschwemmungsgebieten durchzuführen. Die Vorhabenträger müssen Nachweise erbringen, ein Konzept zur regionalen Wertschöpfung vorlegen und die Erdverkabelung sicherstellen. Eine Anpassung des Kriterienkatalogs bei Änderungen der Rechtsgrundlagen ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0936/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Gemeinden verpflichtet sind, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von geplanten Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen zu berücksichtigen.
Das Konzept ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren der mittelfristigen Finanzplanung angelegt und muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Es stellt eine Übersicht über geplante Maßnahmen dar, ohne eine verbindliche Entscheidung über den tatsächlichen Ausbau zu treffen. Die Aufnahme von Maßnahmen in das Konzept ist zudem eine Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger teilzunehmen. Durch die Aufnahme beabsichtigter, beitragspflichtiger Straßenausbaumaßnahmen sowie Maßnahmen an der technischen Beleuchtung können 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes über dieses Förderprogramm finanziert werden.
Die vorliegende 7. Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen ohne Änderungen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung. Ebenfalls enthalten sind beabsichtigte Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzeptes.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Bebauungsplan Nr. 06.097 – Schulstraße – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0937/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0937/22 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.097 – Schulstraße – beantragt. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Bockum-Hövel und umfasst das Flurstück 229. Die Fläche wird im Westen durch die Schulstraße und im Süden durch die Ermelinghofstraße begrenzt.
Ziel des Verfahrens ist eine städtebauliche Nachverdichtung auf einer etwa 2.500 Quadratmeter großen Fläche. Auf dem Grundstück, das bisher mit einem Einfamilienhaus und einer Garage bebaut war, sollen barrierefreie Wohnungen sowie optional eine Tagespflegeeinrichtung entstehen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 06.017 – Römerstraße – aus dem Jahr 1969 überplant werden. Die geplante Änderung sieht vor, die Festsetzung von einem reinen Wohngebiet zu einem allgemeinen Wohngebiet zu ändern und eine maximal dreigeschossige Bebauung zu ermöglichen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Planung ist zudem ein Erhaltungsgebot für eine Blutbuche auf dem Grundstück sowie für die Straßenbäume in der Schulstraße vorgesehen. Die Verwaltung beantragt zudem, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich, da dieser das Gebiet bereits als Wohnbaufläche ausweist.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Breitbandausbau der Gewerbegebiete im Stadtgebiet HammZur Vorlage · 0939/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0939/22_VL sieht den Breitbandausbau in den Gewerbegebieten des Stadtgebiets Hamm vor. Der Hauptausschuss soll dem Ausbau über das Bundesförderprogramm Breitbandausbau Sonderaufruf Gewerbegebiete zustimmen, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Haushaltspläne ab 2024 genehmigt werden. Zudem wird die Einschaltung von Ingenieurbüros und Anwaltskanzleien zur Abwicklung des Förderverfahrens beantragt.
Das Vorhaben umfasst die Ausstattung von 31 ausgewiesenen Gewerbegebieten mit Glasfaseranschlüssen für insgesamt 678 Betriebe. Ziel ist es, eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s im Download und Upload zu gewährleisten. Das Gesamtvolumen der Auszahlungen beläuft sich auf rund 13.522.800 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 bis 2025. Die Finanzierung erfolgt durch Zuwendungen des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 1.352.300 Euro.
Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens soll ein Netzbetreiber für die Planung, Errichtung und den Betrieb des Netzes ermittelt werden. Nach Abschluss der Vergabe ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages vorgesehen. Der Baubeginn der Maßnahmen ist, abhängig vom Verlauf des Vergabeverfahrens, für Mitte 2023 geplant, wobei die Ausbauphase etwa zwei Jahre dauern soll. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Mittel für die Jahre ab 2024 in der entsprechenden Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Grasschnitt an StraßenbankettenZur Vorlage · 0950/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung von Grasschnittarbeiten an Straßenbanketten vorgelegt. Die geplanten Maßnahmen umfassen pflegerische Arbeiten an Fahrbahnbanketten, Straßenseitengräben, bepflanzten Mittelstreifen, Wiesenflächen, bepflanzten Lärmschutzwänden sowie an Straßenbegleitgrün. Ziel der Arbeiten ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch das Zurückschneiden des Aufwuchses an den Fahrbahnrändern.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Grasschnitt für das Jahr 2023 durchzuführen. Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne für die Folgejahre besteht die Option, diese Leistungen auch in den Jahren 2024 und 2025 in Anspruch zu nehmen. Die Verwaltung plant, den Bankettschnitt dreimal jährlich durchzuführen. Durch eine Ausschreibung, die auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgelegt ist, sollen laut Vorlage finanzielle Einsparungen erzielt werden, da eine längerfristige Planung für die beauftragten Unternehmen ermöglicht wird.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf jeweils 75.000 Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025, was einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 225.000 Euro entspricht. Die Mittel für die Jahre 2024 und 2025 werden in der entsprechenden Haushaltsplanung berücksichtigt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie in die zuständigen Bezirksvertretungen der Stadt Hamm geleitet.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Einzäunung der städtischen HundeauslaufflächenZur Vorlage · 0957/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Einzäunung der offiziellen städtischen Hundeauslaufflächen vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, sieben der städtischen Flächen mit einem 1,20 Meter hohen Stabgitterzaun zu versehen. Eine Ausnahme bildet dabei die Fläche im Bezirk Uentrop (Burghügel). Die geplanten Anlagen sollen zudem mit einem 1,00 Meter breiten, selbstständig schließenden Zugangstor ausgestattet werden. Für die Pflege und Unterhaltung der Flächen ist ein 3,00 Meter breites Zufahrtstor vorgesehen.
