Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
Gremium: Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 1.Anträge zur Niederschrift 0148/22 des AKKS vom 22.03.2022, öffentlicher Teil
- 2.Zuschuss an das Treibkraft.Theater Hamm für das interkulturelle Erzähl-Theater-Projekt „Mensch ist Mensch“.Zur Vorlage · 0727/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0727/22 einen Zuschuss für das interkulturelle Erzähl-Theater-Projekt „Mensch ist Mensch“ vorgeschlagen. Das Treibkraft.Theater Hamm beantragt für das Jahr 2022 aus dem Förderfonds Interkultur eine finanzielle Unterstützung in Höhe von maximal 6.000,00 Euro, sofern die weitere Finanzierung gesichert ist.
Die Gesamtkosten der Produktion werden auf 12.280,00 Euro beziffert. Neben der beantragten städtischen Förderung liegt ein Antrag beim Regionalverband Ruhr (RVR) aus dem Bereich „Interkultur Ruhr“ in Höhe von 4.999,00 Euro vor. Da die Aufführungen den Schulen grundsätzlich kostenfrei angeboten werden sollen, werden keine Eintrittseinnahmen erwartet.
Das Projekt wurde bereits im Jahr 2021 entwickelt und unter den damaligen Bedingungen der Pandemielage in einigen Schulen durchgeführt. Für das Jahr 2021 wurden bereits 2.490,00 Euro aus dem Förderfonds Interkultur bereitgestellt. Die Verwaltung empfiehlt die Bewilligung des beantragten Betrags zur Unterstützung der Weiterentwicklung, Produktion und Durchführung der Aufführungen im Jahr 2022. Die entsprechenden Mittel sind im Teilergebnisplan des zuständigen Fachbereichs vorhanden. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet. Die Details der Förderung sollen in einem separaten Bewilligungsbescheid geregelt werden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 3.Zuschuss für die Schriftstellerin Marion Gay für ein Buchprojekt mit tamilischen Frauen sowie Präsentationsveranstaltung in 2022Zur Vorlage · 0788/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft einen Antrag zur Förderung eines Buchprojekts vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Herausgabe eines Buches über die Kriegserlebnisse tamilischer Frauen sowie die Durchführung einer dazugehörigen Präsentationsveranstaltung im Jahr 2022. Das Projekt knüpft an eine zuvor durch den Förderfonds Interkultur unterstützte Schreib- und Erzählwerkstatt an, in der die Erfahrungen der Frauen mit dem Bürgerkrieg in Sri Lanka und ihrer Flucht thematisiert wurden.
Der Antrag sieht eine Zuschussgewährung in Höhe von maximal 8.500,00 Euro aus dem Förderfonds Interkultur vor. Die Gesamtkosten des Projekts werden auf rund 9.500,00 Euro geschätzt, wobei allein die Buchproduktion Kosten in Höhe von etwa 5.000,00 Euro umfasst. Die Kalkulation beinhaltet die Herstellung einer Auflage von 300 Exemplaren im Format DIN A5, Design, Layout sowie die Vorbereitung der Abschlussveranstaltung inklusive Honoraren für das Kulturprogramm und die Arbeitsleistung der Projektverantwortlichen. Ein Eigenanteil des Projekts wird durch die Bereitstellung von Räumen und Personal sowie durch ehrenamtliche Leistungen erbracht.
Da die beantragte Summe die reguläre Obergrenze für Projektmittel von 3.000,00 Euro überschreitet, schlägt die Verwaltung eine Abweichung von den bestehenden Richtlinien vor, um dieses Projekt zu unterstützen. Die Mittel sind im Teilergebnisplan der zuständigen Abteilung vorhanden. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Vorgang geprüft und keine Bedenken angemeldet.
