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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Verpflichtung eines neuen Mitglieds der Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- B.Einwohnerfragestunde
- C.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr 0157/22 der Sitzung vom 31 Mai 2022
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Theodor-Heuss-Schule – Sanierung 2. BA (Trakt B) Anmietung von drei KlassencontainernZur Vorlage · 0825/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Anmietung von drei Klassencontainern für die Theodor-Heuss-Schule vorgelegt. Hintergrund ist der zweite Bauabschnitt der Sanierung am Trakt B der Schule. Während für den ersten Bauabschnitt keine Container erforderlich waren, ergibt sich nun durch steigende Schülerzahlen ein zusätzlicher Bedarf an Unterrichtsflächen. Da im Schuljahr 2022/23 erstmals wieder drei Eingangsklassen gebildet werden und zudem die Teilnehmerzahlen in der Offenen Ganztagsschule sowie der Über-Mittag-Betreuung steigen, können die durch die Sanierung ausfallenden Räume nicht mehr durch interne Kapazitäten kompensiert werden.
Die Container sollen für eine Dauer von 18 Monaten angemietet werden. Die geschätzten Gesamtkosten für die Anmietung, das Aufstellen, Anschließen sowie für Planungsleistungen belaufen sich auf 250.000 Euro. Die Finanzierung ist durch die bereitgestellten Mittel gesichert, wobei die Verwaltung auf Mehreinnahmen aus der Abrechnung von Fördermaßnahmen sowie auf Einsparungen im Energiebereich zurückgreift.
Die Vorlage sieht zudem die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vor, da die Container vor dem Baubeginn ausgeschrieben und aufgestellt werden müssen, um Verzögerungen im Sanierungsprozess zu vermeiden. Die Umsetzung der Maßnahme soll durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Ingenieure erfolgen. Der geplante Baubeginn verschiebt sich durch die notwendige Containerbeschaffung voraussichtlich auf den Herbst 2022.
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Beratungsfolge
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 15.09.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Ausbauplan S 09/22 Langewanneweg, Ausbau Bushaltestellen TierparkZur Vorlage · 0847/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0847/22 einen Plan zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Tierpark am Langewanneweg vor. Das Vorhaben sieht vor, die bestehenden Busbuchten zurückzubauen und den Halt künftig direkt am Fahrbahnrand zu realisieren. Durch diesen Rückbau sollen die Gehweg- und Warteflächen verbreitert werden, um den Aufenthalt für Fahrgäste zu verbessern. Auf der Westseite der Haltestelle soll zudem erstmals ein Fahrgastunterstand mit Gründach errichtet werden.
Die technische Umsetzung orientiert sich an den Vorgaben der Behindertenkoordination. Dies umfasst unter anderem die Verwendung von kontrastierenden Bodenindikatoren, taktile Leitsysteme sowie die Installation von 16 cm hohen Bordsteinen, um einen barrierefreien Einstieg für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und Rollatoren zu ermöglichen. Die Oberflächengestaltung soll eine erschütterungsarme Befahrung gewährleisten.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 85.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch eine Einzahlung der Stadtwerke, sodass für den städtischen Haushalt kein Eigenanteil anfällt. Der Beschlussvorschlag ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität formuliert. Ein Grunderwerb für das Projekt ist nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- D.Empfehlung an den Rat
- 1.Teilaufhebung und Fristverlängerung für die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hamm-Innenstadt III. AbschnittZur Vorlage · 0821/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hamm-Innenstadt III. Abschnitt vorgelegt. Der Beschluss sieht vor, die förmliche Festlegung für ein spezifisches Teilgebiet aufzuheben. Dies betrifft die Flächen zwischen der Oststraße (ab Oststraße 12), der Eylertstraße und der Widumstraße (bis Widumstraße 11) sowie die westliche Grenze der Grundstücke Oststraße 12 und Widumstraße 11.