Zusätzlich zur Einfriedung ist eine Mindestausstattung der Flächen geplant, die jeweils zwei Bänke, zwei Müllbehälter sowie einen Hundekotbeutel-Spender umfasst. Die Verantwortung für die Pflege der Grünflächen und die Leerung der Müllbehälter liegt beim Stadtamt 66. Die Verkehrssicherungspflicht der Stadt beschränkt sich dabei auf den ordnungsgemäßen Zustand der Zäune und Tore, während die allgemeinen Pflichten der Hundehalter unverändert bestehen bleiben.
Die geschätzten Kosten für die Einfriedungen und die Ausstattung belaufen sich auf rund 260.000 Euro brutto, wobei die Mittel für das Jahr 2023 außerplanmäßig bereitgestellt werden sollen. Die Finanzierung erfolgt über den städtischen Eigenanteil. Die Kosten für die laufende Instandhaltung sind nicht in dieser Vorlage enthalten, sollen jedoch aus dem Budget der Grünflächenunterhaltung gedeckt werden. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- F.Anträge
- 1.Befragung der MarktbeschickerZur Vorlage · 0430/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage 0430/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Durchführung einer Befragung der Marktbeschicker des Bockum-Höveler Wochenmarktes.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass der Markt mittwochs und freitags regionale Lebensmittel sowie Textilien und weitere Waren anbietet. Die Fraktion stellt fest, dass das Warenangebot in den vergangenen Jahren abgenommen hat und sich das Sortiment verändert hat. Um die zukünftige Entwicklung des Marktes zu beeinflussen, wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah eine Befragung der handelnden Personen auf dem Markt durchzuführen.
Ziel der Maßnahme ist es, die aktuelle Situation zu bewerten und Anregungen zur Verbesserung des Wochenmarktes einzuholen. Die Verwaltung soll zudem die Ergebnisse dieser Befragung an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel übermitteln.
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Beratungsfolge
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Befragung der MarktbeschickerZur Vorlage · 0514/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme die Ergebnisse einer Befragung der Marktbeschicker auf dem Bockum-Höveler Wochenmarkt vorgelegt. Der ursprüngliche Antrag der CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel sah vor, die Marktbeschicker zur Beurteilung der aktuellen Situation sowie zur Ermittlung von Verbesserungsvorschlägen zu befragen.
Die Durchführung der Umfrage erfolgte im September 2022 durch die Verteilung eines Fragebogens. Die Verwaltung weist darauf hin, dass lediglich vier Fragebögen zurückgegeben wurden, wesithend ein nicht repräsentatives Ergebnis vorliegt.
Die Rückmeldungen der beteiligten Marktbeschicker enthalten Hinweise auf eine Verschlechterung der Gesamtsituation sowie der Umsätze. Als gewünschte Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität wurden die Erweiterung des Lebensmittelangebots, die Bereitstellung von Sitzmöglichkeiten sowie die Einführung von Imbissangeboten genannt. Zudem wurden Vorschläge zur verstärkten Werbung und zur Einbindung lokaler Vereine oder Kindergärten geäußert. Bezüglich der Marktaufstellung wurde der Wunsch nach einer Reduzierung von Trödelwaren zugunsten frischer Produkte geäußert. Die Zufriedenheit mit den Öffnungszeiten wurde mehrheitlich als positiv bewertet, während die Betreuung durch das Ordnungsamt von allen Befragten als zufriedenstellend angegeben wurde.
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- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Gestaltung Gelände Ferdi-Hübner-HalleZur Vorlage · 0457/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage 0457/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel gestellt, der die zukünftige Gestaltung des Geländes der Ferdi-Hübner-Halle zum Gegenstand hat. Hintergrund des Antrags ist der Abriss der Halle, welcher Ende 2020 aufgrund von sicherheitsrelevanten Bauschäden beschlossen wurde. Die entsprechenden Abbrucharbeiten werden nach Angaben der Fraktion in Kürze abgeschlossen sein.
Die Fraktion beantragt, das entstandene Gelände im Anschluss an die Arbeiten mit einer Begrünung zu gestalten. Zudem wird eine bauliche Verbindung zum angrenzenden Funpark gefordert. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Schaffung von ausreichenden Fahrrad-Abstellmöglichkeiten im Bereich des Eingangsbereichs. Der Antrag wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung am 31. August 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Zebrastreifen Kreuzung Kohlenbahntrasse / RömerstraßeZur Vorlage · 0462/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen eines Antrags die Installation eines Zebrastreifens an der Kreuzung Kohlenbahntrasse und Römerstraße beantragt. Ergänzend dazu wird die Anbringung einer roten Radwegmarkierung zur Querung der Kohlenbahntrasse über die Römerstraße gefordert.
Als Begründung für das Vorhaben wird angeführt, dass die Stelle aufgrund der gekrümmten Straßenführung eine geringe Einsehbarkeit aufweist. In der Begründung wird zudem auf einen vorangegangenen Unfall zwischen einem Linienbus und einer Radfahrerin an dieser Kreuzung verwiesen. Da die Kohlenbahntrasse bereits weiter ausgeleuchtet wurde, wird die Maßnahme als folgerichtige Weiterentwicklung der Strecke im Sinne des Masterplans Mobilität dargestellt, um die Attraktivität der Route für Fußverkehr und Radverkehr zu erhöhen. Der Antrag richtet sich an den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel.