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- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.Zuschuss an das Theater „Suppentopf e.V.“ für das inklusive Theaterprojekt zum Klimawandel „Bis zum Hals“ (Arbeitstitel)Zur Vorlage · 0763/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0763/22 vorgeschlagen, das inklusive Theaterprojekt „Bis zum Hals“ (Arbeitstitel) zum Thema Klimawandel mit einem Zuschuss von maximal 5.000,00 Euro zu fördern. Die Förderung ist an die Bedingung einer gesicherten Finanzierung des Vorhabens geknüpft. Der Zuschuss soll aus dem Budget für freie Kulturarbeit finanziert werden.
Das Theater Suppentopf e.V. plant das Projekt für den Zeitraum von Juli 2022 bis Mai 2023. Die Gesamtkosten der Produktion werden auf 13.380,00 Euro beziffert. Zur Deckung der Kosten kalkuliert der Verein Einnahmen in Höhe von 4.000,00 Euro sowie Sponsorenmittel und Eigenmittel in der Summe von 4.380,00 Euro. Da für dieses Projekt kein Antrag bei der Aktion Mensch gestellt wurde, wurde erstmals ein Förderantrag beim Kulturbüro der Stadt Hamm eingereicht.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 5.000,00 Euro. Die entsprechenden Mittel stehen im Teilergebnisplan zur Verfügung. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken gegen die Gewährung des Zuschusses angemeldet. Die Details zur Bewilligung sollen in einem separaten Bewilligungsbescheid geregelt werden.
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- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 5.Zuschuss für die Mosaikwerkstatt Alexandra Kraski für ein Mosaikprojekt in der Oranienburgerstraße mit Anwohnern.Zur Vorlage · 0799/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft einen Beschlussvorschlag zur Förderung eines Mosaikprojekts in der Oranienburger Straße vor. Die Mosaikwerkstatt plant eine Gestaltung von zwei Wandflächen, die in Zusammenarbeit mit Anwohnern durchgeführt werden soll. Kooperationspartner des Vorhabens sind das Stadtteilbüro Hamm-Norden sowie die Immobilienverwaltung, welche die entsprechenden Flächen bereitstellt.
Ziel des Projekts ist die künstlerische Gestaltung von Flächen, die wiederholt Vandalismus ausgesetzt waren. Durch die Einbindung von Anwohnern und Familien soll die Identifikation mit dem Wohnort sowie das soziale Miteinander gefördert werden. Das Vorhaben knüpft an ein bereits durchgeführtes Projekt aus den Osterferien an und ist auf einen Zeitraum von mehreren Monaten angelegt.
Die Gesamtkosten des Projekts werden auf rund 14.260,00 Euro geschätzt. Davon werden bereits 7.550,00 Euro durch Mittel der Immobilienverwaltung und Sponsoren sowie Sachspenden und ehrenamtliche Leistungen abgedeckt. Ein weiterer Förderantrag über das Stadtteilbüro ist derzeit in Bearbeitung.
Die Verwaltung beantragt, der Mosaikwerkstatt einen Zuschuss von maximal 5.000,00 Euro zu gewähren, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Förderrichtlinien zur freien Kulturarbeit in Hamm erlauben in Einzelfällen eine Erhöhung der Fördersumme auf diesen Betrag. Der erforderliche Eigenanteil von mindestens 10 Prozent ist durch unbare Leistungen und Sachspenden nachgewiesen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 6.Zuschuss an den Verein „Historischer Löschzug Pelkum e.V.“ für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0790/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft hat im Rahmen der Sitzung am 15. Juni 2022 beschlossen, dem Verein „Historischer Löschzug Pelkum e.V.“ für das Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro zu gewähren. Die Gewährung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Mittel sind zweckgebunden für die Abdeckung von Betriebs- und Unterhaltungskosten des historischen Fahrzeugbestands, für Unterstellkosten sowie für die Durchführung von Veranstaltungen einzusetzen.
Der Verein widmet sich seit 1998 der Bewahrung und Unterhaltung historischer Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeuge sowie zugehöriger Anhänger und Geräte. Die Fahrzeuge des Vereins werden regelmäßig bei städtischen Veranstaltungen, wie beispielsweise der Hammer Kulturnacht, sowie bei kulturtouristischen Events eingesetzt.