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Sanierungsmaßnahmen für die betroffenen Baublöcke nach dem Inkrafttreten der Teilumlegungspläne im Jahr 2021 abgeschlossen sind. Gemäß Baugesetzbuch ist die Aufhebung der Sanierungssatzung vorgesehen, wenn die Sanierung durchgeführt wurde. Die Maßnahmen wurden durch Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Gleichzeitig wird eine Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung für den verbleibenden Teil des Sanierungsgebietes Hamm-Innenstadt III. Abschnitt beantragt. Da die Sanierung im westlichen Teil des Baublocks B noch nicht abgeschlossen ist und derzeit Maßnahmen der Bodenordnung zur Sicherung der rückwärtigen Erschließung an der Oststraße laufen, soll die Frist über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden. Nach Abschluss der Bodenordnung ist eine vollständige Aufhebung des Sanierungsgebietes vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbau der Hauptrouten Rhynern und WesttünnenZur Vorlage · 0839/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zum Ausbau der Rad-Hauptrouten in die Stadtbezirke Rhynern und Westtünnen vorgelegt. Ziel ist die Fortführung des bereits beschlossenen Radwege-Bauprogramms, welches die Optimierung von elf Hauptrouten über einen Zeitraum von sieben Jahren vorsieht. Bis zum Jahr 2025 soll die Überplanung abgeschlossen sein, während der physische Ausbau bis 2030 erfolgen soll.
Für die Route nach Rhynern ist vorgesehen, die Grünstraße im Abschnitt zwischen Alleestraße und dem Radweg entlang der RLG-Bahn als Fahrradstraße mit teilweiser Rotmarkierung auszubauen. Weitere geplante Maßnahmen umfassen die Verbesserung der Wegeführung an der Kreuzung Werler Straße/Dr.-Loeb-Caldenhof-Straße/Ostdorfstraße, die Prüfung einer Verbreiterung der ehemaligen Bahntrasse sowie den Bau einer Rampe am Willi-Bonnemeier-Weg.
Die Route nach Westtünnen soll den Otto-Krafft-Platz und die Brückenstraße als Fahrradstraßen ausweisen. Geplant sind zudem die Erweiterung der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Caldenhofer Weg/Brückenstraße/Stiftstraße sowie die Verbreiterung und Asphaltierung des Weges entlang der RLG-Trasse, wofür Grunderwerb notwendig wird. Auch die Anbindung an den geplanten Haltepunkt Westtünnen ist Bestandteil der Planung.
Die Vorlage sieht vor, den Bericht und die Maßnahmenplanung zur Kenntnis zu nehmen. Für Einzelmaßnahmen sollen Ausbaupläne vorgelegt und Fördermittel des Landes beantragt werden. Kurzfristige Maßnahmen umfassen Unterhalt, Beleuchtung und Beschilderung, während mittelfristige Umgestaltungen die Planung dominieren.
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Beratungsfolge
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- F.Mitteilungsvorlagen
- 1.Fahrbahnerneuerung Fangstraße, von Kamener Straße bis OrtsausgangZur Vorlage · 0148/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Fahrbahnerneuerung der Fangstraße vor. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des Straßenabschnitts von der Kamener Straße bis zum Ortsausgang. Damit wird die ursprüngliche Baustrecke von 380 Metern um 200 Meter verlängert, um den Bereich zwischen der Goerallee und dem Ortsausgang ebenfalls zu sanieren und weitere Baumaßnahmen in diesem Bereich zu vermeiden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Neugestaltung des Straßenquerschnitts. Die bisherige Aufteilung der überbreiten Fahrbahn soll nach aktuellem Stand der Technik angepasst werden, um den Radverkehr besser zu berücksichtigen. Geplant ist die Einrichtung von beidseitigen Radschutzstreifen sowie einem alternierenden Längsparkstreifen. Ziel ist es, die Verbindung zwischen Pelkum und Herringen im Sinne des kommunalen Klimaaktionsplans aufzuwerten. Die Fahrbahnbreite wird dabei auf etwa 5,40 bis 5,50 Meter reduziert, was die Sicherheit im Begegnungsverkehr erhöhen soll.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 691.500 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus erwarteten Fördermitteln in Höhe von 370.800 Euro sowie Anliegerbeiträgen inklusive Förderung in Höhe von 212.900 Euro zusammen. Der städtische Eigenanteil beträgt 107.800 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Welterbeantrag „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“Zur Vorlage · 0152/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Stadt den Welterbeantrag des Landes Nordrhein-Westfalen für die „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ unterstützt. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadt mit der vorgeschlagenen Gebietsauswahl sowie den spezifischen Elementen innerhalb des Stadtgebiets einverstanden ist.