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- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Zebrastreifen Kreuzung Kohlenbahntrasse / RömerstraßeZur Vorlage · 0521/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit dem Antrag Nummer 0462/22 die Installation eines Zebrastreifens an der Kreuzung Kohlenbahntrasse und Römerstraße beantragt. Ergänzend dazu soll eine rote Radwegmarkierung zur Querung der Kohlenbahntrasse eingerichtet werden. Als Begründung für das Vorhaben wird die eingeschränkte Sichtbarkeit an dieser Stelle aufgrund der gekrümmten Straßenführung angeführt. Zudem wird auf einen vorangegangenen Unfall zwischen einem Linienbus und einer Radfahrerin verwiesen. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller sieht in der Maßnahme eine konsequente Weiterentwicklung der Strecke zu einer attraktiven Fuß- und Radroute, passend zum Masterplan Mobilität, insbesondere da die Kohlenbahntrasse bereits weiter ausgeleuchtet wurde.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag Stellung und weist darauf hin, dass aufgrund des genannten Unfallgeschehens derzeit genauere Verkehrsuntersuchungen durchgeführt werden. Diese Untersuchungen werden noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Die Verwaltung wird nach Abschluss der entsprechenden Prüfung in einer separaten Mitteilungsvorlage über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen berichten. Die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 23. November 2022 vorgesehen.
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- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.PflanzkübelZur Vorlage · 0464/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel wird im Rahmen eines Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP über die Aufstellung von Pflanzkübeln im Nordenstiftsweg beraten. Das Vorhaben zielt darauf ab, im Bereich zwischen der Merschstraße und den Eisenbahnbrücken Praxiserfahrungen für Verkehrslösungen und Begrünung zu sammeln.
Der Antrag bezieht sich auf eine vorangegangene Anfrage zur Verkehrsbelastung in diesem Abschnitt. Da laut einer früheren Stellungnahme der Verwaltung für einen vollständigen Umbau des öffentlichen Raums kurz- bis mittelfristig keine städtischen Mittel zur Verfügung stehen, sollen nun preisgünstige und reversible Maßnahmen als Realexperimente getestet werden. Die geplanten Pflanzkübel mit einer Breite von etwa 1,5 Metern sollen am Fahrbahnrand aufgestellt werden, um die Parksituation zu strukturieren. Dabei sollen die Kübel die Funktion von am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugen simulieren, ohne dass eine große Anzahl an Parkplätzen entfällt. Ziel ist es, durch die dauerhafte Platzierung der Kübel eine verlässliche Verkehrsleitung zu erreichen und die Gewöhnung an neue Strukturen zu ermöglichen. Die Finanzierung des Vorhabens soll über das Bezirksbudget als unterjähriges Kleinprojekt erfolgen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- PflanzkübelZur Vorlage · 0519/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel befasst sich mit einem Antrag der Koalitionspartner aus der SPD-Bezirksfraktion, den Bezirksvertretern der Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP-Bezirksvertreterin Hamm-Bockum-Hövel. Ziel des Antrags ist es, im Nordenstiftsweg im Bereich zwischen Merschstraße und Eisenbahnbrücken Praxiserfahrungen für Verkehrslösungen und Begrünung zu sammeln.
Der Antrag sieht vor, Pflanzkübel mit einer Breite von etwa 1,5 Metern am Fahrbahnrand aufzustellen. Diese sollen die Parksituation strukturieren und als Simulation für am Fahrbahnrand geparkte Fahrzeuge dienen, um den Verkehr zu leiten, ohne dass eine hohe Anzahl an Stellplätzen verloren geht. Die Finanzierung soll über das Bezirksbudget als unterjähriges Kleinprojekt erfolgen. Hintergrund der Anfrage ist die Verkehrsbelastung in diesem Bereich, für die laut vorangegangenen Stellungnahmen der Verwaltung ein vollständiger Umbau des öffentlichen Raums notwendig wäre, wofür jedoch kurz- bis mittelfristig keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag Stellung genommen und die Argumentation der Antragsteller nachvollzogen. Es ist jedoch vorgesehen, an den betreffenden Stellen im Straßenraum Sperrflächen aufzumarkieren und den Verkehr durch Bauteile in Form von sogenannten Münsteraner Kegeln zu entschleunigen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Aufstellung dieser Kegel zu einer Verminderung von Stellplätzen führen wird.
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- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.Prüfauftrag: Haltegriffe für Radfahrer an Ampeln anbringenZur Vorlage · 0465/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags der Ampel-Koalition aus den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eine Prüfung zur Installation von Haltegriffen für Radfahrer an Ampelanlagen initiiert. Der Antrag mit der Nummer 0465/22_AT sieht vor, dass die Verwaltung untersucht, ob an ausgewählten Standorten im Bezirk Haltebügel angebracht werden können. Diese Vorrichtungen, die beispielsweise als Umlauf um Ampelmasten konzipiert sind, sollen Radfahrer beim Anhalten und Warten an Ampeln als Abstützhilfe dienen.