Die Verwaltung begründet den Antrag mit der finanziellen Situation des Vereins, die durch die vergangenen Pandemiejahre beeinflusst wurde. Ohne eine zusätzliche Förderung kalkuliert der Verein für das Jahr 2022 mit Einnahmen von 12.200,00 Euro und Ausgaben von etwa 18.500,00 Euro. Die entsprechenden Mittel stehen im Teilergebnisplan des Kulturbüros unter den Transferaufwendungen zur Verfügung. Die Details zur Auszahlung werden in einem separaten Bewilligungsbescheid geregelt.
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- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 7.Konzertreihe „Klangkosmos Weltmusik“ 2023Zur Vorlage · 0762/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0762/22_VL befasst sich mit der Durchführung der Konzertreihe „Klangkosmos Weltmusik“ im Jahr 2023, die ihr 20-jähriges Bestehen feiert. Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung der Reihe gemäß den geplanten Programminhalten vor, sofern eine gesicherte Finanzierung vorliegt. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 20.000,00 Euro. Davon sind Erträge in Höhe von 1.500,00 Euro aus geplanten Zuwendungen durch das Kultursekretariat Gütersloh vorgesehen, was einen städtischen Eigenanteil von 18.500,00 Euro zur Folge hat. Die entsprechenden Mittel sind im Teilergebnisplan des Kulturbüros vorhanden.
Das Programm umfasst internationale Künstler aus verschiedenen Ländern, darunter Kuba, Norwegen, Serbien, Karakalpakistan, Kamerun und Deutschland. Die Veranstaltungen sind für den Zeitraum von Januar bis Juni 2023 sowie für Termine im Herbst 2022 angesetzt. Als Veranstaltungsorte sind der Kulturbahnhof oder alternativ der Gerd-Bucerius-Saal im Heinrich-von-Kleist-Forum vorgesehen, wobei der Eintritt eintrittsfrei bleiben soll.
Zudem wird ein Nachholtermin für eine Veranstaltung des ANIM Ensemble Safar aus Portugal und Afghanistan am 15. November 2022 thematisiert. Die Darbietung umfasst Sufi-Musik sowie klassische Stücke der afghanischen Musikkultur. Es handelt sich hierbei um die Verschiebung eines Termins, der ursprünglich für März 2020 geplant war.
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- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 8.Programm des 25. Literarischen Herbstes 2022Zur Vorlage · 0816/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft die Beschlussvorlage 0816/22 vor, um die Durchführung der 25. Ausgabe des Literarischen Herbstes im Zeitraum vom 5. bis 20. November 2022 zu ermöglichen. Die Durchführung erfolgt vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung. Das Programm umfasst insgesamt 14 Veranstaltungen, wobei der Fokus auf dem Gerd-Bucerius-Saal und dem Lesecafé im Heinrich-von-Kleist-Forum liegt. Weitere Veranstaltungsorte werden im weiteren Verlauf ausgewählt.
Die Kosten für die Veranstaltungsreihe werden auf etwa 20.000 Euro veranschlagt, wobei ein städtischer Eigenanteil von 13.000 Euro vorgesehen ist. Die Einnahmen aus Eintrittsgeldern werden auf circa 7.000 Euro geschätzt. Die Budgetierung berücksichtigt ein höheres Honorarniveau sowie Kosten für die Veranstaltungstechnik. Die Finanzierung erfolgt über das Budget der Stadtbüchereien.
Das Programm beinhaltet nationale Persönlichkeiten sowie regionale Künstler. Geplant sind unter anderem Lesungen von Christine Westermann, Andrea Sawatzki, Bruno Jonas und Kai Wiesinger. Zudem sind Formate wie das Literarische Quintett, ein Lyrikabend und ein literarischer Stadtrundgang vorgesehen. Die Eintrittspreise belaufen sich auf 8,00 Euro regulär und 6,00 Euro ermäßigt, wobei an der Abendkasse ein Zuschlag von 1,00 Euro erhoben wird. Der Vorverkaufsstart ist für Anfang September vorgesehen, wobei die vollständige Programmankündigung zeitgleich mit dem Verkaufsstart online und in Printform bereitgestellt wird.
