Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0172/22 vom 14.06.2022, Teil I
- 2.Anträge zur Niederschrift Nr. 0174/22 vom 14.06.2022, Teil I, der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität (s. Anlage)
- 3.Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbau der Hauptrouten Rhynern und WesttünnenZur Vorlage · 0839/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zum Ausbau der Rad-Hauptrouten in die Stadtbezirke Rhynern und Westtünnen vorgelegt. Ziel ist die Fortführung des bereits beschlossenen Radwege-Bauprogramms, welches die Optimierung von elf Hauptrouten über einen Zeitraum von sieben Jahren vorsieht. Bis zum Jahr 2025 soll die Überplanung abgeschlossen sein, während der physische Ausbau bis 2030 erfolgen soll.
Für die Route nach Rhynern ist vorgesehen, die Grünstraße im Abschnitt zwischen Alleestraße und dem Radweg entlang der RLG-Bahn als Fahrradstraße mit teilweiser Rotmarkierung auszubauen. Weitere geplante Maßnahmen umfassen die Verbesserung der Wegeführung an der Kreuzung Werler Straße/Dr.-Loeb-Caldenhof-Straße/Ostdorfstraße, die Prüfung einer Verbreiterung der ehemaligen Bahntrasse sowie den Bau einer Rampe am Willi-Bonnemeier-Weg.
Die Route nach Westtünnen soll den Otto-Krafft-Platz und die Brückenstraße als Fahrradstraßen ausweisen. Geplant sind zudem die Erweiterung der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Caldenhofer Weg/Brückenstraße/Stiftstraße sowie die Verbreiterung und Asphaltierung des Weges entlang der RLG-Trasse, wofür Grunderwerb notwendig wird. Auch die Anbindung an den geplanten Haltepunkt Westtünnen ist Bestandteil der Planung.
Die Vorlage sieht vor, den Bericht und die Maßnahmenplanung zur Kenntnis zu nehmen. Für Einzelmaßnahmen sollen Ausbaupläne vorgelegt und Fördermittel des Landes beantragt werden. Kurzfristige Maßnahmen umfassen Unterhalt, Beleuchtung und Beschilderung, während mittelfristige Umgestaltungen die Planung dominieren.
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Beratungsfolge
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Teilaufhebung und Fristverlängerung für die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hamm-Innenstadt III. AbschnittZur Vorlage · 0821/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hamm-Innenstadt III. Abschnitt vorgelegt. Der Beschluss sieht vor, die förmliche Festlegung für ein spezifisches Teilgebiet aufzuheben. Dies betrifft die Flächen zwischen der Oststraße (ab Oststraße 12), der Eylertstraße und der Widumstraße (bis Widumstraße 11) sowie die westliche Grenze der Grundstücke Oststraße 12 und Widumstraße 11.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Sanierungsmaßnahmen für die betroffenen Baublöcke nach dem Inkrafttreten der Teilumlegungspläne im Jahr 2021 abgeschlossen sind. Gemäß Baugesetzbuch ist die Aufhebung der Sanierungssatzung vorgesehen, wenn die Sanierung durchgeführt wurde. Die Maßnahmen wurden durch Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Gleichzeitig wird eine Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung für den verbleibenden Teil des Sanierungsgebietes Hamm-Innenstadt III. Abschnitt beantragt. Da die Sanierung im westlichen Teil des Baublocks B noch nicht abgeschlossen ist und derzeit Maßnahmen der Bodenordnung zur Sicherung der rückwärtigen Erschließung an der Oststraße laufen, soll die Frist über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden. Nach Abschluss der Bodenordnung ist eine vollständige Aufhebung des Sanierungsgebietes vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Fortschreibung Städtebauliche Rahmenplanung Bockum-Hövel - Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0848/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0848/22_VL sieht die Kenntnisnahme der Fortschreibung der städtebaulichen Rahmenplanung für den Stadtteil Bockum-Hövel vor. Grundlage der Planung ist ein Endbericht eines Planungsbüros, der vertiefende Untersuchungen für das Stadtteilzentrum, das Areal des St. Josef-Krankenhauses sowie die Standortsuche für verschiedene Infrastrukturprojekte umfasst.
