Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündliche Berichte
- 1.Bericht über die durchgeführten und laufenden größeren Maßnahmen des Tiefbau- und Grünflächenamtes – Herr Gawin
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Einführung und Verpflichtung des sachkundigen Bürgers Steffen Müller
- 2.Anträge zur Niederschrift Nr. 0089/21 vom 07.09.2021, Teil I
- 3.Ausbauplan S 05/21 – Alleestraße – Haltestelle SchillerplatzZur Vorlage · 0350/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage vor, um die Bushaltestelle „Schillerplatz“ in der Alleestraße barrierefrei auszubauen. Der Plan sieht eine beidseitige Modernisierung vor, wobei die nördliche Haltestelle durch eine Verbreiterung des Einstiegsbereichs und des Radwegs sowie durch die Verwendung von Kasseler Sonderborden angepasst werden soll. An der südlichen Haltestelle, die am Fahrbahnrand liegt, wird die Trennung von Geh- und Radweg im Haltestellenbereich aufgehoben, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die technische Umsetzung umfasst unter anderem die Verwendung von Betonsteinpflaster, die Installation von taktilen Leitsystemen für Blinde und Sehbehinderte sowie die Sicherstellung stufenloser Übergänge.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 220.000 Euro. Die Finanzierung ist durch Fördermittel des Landes in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Kosten sowie durch eine Beteiligung der Stadtwerke gesichert. Die entsprechenden Mittel stehen auf der Finanzstelle für ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung. Ein Grunderwerb ist für die Maßnahme nicht erforderlich. Der Ausbauplan wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Jahr 2021 öffentlich ausgelegt. Die baulichen Veränderungen an der nördlichen Haltestelle wurden zudem auf die geplante Neugestaltung des angrenzenden Schillerplatzes abgestimmt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbau der Hauptrouten Uentrop und Braam-OstwennemarZur Vorlage · 0473/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0473/21 das Projekt „Fahrradfreundliches Hamm“ vor, welches den Ausbau der Hauptrouten nach Uentrop sowie Braam-Ostwennemar vorsieht. Ziel ist die sukzessive Optimierung des Radwegenetzes über einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren, wobei die Routen als wichtige Verbindungen in die Stadtbezirke dienen sollen. Die Planung wurde mit dem ADFC abgestimmt.
Für die Route nach Uentrop ist vorgesehen, den Weg ab der Lippestraße auf die Nordseite des Kanals zu verlegen, da dort ein größerer Querschnitt zur Verfügung steht. Die Route führt über den Zechenbahnweg bis nach Uentrop, wobei ein Abzweig nach Werries über den Schleusenweg geplant ist. Die Route nach Braam-Ostwennemar verläuft über die Marker Allee und den Dunantweg bis zur Kölnischen Straße.
Die Maßnahmen gliedern sich in kurzfristige und mittelfristige Schritte. Zu den kurzfristigen Maßnahmen gehören Unterhaltungsarbeiten, die Verbesserung der Beschilderung sowie die Anpassung von Ampelschaltungen. Mittelfristig sollen Knotenpunkte, Querungen und Engpässe überplant werden. Konkrete Vorhaben umfassen die Verbreiterung und Asphaltierung von Wegabschnitten am Kanalufer sowie am Dunantweg sowie den Neubau der Brücke „Die Dille“. Für die Umsetzung sollen, sofern möglich, Fördermittel des Landes beantragt werden. Die finanziellen Auswirkungen für kleinere Maßnahmen sind im Teilergebnisplan bereits abgedeckt; größere Investitionen werden separat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Erarbeitung einer städtebaulichen Rahmenplanung für den Hammer NordenZur Vorlage · 0482/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt, eine städtebauliche Rahmenplanung für den Bereich Hammer Norden zu erarbeiten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung mit der Erstellung dieser Planung zu beauftragen, sofern die Empfehlung durch den Ausschuss für Klima, Umwelt und Naturschutz vorliegt.
Als Grundlage für das Vorhaben dient die Feststellung, dass die bestehenden planerischen Grundlagen, wie die Rahmenplanung von 1997 und das Strukturkonzept WerkStadt Hamm aus dem Jahr 2005, nicht mehr als ausreichend betrachtet werden. Zudem fehlt für den Hammer Norden ein aktuelles, stadtteilbezogenes Planungskonzept, wie es für andere Stadtbezirke bereits vorliegt oder in Erarbeitung ist.
Zentrale Schwerpunkte der neuen Planung sollen der Klimaschutz sowie die Klimaanpassung und die Sicherung von Freiraum- und Grünflächen sein. Weitere Themenbereiche umfassen die Stadtgestalt, die Bereitstellung von Wohn-, Gewerbe- und Versorgungsflächen sowie die Mobilität, insbesondere die Untersuchung zur Förderung des Umweltverbundes. Die Planung soll zudem auf den Ergebnissen des ehemaligen Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ aufbauen.
Das Ziel ist die Entwicklung einer Gesamtkonzeption für die Siedlungsbereiche des Hammer Nordens, der als funktionale Einheit betrachtet wird. Die Rahmenplanung soll als informelles Planungsinstrument Leitlinien für die städtebauliche Entwicklung formulieren und als Entscheidungsgrundlage für politische Gremien und die Verwaltung dienen. Das Verfahren umfasst eine Bestandsaufnahme, eine SWOT-Analyse sowie einen Beteiligungsprozess für die Öffentlichkeit und betroffene Akteure.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 6.Verwendung der konsumtiven und investiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: Überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · 0494/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0494/21_VL umfasst verschiedene überbezirkliche, konsumtive und investive Baumaßnahmen zur Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen in der Stadt Hamm. Ziel der Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs von Schulen, Liegenschaften, Feuerwehrstützpunkten und Sporthallen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf 2.655.000 € an konsumtiven und 425.000 € an investiven Aufwendungen, die aus dem städtischen Eigenanteil finanziert werden sollen.
Der Maßnahmenkatalog beinhaltet technische und bauliche Arbeiten wie die Überprüfung elektrischer Anlagen, die Erneuerung von Wärmeerfragenanlagen, den Ausbau der IT-Infrastruktur sowie die Beseitigung von Brandschutz- und Fluchtwegmängeln. Im Bereich der Sicherheit sind die Einrichtung eines Farbleitsystems zur Amokprävention sowie die Aufrüstung auf einen Notfall- und Gefahren-Reaktions-Standard vorgesehen. Weitere Posten betreffen die Instandsetzung von Elektro- und Blitzschutzanlagen, die Untersuchung von Dachkonstruktionen sowie die Sanierung von Lüftungsanlagen.
Im Bereich der Schulentwicklung sind Mittel für Inklusionsmaßnahmen, die Verbesserung der Raumakustik und die Barrierefreiheit sowie für die Neuanschaffung von Zäunen und Toranlagen eingeplant. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem Schulamt und der zuständigen Fachabteilung für Behinderung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Maßnahmen unter Vorbehalt der Empfehlungen der Ausschüsse für Sport und Freizeit sowie Schule und Ausbildung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans 2022/2023 zu beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung unter Einbindung externer Büros zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.Planungsentscheidung nach § 125 (2) BauGB: Stichweg am Rhynerberg zu den Häusern Nr. 55 / 31 - 39aZur Vorlage · 0498/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt mit der Beschlussvorlage 0498/21 einen Planungsentscheid nach § 125 Abs. 2 BauGB für den Stichweg am Rhynerberg vor. Ziel des Vorhabens ist die endgültige Herstellung des Stichwegs zu den Häusern Nr. 55 / 31 – 39a im Stadtbezirk Rhynern, wobei ein Ausbau für das Jahr 2022 vorgesehen ist.
Der Stichweg zweigt von der Straße Rhynerberg ab und erstreckt sich über eine Länge von etwa 110 Metern. Bisher verfügt der Weg über provisorische Befestigungen, wie eine Asphaltdecke im Einmündungsbereich sowie Pflaster- und wassergebundene Flächen. Im Rahmen des geplanten Ausbaus soll die Straßenbeleuchtung durch die Installation von vier neuen Lichteinheiten erweitert werden. Zudem ist im Bereich der künftigen öffentlichen Wegefläche bereits eine Kanalleitung vorhanden.
Da für den betreffenden Bereich kein Bebauungsplan vorliegt, der die Breite und Linienführung der Straße rechtlich festlegt, ist ein planungsersetzender Beschluss erforderlich. Dieser soll sicherstellen, dass die Anlage den Anforderungen des Baugesetzbuches entspricht. Die Kosten für die Herstellung des Stichwegs sowie bereits entstandene Ausgaben sollen durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den §§ 127 ff. BauGB refinanziert werden. Die Vorlage wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern zur Beratung vorgelegt.
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- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 8.Ausbauplan S 35/21 Straßenumbau Fährstraße wegen Erweiterung der Klinik für manuelle TherapieZur Vorlage · 0500/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0500/21_VL sieht eine Straßenumgestaltung der Fährstraße vor. Hintergrund der Planung ist die Erweiterung der Klinik für manuelle Therapie sowie die angestrebte Verbesserung der Verkehrssituation. Die Maßnahmen umfassen die Anlage von Linksabbiegespuren, die Installation einer Fußgängerampel, die Neuordnung des öffentlichen Parkraums sowie die Schaffung neuer Gehwegverbindungen zum Kurpark.
Die Kosten für das Vorhaben teilen sich auf verschiedene Posten auf: Für eine Stellplatzanlage am Kurpark sind 115.000 €, für Linksabbiegespuren 236.000 €, für eine Fußgängerampel 80.000 € sowie für Ingenieurleistungen 45.000 € vorgesehen. Die Klinik für manuelle Therapie übernimmt einen Anteil von 125.500 € sowie die Ingenieurkosten, während der städtische Eigenanteil sich auf 355.500 € beläuft. Die Umsetzung des Plans steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung, der Genehmigung des Haushaltsplans 2022 ff. sowie der Zustimmung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde zum Fällen von drei Bäumen.
Der Plan legt zudem technische Anforderungen für die Barrierefreiheit fest. Übergänge müssen taktil und optisch kontrastierend gekennzeichnet sein, etwa durch Bodenindikatoren mit einem Aufmerksamkeitsfeld von 90x90 cm. Die Wegoberflächen müssen eine erschütterungsarme Befahrung mit Rollstühlen ermöglichen. Verkehrsampeln müssen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip mit akustischen Signalgebern ausgestattet sein. Der Ausbauplan wurde im November 2021 öffentlich offengelegt; über eingegangene Anregungen wird in den entsprechenden Sitzungen berichtet.
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- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.079 – Gewerbegebiet Lipperandstraße – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0311/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0311/21_VL behandelt die erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.079 für das Gewerbegebiet Lipperandstraße. Ziel der Planung ist die Schaffung von etwa acht bis elf kleinteiligen Gewerbegrundstücken auf einer Gesamtfläche von circa 39.600 Quadratmetern. Hierzu soll eine öffentliche Stichstraße ergänzt werden, was eine Umwandlung einer privaten Verkehrsfläche in eine öffentliche Fläche sowie Anpassungen der Grenzabstände zur Römerstraße, zum Rehbach und zur neuen Stichstraße vorsieht. Baurechtlich sind eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 2,4 festgelegt, wobei die Bauweise innerhalb eines Schutzstreifens einer Hochspannungsleitung auf ein Geschoss begrenzt ist.
Die Planung umfasst ökologische Festsetzungen wie eine Dachbegrünungspflicht, ein Verbot von Schottergärten sowie eine Aufforstung einer Fläche von 0,23 Hektar als Ersatzmaßnahme. Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen, darunter der Westnetz GmbH, der Unteren Naturschutzbehörde, des LWL-Archäologie für Westfalen, der Stadtwerke Hamm, des Lippeverbandes und der IHK berücksichtigt. Die Änderungen beinhalten Anpassungen der Abstände zur 110-KV-Freileitung, den Schutz von Alleenbäumen, Ergänzungen zum Bodendenkmalschutz sowie die Berücksichtigung von Leitungsrechten. Zudem wurde auf Anregung des Lippeverbandes die Breite eines GFL-Rechts in der Nordostecke von 4,0 auf 5,0 Meter verbreitert. Der Ratsbeschluss zur Satzung war für den 14. Dezember 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Bebauungsplan Nr. 03.092 - Auf der Helle - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen zur öffentlichen Auslegung 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen zur erneuten öffentlichen Auslegung 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0337/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0337/21_VL betrifft den Bebauungsplan Nr. 03.092 „Auf der Helle“ im Stadtteil Hamm-Rhynern. Das etwa 9.520 m² große Areal, das bisher als Erweiterungsfläche für einen Friedhof diente, soll in ein Wohngebiet umgewandelt werden. Die Planung umfasst ein reines Wohngebiet sowie zwei allgemeine Wohngebiete mit Einfamilien-, Doppelhaushälften- und Mehrfamilienhäusern. Die Flächenverteilung sieht 7.505 m² Wohnbaufläche, 1.250 m² Verkehrsfläche und 765 m² private Grünfläche vor. Zur Klimaanpassung sind Dachbegrünungen, die Reduzierung der Versiegelung sowie die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien für Zufahrten und Stellplätze festgesetzt.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange sowie Einwendungen berücksichtigt. Die Verwaltung nahm zu Bedenken hinsichtlich der Gebäudehöhen, der Versiegelungsrate und der Verkehrsbelastung Stellung. Während Einwender die Gefahr von Verkehrsspitzen und eine zu hohe Versiegelung thematisierten, geht die Verwaltung von etwa 140 Kfz-Fahrten pro Tag aus. Die Entwässerungssituation wurde unter Einbeziehung des Lippeverbandes geprüft; die Kapazität der Mischwasserkanäle wird als ausreichend bewertet. Auch die Kritik an möglichen Auswirkungen auf den Artenschutz wurde nach Abwägung der Belange behandelt. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Bebauungsplans sowie der dazugehörigen Begründung als Satzung vor.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.7. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0418/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0418/21 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung 2018) der Stadt Hamm vor. Ziel der Vorlage ist es, bislang nicht enthaltene Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband dient.
Die geplanten Maßnahmen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Baubeginnen. Für den Zeitraum ab 2021 sind unter anderem der Neubau eines Mischwasserkanals im Baugebiet „Am Hallohpark“ sowie ein Erschließungs- und Entlastungskanal im Gebiet „Bebckenhege“ vorgesehen. Zudem sollen Immissionsnachweise an Einleitungsstellen im Einzugsgebiet des Regenüberlaufbeckens Radbodstraße durchgeführt werden. Im Bereich der Hafenstraße Lanfer ist die Verlegung eines Mischwasserkanals für die Errichtung eines Containerterminals geplant.
Weitere Maßnahmen mit Baubeginn in den Jahren 2022 und 2023 beinhalten die Erneuerung von Kanälen in der Rembrandtstraße, am Südring sowie in der Stefanstraße. Im Baugebiet Zinzendorfstraße ist der Neubau von Schmutz- und Regenwasserkanälen sowie eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Ein weiteres Projekt betrifft die Anbindung von Grundstücken im Bereich Norddinker an das Druckentwässerungsnetz, um die dortige Nutzung von Kleinkläranlagen abzulösen. Auch Immissionsnachweise für die Einzugsgebiete der Kläranlage Uentrop und des Herringer Bachs sind Bestandteil der Erweiterung.
Der Rat soll den Lippeverband beauftragen, diese Maßnahmen in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Neue Baumschutzsatzung und Förderrichtlinie BaumschutzZur Vorlage · 0438/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine neue Baumschutzsatzung sowie eine dazugehörige Förderrichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel der Regelungen ist der Erhalt von Bäumen und Holzgewächsen sowie die Förderung der Durchgrünung im Stadtgebiet.
Nach der neuen Satzung unterliegen im Innenbereich und in Bebauungsplänen bestimmte Arten dem Schutz. Dazu zählen alle Laubbäume sowie die heimischen Nadelbäume Kiefer und Lärche, sofern deren Stammumfang mindestens 100 cm beträgt. Für die Arten Ginkgo, Eibe und Stechpalme gilt eine Grenze von 60 cm Stammumfang. Das Entfernen, Beschädigen oder die dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensfähigkeit dieser Pflanzen ist untersagt. Ausnahmen oder Befreiungen können durch das Umweltamt genehmigt werden, was unter Umständen mit der Pflicht zur Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung verbunden ist.
Die Förderrichtlinie sieht finanzielle Unterstützung für Maßnahmen des Baumschutzes vor. Im Rahmen des „Förderprogramms Altbaum“ können fachgerechte Maßnahmen an Bäumen mit einem Umfang von 300 cm oder mehr mit bis zu 50 % bezuschusst werden, wobei die Summe auf 1.000 Euro pro Antragsteller und Jahr begrenzt ist. Zudem werden Neuanpflanzungen mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten gefördert, maximal 500 Euro pro Jahr, sofern die Pflanzen mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
Die Finanzierung der Zuwendungen soll über einen zweckgebundenen Baumschutzfonds erfolgen, der zunächst durch städtische Mittel und später durch Ausgleichszahlungen gespeist wird. Für die Umsetzung sind 50.000 Euro vorgesehen. Die Verwaltung plant zudem eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit durch Online-Informationen und Beratungsangebote.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Umgang mit Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0460/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0460/21 das weitere Vorgehen beim Umgang mit Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet festgelegt.
Hinsichtlich der Windenergie wird die in der Sachdarstellung beschriebene Vorgehensweise unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage zur Kenntnis genommen. Aufgrund der neuen landesgesetzlichen Regelungen, die einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden in bebauten Ortsteilen vorschreiben, wird von einer gesamtstädtischen Steuerung der Windenergie durch Konzentrationszonen abgesehen. In diesem Zusammenhang wird das Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans eingestellt. Zudem werden der Änderungsbeschluss vom 22. November 2019 sowie die laufenden Verfahren zur 7. Änderung (Isenburg) und zu den 14. und 15. Änderungen (Weetfeld A2) aufgehoben. Die Errichtung von Windenergieanlagen erfolgt künftig auf Basis der gesetzlichen Privilegierung im Außenbereich.
Im Bereich der Freiflächenphotovoltaikanlagen wird die vorgesehene Vorgehensweise ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Stadt beabsichtigt, den Ausbau primär auf Dachflächen, Brachflächen, Aufschüttungen sowie Halden zu fördern, um den Schutz landwirtschaftlicher Flächen zu gewährleisten. Die Nutzung von Flächen entlang von Bundesfernstraßen oder überregional bedeutsamer Schienenwege wird als weitere Option beibehalten. Ein erster Aufstellungsbeschluss für eine Anlage auf einer Brachfläche an der Martinstraße liegt bereits vor; zudem soll die Nutzung der Halden Humbert und Sundern geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Bebauungsplan Nr. 01.104 - An der Erlöserkirche II - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0476/21_VL · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 0476/21_VL wurde der Bebauungsplan Nr. 01.104 „An der Erlöserkirche II“ in der Stadt Hamm als Satzung verabschiedet. Das Vorhaben sieht die Schaffung von etwa 50 neuen Wohneinheiten auf einer Fläche von circa 21.600 m² vor. Die geplante Bebauung umfasst drei Eigenheime sowie mehrere Mehrfamilienhäuser unterschiedlicher Größe.
Der Bebauungsplan basiert auf dem Flächennutzungsplan der Stadt Hamm und wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Zur Erreichung von Klimaschutz- und Anpassungszielen enthält der Plan Vorgaben zur städtebaulichen Dichte sowie zur Begrenzung der Flächenversiegelung, unter anderem durch ein Verbot von Kies- oder Steingärten. Zudem sind Maßnahmen zur Begrünung von Dächern, Fassaden und Vorgärten festgeschrieben, wobei mindestens 50 Prozent der Vorgärten grün zu gestalten sind.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen aus der Online-Beteiligung sowie Stellungnahmen von Institutionen wie den Stadtwerken Hamm GmbH, dem Lippeverband, der Bezirksregierung Arnsberg und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe berücksichtigt. Während die Anforderungen des Lippeverbandes zu entwässerungstechnischen Ausführungen zu redaktionellen Ergänzungen in der Begründung führten, wurde am Plan selbst kein Änderungsbedarf festgestellt. Die Festsetzung einer Versickerungsmulde als Fläche für die Wasserwirtschaft entfiel zugunsten einer privaten Grünfläche. Der Rat der Stadt Hamm hat die Satzung sowie die dazugehörige Begründung in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschlossen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 7.2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.013 - Nassauerstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0478/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0478/21_VL behandelt die zweite vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.013 – Nassauerstraße. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Aufstockung eines bestehenden Geschäfts- und Ärztehauses um ein Geschoss sowie die Einführung einer extensiven Dachbegrünung. Das betroffene Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 466 m² im Kerngebiet und umfasst die Flurstücke 914 und 46 in der Gemarkung Hamm.