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- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 9.Pilotprojekt Sonntagsöffnung ZentralbibliothekZur Vorlage · 0815/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0815/22_VL sieht ein Pilotprojekt zur Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek Hamm vor. Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft soll unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung der Sach- und Personalmittel zwei Beschlüsse fassen. Der erste Beschluss betrifft die Erprobung einer Sonntagsöffnung im Zeitraum von Februar bis Dezember 2023. Die Öffnungszeiten sollen jeweils am ersten Sonntag eines Monats von 12:00 bis 18:00 Uhr liegen. Das Modell sieht einen Lernort mit Selbstbedienungstechnik und Sicherheitsdienst, jedoch ohne Fachberatung vor, wobei die Zielgruppe primär Schüler und Studierende umfasst.
Der zweite Beschluss umfasst die Durchführung eines Zielprozesses zur konzeptionellen Weiterentwicklung des Gesamtsystems der Stadtbüchereien. Dabei sollen auch die Bezirksbüchereien, der Bücherbus sowie Bildungskooperationen berücksichtigt werden. Die Grundlage der Vorlage bildet eine Organisationsberatung aus dem Jahr 2021, die im Rahmen des Programms ProSiB des Landes NRW durchgeführt wurde. Eine Online-Befragung von Studierenden im Dezember 2021 ergab eine Zustimmung von 88 Prozent zur Sonntagsöffnung.
Die Vorlage dokumentiert zudem verschiedene Beteiligungsformate, die im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2021 stattfanden. Dazu gehörten Interviews mit lokalen Schlüsselakteuren, Workshops für Mitarbeitende der Stadtbüchereien sowie Formate wie Mini-World-Cafés für Senioren und Familien. Aufgrund der pandemischen Lage wurden ergänzend Online-Befragungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Studierenden durchgeführt. Die Steuerungsgruppe trat im Rahmen dieses Prozesses mehrfach zusammen, um den Sachstand zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Änderung der Gebührensatzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0812/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule beschließen, die zum 1. August 2022 in Kraft treten und die Fassung vom 8. April 2005 ersetzen soll. Die Neufassung umfasst neue Gebührenmodelle für Bereiche wie Elementares Tanzen, Musical sowie Bewegung und Tanz. Zudem wird die Einführung von 10er-Karten für Erwachsene vorgesehen. Im Programm „JeKits“ wird ab dem 4. Schuljahr eine jährliche Gebühr von 420 Euro erhoben, während für das Tanzen ein Betrag von 228 Euro pro Jahr festgesetzt ist. Für Projektunterricht werden Gebühren zwischen 1,75 und 8,00 Euro pro Unterrichtsstunde berechnet, abhängig von der Teilnehmerzahl. Die Unterrichtszeit im Bereich Elementarer Musikunterricht wird von 75 auf 60 Minuten verkürzt.
Die Neufassung regelt zudem die Instrumentenüberlassung, Veranlagung und Gebührenermäßigung. Die monatliche Gebühr für Instrumente beträgt 11 Euro und steigt ab dem 13. Monat auf 22 Euro an. Für die Größen 1/8 bis 3/4 wird ein einheitlicher monatlicher Betrag von 9,33 Euro festgelegt. Die Musikschule erhält das Recht, Instrumente nach einem Jahr zurückzufordern. Im Rahmen des Programms „JeKits“ erfolgt die Überlassung gebührenfrei, wobei bei verspäteter Rückgabe Gebühren anfallen. Für weitere Kinder in einer Familie, die am „JeKits“-Programm teilnehmen, wird die Gebühr ab dem zweiten Kind halbiert; Gruppenunterricht in diesem Programm ist zu 100 Prozent ermäßigt. Durch die Änderungen werden Gebührenmehrerträge von 4.500 Euro sowie Mehrerträge durch die Erstattung von Sozialermäßigungen in Höhe von 18.500 Euro erwartet. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.Änderung der Satzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0813/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Städtischen Musikschule beschlossen, die zum 1. August 2022 in Kraft tritt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung umfasst verschiedene Anpassungen der inhaltlichen Schwerpunkte sowie redaktionelle Korrekturen.