Der Antrag basiert auf dem Vorhaben, die industrielle Entwicklung des Ruhrgebiets zwischen 1780 und der Gegenwart als UNESCO-Weltkulturerbe zu listen. Die Projektleitung wird von der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur in Dortmund übernommen. Für Hamm wurden sechs Objekte zur Nominierung vorgeschlagen, die verschiedene Kategorien abdecken: Der Verlauf der Lippe und die Mündung der Seseke sowie die Wasserverteilungsanlage des Datteln-Hamm-Kanals (Kategorie Flüsse), die Zeche Radbod mit den Schächten 1 und 2 (Kategorie Steinkohlebergbau), die Köln-Mindener Eisenbahn sowie die Hamm-Osterfelder Bahnlinie (Kategorie Transport) und der Datteln-Hamm-Kanal (Kategorie Kanäle).
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt Hamm keine der genannten Objekte im Eigentum hält. Eine Teilnahme am Verfahren bietet laut Vorlage Potenziale für die Identitätsstiftung und den Tourismus, bringt jedoch Verpflichtungen zum Schutz der Welterbe-Werte bei öffentlichen Planungen mit sich. Ein Zeitplan sieht vor, dass die Landesregierung NRW den Antrag im Jahr 2021 bei der Kultusministerkonferenz einreicht, mit einer weiteren Einreichung bei der UNESCO für das Jahr 2025.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.Bestellung eines Schriftführers für den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und NaturschutzZur Vorlage · 0157/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0157/20 eine Neubesetzung der Schriftführung im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz beantragt. Der Vorschlag sieht vor, einen Mitarbeiter des Umweltamtes mit sofortiger Wirkung zum Schriftführer des Ausschusses zu bestellen. Gleichzeitig soll eine weitere Mitarbeiterin des Umweltamtes als stellvertretende Schriftführerin für das Gremium eingesetzt werden.
Die Vorlage begründet die Bestellung damit, dass die betreffende Person bereits seit dem Jahr 2007 die Funktion des Schriftführers im Umweltausschuss ausgeübt hat. Durch die Neubesetzung der Funktionen werden die administrativen Abläufe innerhalb des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz sichergestellt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser personellen Entscheidung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 4.Bebauungsplan Nr. 07.107 - Östlich Seeburger Straße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0160/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0160/20_VL wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 07.107 „Östlich Seeburger Straße“ vorgelegt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 6,88 Hektar in der Gemarkung Hamm, begrenzt durch die Seeburger Straße, den Lohweg und die Bramwiese sowie die Westgrenzen der Flurstücke 423 und 533. Ziel der Planung ist die städtebauliche Ordnung brachfallender Betriebsgrundstücke sowie der baulichen Anlagen des Luftsportclubs Hamm.
Die Vorlage sieht vor, das Verfahren gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren für die Innenentwicklung aufzustellen. Da die Grundflächen im Bebauungsplan voraussichtlich um mehr als 20.000 m² überschritten werden, ist eine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden.
Die Planung dient der Sicherung nachhaltiger Nachnutzungen der ehemaligen Betriebsgrundstücke. Dabei sollen Nutzungsarten wie Einzelhandel, Vergnügungsstätten und Wettvermittlungsstellen gesteuert sowie die Anforderungen des Luftsportclubs einbezogen werden. Die Entwicklung reicht von Gewerbeflächen bis hin zu Wohnbebauung unter Berücksichtigung von Begrünung und Klimagerechtigkeit. Der Flächennutzungsplan weist den Bereich nördlich der Heessener Straße als Mischgebiet und südlich davon als gewerbliche Baufläche aus. Die Vorlage wurde zur Beratung in die Bezirksvertretung Hamm-Heessen sowie in die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, Wirtschaft und Arbeit, den Hauptausschuss und den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- G.Anregungen
- 1.Ausweitung des Bewohnerparkens im Bereich ViktoriaplatzZur Vorlage · 0070/22_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte liegt mit der Anregung 0070/22_AR ein Antrag vor, die Flächen des Bewohnerparkens im Bereich des westlichen Viktoriaplatzes auszuweiten. Die Anregung geht von einer Gruppe von Anwohnern aus, die eine zunehmende Parkplatznot in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld geltend machen.
Als Gründe für die veränderte Parkraumsituation werden die Ausweitung des Anwohnerparkens in der Steinstraße und der Augustastraße sowie eine damit einhergehende Verlagerung des Parksuchverkehrs angeführt. Zudem wird darauf verwiesen, dass die neuen Parkraumkonzepte der Paketdienstleister DHL, Hermes und der Deutschen Post den verfügbaren Raum im Bereich der Steinstraße, des Liboriuswegs und des Viktoriaplatzes weiter einschränken. Ein weiterer Faktor sei die Nutzung der Flächen durch Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen.
Des Weiteren wird die Parkplatzsituation im Zusammenhang mit der lokalen Gastronomie und dem Einzelhandel auf dem Viktoriaplatz thematisiert, da diese Betriebe über keine eigenen Stellflächen verfügen. Die Anregenden führen zudem an, dass durch die Parkplatzsituation auch eine Vermüllung des öffentlichen Raumes stattfinde. Die Anregung stützt sich auf eine Liste von Hauseigentümern und Anwohnern, die im Besitz von Fahrzeugen mit deutscher Zulassung sind.
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Beratungsfolge
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Ausweitung des Bewohnerparkens im Bereich ViktoriaplatzZur Vorlage · 0468/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Stellungnahme zur Anregung Nr. 0070/22 eine Reaktion auf die Forderung nach einer Ausweitung des Bewohnerparkens im Bereich des Viktoriaplatzes vorgelegt. Die Anwohner der westlichen Seite des Viktoriaplatzes hatten beantragt, die im Parkraumkonzept identifizierten Flächen zu erweitern. Als Gründe für den gestiegenen Parkdruck wurden die Ausweitung des Anwohnerparkens in der Steinstraße und der Augustastraße, die Nutzung von Parkflächen durch Lieferdienste sowie die Parkplatzsituation im Bereich der dortigen Gastronomie und Einzelhandelsbetriebe angeführt.
Die Verwaltung bestätigt, dass die Beobachtungen zur Erhöhung des Parkdrucks am Viktoriaplatz zutreffen. In der vorangegangenen Fortschreibung des Parkraumkonzeptes für den Hammer Westen wurden bereits mögliche Erweiterungsbereiche entlang der Viktoriastraße und des Viktoriaplatzes vorgesehen, um auf eine Verlagerung von Fremdparkern auf unbewirtschaftete Flächen reagieren zu können.
Als Umsetzung der Bürgeranregung sieht die Verwaltung vor, 16 Parkplätze an der Westseite des Viktoriaplatzes mit der Parkscheiben- und Bewohnerparkregelung zu versehen. Die Regelung soll montags bis freitags im Zeitraum von 8:00 bis 18:00 Uhr gelten, wobei eine Höchstparkdauer von maximal zwei Stunden mittels Parkscheibe vorgeschrieben wird.
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- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- H.Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin
- I.Verschiedenes