Als ersten Schritt der Umsetzung wird vorgeschlagen, zwei solcher Haltebügel an geeigneten Kreuzungen, wie etwa der Verbindung von Römerstraße, Warendorfer Straße und Eichstedtstraße, testweise zu installieren. Sollte sich die Nutzung dieser Haltegriffe in der Praxis bewährt haben, strebt die Antragstellerin bzw. die Antragsteller im Namen der Koalition eine Ausweitung der Maßnahme auf weitere Standorte im gesamten Bezirksgebiet an. Die zuständige Fachabteilung soll die technische und praktische Umsetzbarkeit dieser Maßnahme im Rahmen des Prüfauftrags bewerten.
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Beratungsfolge
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.Fahrradsensitive AmpelschaltungZur Vorlage · 0466/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags die Anpassung der Ampelschaltung an der Kreuzung Horster Straße/Friedrich-Ebert-Straße beantragt. Der Antrag bezieht sich auf die aktuelle technische Ausstattung der Lichtzeichenanlage, die nach Angaben der Fraktion nicht fahrradsensitiv arbeitet.
Laut dem Dokument reagiert die Anlage in den Abend- und Nachtstunden, wenn die Ampel nur auf Anforderung umschaltet, ausschließlich auf den motorisierten Verkehr. Dies führe dazu, dass Radfahrer an der genannten Kreuzung vor einem roten Lichtzeichen warten müssen.
Die Fraktion beantragt daher, die Verwaltung mit dem kurzfristigen Umbau der Ampelanlage zu beauftragen. Ziel der Maßnahme ist es, die Anlage so zu modifizieren, dass sie auch für den Radverkehr in den Abend- und Nachtstunden einwandfrei nutzbar ist. Der Antrag wurde der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel zur Beratung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 7.Beirat für KreisverkehreZur Vorlage · 0504/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen des Antrags 0504/22 die Einrichtung eines Beirates für Kreisverkehre beantragt. Ziel des Vorhabens ist es, Empfehlungen für die Gestaltung der Mittelinseln von drei Kreisverkehren zu erarbeiten. Während der erste Kreisverkehr im Zuge des Straßenneubaus rund um das Projekt Hammer Straße bereits fertiggestellt wurde, stehen die Erstellung von zwei weiteren Kreisververkehren noch bevor.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Bedeutung der Gestaltung der Mittelinseln für die Verkehrssicherheit sowie für das Erscheinungsbild des Stadtbezirks. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die neuen Kreisverkehre in einem engen städtebaulichen Kontext stehen, welcher in die Gestaltung einfließen sollte. Die Besetzung des beantragten Beirates soll durch die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel erfolgen. Der Antrag wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung am 23. November 2022 vorgelegt.
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- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.Anlegung einer Allee Tarnowitzer StraßeZur Vorlage · 0505/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen eines Antrags die Anlage einer Baumallee in der Tarnowitzer Straße beantragt. Der betreffende Straßenabschnitt erstreckt sich vom Ortsausgang Bockum (Am Hang) bis zur Stockumer Straße.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass Alleen sowohl eine optische Aufwertung als auch einen ökologischen Wert besitzen. Es wird darauf hingewiesen, dass der genannte Bereich der Tarnowitzer Straße nicht weiter ausgebaut ist, beispielsweise durch die Einrichtung eines separaten Fuß- und Radweges.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung einer Baumallee entlang des genannten Abschnitts zeitnah zu veranlassen. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 23. November 2022 eingebracht.
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- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Anlegung einer Allee Tarnowitzer StraßeZur Vorlage · 0541/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit dem Antrag Nr. 0505/22 die Anlage einer Baumallee entlang der Tarnowitzer Straße beantragt. Der geplante Bereich erstreckt sich vom Ortsausgang Bockum (Am Hang) bis zur Stockumer Straße. Ziel des Antrags ist die Schaffung einer Allee, die sowohl optische als auch ökologische Funktionen übernehmen soll, da der betreffende Straßenabschnitt derzeit nicht durch separate Fuß- und Radwege ausgebaut ist.
In einer Stellungnahme der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der entsprechende Straßenabschnitt im Masterplan Freiraum der Stadt Hamm 2021 bereits als „Grüne Magistrale“ gekennzeichnet ist. Dieser Plan sieht vor, der Straßenraumbegrünung bei der Abwägung verschiedener verkehrsplanerischer Belange ein höheres Gewicht beizumessen.
Hinsichtlich der Umsetzung stellt die Verwaltung fest, dass der Abschnitt der Tarnowitzer Straße (L 881) zwischen „Am Hang“ und der Stockumer Straße außerhalb der Ortsdurchfahrt liegt. Da die Stadt Hamm nicht die Flächeneigentümerin ist und auch keine Flächenanteile an den angrenzenden Bereichen besitzt, liegt die Straßenbaulast beim Landesbetrieb Straßenbau.NRW. Die Verwaltung plant, den Landesbetrieb Straßenbau.NRW als Flächeneigentümer und teilweisen Baulastträger bezüglich der geplanten Allee anzufordern. Zudem wird darauf hingewiesen, dass für eine langfristige Etablierung der Allee gegebenenfalls zusätzliche Flächenankäufe notwendig sein könnten.
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- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 9.Änderung der Straßen-Klassifizierung von Römerstraße und Hammer StraßeZur Vorlage · 0506/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage 0506/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Änderung der Straßen-Klassifizierung der Römerstraße und der Hammer Straße.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit den Veränderungen im Verkehrsaufkommen im Stadtbezirk über die vergangenen Jahrzehnte. Durch die Verlängerung der L518 im Norden von Bockum-Hövel sowie die Verbindungsachse nach Heessen zur Warendorfer Straße habe sich eine Neuaufteilung der Verkehrsräume ergeben. Die aktuellen Klassifizierungen der genannten Straßen entsprächen nicht mehr der gegenwärtigen und zukünftigen Bedeutung dieser Verkehrswege.