Im Bereich des elementaren Musizierens wird das Element Tanzen als neuer Schwerpunkt in die Satzung aufgenommen. Zudem wird die Kooperationsarbeit der Musikschule auf weitere städtische Einrichtungen und Vereine ausgeweitet.
Ein wesentlicher Teil der Änderungen betrifft die Anpassung an neue Programmstrukturen. Die Bezeichnung des Programms „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi) wird durch die entsprechende Anpassung an das Nachfolgeprogramm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) ersetzt. In diesem Zusammenhang entfällt auch der Titel „JekitsPlus“ aus dem Satzungstext. Diese Änderungen sind notwendig, da das Programm JeKits seit dem Schuljahr 2021/22 sukzessive von einer zweijährigen auf eine vierjährige Laufzeit umgestellt wurde. Die Vorlage wurde zuvor in den zuständigen Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen sowie für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft beraten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 20.06.2022 · Hauptausschuss
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 08.06.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- C.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Fortsetzung des Projektes „Stelen zur Stadtgeschichte“Zur Vorlage · 0757/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde im Rahmen der Beschlussvorlage 0757/22 mit der Fortsetzung des Projektes „Stelen zur Stadtgeschichte“ beauftragt. Voraussetzung für die Fortführung sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft. Die Verwaltung erhält zudem den Auftrag, die erforderlichen Leistungen für die Druckvorbereitung sowie die Herstellung und Lieferung von 15 neuen Stelen zu vergeben.
Das Projekt, das bereits seit 2014 besteht, nutzt ein einheitliches Informationssystem im öffentlichen Raum, um historische Ereignisse und die Entwicklung der Stadt Hamm darzustellen. Bisher wurden 30 Stelen aufgestellt, die Geschichtsrundgänge ermöglichen, ergänzt durch Wandschilder im DIN-A3-Format. Bis zum 800. Stadtjubiläum im Jahr 2026 sollen weitere Themen wie die Hansegeschichte, die Industrialisierung, die Geschichte der Stadtbrände sowie die Bedeutung der Solequelle und des Kurortes durch zusätzliche Stelen im Stadtgebiet präsentierbar gemacht werden.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 45.000 Euro für den Zeitraum von 2022 bis 2025. Die entsprechenden Mittel sind auf der Finanzstelle für historische Stelen im Stadtgebiet hinterlegt, wobei ergänzend Drittmittel in Aussicht gestellt werden. An der Umsetzung des Projektes sind verschiedene Stadtämter sowie der Hammer Geschichtsverein e.V. und externe Experten beteiligt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Installation des Kunstwerks „Bergmann“ am Kulturrevier RadbodZur Vorlage · 0676/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel soll die Installation des Kunstwerks „Bergmann“ an der Fassade des Kulturreviers Radbod beschließen. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung durch den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft.
Das etwa sechs Meter hohe Werk entstand in einer Zusammenarbeit zwischen einem lokalen Künstler und Jugendlichen der Jugendwerkstatt Caritas. Das Kunstwerk besteht aus witterungsbeständigen, imprägnierten Platten, die aus verschiedenen Einzelbildern zusammengesetzt sind. Inhaltlich bezieht sich die Arbeit auf die Bergbaugeschichte der Stadt Hamm.
Die Verwaltung hat die technische Umsetzung der Installation an der Hauswand des Kulturreviers Radbod geprüft und als möglich bewertet. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von circa 300 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im Teilergebnisplan des Stadtamtes zur Verfügung stehen. Das Kulturrevier Radbod ist als kultureller Ort und touristisches Ziel eng mit der Zechenhistorie des Stadtbezirks verknüpft.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1.Kunstwerk von Michael Düchting – InstallationZur Vorlage · 0810/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop hat die Installation eines Kunstwerks als integralen Bestandteil des Planentwurfs für den Bereich Kurhausgarten / Düker / Kanalkante beschlossen. Bei dem Werk handelt es sich um die Skulpturengruppe „Drei Säulen“ des Künstlers Michael Düchting.