Als geeigneter Standort für einen Bürgersaal wurde ein Anbau am Rathausgebäude identifiziert, wobei eine Studie des Architekturbüros HPP die Realisierbarkeit eines Saals für bis zu 500 Personen durch einen Teilabriss und einen Anbau bestätigt. Für eine Mobilstation der Größe M wird der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz als Standort vorgeschlagen. Die Umsetzung einer Markthalle wird als wirtschaftlich schwierig eingestuft, weshalb die Alternative eines Marktdachs im Raum steht. Weitere planerische Maßnahmen umfassen die Entsiegelung und Aufwertung des Parkplatzes am Rathaus-Center sowie die Belebung des Parks am Bürgeramt.
Für das Areal des St. Josef-Krankenhauses wurden zwei Varianten entwickelt, die eine medizinische Schwerpunktentwicklung, etwa durch ein Ärztehaus oder ein MVZ, sowie Flächen für besonderen und geförderten Wohnungsbau vorsehen. Die Varianten unterscheiden sich in der Gestaltung der Platzfläche an der Hohenhöveler Straße und beinhalten erste städtebauliche Strukturen wie Raumkanten und Grüne Höfe. Die aktuelle Rahmenplanung dient als Orientierungsgrundlage für das Stadtteilzentrum, wobei für die zukünftige Bauleitplanung weitere Konkretisierungen und die Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich sind. Eine städtebauliche Förderung ist derzeit nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.Bebauungsplan Nr. 02.123 - Östlich Neuenkamp - hier: 1. Erneuter Aufstellungsbeschluss 2. Kenntnisnahme der Ergebnisse der bisherigen Beteiligungen 3. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0862/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0862/22_VL wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.123 „Östlich Neuenkamp“ in Hamm-Uentrop beantragt. Das Plangebiet umfasst eine etwa 1,8 Hektar große Ackerfläche in der Gemarkung Braam-Ostwennemar. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung mittels Einfamil-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern. Dabei sollen die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Arbeitersiedlung Ostwennemar sowie die Vorgaben des Baulandmobilisierungsgesetzes 2021 berücksichtigt werden. Der erneute Beschluss dient der rechtlichen Anpassung an die neuen Fristen des § 13b BauGB.
Die geplante Bebauung sieht eine maximale überbaubare Fläche von 10.000 m² vor. Die Erschließung soll über die Straße Neuenkamp sowie eine neue Ringstraße erfolgen, wobei eine direkte Verbindung zur Soester Straße ausgeschlossen ist. Im Rahmen des Klimaschutzes ist eine Reduzierung der Bodenversiegelung von 80 % auf maximal 55 % vorgesehen. Weitere Vorgaben umfassen eine verpflichtende Dachbegrünung bei Mehrfamilienhäusern, die Förderung von Photovoltaikanlagen sowie die Gestaltung wasserdurchlässiger Flächen. Zudem ist eine Baumvorgabe von mindestens einem Baum pro 100 m² Gartenfläche festgeschrieben. Das Regenwasser soll in einem Rückhaltebecken gesammelt und in die Ahse geleitet werden.
Die Vorlage sieht zudem die Kenntnisnahme bisheriger Beteiligungsergebnisse sowie den Verzicht auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Stellungnahmen von Behörden und Unternehmen, darunter der Geologische Dienst NRW, die Stadtwerke Hamm, der Lippeverband und die Westnetz GmbH, liegen vor. Die öffentliche Auslegung des Plans ist für das Frühjahr oder den Sommer 2023 vorgesehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Bebauungsplan Nr. 02.124 - Südlich Kirchweg - hier: 1. Erneuter Aufstellungsbeschluss 2. Kenntnisnahme der Ergebnisse der bisherigen Beteiligungen 3. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0863/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0863/22_VL wird der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.124 „Südlich Kirchweg“ im Hamm-Uentrop (Braam-Ostwennemar) beantragt. Das etwa 1,8 Hektar große Areal soll durch eine Nachverdichtung zu Wohnzwecken entwickelt werden. Geplant ist eine Mischung aus drei Mehrfamilienhäusern sowie rund 25 Einfamilien- und Doppelhäusern. Die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 13b BauGB, um die rechtlichen Fristen des Baulandmobilisierungsgesetzes 2021 einzuhalten. Die Zielausrichtung des ursprünglichen Beschlusses vom September 2019 bleibt dabei bestehen.
Das Verfahren sieht vor, die Bodenversiegelung von bisher 80 % auf maximal 55 % der Grundstücksfläche zu begrenzen. Klimaschutzrelevante Vorgaben umfassen flache, extensiv begrünten Dächer, die Photovoltaikanlagen ermöglichen, sowie wasserdurchlässige Oberflächenbefestigungen. Zudem ist die Pflanzung von mindestens einem Baum pro 100 m² Gartenfläche vorgesehen. Die Entwässerung soll getrennt über einen Graben in die Ahse erfolgen.
Die Vorlage nimmt die Ergebnisse bisheriger Beteiligungsverfahren zur Kenntnis. Dabei wurden Belange der LWL-Archäologie Westfalen, der Stadtwerke Hamm, der IHK zu Dortmund und des Lippeverbandes angemeldet. Ein Verzicht auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beantragt. Die öffentliche Auslegung des Plans ist für das Frühjahr oder den Sommer 2023 vorgesehen. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist für die Ausweisung als Wohnbaufläche erforderlich.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Bebauungsplan Nr. 02.128 - Nördlich Graevinghoffstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0867/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0867/22 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.128 „Nördlich Graevinghoffstraße“ sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Uentrop und umfasst eine Fläche von etwa 98.500 Quadratmetern. Es erstreckt sich zwischen der Luickenstraße im Westen, der Graevinghoffstraße im Süden, der Zollstraße im Osten und dem Schienenverlauf der Ruhr-Lippe-Eisenbahn im Norden.
Die Planung dient der Aktualisierung veralteter Festsetzungen des seit 1975 bestehenden Bebauungsplans 02.054. Ziel ist es, stadtplanerisch nicht mehr aktuelle Vorgaben, wie etwa nicht realisierte öffentliche Verkehrsflächen oder Grünflächen, zu korrigieren. Zudem soll die Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO) erfolgen, um die Steuerung von Gewerbeflächen zu verbessern und die Ansiedlung arbeitsplatzintensiver Betriebe zu fördern.
Das Verfahren soll als Vollverfahren gemäß § 2 BauGB durchgeführt werden, was eine Umweltprüfung sowie eine Artenschutzprüfung einschließt. Inhaltlich wird die Ausweisung eines gegliederten Gewerbegebietes angestrebt. Dabei sollen auch die Ziele des kommunalen Klimaaktionsplans berücksichtigt werden, etwa durch Maßnahmen zur Klimaanpassung wie die Förderung von Durchgrünung und versickerungsfähigen Flächen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Bebauungsplan Nr. 07.035 - Hülskamp - / 8. Änderung hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0870/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0870/22_VL behandelt die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 – Hülskamp –, die eine Fläche von etwa 19.295 m² umfasst. Ziel der Änderung ist die städtebauliche Steuerung im Bereich der Ahlener Straße sowie des Nahversorgungszentrums Heessen. Durch die Anpassung sollen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betrieben mit sexuellem Charakter gesteuert und die Wohnnutzung gesichert werden. Zudem dient die Vorlage der rechtssicheren Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) sowie der Integration von Klimaschutzmaßnahmen, wie der festgesetzten extensiven Dachbegrünung für Flachdächer und dem Schutz straßenbegleitender Bäume.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung der Satzung inklusive Begründung und Umweltbericht. In die Planung flossen die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm GmbH zu Leitungsrechten sowie Informationen des Geologischen Dienstes NRW und der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich Methanausgasungen ein. Die vorangegangenen Beteiligungsprozesse, einschließlich der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung, ergaben keine bauplanungsrechtlichen Einwände. Der Rat der Stadt Hamm sollte am 27.09.2022 über den Satzungsbeschluss entscheiden. Die Vorlage berücksichtigt zudem die Abwägung der Stellungnahmen der Stadtwerke, des Geologischen Dienstes NRW und der Bezirksregierung Arnsberg. Eine bestehende Veränderungssperre läuft am 08.11.2022 aus.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.6. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0874/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 6. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) beschlossen. Die Erstellung dieses Konzepts ist eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde, um eine Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen zu erstellen, die technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung. Die Umsetzung dieses Konzepts dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anliegeranteile an den umlagefähigen Aufwendungen bei beitragspflichtigen Maßnahmen vollständig zu finanzieren.
Zudem wurde eine Änderung des Beteiligungsverfahrens bei geringfügigen Straßenbaumaßnahmen beschlossen. Diese Maßnahmen umfassen Arbeiten im Bestand ohne Querschnittsveränderung, die Erneuerung einzelner Teilanlagen wie Beleuchtung oder Gehwege sowie kurzfristige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Bisher erfolgte die Information der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten in der Regel schriftlich. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, soll die Information künftig über Bekanntmachungen im Westfälischen Anwohner werden. Dabei wird auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planungen sowie auf weitere Informationsangebote, wie die Website der Stadt Hamm, hingewiesen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 8.6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West - OffenlegungZur Vorlage · 0881/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, den Bereich „Sandbochumer Heide und umliegender Waldgebiete“, der sich im Grenzbereich der Stadtbezirke Herringen und Pelkum zwischen der BAB1 und der Kamener Straße befindet, in Teilen als Naturschutzgebiet (NSG) N28 „Westliche Heidewälder“ festzusetzen. Die Fläche des geplanten Naturschutzgebietes umfasst etwa 268,8 Hektar.
Die Grundlage für die Änderung bildet ein Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2020. Ziel der Neugestaltung ist es, die ökologische Wertigkeit der Waldgebiete zu sichern, da aktuelle Biotopkartierungen des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) die Schutzwürdigkeit belegen. Im Rahmen der Änderung soll ein Teil des bestehenden Landschaftsschutzgebietes „Kerstheide / Haus Reck“ in das neue Naturschutzgebiet überführt werden.
Der Entwurf der 6. Änderung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes für die Dauer von einem Monat öffentlich im Foyer des Technischen Rathauses sowie auf der Internetseite der Stadt Hamm ausgelegt werden. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass das bestehende Veränderungsverbot für geplante Naturschutzgebiete weiterhin gilt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden der Ratsversammlung im Rahmen des späteren Feststellungsbeschlusses zur Abwägung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- C.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Theodor-Heuss-Schule – Sanierung 2. BA (Trakt B) Anmietung von drei KlassencontainernZur Vorlage · 0825/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Anmietung von drei Klassencontainern für die Theodor-Heuss-Schule vorgelegt. Hintergrund ist der zweite Bauabschnitt der Sanierung am Trakt B der Schule. Während für den ersten Bauabschnitt keine Container erforderlich waren, ergibt sich nun durch steigende Schülerzahlen ein zusätzlicher Bedarf an Unterrichtsflächen. Da im Schuljahr 2022/23 erstmals wieder drei Eingangsklassen gebildet werden und zudem die Teilnehmerzahlen in der Offenen Ganztagsschule sowie der Über-Mittag-Betreuung steigen, können die durch die Sanierung ausfallenden Räume nicht mehr durch interne Kapazitäten kompensiert werden.
Die Container sollen für eine Dauer von 18 Monaten angemietet werden. Die geschätzten Gesamtkosten für die Anmietung, das Aufstellen, Anschließen sowie für Planungsleistungen belaufen sich auf 250.000 Euro. Die Finanzierung ist durch die bereitgestellten Mittel gesichert, wobei die Verwaltung auf Mehreinnahmen aus der Abrechnung von Fördermaßnahmen sowie auf Einsparungen im Energiebereich zurückgreift.
Die Vorlage sieht zudem die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vor, da die Container vor dem Baubeginn ausgeschrieben und aufgestellt werden müssen, um Verzögerungen im Sanierungsprozess zu vermeiden. Die Umsetzung der Maßnahme soll durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Ingenieure erfolgen. Der geplante Baubeginn verschiebt sich durch die notwendige Containerbeschaffung voraussichtlich auf den Herbst 2022.
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- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 15.09.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Ausbauplan S 09/22 Langewanneweg, Ausbau Bushaltestellen TierparkZur Vorlage · 0847/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0847/22 einen Plan zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Tierpark am Langewanneweg vor. Das Vorhaben sieht vor, die bestehenden Busbuchten zurückzubauen und den Halt künftig direkt am Fahrbahnrand zu realisieren. Durch diesen Rückbau sollen die Gehweg- und Warteflächen verbreitert werden, um den Aufenthalt für Fahrgäste zu verbessern. Auf der Westseite der Haltestelle soll zudem erstmals ein Fahrgastunterstand mit Gründach errichtet werden.
Die technische Umsetzung orientiert sich an den Vorgaben der Behindertenkoordination. Dies umfasst unter anderem die Verwendung von kontrastierenden Bodenindikatoren, taktile Leitsysteme sowie die Installation von 16 cm hohen Bordsteinen, um einen barrierefreien Einstieg für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und Rollatoren zu ermöglichen. Die Oberflächengestaltung soll eine erschütterungsarme Befahrung gewährleisten.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 85.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch eine Einzahlung der Stadtwerke, sodass für den städtischen Haushalt kein Eigenanteil anfällt. Der Beschlussvorschlag ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität formuliert. Ein Grunderwerb für das Projekt ist nicht erforderlich.
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- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Erneuerung des südlichen Geh- und Radweges der Marker Dorfstraße von der Alten Soester Straße bis zur Heithofer AlleeZur Vorlage · 0876/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität einen Beschlussvorschlag zur Erneuerung des südlichen Geh- und Radweges der Marker Dorfstraße vor. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von der Alten Soester Straße bis zur Heithofer Allee.
Grundlage für die Erneuerung sind Kabelverlegearbeiten, die von den Stadtwerken Hamm in der Marker Dorfstraße durchgeführt werden. Durch diese Arbeiten sind Restbreiten im südlichen Geh- und Radweg entstanden. Da der Asphalt bereits Risse und Abplatzungen aufweist, ist eine Wiederherstellung mit neuem Rechteckpflaster vorgesehen.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 75.000 Euro. Davon werden 60.000 Euro durch Beiträge des Kommunalen Anpassungsfonds (KAG) gedeckt, sodass sich der städtische Eigenanteil auf 15.000 Euro beläuft. Die entsprechenden Mittel sind auf der Finanzstelle für die Beteiligung an Maßnahmen Dritter bei Gemeindestraßen vorhanden.
In der Vorlage wird eine Abweichung von den Vergaberichtlinien beantraget, um den Auftrag an das Unternehmen zu vergeben, welches bereits die Kabelverlegearbeiten der Stadtwerke ausführt. Die Maßnahme löst Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz aus, wobei der Anliegeranteil nach derzeitiger Rechtslage zu 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst wird. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 1.Erneuerung der Fahrbahn des Wirtschaftsweges RH03 zwischen Hellweg und StadtgrenzeZur Vorlage · 0877/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 0877/22_VL die Erneuerung der Fahrbahn des Wirtschaftsweges RH-03 zwischen Hellweg und der Stadtgrenze beantragt. Die Maßnahme ist unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung vorgesehen.
Hintergrund der Maßnahme ist der Bau einer Windenergieanlage südlich der Autobahn A2 am Hellweg. Aufgrund bereits bestehender Fahrbahnschäden am Wirtschaftsweg RH-03 sowie der zu erwartenden weiteren Beeinträchtigungen durch die Errichtung der Windenergieanlage wurde im Vorfeld eine Vereinbarung mit dem Ersteller der Anlage getroffen. Diese sieht vor, dass die Fahrbahnerneuerung nach der Fertigstellung der Windenergieanlage durchgeführt wird.
Die anfallenden Kosten für die Erneuerung belaufen sich auf insgesamt 120.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch eine Kostenteilung zwischen der Stadt Hamm und dem Ersteller der Windenergieanlage. Während die Stadt einen Eigenanteil von 60.000 Euro übernimmt, trägt der Eigentümer der Windenergieanlage die restlichen 60.000 Euro. Die entsprechenden Mittel sind auf der Finanzstelle für Wirtschaftswege vorhanden. Anliegerbeiträge werden für dieses Vorhaben nicht erhoben.
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- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- F.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Bockelweg 15, Abdichtung KellergeschossZur Vorlage · 0861/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0861/22_VL sieht die Abdichtung des Kellergeschosses eines Gebäudes am Bockelweg 15 vor, welches derzeit als Stadtteilzentrum genutzt wird. Das Objekt, das zwischen 2016 und 2018 kernsaniert wurde, weist aufgrund der Hanglage und drückenden Grundwassers sowie Starkregenereignissen Durchfeuchtungen in den Wänden und im Boden auf. Um die Bausubstanz zu erhalten, sind Maßnahmen wie die Abdichtung der Außenwände, der Einbau einer Horizontalsperre sowie die Errichtung einer umlaufenden Drainage erforderlich. Zudem sind der Rückbau und die Erneuerung der Bodenplatte inklusive der Verlegung neuer Grundleitungen sowie die Wiederherstellung der Außenanlagen geplant.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 530.000 Euro, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass die Kostenangaben aufgrund der aktuellen Rohstoff- und Lieferpreisentwicklung lediglich als Orientierung dienen. Die Finanzierung erfolgt über eine im Jahr 2021 gebildete Instandhaltungsrückstellung. Die Ausschreibung der Planungsleistungen sowie der Planungsbeginn sind für das Jahr 2022 vorgesehen, während die bauliche Umsetzung für das Jahr 2023 geplant ist.
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen soll die Maßnahme beschließen, sofern die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Familie, Kinder- und Jugendhilfe, für Soziales und Gesundheit sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegen und die Finanzierung gesichert ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- G.Mündliche Berichte
- 1.Bericht zum Zustand unserer Brücken – Herr Gawin (Tiefbau- und Grünflächenamt)
- 2.Bericht zu den Hauptradrouten und Sachstand RS1 – Frau Schlößer (Tiefbau- und Grünflächenamt)
- H.Anträge
- 1.Buslinie Pelkum - BönenZur Vorlage · 0451/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0451/22_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der die Prüfung einer neuen Busverbindung zwischen den Stadtteilen Pelkum und Bönen zum Gegenstand hat. Hintergrund der Anfrage ist der Wegfall einer bisherigen Buslinie, die Schülerinnen und Schüler aus Pelkum, welche Schulen in Bönen besuchen, genutzt haben konnten.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung untersucht, in welchem Umfang für Schüler aus Pelkum ein Bedarf an einer Busverbindung nach Bönen besteht. Im Falle eines nachgewiesenen Bedarfs soll geprüft werden, ob eine entsprechende Buslinie neu geschaffen werden kann. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 21. Juni 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.06.2022 · Rat
- Buslinie Pelkum - BönenZur Vorlage · 0474/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag Nummer 0451/22 die Prüfung einer neuen Busverbindung zwischen Pelkum und Bönen beantragt. Ziel des Antrags ist es, festzustellen, ob Schülerinnen und Schüler aus Pelkum, die das Schulzentrum in Bönen besuchen, einen Bedarf an einer zusätzlichen Buslinie haben, und gegebenenfalls eine entsprechende Linie einzurichten. Hintergrund der Anfrage ist der Wegfall einer bisherigen Verbindung für Gymnasiasten.
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0474/22 wurde die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU) zur Beurteilung der Situation herangezogen. Die VKU teilte mit, dass die Linie 193, welche Pelkum mit dem Schulzentrum Bönen verbindet, im Fahrplanangebot nicht verändert wurde. Zwar wurde der Einsatz eines größeren Gelenkbusses sowie eines zusätzlichen Verstärkerbusses nach dem Ende der Fördermittel zur Corona-Prävention zurückgenommen, die bestehende Linienführung bleibt jedoch bestehen. Nach Auskunft der Verkehrsgesellschaft besteht nach der Prüfung der aktuellen Situation kein Bedarf für die Einrichtung einer weiteren Buslinie.
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Beratungsfolge
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Sicherheit und Ordnung im LippeparkZur Vorlage · 0455/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen eines Antrags an den Rat der Stadt Hamm verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Sicherheit und der Ordnung im Lippepark beantragt. Als zentrale Forderung wird der Einsatz von Parkrangern zur Kontrolle von Sauberkeit und Ordnung sowie zur Unterstützung der Besucher vorgeschlagen. Für die Sommersaison 2022 wird zudem der Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes im Bereich Lippepark Schacht-Franz-Süd an Wochenenden zur Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes angeregt. Zudem soll die Kooperation zwischen dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei im Bereich der Schachtstraße intensiviert werden, um Parkprobleme und Lärmbelästigungen zu adressieren.
Die Fraktion fordert eine Überarbeitung des Abfallentsorgungskonzepts, insbesondere durch größere Container im Bereich Schacht-Franz-Süd. Zur Erweiterung des Parkangebots werden die Freigabe von Flächen für Pop-Up-Gastronomie, die Durchführung regelmäßiger Veranstaltungen wie des Lippeparkfests sowie die Erstellung eines digitalen Parkführers beantragt. Im Bereich der Infrastruktur werden die Testphase eines Toilettenwagens an den Grillplätzen, die Herstellung eines Volleyballfeldes sowie die Anlage eines Outdoor-Fitness-Parks sowie eines Wassertretbeckens am Barfußpfad vorgeschlagen. Des Weiteren wird die Entwicklung eines abgestimmten Sportstättenentwicklungskonzepts gefordert, das die Wohnraumentwicklung im Bereich Schachtstraße und angrenzender Flächen einbezieht.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.06.2022 · Rat
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Sicherheit und Ordnung im LippeparkZur Vorlage · 0467/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag mit zehn Punkten zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Sicherheit und der Ordnung im Lippepark gestellt. Zu den Kernforderungen gehören der Einsatz von Parkrangern zur Kontrolle von Sauberkeit und Ordnung sowie die Unterstützung durch private Sicherheitsdienste an Wochenenden im Bereich Schacht-Franz-Süd. Zudem wird eine Überarbeitung des Abfallentsorgungskonzeptes, die Einrichtung von Pop-Up-Gastronomie, die Durchführung regelmäßiger Veranstaltungen sowie die Bereitstellung eines digitalen Parkführers gefordert. Weitere Punkte betreffen die sportliche Infrastruktur, wie den Bau eines Volleyballfeldes, eines Outdoor-Fitness-Parks und eines Wassertretbeckens am Barfußpfad.
Die Verwaltung nimmt zu den Anträgen Stellung. Die Einführung von Parkrangern wird abgelehnt, da dieses Modell nicht zur Sicherheitsarchitektur der Stadt passe und die hoheitliche Aufgabe beim kommunalen Ordnungsdienst liege. Bezüglich der Abfallentsorgung plant die Verwaltung die Ergänzung durch größere Abfallbehälter und die Erneuerung von Containerschränken. Für die Pop-Up-Gastronomie im kommenden Sommer wird eine Genehmigung im Einzelfall befürwortet.
Hinsichtlich der Sport- und Freizeitangebote ist die Installation eines Volleyballfeldes bereits in Vorbereitung. Ein Outdoor-Fitness-Park wird durch die bestehenden Flächen im Park abgedeckt. Die Umsetzung eines Wassertretbeckens erfordert vorab die Klärung wasserrechtlicher Genehmigungen sowie der Wasserqualität des Herringer Baches in Abstimmung mit dem Lippeverband. Für die Finanzierung von Veranstaltungen sowie die digitale Erweiterung des Parkführers müssten entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- I.Verschiedenes