Die Antragstellerin beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten, um die Römerstraße (K7) zu einer Landesstraße aufzuwerten. Gleichzeitig soll die Hammer Straße (L84weis44) von ihrem aktuellen Status zur Kreisstraße herabgestuft werden. Eine solche Abstufung der Hammer Straße im Bereich der L844 würde laut Antrag die Möglichkeit bieten, im Zuge eines weiteren Ausbaus den Fahrrad- und Fußgängerverkehr stärker zu berücksichtigen. Zudem wird angeführt, dass die Änderung der Klassifizierung Auswirkungen auf die Verkehrsführung durch Navigationsgeräte haben würde.
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- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Änderung der Straßen-Klassifizierung von Römerstraße und Hammer StraßeZur Vorlage · 0533/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit dem Antrag Nummer 0506/22 eine Änderung der Straßen-Klassifizierung für die Römerstraße und die Hammer Straße beantragt. Hintergrund der Anfrage ist die Veränderung der Verkehrsverhältnisse im Stadtbezirk, die durch die Verlängerung der L518 sowie die Verbindungsachse zur Warendorfer Straße entstanden ist. Die Fraktion strebt eine Aufwertung der Römerstraße (K7) zu einer Landesstraße sowie eine gleichzeitige Abwertung der Hammer Straße (L844) zu einer Kreisstraße an. Ziel dieser Maßnahme ist es, durch die Umstufung der Hammer Straße mehr Raum für den Fahrrad- und Fußverkehr zu schaffen und die Verkehrsführung in Navigationssystemen zu beeinflussen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass eine Änderung der Klassifizierung ein formales Verfahren durch die Bezirksregierung erfordert, welches eine stichhaltige Begründung voraussetzt. Die zuständige Fachabteilung wird zunächst prüfen, ob die angestrebten Ziele für den Rad- und Fußverkehr ausschließlich durch eine Umstufung erreicht werden können und ob sich dadurch die Realisierungsvoraussetzungen für entsprechende Maßnahmen verbessern. In diesem Prozess sollen auch die aktuellen Verkehrsbelastungen neu ermittelt werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Ein Beschluss über ein offizielles Umstufungsverfahren soll erst nach Abschluss dieser Auswertung erfolgen.
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- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.Kurzzeitparkplätze Bockumer WegZur Vorlage · 0511/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage 0511/22_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen am Bockumer Weg, konkret im Bereich der Hausnummer 46.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der aktuellen Parksituation vor der dort ansässigen Nord-Apotheke sowie der im selben Gebäude befindlichen Arztpraxis. Laut Antrag erschwert die häufige Nutzung der vorhandenen Flächen durch dauerhaft parkende Anwohner die Parkmöglichkeiten für Kunden und Patienten, die lediglich kurzzeitig zur Nutzung der Einrichtungen abstellen möchten. Dies stelle insbesondere für Personen mit Mobilitätseinschränkungen eine Hürde dar, da längere Wege von entfernteren Parkplätzen in Kauf genommen werden müssten.
Der Antrag sieht vor, die Kurzzeitparkplätze auf dem Bockumer Weg in Höhe der genannten Hausnummer einzurichten. Die zeitliche Regelung für diese Parkflächen soll von Montag bis Freitag jeweils im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr gelten. Die Entscheidung über den Antrag steht im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung an.
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- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 11.Gehwegparken in der MiddendorfstraßeZur Vorlage · 0512/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage 0512/22_AT einen Antrag zur Veränderung der Parksituation in der Middendorfstraße eingebracht. Der Antrag wurde von Vertretern der SPD-Bezirksfraktion sowie der Bezirksvertreter der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gestellt.
In der Begründung wird angeführt, dass die aktuelle Parksituation für die Anwohnenden der Middendorfstraße nicht zufriedenstellend sei. Als mögliche Lösung wird das Parken auf dem Gehweg angeführt, welches eine Entlastung der Situation bewirken könnte.
Der Antrag sieht vor, die Verwaltung dazu zu beauftragen, geeignete Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, um das Parken auf dem Gehweg in der betreffenden Straße zu ermöglichen. Die Vorlage war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 23. November 2022 vorgesehen.
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- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 12.Abbiegesituation RömerstraßeZur Vorlage · 0518/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel hat im Rahmen der Vorlage 0518/22_AT einen Antrag auf Erneuerung und Verbesserung der Abbiegehilfe für Radfahrer an der Kreuzung Römerstraße, Hammer Straße und Bockumer Weg gestellt. Der Antrag wurde von Vertretern der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam eingereicht.
Hintergrund des Antrags ist die Situation für Radfahrer auf der Römerstraße in Fahrtrichtung Süd, die zur Fahrrad-Hauptroute nach links abbiegend auf den Bockumer Weg führen. An der Kreuzung existiert bereits eine Lichtzeichenanlage mit einer zusätzlichen Wegmarkierung, die es ermöglicht, sich vor den haltenden Kraftfahrzeugen auf einer eigenen Spur einzuordnen, um die Kreuzung ohne zwei Ampelphasen zu überqueren. Laut Antrag sind die Bodenmarkierung sowie das zugehörige Verkehrszeichen jedoch verblasst, wodurch die Einrichtung für Verkehrsteilnehmer schwer erkennbar ist.
Die Antragsteller fordern, die Bodenmarkierung so zu gestalten, dass eine rote Zone in der Abbiegespur sowie eine deutlich sichtbare Wegeführung im Kreuzungsbereich enthalten sind, um die gezielte Lenkung auf den Radweg des Bockumer Weges zu unterstützen. Zudem soll das Hinweisschild durch eine textliche Ergänzung funktional verbessert werden. Die Verwaltung wird mit dem Antrag beauftragt, die bestehende Abbiegehilfe an der genannten Kreuzung zu erneuern und technisch sowie optisch zu ertüchtigen.
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- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- G.Anfragen
- 1.Brände am ZentralfriedhofZur Vorlage · 0290/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel befasst sich mit einer Anfrage der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Thema Brandereignisse am Zentralfriedhof. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass es in den vergangenen zwei Jahren vermehrt zu Brandstiftungen gekommen ist, wobei vorrangig Mülltonnen und Müllcontainer angezündet und dabei zerstört wurden. Es wird auf die potenzielle Gefahr für die Grünflächen des Friedhofs, insbesondere während Trockenperioden, hingewiesen.
Die Anfrage der Fraktionen umfasst vier spezifische Fragestellungen an die Verwaltung. Es wird um Auskunft darüber gebeten, wie häufig es in den letzten zwei Jahren zu solchen Brandereignissen am Zentralfriedhof gekommen ist und ob eine ungefähre Schadenshöhe beziffert werden kann. Des Weiteren wird gefragt, ob die Stadtverwaltung bereits Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Vorfälle ergriffen hat oder entsprechende Planungen für die Zukunft vorliegen und wie diese gestaltet sind. Abschließend wird die Prüfung angefragt, ob die Einrichtung einer temporären Videoüberwachung in diesem Bereich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist.
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- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Brände am ZentralfriedhofZur Vorlage · 0489/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel über Brandereignisse auf dem Zentralfriedhof informiert. Laut den vorliegenden Zahlen ereigneten sich im Jahr 2021 insgesamt 13 Brandvorfälle auf dem Gelände, während bis zum 26. August 2022 bereits fünf Ereignisse verzeichnet wurden. Die Brände betreffen primär Mülltonnen und Müllcontainer. Eine Gesamtschadenshöhe konnte nicht beziffert werden, wobei die Kosten für die Neuanschaffung eines 1.100-Liter-Behältnisses mit netto 214,00 Euro angegeben wurden.
Eine verstärkte Präsenz des kommunalen Ordnungsdienstes findet nicht statt, da die Vorfälle meist nach Mitternacht und somit außerhalb der Dienstzeiten stattfinden. Für die Verfolgung von Straftaten ist die Polizei zuständig.
Hinsichtlich der Anfrage nach einer Videoüberwachung zur Prävention von Brandstiftung rät die Verwaltung von einer Installation ab. Zwar bietet die Datenschutzgrundlage des Landes Nordrhein-Westfalen theoretische Ermöglichungsräume zum Schutz des Eigentums, eine Umsetzung wird jedoch als unverhältnismäßig eingestuft. Die Abwägung zwischen dem Schutz des Eigentums und dem hohen Schutzbedürfnis der Privatsphäre von Besuchern auf dem Friedhof spricht gegen eine Überwachung. Zudem seien technische Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Tätern in der Dunkelheit sowie die Kosten und der personelle Aufwand als Hindernisse anzusehen. Eine effektive Überwachung müsste zudem so gestaltet sein, dass Grabstellen und Wege nicht erfasst werden, was die praktische Umsetzung erschwere.
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- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Geplante Bauprojekte im Bezirk Bockum-HövelZur Vorlage · 0326/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel Informationen zu geplanten Bauprojekten im Stadtbezirk angefordert. Hintergrund der Anfrage sind die im Stadtentwicklungsplan vorgesehenen Veränderungen, die unter anderem die Schließung des St. Josef Krankenhauses sowie die Schaffung eines medizinischen Versorgungszentrums und eines neuen Bürgersaals umfassen.
Die Ratsgruppe hinterfragt die Planung, nach der das ehemalige Krankenhaus abgerissen und die Fläche für den Wohnungsbau genutzt werden soll. Es wird die Möglichkeit erörtert, die geplanten neuen Funktionen in die bestehende Bausubstanz zu integrieren, anstatt Neubauten zu realisieren. In diesem Zusammenhang werden die Kosten für einen möglichen Abriss sowie die geschätzte Höhe dieser Ausgaben angefragt. Zudem wird nach den Kosten und der technischen Realisierbarkeit eines Umbaus des bestehenden Gebäudes gefragt, um darin ein medizinisches Versorgungszentrum, einen Bürgersaal und gegebenenfalls betreutes Wohnen unterzubringen.
Des Weiteren werden die Kosten für den Bürgersaal und das medizinische Versorgungszentrum an den bereits vorgesehenen Standorten nach Einzel- und Gesamtsummen abgefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Erschließung des Baulandes am Hallohpark nach einem eventuellen Abriss des Krankenhauses. Hierbei wird gefragt, ob die Stadt die Erschließung als Träger übernimmt und ob dabei sozial geförderter Wohnraum oder Wohnungen für ältere Bürger geplant sind.
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- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Geplante Bauprojekte im Bezirk Bockum-HövelZur Vorlage · 0524/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm vom 26. Oktober 2022 Informationen zu den geplanten Bauprojekten im Stadtbezirk Bockum-Hövel vorgelegt. Gegenstand der Anfrage waren Fragen zur zukünftigen Nutzung des Geländes des St. Josef Krankenhauses sowie zur Realisierung eines medizinischen Versorgungszentrums und eines neuen Bürgersaals.
Die Anfrage der Ratsgruppe bezog sich unter anderem auf die Kosten eines möglichen Abrisses des Krankenhausgebäudes sowie auf die Wirtschaftlichkeit eines Umbaus der bestehenden Substanz für die geplanten Zwecke. Zudem wurden Fragen zur Kostenaufstellung der neuen Standorte, zur Erschließung von Bauland am Hallohpark sowie zur Art des geplanten Wohnungsbaus gestellt.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass der Rat der Stadt Hamm am 27. September 2022 die Fortschreibung der Städtebaulichen Rahmenplanung Bockum-Hövel beschlossen hat. Diese Planung dient als Grundlage für die Entwicklung des Stadtteilzentrums. Für die Nachnutzung des Grundstücks nach der Schließung des St. Josef Krankenhauses werden zwei verschiedene Varianten eines Strukturkonzepts vorgestellt, die unterschiedliche Nutzungszonen vorsehen.
Hinsichtlich der baulichen Entwicklung des Krankenhausgebäudes selbst gab die Verwaltung an, keine Auskünfte geben zu können. Grund hierfür ist, dass das Gebäude des St. Josef Krankenhauses im Eigentum der St. Franziskus-Stiftung Münster steht und nicht im Eigentum der Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Wasserqualität der GeineggeZur Vorlage · 0328/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zur Wasserqualität und zum Zustand der Geinegge angefordert. Grundlage der Anfrage ist das im Jahr 2001 von der Stadt Hamm erstellte Konzept zur naturnahen Entwicklung des Gewässers, welches gemäß den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie bereits zu Renaturierungen in mehreren Bereichen geführt hat.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob das bestehende Konzept aus dem Jahr 2001 bereits vollständig umgesetzt ist oder ob weitere Renaturierungsmaßnahmen geplant sind. Zudem wird gefragt, ob eine Fortschreibung oder eine Anpassung des ursprünglichen Konzepts beabsichtigt ist.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Entwicklung der Wasserqualität innerhalb der letzten zehn Jahre. Dabei wird insbesondere auf die geringe Wasserführung der Geinegge in den Sommer- und Herbstmonaten verwiesen. Die Fraktion möchte klären, ob die allgemeine Trockenheit der vergangenen Jahre die alleinige Ursache für diesen Zustand ist. Darüber hinaus wird nach dem Status angrenzender Waldbereiche gefragt, um festzustellen, ob diese bereits unter Prozessschutz stehen oder ob entsprechende Maßnahmen für die Zukunft geplant sind. Die Beantwortung der Fragen wurde durch die Fraktion in Form eines mündlichen Berichtes durch den zuständigen Klimadezernenten vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Wasserqualität der GeineggeZur Vorlage · 0539/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel den aktuellen Stand bezüglich der Wasserqualität und der ökologischen Entwicklung der Geinegge dargelegt. Auf die Frage, ob weitere Renaturierungen geplant sind oder das Konzept aus dem Jahr 2001 bereits vollständig umgesetzt wurde, teilte die Verwaltung mit, dass weitere Planungen durchgeführt werden, sofern geeignete Grundstücke zur Verfügung gestellt werden. Eine Anpassung oder Fortschreibung des bestehenden Konzepts ist derzeit nicht vorgesehen.
Hinsichtlich der Entwicklung der Wasserqualität in den vergangenen zehn Jahren gab die Verwaltung an, dass sich die saprobielle Belastung sowie die ökologische Zustandsbewertung positiv entwickelt haben. Die geringe Wasserführung der Geinegge in den Sommermonaten und im Herbst wird auf die allgemeine Trockenheit der vergangenen Jahre zurückgeführt.
Zudem wurde klargestellt, dass angrenzende Waldbereiche an der Geinegge nicht unter Prozessschutz gestellt sind. Eine entsprechende Maßnahme ist auch für die Zukunft nicht geplant.
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- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.Erste Bilanz des KOD-BezirksteamsZur Vorlage · 0329/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen der Anfrage 0329/22_AF eine Auskunft über die bisherige Tätigkeit des Bezirksteams des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) im Stadtbezirk Hamm-Bockum-Hövel angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Vorstellung des Teams vor der Bezirksvertretung im März 2022.
Da seit dem Dienstantritt des Teams ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten vergangen ist, bittet die Fraktion um eine erste Zwischenbilanz der Einsätze. Konkret werden Informationen zu den räumlichen und sachlichen Einsatzschwerpunkten erfragt, die sich in den ersten Monaten der Tätigkeit innerhalb des Stadtbezirks ergeben haben. Die Anfrage richtet sich an den Bezirksbürgermeister und ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 23. November 2022 vorgesehen.
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- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Erste Bilanz des KOD-BezirksteamsZur Vorlage · 0530/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage zur Bilanz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) Informationen über die Einsatzschwerpunkte des Bezirksteams im Stadtbezirk Hamm-Bockum-Hövel angefordert. Die Anfrage bezog sich auf die ersten Monate des Dienstbetriebs seit der Vorstellung des Teams in der Bezirksvertretung im März 2022.
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme die räumlichen und sachlichen Schwerpunkte der Kontrolltätigkeiten dargelegt. Zu den primären Einsatzgebieten gehören die Bereiche um das Verwaltungsgebäude am Teichweg, insbesondere der alte und neue Marktplatz sowie die Umgebung des Stadtteilbüros Hammer Norden. Weitere Fokusbereiche umfassen den Hallohpark, den Bürgerpark Katzenkuhle sowie Kinderspielplätze im Stadtbezirk, wobei der Spielplatz in der Klemmestraße eine besondere Rolle einnahm.
Die inhaltliche Ausrichtung der Einsätze konzentriert sich im Regelfall auf die Kontrolle der Einhaltung der Straßen- und Anlagenordnung. Im Bereich Hammer Norden liegt ein aktueller Schwerpunkt auf der Kontrolle von Falschparkvorgängen in den Straßen Oranienburger Straße, Arnsteinstraße, Schmale Mersch und Danziger Straße.
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- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.Sachstand geplante Investitionen in den StadtbezirkZur Vorlage · 0335/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit der Vorlage 0335/22_AF eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister gestellt, um den aktuellen Sachstand zu verschiedenen geplanten Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk zu erfragen. Hintergrund der Anfrage sind die im Haushaltsplan für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehenen Mittel, deren Umsetzung in einigen Bereichen noch aussteht.
Die Anfrage bezieht sich konkret auf den Status der Wärmedämmung der Tonnendächer der Offenen Ganztagsschule an der Johannesschule, wofür im Rahmen einer Sondermaßnahme 2022 Mittel in Höhe von 40.000 Euro bereitgestellt wurden. Zudem wird nach dem Stand der Beleuchtung der Kohlenbahntrasse im Abschnitt von der Römerstraße bis zur Hammerstraße gefragt, für die im Jahr 2022 Bezirksmittel in Höhe von 95.000 Euro vorgesehen sind.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf baulichen Maßnahmen an Schulen. Hierbei geht es um die ganzheitliche Sanierung der Johannesschule sowie den Neubau einer Sporthalle, für die im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von 275.000 Euro und für 2023 Mittel in Höhe von 475.000 Euro eingeplant sind. Des Weiteren wird nach dem Stand der Aufstockung der Offenen Ganztagsschule an der Von-Vincke-Schule gefragt, für die im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von 794.000 Euro vorgesehen sind, sowie nach der Ausstattung der Lehrküche an der Sophie-Scholl-Gesamtschule mit einem Budget von 150.000 Euro aus dem Jahr 2022.
Abschließend bittet die Fraktion um Informationen zum Straßendeckensanierungsprogramm für die Kampstraße (75.000 Euro) und die Stefanstraße (120.000 Euro) für das Jahr 2022.
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- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- Sachstand geplante Investitionen in den StadtbezirkZur Vorlage · 0531/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum Sachstand verschiedener Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk Hamm-Bockum-Hövel auf die Anfrage der CDU-Bezirksfraktion geantwortet.
Bezüglich der Johannesschule ist die Wärmedämmung der Tonnendächer der OGS-Pavillons bereits erneuert; aktuell erfolgt die Anbringung der Unterdecken. Für die ganzheitliche Sanierung des Schulgebäudes sowie den Neubau einer Sporthalle wurde ein Gutachterbüro mit der Erstellung eines Schulraumkonzepts beauftragt. Ein Ergebnis wird für Mitte 2023 erwartet, worauf ein EU-weites Ausschreibungsverfahren für Planungsleistungen folgen soll.
Die Beleuchtung der Kohlenbahntrasse zwischen Römerstraße und Hammer Straße steht kurz vor dem Abschluss, die Inbetriebnahme ist für März 2023 vorgesehen. Bei der Von-Vincke-Schule steht die Veröffentlichung eines Ausschreibungsverfahrens für Planungsleistungen an, um nach Abschluss der Vergabe Entwürfe und Kostenberechnungen für einen Baubeschluss zu erstellen.
Im Bereich der Straßendeckensanierung verzögern sich die Planungen für die Kampstraße aufgrund der Untersuchung der Grundstücksentwässerung. Die Erneuerung der Fahrbahn in der Stefanstraße kann erst nach der Fertigstellung der Barsener Straße erfolgen, um die Umleitung des Busverkehrs zu gewährleisten. Für die Einrichtung einer Lehrküche an der Sophie-Scholl-Gesamtschule hat die Verwaltung den Baubeschluss vorbereitet, wobei die Umsetzung für das Jahr 2023 geplant ist.
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- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.Anordnung von Tempo 30 auf der Barsener StraßeZur Vorlage · 0340/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zur geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung in der Barsener Straße angefordert. Gegenstand der Anfrage ist der Abschnitt nördlich der Horster Straße bis zum Ortsausgang, für den eine Anordnung von Tempo 30 besteht.
In der Begründung der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Barsener Straße um eine Kreisstraße handelt und sich im betreffenden Bereich keine Einrichtungen wie Kindertagesstätten befinden. Die Fraktion stellt dazu zwei spezifische Fragen: Erstens möchte sie wissen, auf welcher gesetzlichen Grundlage und aus welchen Gründen die Geschwindigkeitsbegrenzung zu einem früheren Zeitpunkt angeordnet wurde. Zweitens wird gefragt, ob die gesetzliche Grundlage für die bestehende Anordnung zum jetzigen Zeitpunkt noch immer gegeben ist. Die Anfrage wurde am 14. November 2022 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel am 23. November 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- H.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- I.Verschiedenes