Der Hintergrund des Beschlusses ist das Vorhaben des Bürgervereins zur Stadtbildpflege Hamm e.V., das Kunstwerk zu erwerben und der Stadt Hamm zu schenken. Der Verein übernimmt dabei die Kosten für den Erwerb, den Transport sowie die Aufstellung. Die Skulptur aus Anröchter Grünsandstein soll eine Höhe von etwa 3,20 Metern erreichen. Als Standort ist eine Grünfläche zwischen dem neuen und dem ehemaligen Verlauf der Ahse vorgesehen. Ziel des Vereins ist eine künstlerische Aufwertung dieses Stadtraums.
Die Verwaltung plant derzeit, für den Bereich des nördlichen Kurparks sowie das Gelände des Reitvereins eine Planung zu erarbeiten, die den Entscheidungsgremien zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt wird. Dabei soll das Kunstwerk in die Entwurfs- und Ausführungsplanung einbezogen werden. Für die Festlegung des exakten Standorts wird der zuständigen Bezirksvertretung eine gesonderte Beschlussvorlage vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- F.Anträge
- 1.Bildungskooperation zwischen Freiherr-vom-Stein Gymnasium – Bezirksbücherei im Stadtbezirk Uentrop.Zur Vorlage · 0353/21_AT · Antrag
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit der Prüfung und Umsetzung einer Bildungskooperation am Standort des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zu beauftragen. Ziel dieser Maßnahme ist die Etablierung einer Kooperation zwischen der Schule und der Bezirksbücherei im Stadtbezirk Uentrop.
Hintergrund des Antrags ist das Ziel der Stadtbücherei, die Bezirksbüchereien als sogenannte „dritte Orte“ für Lernen, Begegnung und Veranstaltungen weiterzuentwickeln. Da der Stadtbezirk Uentrop derzeit über keine eigene Bezirksbücherei verfügt, soll ein Modell geschaffen werden, das die Funktionen der Bibliothek in den schulischen Kontext integriert. Als Referenz dient dabei ein bereits bestehendes Pilotprojekt im Stadtbezirk Pelkum, bei dem eine Kooperation zwischen der Bezirksbücherei und dem Märkischen Gymnasium im Hammer Westen realisiert wurde.
Die Fraktion verweist darauf, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine solche Zusammenarbeit im Stadtbezirk Uentrop gegeben seien, da die grundsätzliche Bereitschaft der beteiligten Akteure sowie des Ehrenamts vorhanden sei. Die Verwaltung soll nun untersuchen, wie die Einrichtung dieser Bildungskooperation am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium konkret umgesetzt werden kann.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 23.03.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 14.12.2021 · Rat
- G.Mitteilungsvorlage
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021Zur Vorlage · 0150/20_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 0150/20_VL sieht die Umsetzung eines Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei anfallenden Beiträgen zu reduzieren.
Die Durchführung der im Programm enthaltenen Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Die Notwendigkeit der Erneuerungen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandhaltung der vorhandenen Infrastruktur nicht mehr gewährleistet werden kann. Da es sich um beitragsfähige Maßnahmen handelt, ist vorgesehen, die betroffenen Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung zu informieren.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen konsumtiven Aufwand von 1.063.540 Euro sowie einen investiven Aufwand von 151.900 Euro. Die Mittel werden aus Instandhaltungsrückstellungen der Jahre 2018 und 2019 bereitgestellt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne für die Folgejahre ab 2021. Über mögliche Einzahlungen durch Anliegerbeiträge liegen zum Zeitpunkt der Vorlage keine konkreten Informationen vor.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- H.Verschiedenes
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft