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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 23.03.2022, Nr. 0149/22 Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Aufnahme verkehrsbezogener Sharing-Angebote in die Sondernutzungssatzung der Stadt Hamm:Zur Vorlage · 0800/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 3. Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung beschlossen, um verkehrsbezogene Sharing-Angebote rechtlich zu regeln. Die Neuregelung umfasst die Aufnahme von E-Scootern, Leihrädern und Carsharing-Systemen in die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.
Die Änderung zielt primär auf sogenannte Free-Floating-Systeme ab, bei denen Fahrzeuge wie E-Scooter ohne feste Verleihstationen im öffentlichen Raum abgestellt werden können. Da diese ungesteuerte Nutzung zu einer stärkeren Beanspruchung des Straßenraums und potenziellen Behinderungen im Geh- und Radwegbereich führen kann, sieht die Neuregelung die Einführung einer Gebühr vor. Für stationsgebundene Systeme, wie etwa das Carsharing oder das MetropolradRuhr, werden vorerst keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
Die Gebührenordnung wird um den Tarifpunkt „Gewerbliche Nutzung zu Mobilitätszwecken“ ergänzt. Für nicht stationsgebundene Verleihsysteme wird eine jährliche Gebühr von 30,00 Euro pro Fahrzeug festgesetzt. Die Verwaltung geht bei der jährlichen Einnahme aus dieser Maßnahme von etwa 18.000 Euro aus, basierend auf einer Kalkulation von 600 E-Scootern. Zudem wurde die Satzung so angepasst, dass die Stadt künftig die Möglichkeit erhält, die Anzahl der Anbieter sowie die Fahrzeugkontingente zu begrenzen. Die geänderte Satzung tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft. Die Betreiber der betroffenen Systeme sind dazu verpflichtet, Sondernutzungsanträge einzureichen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · 0803/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 21. Juni 2022 den Jahresabschluss des Stadtamtes Hamm (ASH) zum 31. Dezember 2021 festgestellt. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage des Berichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, welche einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hatte.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 25.932.534,21 € aus. Das Jahresergebnis beläuft sich auf einen Überschuss von 942.842,25 €. Gemäß dem Beschluss wird dieser Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorgetragen. Die Details zur Behandlung des Jahresergebnisses der einzelnen Sparten des Stadtamtes Hamm ergeben sich aus der der Vorlage beigefügten Übersicht.
Die rechtliche Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinns bilden die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH. Der vollständige Prüfbericht sowie die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagebericht und der Anhang lagen der Vorlage als Anlagen bei.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.Fortsetzung der Regionalagentur Westfälisches RuhrgebietZur Vorlage · 0809/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0809/22_VL sieht die Fortsetzung der Beteiligung der Stadt Hamm an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet vor. Der Rat soll unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung die weitere Mitgliedschaft sowie die anteilige Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2024 beschließen. Zudem wird die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis zum Ende des genannten Zeitraums vorgeschlagen.
Die finanziellen Auswirkungen der Beteiligung belaufen sich auf Gesamtauszahlungen in Höhe von 426.803 Euro. Diese Summe verteilt sich auf 104.295 Euro für das Jahr 2022, 213.371 Euro für das Jahr 2023 und 109.137 Euro für das Jahr 2024. Während die Einzahlungen der Stadt 96.264 Euro betragen, beläuft sich der städtische Eigenanteil auf 330.539 Euro. Die Kostenstruktur setzt sich aus Personalkosten in Höhe von insgesamt 382.803 Euro und Sachkosten in Höhe von insgesamt 44.000 Euro zusammen. Die entsprechenden Mittel sind in der Planung zur Verfügung gestellt. Die detaillierte Aufstellung weist zudem aus, dass die voraussichtliche Förderung der Personalkosten 96.264 Euro beträgt und der kommunale Eigenanteil sich aus den Beträgen 80.229 Euro, 165.239 Euro und 85.071 Euro für die jeweiligen Jahre zusammensetzt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.Änderung der Gebührensatzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0812/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule beschließen, die zum 1. August 2022 in Kraft treten und die Fassung vom 8. April 2005 ersetzen soll. Die Neufassung umfasst neue Gebührenmodelle für Bereiche wie Elementares Tanzen, Musical sowie Bewegung und Tanz. Zudem wird die Einführung von 10er-Karten für Erwachsene vorgesehen. Im Programm „JeKits“ wird ab dem 4. Schuljahr eine jährliche Gebühr von 420 Euro erhoben, während für das Tanzen ein Betrag von 228 Euro pro Jahr festgesetzt ist. Für Projektunterricht werden Gebühren zwischen 1,75 und 8,00 Euro pro Unterrichtsstunde berechnet, abhängig von der Teilnehmerzahl. Die Unterrichtszeit im Bereich Elementarer Musikunterricht wird von 75 auf 60 Minuten verkürzt.
Die Neufassung regelt zudem die Instrumentenüberlassung, Veranlagung und Gebührenermäßigung. Die monatliche Gebühr für Instrumente beträgt 11 Euro und steigt ab dem 13. Monat auf 22 Euro an. Für die Größen 1/8 bis 3/4 wird ein einheitlicher monatlicher Betrag von 9,33 Euro festgelegt. Die Musikschule erhält das Recht, Instrumente nach einem Jahr zurückzufordern. Im Rahmen des Programms „JeKits“ erfolgt die Überlassung gebührenfrei, wobei bei verspäteter Rückgabe Gebühren anfallen. Für weitere Kinder in einer Familie, die am „JeKits“-Programm teilnehmen, wird die Gebühr ab dem zweiten Kind halbiert; Gruppenunterricht in diesem Programm ist zu 100 Prozent ermäßigt. Durch die Änderungen werden Gebührenmehrerträge von 4.500 Euro sowie Mehrerträge durch die Erstattung von Sozialermäßigungen in Höhe von 18.500 Euro erwartet. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 5.Änderung der Satzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0813/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Städtischen Musikschule beschlossen, die zum 1. August 2022 in Kraft tritt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung umfasst verschiedene Anpassungen der inhaltlichen Schwerpunkte sowie redaktionelle Korrekturen.
Im Bereich des elementaren Musizierens wird das Element Tanzen als neuer Schwerpunkt in die Satzung aufgenommen. Zudem wird die Kooperationsarbeit der Musikschule auf weitere städtische Einrichtungen und Vereine ausgeweitet.
Ein wesentlicher Teil der Änderungen betrifft die Anpassung an neue Programmstrukturen. Die Bezeichnung des Programms „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi) wird durch die entsprechende Anpassung an das Nachfolgeprogramm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) ersetzt. In diesem Zusammenhang entfällt auch der Titel „JekitsPlus“ aus dem Satzungstext. Diese Änderungen sind notwendig, da das Programm JeKits seit dem Schuljahr 2021/22 sukzessive von einer zweijährigen auf eine vierjährige Laufzeit umgestellt wurde. Die Vorlage wurde zuvor in den zuständigen Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen sowie für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft beraten.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 6.Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Stadt HammZur Vorlage · 0823/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0823/22_VL behandelt den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31. Dezember 2021. Der Entwurf weist einen Jahresüberschuss von 4,0 Millionen Euro aus. Nach einer Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage in Höhe von minus 2,7 Millionen Euro erhöht sich das Eigenkapital um 1,3 Millionen Euro auf insgesamt 143,1 Millionen Euro, was einer Eigenkapitalquote von 9,2 Prozent entspricht. Die Bilanzsumme der Stadt beläuft sich auf 1,6 Milliarden Euro.
Im Bereich der Haushaltssanierung wurde ein Volumen von 38,5 Millionen Euro mit einer Umsetzungsquote von 97 Prozent erreicht. Die Entschuldung belief sich im Jahr 2021 auf 13 Millionen Euro. Die Finanzrechnung weist einen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 13,9 Millionen Euro aus. Die Kredite für Investitionen stiegen auf 286,2 Millionen Euro, während die Kredite zur Liquiditätssicherung auf 79,2 Millionen Euro sanken. Die Gesamtschuld aus Investitions- und Liquiditätskrediten reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr von 252 Millionen Euro auf 240 Millionen Euro.
Zusätzlich besteht eine Leasingrestschuld für das Technische Rathaus in Höhe von 23,3 Millionen Euro. Die Investitionsauszahlungen fielen aufgrund von Umsetzungsverzögerungen geringer aus, wodurch Mittel in das Jahr 2022 übertragen werden. Außerplanmäßige Mittel wurden für die Kapitalzuführung an die WFH und die HGB benötigt. Als Beschlussvorschlag wird vorgeschlagen, den Entwurf des Jahresabschlusses zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 7.Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hallenmanagement Hamm GmbHZur Vorlage · 0824/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Hallenmanagement Hamm GmbH (HMH) mit der Umsetzung von Änderungen am Gesellschaftsvertrag zu beauftragen. Die Vorlage 0824/22 sieht Anpassungen in den Paragrafen 8 und 9 des bestehenden Vertrages vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Modernisierung der Gremienarbeit. Zukünftig soll die Einberufung der Gesellschafterversammlung sowie die Abstimmung über Beschlüsse außerhalb von Versammlungen auch auf elektronischem Wege möglich sein. Während bisher primär die schriftliche, fernschriftliche, telegrafische oder mündliche Form vorgesehen war, ermöglicht die Neuregelung nun die elektronische Einladung und Beschlussfassung, sofern sich alle Gesellschafter an der Abstimmung beteiligen und mit diesem Verfahren einverstanden sind.
Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Vereinheitlichung der Regelungen zur Besetzung der Geschäftsführung. Ziel ist es, eine einheitliche Struktur für die Vertretungsregeln in den Gesellschaftsverträgen aller Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Hamm zu schaffen. Die Neufassung regelt die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung durch die Gesellschafterversammlung sowie die Vertretungsmacht der Geschäftsführung nach außen. Dabei wird festgelegt, wie die Gesellschaft bei einer einzelnen oder mehreren Geschäftsführern vertreten wird und dass die Geschäftsführung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.
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- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- C.Verschiedenes