Die baulichen Anpassungen sehen eine Erhöhung der zulässigen Vollgeschossanzahl von maximal drei auf maximal vier Geschosse vor, wobei für Teilflächen die Begrenzung bei drei Geschossen bestehen bleibt. Zudem wird die Dachform von einem Satteldach zu einem Flachdach geändert. Die Verwaltung führt aus, dass diese Maßnahmen der Sicherung des Unternehmensstandortes sowie der medizinischen Versorgung dienen.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren vom 16. August bis 16. September 2021 äußerte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Bedenken hinsichtlich der Denkmalpflege und der Archäologie. Die Verwaltung schlägt jedoch vor, diese Anregungen im Abwägungsprozess nicht zu berücksichtigen, da die Untere Denkmalbehörde die Aufstockung als nicht beeinträchtigend für das Baudenkmal „Meilenstein“ sowie für die Krankenhauskapelle bewertet. Als Beschlussvorschlag steht die Verabschiedung der Änderung als Satzung nebst der Begründung vom 8. Oktober 2021 fest. Mit der öffentlichen Bekanntmachung erlangt die Änderung Rechtskraft, wobei die bisherigen Festsetzungen der ersten Änderung im Geltungsbereich der neuen Regelung außer Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 8.Bebauungsplan Nr. 04.078 - südlich Holtkamp - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0487/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0487/21_VL wird der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 04.078 „südlich Holtkamp“ vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 9.857 m², die im Rahmen der Wohnbaulandinitiative Hamm für die wohnbauliche Entwicklung vorgesehen ist. Die Flächennutzung gliedert sich in Wohngebiete, Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen, Wasserwirtschaft sowie Versorgungsflächen. Die Planung sieht die Errichtung von etwa 20 bis 25 Wohneinheiten vor, wobei die bauliche Dichte durch eine Grundflächenzahl von 0,3 und maximal zwei Vollgeschosse begrenzt wird.
Die Planung integriert ökologische und klimaschutzrelevante Maßnahmen, darunter eine verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen, Dachbegrünungen sowie ein Schottergartenverbot. Zudem wird eine 30-prozentige Begrünungspflicht für unbebaute Flächen festgesetzt. Die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm sowie der Unteren Naturschutzbehörde wurden berücksichtigt, was unter anderem die Festlegung einer Fläche für eine Ortsnetztrafostation und die Anpassung einer Pflanzenarten-Liste umfasst. Die Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. wurde zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gingen Einwendungen gegen die Wohnbauliche Entwicklung, den Verlust landwirtschaftlicher Flächen sowie mögliche Auswirkungen auf die Tierwelt, das Grundwasser und das Verkehrsaufkommen ein. Die Verwaltung hält dem den Bedarf an Wohnbauland sowie die Ergebnisse einer Artenschutzprüfung gegenüber, die keine Verbotstatbestände ergab. Ein Einwand bezüglich der Dimensionierung einer Einmündung wurde nicht berücksichtigt. Der Rat der Stadt Hamm hat die planungsrechtlichen Festsetzungen sowie die Begründung als Satzung beschlossen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 9.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023Zur Vorlage · 0495/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0495/21_VL befasst sich mit dem Erlass der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Stadt Hamm für die Jahre 2022 und 2023. Die Planung berücksichtigt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Durch die Aktivierung von Corona-Schäden als außerordentlicher Ertrag soll die formale Stabilität des Ergebnisses sowie des Eigenkapitals bis zum Jahr 2025 gewährleistet werden. Die Abschreibung dieser Schäden ist ab 2025 über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren vorgesehen. Die prognostizierten Corona-Schäden belaufen sich für den Zeitraum von 2022 bis 2025 auf insgesamt 194 Millionen Euro, während die Gesamtsumme ab 2021 bei 236 Millionen Euro liegt. Zu den finanziellen Faktoren gehören Rückgänge bei der Gewerbe- und Einkommensteuer sowie bei den Schlüsselzuweisungen sowie steigende Personal- und Sozialaufwendungen.
Ab dem Jahr 2026 entfällt die Bilanzierungshilfe, was den Einsatz von Rücklagen zur Deckung eines Fehlbetrags von 34,1 Millionen Euro erforderlich macht, um die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden. Das Haushaltsvolumen steigt von 843 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 862 Millionen Euro im Jahr 2023 und soll bis 2026 auf 902 Millionen Euro ansteigen. Von 1.000 Euro des zentralen Finanzvolumens entfallen 483 Euro auf den Bereich Jugend und Soziales sowie 116 Euro auf Schulen. Zudem wird ein Beschlussvorschlag zur Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes für gebührenrechnende Einrichtungen, wie etwa den ASH oder den Rettungsdienst und Friedhöfe, von 5,42 % auf 5,24 % zum 1. Januar 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 10.Klimawandelgerechte Stadtentwicklung in der BauleitplanungZur Vorlage · 0511/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0511/21_VL der Stadt Hamm befasst sich mit der Implementierung eines Handlungsprogramms zur klimawandelgerechten Stadtentwicklung innerhalb der Bauleitplanung. Basierend auf dem Klimaaktionsplan der Stadt sollen die Leitbilder „CO2-Einsparung“ und „Klimaresiliente Stadt“ durch ein System aus Handlungsfeldern und Unterzielen umgesetzt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Darstellungen und Maßnahmensteckbriefe zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die definierten Standards über Festsetzungen in Bebauungsplänen anzuwenden. Abweichungen von diesen Standards sollen nur in begründeten Einzelfällen zulässig sein.
Die strategische Gliederung der Maßnahmen erfolgt nach räumlichen Ebenen, wobei zwischen verdichteten Bereichen, Gewerbe- und Industriegebieten sowie lockeren Wohngebieten unterschieden wird. In acht Maßnahmensteckbriefen, die unter anderem Themen wie Dachbegrünung, Freiflächen, Albedo und erneuerbare Energien umfassen, werden Standards für die bauleitplanerische Umsetzung definiert. Ziel ist die Integration dieser Standards als Festsetzungen in Bebauungspläne, um eine flächendeckende Umsetzung in Neubaugebieten zu erreichen. Dabei sollen Zielkonflikte, etwa zwischen städtebaulicher Dichte und Hitzeinseln oder zwischen Dachbegrünung und Photovoltaik, im Rahmen der städtebaulichen Abwägung berücksichtigt werden.
Ergänzend zur Bebauungsplanung werden städtebauliche Verträge als Instrument für Energiestandards angeführt, da die Einflussnahme auf bestehende Siedlungsstrukturen durch den Bestandsschutz begrenzt ist. Die Stadtentwicklung soll durch Nachverdichtung und die Sicherung von Kaltluftentstehungsgebieten klimawandelgerecht gestaltet werden. Die vorliegenden Maßnahmen dienen als erste Zusammenstellung, die auf Basis künftiger Analysen und stadtklimatischer Untersuchungen weiter konkretisiert werden muss.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0512/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0512/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.101 – Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee – vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 14.000 Quadratmetern in der Gemarkung Allen, gelegen im Stadtbezirk Hamm-Rhynern an der Kreuzung Oberster Kamp und Wilhelm-Schumacher-Allee. Das Areal umfasst die Flurstücke 132, 167, 171 und 172 und wird derzeit als weitgehend unbebaute Fläche mit einer Hofstelle, Wiesen und Gehölzstrukturen genutzt.
Anlass der Planung ist ein Antrag eines Interessenten, die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans 03.062 – Oberallener Weg / Wambelner Straße – anzupassen. Ziel ist es, die Fläche für eine Büro- und Lagernutzung zu entwickeln. Im Rahmen des Verfahrens soll geprüft werden, in welchem Umfang eine solche Nutzung unter Berücksichtigung der bestehenden Grünstrukturen und einer Eingriffs-Ausgleichbilanzierung möglich ist. Da das Gebiet im Flächennutzungsplan bereits weitgehend als Gewerbefläche dargestellt ist, wird das Verfahren gemäß § 2 BauGB als Vollverfahren mit Umweltbericht durchgeführt.
Zudem wird die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beantragt. Diese soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen, um die Öffentlichkeit über die Ziele der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.3. Fortschreibung des Straßen-und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0557/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 3. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), welcher Gemeinden dazu verpflichtet, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die Erforderlichkeit von beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren darzustellen.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und stellt keine verbindliche Entscheidung über den tatsächlichen Ausbau dar. Die Aufstellung der Fortschreibung ist eine notwendige Voraussetzung, um an einem Förderprogramm des Landes teilzunehmen, welches die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen übernimmt und somit die Anlieger entlasten soll.
Die vorliegende 3. Fortschreibung umfasst geplante, voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung. Zudem sind beabsichtigte, voraussichtlich beitragspflichtige Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung enthalten. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzeptes.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Beleuchtung von Radhauptrouten im StadtgebietZur Vorlage · 0367/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Beleuchtung von Radhauptrouten im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität und Sicherheit der Radwege bei Dunkelheit zu erhöhen. Der Beschluss sieht die Umsetzung der beschriebenen Beleuchtung sowie die Einstellung von Haushaltsmitteln ab dem Jahr 2024 vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Haushaltspläne genehmigt werden.
Die Planung umfasst fünf Teilabschnitte des Radhauptroutennetzes, darunter die Fahrradpromenade am Nord- und Südring, die Route Rhynern-Stadtmitte, die Baumhofstraße, den Geitheradweg sowie die Adenauerallee. Die kalkulierten Kosten für die einzelnen Strecken bewegen sich zwischen 120.000 Euro und 365.000 Euro. Insgesamt belaufen sich die geplanten Auszahlungen auf 1.130.000 Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 926.000 Euro vorgesehen ist. Für die Baumhofstraße wurde bereits eine Förderung über das Landesprogramm Stadt-Land angemeldet.
Im Rahmen der Planung wurden Artenschutzprüfungen durchgeführt, da Teile der Routen an Naturschutzgebieten liegen. Die Ergebnisse der Untersuchungen, die unter anderem das Vorkommen von Fledermausarten und Waldohreulen dokumentierten, fließen in die technische Umsetzung ein. Um die Auswirkungen auf geschützte Arten zu minimieren, sollen geschlossene, dimmbare Leuchtkörper mit einer spezifischen Lichtfarbe und einer Ausrichtung auf die Fahrfläche eingesetzt werden. Die Verwaltung prüft zudem fortlaufend weitere Fördermöglichkeiten.
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Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Stärkungskonzept der Ortszentren Hamm-Pelkum und WiescherhöfenZur Vorlage · 0534/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat der Durchführung eines Stärkungskonzeptes für die Ortszentren Hamm-Pelkum und Wiescherhöfen zugestimmt. Die Umsetzung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung durch die Bewilligung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sowie der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem Strukturwandel in den Quartieren, der durch Veränderungen im Einzelhandel sowie die Schließung der Zeche Heinrich Robert geprägt ist. Ziel ist es, Funktionsverluste, Leerstände und städtebauliche Missstände in den Ortskernen zu adressieren. Als Grundlage dient das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) sowie der Rahmenplan, auf deren Basis das Gebiet als Sanierungsgebiet festgesetzt wurde.
Das geplante Maßnahmenpaket umfasst die Erarbeitung innovativer Handlungsstrategien, die Durchführung von Machbarkeitsstudien und Gutachten, ein Leerstandsmanagement sowie die Durchführung von Workshops und Öffentlichkeitsarbeit. Zudem sind die vorübergehende Anmietung leerstehender Räumlichkeiten und geringfügige bauliche Maßnahmen für Zwischennutzungen vorgesehen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Anbindung des neuen Quartiers „CreativRevier Heinrich Robert“ an die Stadtteile.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sehen für den Zeitraum von 2022 bis 2025 Gesamtausgaben in Höhe von 665.000 Euro vor, wobei die städtischen Eigenanteile sich auf insgesamt 66.500 Euro belaufen. Die entsprechenden Erträge aus Fördermitteln werden mit 598.500 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Jahnstadion: Sanierung der Tartanbahn und Einbau BeregnungsanlageZur Vorlage · 0586/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0586/21_VL die Sanierung der Leichtathletikanlagen im Jahnstadion sowie den Einbau einer neuen Beregnungsanlage für das Rasenspielfeld vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, die Sanierung der Tartanbahn unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltsplanes 2022/23 zu beschließen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen für ein kurzfristiges Vergabeverfahren zu treffen.
Grund für die Maßnahme ist der Zustand der vorhandenen Kunststoffbeläge, die Verschleißerscheinungen, eine verringerte Griffigkeit sowie Unebenheiten aufweisen, welche die Toleranzgrenzen nach DIN EN 14877 überschreiten. Zudem sind Teile der Entwässerungsrinnen defekt. Die geplanten Arbeiten umfassen den Austausch der Laufbahnentwässerung, den Einbau von Kabelleerrohren und Kabelzugschächten sowie die Installation einer Bewässerungsanlage. Die technische Sanierung des Belags beinhaltet das Reinigen, Ausbessern von Schäden, das Aufbringen eines Haftvermittlers sowie eine neue Gießbeschichtung mit EPDM-Granulat und eine Erneuerung der Linierung.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 455.000 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan 2022/23 zur Verfügung stehen. Die Bauzeit wird auf etwa zehn bis zwölf Wochen geschätzt, wobei die Ausführung der Kunststoffarbeiten von trockener Witterung abhängig ist. Die Nutzung der Anlagen durch die Vereine soll in die zeitliche Planung einbezogen werden. Für die Folgekosten wurde eine Nutzungsdauer von 15 Jahren mit einer jährlichen Abschreibung von 30.333 Euro angesetzt.
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- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Ausbauplan S 22/21 – Eschenallee und Sophie-Buschkötter-Straße (Erschließungsgebiet Auf dem Beisenkamp, 1. BA)Zur Vorlage · 0530/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 0530/21_VL vorgelegt, mit der der Ausbauplan S 22/21 für die Eschenallee und die Sophie-Buschkötter-Straße im Erschließungsgebiet „Auf dem Beisenkamp“ (1. Bauabschnitt) beschlossen werden soll. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
Die Maßnahme umfasst den Endausbau der öffentlichen Verkehrsflächen, da die bisherigen Baumaßnahmen im Rahmen der Erschließung zu Schäden an den Geh- und Radwegen an der Eschenallee geführt haben. Geplant ist die Erneuerung des südlichen Straßenseitenraums der Eschenallee sowie der Endausbau der Sophie-Buschkötter-Straße und eines Teils der Ida-Goldstein-Straße. In den Erschließungsstraßen sollen die Verkehrsflächen als barrierefreie, niveaugleiche Mischverkehrsflächen in Pflasterbauweise neu hergestellt werden. Die Eschenallee erhält zudem eine neue Bordanlage mit Schrägborden sowie eine neue Straßenbeleuchtung in LED-Technik. Im Bereich der Sophie-Buschkötter-Straße ist die Schaffung eines Wendehammers sowie von acht öffentlichen Parkplätzen vorgesehen.
Die Kosten für die Durchführung der Baumaßnahmen werden vollständig vom Erschließungsträger getragen, sodass für die Stadt Hamm keine unmittelbaren Auszahlungen anfallen, wenngleich Folgekosten entstehen können. Die Belange behinderter Menschen wurden im Plan berücksichtigt. Eine schriftliche Beteiligung der Anlieger sowie eine öffentliche Auslegung des Entwurfs waren vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Perspektive Innenstadt 2030 Erweiterung des Maßnahmenkonzeptes um das Förderangebot „Dauerhafte Umnutzung von leerstehenden Ladenlokalen“Zur Vorlage · 0553/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage (0553/21_VL) vorgelegt, um das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Perspektive Innenstadt 2030“ zu erweitern. Geplant ist die Aufnahme des Förderprogramms „Dauerhafte Umnutzung von leerstehenden Ladenlokalen“ in das bestehende Maßnahmenkonzept.
Ziel der Erweiterung ist es, private Immobilieneigentümer finanziell zu unterstützen, um dauerhafte Leerstände im Einzelhandel und in der Gastronomie zu vermeiden. Das Programm soll Maßnahmen wie die Entkernung, den Abriss von Anbauten, den Umbau von Erdgeschossbereichen oder die Zusammenlegung von Ladenlokalen ermöglichen. Die Förderung richtet sich an Projekte, die eine dauerhafte Umnutzung, beispielsweise zu Wohnraum oder Dienstleistungsangeboten, sowie an Nutzungen ohne direkten Ertrag, wie etwa für soziale Einrichtungen oder Vereine, anstreben. Die Begleitung der Maßnahmen erfolgt durch den Quartiersarchitekten und bestehende Kooperationen.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 90.000 Euro. Die geplanten Aufwendungen werden auf 450.000 Euro über die Jahre 2022 bis 2026 verteilt, wobei im Jahr 2022 mit 50.000 Euro zu rechnen ist und in den Folgejahren jeweils 100.000 Euro vorgesehen sind. Die erwarteten Einzahlungen werden auf 360.000 Euro geschätzt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung durch die Haushaltspläne.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- F.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 1.Ausbauplan S 02/21 Stichweg Rhynerberg Nr. 31-55Zur Vorlage · 0493/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0493/21 den Ausbauplan für den Stichweg Rhynerberg im Bereich der Hausnummern 31 bis 55 vor. Ziel des Vorhabens ist die endgültige Herstellung des Weges als verkehrsberuhigte, niveaugleich gepflasterte Mischfläche. Der etwa 110 Meter lange Weg, der derzeit aus verschiedenen Oberflächen wie Asphalt, Pflaster und wassergebundenen Wegen besteht, soll auf eine Breite von 4 bis 6,5 Metern erweitert werden. Die Planung umfasst die Einrichtung von acht Längsparkplätzen für Besucher sowie eines Wendehammers am Wegende, der die Befahrbarkeit für dreiaxige Müllfahrzeuge sicherstellen soll.
Die baulichen Maßnahmen beinhalten die Verwendung von rotbraunem und anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster sowie die Installation neuer LED-Leuchten. Im Zuge des Ausbaus werden drei Bäume durch neue Feldahorne ersetzt. Die Planung berücksichtigt die Belange mobilitätseingeschränkter Personen durch barrierefreie Übergänge und taktile Bodenindikatoren.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 21.200 Euro, wobei die Gesamtausgaben bei 212.000 Euro liegen und Einzahlungen in Höhe von 190.800 Euro erwartet werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung. Ein Baubeginn ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt die Vorlage trotz früherer Bedenken der Anwohner, da die bestehenden Oberflächen nicht den aktuellen technischen Anforderungen entsprechen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Erneuerung der Fahrbahn Rottwiese zwischen Dr.-Loeb-Caldenhof-Straße und HundeübungsplatzZur Vorlage · 0501/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0501/21 vor, mit der die Erneuerung der Fahrbahn in der Straße Rottwiese beantragt wird. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen der Dr.-Loeb-Caldenhof-Straße und dem Hundeübungsplatz. Laut Sachdarstellung weist dieser Bereich Schäden wie Aufbrüche, Verdrückungen und Rissbildungen auf. Geplant ist der Ausbau des vorhandenen Asphalts sowie der Einbau einer neuen Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht. Im Zuge dessen sollen auch die Bankette an die neuen Fahrbahnränder angepasst werden.
Da die Straße aufgrund des überwiegenden Radverkehrs als Fahrradstraße eingestuft ist und eine öffentliche Radverbindung für den Schul-, Arbeits- und Freizeitverkehr darstellt, erfolgt die Finanzierung über das Geh- und Radwege-Erneuerungsprogramm. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 80.000 Euro. Für die Umsetzung stehen die entsprechenden Mittel zur Verfügung. Anliegerbeiträge sind für dieses Vorhaben nicht vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Fahrbahnerneuerung unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022 vor.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- G.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Einrichtung eines Aktionsfonds für das Sanierungsgebiet Pelkum/WiescherhöfenZur Vorlage · 0488/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt die Einrichtung eines sogenannten „Aktionsfonds Pelkum/Wiescherhöfen“. Das Vorhaben ist Teil des Sanierungsgebiets Pelkum/Wiescherhöfen und basiert auf dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Bereiche Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum/Wiescherhöfen. Ziel des Fonds ist die finanzielle Unterstützung bürgerschaftlicher Aktionen und Maßnahmen, die zur Stärkung und Attraktivierung des Quartiers beitragen sollen.
Nach den vorliegenden Plänen sollen Projekte von Nachbarschaftsgruppen, Vereinen, Schulen oder Kindertageseinrichtungen gefördert werden, sofern sie innerhalb des Sanierungsgebiets liegen. Einzelne Projekte können mit bis zu 2.000 Euro unterstützt werden. Die Förderung soll Kriterien wie die Stärkung der Nachbarschaft, die Aufwertung des Wohnumfeldes oder die Förderung der Integration erfüllen.
Das Gesamtbudget für den Fonds beläuft sich auf 80.000 Euro, verteilt auf vier Jahre ab 2022. Davon entfallen 64.000 Euro auf die Förderung und 16.000 Euro auf den städtischen Eigenanteil. Die Entscheidung über die Mittelvergabe soll durch ein Aktionsfondskomitee erfolgen, das sich aus Vertretern politischer Gremien, Organisationen wie dem Seniorenbeirat, dem Integrationsrat und dem Behindertenbeirat sowie engagierten Bürgerinnen und Bürgern zusammensetzt. Die Geschäftsführung des Komitees wird durch das Stadtplanungsamt wahrgenommen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 23.11.2021 · Behindertenbeirat
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.ISEK Bergwerk Heinrich Robert und Pelkum / Wiescherhöfen Fassaden- und Hofflächenprogramm Pelkum / WiescherhöfenZur Vorlage · 0559/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum hat die Einrichtung eines kommunalen Förderprogramms zur Sanierung von Fassaden- und Hofflächen im Sanierungsgebiet Pelkum, im Bereich des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert, beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022.
Das Programm ist ein Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für Pelkum und Wiescherhöfen. Ziel der Maßnahme ist es, private Eigentümer durch finanzielle Zuschüsse zur Gestaltung von Gebäuden und Außenflächen zu motivieren. Förderfähig sind unter anderem die Fassadensanierung, die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen sowie die Neugestaltung von Hof- und Gartenflächen zur ökologischen Aufwertung. Die Förderung umfasst 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Details zum Antragsverfahren und den Bedingungen sind in einer kommunalen Förderrichtlinie geregelt.
Für die Umsetzung sind Gesamtauszahlungen in Höhe von 260.000 Euro vorgesehen, wobei 60.000 Euro im Jahr 2022 und jeweils 100.000 Euro in den Jahren 2023 und 2024 bereitgestellt werden sollen. Die Finanzierung erfolgt zu einem städtischen Eigenanteil von 20 Prozent, während 80 Prozent durch Mittel der Städtebauförderung der Bezirksregierung Arnsberg gedeckt werden. Fachliche Begleitung der bewilligten Maßnahmen erfolgt durch einen Quartiersarchitekten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- H.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 1.Ausbauplan S 15/21 – Kösliner WegZur Vorlage · 0528/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0528/21_VL behandelt den Ausbauplan für den Kösliner Weg im Erschließungsgebiet. Mit dem Abschluss der Hochbebauung steht der Endausbau der öffentlichen Verkehrsfläche an. Geplant ist die Herstellung des Straßenraums als verkehrsberuhigte, niveaugleiche und barrierefreie Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise. Die Straßenbreite wird 8,0 Meter betragen, wobei am westlichen Ende ein Wendehammer sowie fünf öffentliche Parkplätze entstehen sollen.
Die technische Umsetzung sieht die Verwendung von Betonsteinpflaster in rotbraunen und anthrazitfarbenen Tönen vor. Im Rahmen der Maßnahme wird zudem eine neue Straßenbeleuchtung mit energiesparender LED-Technik installiert. Ein bestehender Baum am Eingang der Straße soll durch eine großzügige Einfassung und Unterpflanzung mit immergrünen Pflanzen geschützt werden. Die Belange behinderter Menschen wurden in der Planung berücksichtigt.
Die Durchführung und Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt durch den Erschließungsträger, wodurch für die Stadt Hamm zum Zeitpunkt der Umsetzung keine direkten Auszahlungen anfallen, jedoch Folgekosten entstehen können. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme des Ausbauplans vom 06.07.2021 vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und eine entsprechende Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorliegt. Eine schriftliche Bürgerbeteiligung der Anlieger sowie eine öffentliche Auslegung des Entwurfs fanden statt, wobei keine Anregungen oder Bedenken eingingen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 2.Ausbauplan S 21/21 – Bürgermeister-Schäfer-Weg (Erschließungsgebiet Rosenstraße / Scharpenwinkel)Zur Vorlage · 0529/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0529/21_VL den Ausbauplan S 21/21 für den Bürgermeister-Schäfer-Weg im Erschließungsgebiet Rosenstraße / Scharpenwinkel vor. Ziel der Maßnahme ist der Endausbau der Straße, die nach Abschluss der Hochbebauung als verkehrsberuhigte, niveaugleiche und barrierefreie Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise gestaltet werden soll.
Der Straßenraum wird mit einer Breite von 8,5 Metern, im Bereich des Wendehammers 6,5 Metern, mit Betonsteinpflaster ausgestattet. Es werden insgesamt 24 öffentliche Parkplätze geschaffen, darunter 12 Senkrechtparkplätze im Eingangsbereich. Die technische Umsetzung umfasst zudem die Installation einer energiesparenden LED-Straßenbeleuchtung sowie die Bepflanzung von Straßenbäumen und Unterpflanzungen. Im Bereich des Wendehammers ist eine Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche mit Sandsteinblöcken vorgesehen, wobei der Schutz einer bestehenden Platane während der Bauphase durch Einzäunung sichergestellt wird.
Die Kosten für die Baumaßnahme werden vollständig vom Erschließungsträger getragen, sodass für die Stadt keine unmittelbaren Aufwendungen entstehen. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden Anregungen zu Baumarten, der Pflasterfarbe und der Position der Straßenbeleuchtung geprüft. Die Verwaltung hat den Plan hinsichtlich der Baumarten angepasst, indem Hopfenbuchen eingesetzt werden, um Allergien zu vermeiden und die Beschattung zu regulieren. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.
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- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.Erneuerung Gehweg Lange Straße zwischen Schmiedestraße und Kissinger WegZur Vorlage · 0551/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Erneuerung des Gehweges in der Lange Straße vor. Das Bauvorhaben betrifft den Abschnitt zwischen der Schmiedestraße und dem Kissinger Weg. Hintergrund der Maßnahme sind aktuelle Leitungsarbeiten der Stadtwerke Hamm im Bereich des nördlichen und südlichen Gehwegs.
Der derzeitige Gehweg besteht aus Asphalt und weist laut Sachdarstellung verschiedene Schadstellen sowie Flickstellen auf, die durch Baumwurzeln verursacht wurden. Im Zuge der Arbeiten soll der Gehweg auf der gesamten Breite mit neuem Rechteckpflaster wiederhergestellt werden. Zudem ist vorgesehen, den Bordstein zu erneuern und die durch die Leitungsarbeiten entstandenen Restbreiten des Gehweges, die durchschnittlich 1,5 Meter betragen, auszugleichen. Es wird geprüft, ob die Baumscheiben vergrößert werden können und ob zusätzliche Baumstandorte geschaffen werden.
Die geschätzten Auszahlungen für das Projekt belaufen sich auf 380.000 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus Beiträgen der Stadtwerke in Höhe von 170.000 Euro sowie Beiträgen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAG) in Höhe von 147.000 Euro zusammen. Der städtische Eigenanteil beträgt 63.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung der Erneuerung unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022 vor.
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- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- I.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Neubau Spielplatz an der DörholtstraßeZur Vorlage · 0430/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm plant den Neubau eines öffentlichen Kinderspielplatzes an der Dörholtstraße im Bereich der Gemarkung Bockum-Hövel. Hintergrund der Maßnahme ist die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 06.085, durch den ein Bedarf an Spielflächen entstanden ist, der innerhalb der ursprünglichen Bebauungsplangrenzen nicht gedeckt werden konnte. Auf Basis eines ergänzten Erschließungsvertrages stellt der Erschließungsträger hierfür Mittel zur Verfügung.
Als Standort ist ein städtisches Grundstück vorgesehen, das derzeit als öffentliche Grünanlage mit Obstwiese genutzt wird. Die Planung sieht vor, die Fläche so zu gestalten, dass der Charakter der Streuobstwiese erhalten bleibt. Geplant ist die Integration einer Sandspielfläche sowie der Ausbau von Wegen in wassergebundener Bauweise. Die Ausstattung soll unter anderem Kletterstrukturen, Schaukeln, ein Stufenreck und Balancierbalken umfassen. Zudem wird eine Fläche für ein Zirkusprojekt der Von-Vincke-Schule freigehalten, da der Standort mit der Schule und deren Förderverein abgestimmt wurde.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 49.000 Euro, während Einzahlungen in Höhe von 51.000 Euro vorgesehen sind. Die Gesamtkosten für die Auszahlungen werden mit 100.000 Euro veranschlagt. Der Beschlussvorschlag ist vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung sowie der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen.
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- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- J.Anträge
- 1.Sanierungsgebiet MünsterstraßeZur Vorlage · 0302/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0302/21_AT einen Antrag gestellt, der die Vorbereitung und Festlegung eines Sanierungsgebietes für die an die Münsterstraße angrenzenden Grundstücke vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und soll im Rat der Stadt behandelt werden.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass im Bereich der Kreuzung Münsterstraße und Heessener Straße durch den Erwerb und Abriss der ehemaligen Gammel-Hochhäuser sowie durch einen städtebaulichen Wettbewerb und die anschließende Neubebauung eine städtebauliche Aufwertung stattgefunden habe. Zudem wird auf die Entwicklung des Erlebensraums Lippeaue verwiesen, der durch den Auenpark eine Funktion als Naherholungsraum einnimmt.
Gleichzeitig wird im Antrag auf bauliche Zustände entlang der Münsterstraße hingewiesen, die als städtebauliche Missstände beschrieben werden. Es wird angeführt, dass einzelne Gebäude Verfallserscheinungen aufweisen und teilweise Fenster sowie Türen zugemauert wurden. Um derartigen Entwicklungen entgegenzuwirken, fordert die Fraktion, die notwendigen Untersuchungen für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Dies soll insbesondere den Bereich zwischen der Einmündung der Straße Am Riemerskamp und der Lippe umfassen, um die entsprechenden Instrumente des Baurechts nutzen zu können.
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- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2021 · Rat
- Sanierungsgebiet MünsterstraßeZur Vorlage · 0283/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamm beantragt, die Stadtverwaltung mit der Vorbereitung und Festlegung eines Sanierungsgebietes für die an die Münsterstraße angrenzenden Grundstücke zu beauftragen. Der Fokus des Antrags liegt auf dem Bereich zwischen der Einmündung der Straße Am Riemerskamp und der Lippe. Die Begründung führt an, dass durch Neubauprojekte und die Entwicklung des Erlebensraums Lippeaue eine städtebauliche Aufwertung stattgefunden habe, während gleichzeitig an der Münsterstraße bauliche Missstände und Verfall bei einzelnen Gebäuden erkennbar seien. Ein Sanierungsgebiet solle dazu dienen, solche Fehlentwicklungen mit Mitteln des Baurechts zu unterbinden.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass Sanierungsgebiete wichtige Instrumente der Stadtentwicklung darstellen und die Voraussetzung für die Aufnahme in Städtebauförderungsprogramme von Land und Bund sind. Für den angefragten Bereich wird darauf hingewiesen, dass dieser eine differenzierte Struktur aufweise, die neben Gebäuden in schlechtem Zustand auch hochwertige Gewerbebereiche, Neubauvorhaben und attraktive Freiräume umfasst.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für eine Festlegung zunächst eine rechtssichere vorbereitende Untersuchung notwendig ist, die einen hohen finanziellen und personellen Aufwand in Bereichen wie Planung und Rechtsberatung bedeutet. Aktuell stehen keine Mittel für die Durchführung solcher Untersuchungen oder die Beauftragung von Dienstleistern zur Verfügung. Zudem wird angemerkt, dass die Stadt bereits vier Programmgebiete in der Städtebauförderung betreut und eine kurzfristige Aufnahme eines weiteren Gebietes nicht zu erwarten sei.
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- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Elektromobilität – Ladenetzstrategie für Hamm entwickelnZur Vorlage · 0306/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0306/21_AT gestellt, um die Entwicklung einer stadtweiten Ladenetzstrategie für die Elektromobilität zu veranlassen. Ziel des Antrags ist es, die Ladeinfrastruktur in der Stadt auszubauen, da die aktuelle Anzahl von knapp 60 öffentlichen Ladepunkten als nicht ausreichend bewertet wird.
Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung eine Strategie entwickelt, die unter Einbeziehung privater Partner verschiedene Schwerpunkte setzt. Dazu gehört der Ausbau von Schnellladestationen an Hauptausfahrstraßen sowie in der Innenstadt. Ein weiterer Fokus liegt auf der Versorgung von Wohngebieten mit Mehrfamilienhäusern durch die Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugesellschaften sowie der Schaffung von Ladepunkten an Nahversorgungszentren auf öffentlichen und privaten Flächen. Zudem sollen ansässige Unternehmen einbezogen werden, um die Installation von Ladesäulen auf Firmenparkplätzen zu ermöglichen.
Zur Umsetzung dieser Strategie wird die Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Stadtplanungsamt beantragt. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, die Gesamtstrategie zeitnah auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Antrag verweist zudem auf die Bedeutung einer strukturierten Infrastruktur für die Reduzierung von CO2-Emissionen und nennt die Bundesförderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ als mögliche finanzielle Unterstützung für die beteiligten Akteure.
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- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.09.2021 · Rat
- Elektromobilität – Ladenetzstrategie für Hamm entwickelnZur Vorlage · 0284/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 0306/21 den Antrag gestellt, eine stadtweite Ladenetzstrategie für Hamm zu entwickeln. Ziel der Initiative ist es, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auszubauen und dabei insbesondere private Partner einzubeziehen. Der Antrag hebt hervor, dass die aktuelle Anzahl öffentlicher Ladepunkte in der Stadt mit knapp 60 Stationen eine Grundversorgung darstellt.
Die Strategie soll Schwerpunkte an Hauptausfahrstraßen, in der Innenstadt sowie in Wohngebieten mit Mehrfamilienhäusern setzen, wobei die Einbindung von Wohnungsbaugesellschaften vorgesehen ist. Zudem sollen Ladepunkte an Nahversorgungszentren sowie auf Parkplätzen ansässiger Unternehmen geschaffen werden. Zur Umsetzung der Gesamtstrategie wird die Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Stadtplanungsamt beantragt.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme Bezug auf den Antrag und erklärt, die Bedeutung einer funktionierenden Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität inhaltlich zu teilen. Ein entsprechendes Elektromobilitätskonzept wird derzeit von einem externen Beratungsunternehmen für den Hammer Osten entwickelt; die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2022 in die politischen Gremien eingebracht werden. Parallel dazu wird der Umgang mit der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in der Beschlussvorlage 0469/21 behandelt.
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- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.Antrag zum Haushalt: Aufbruch Fahrrad: 2.000 Fahrradbügel pro JahrZur Vorlage · 0339/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität einen Antrag zur Förderung des Fahrradverkehrs in Hamm gestellt. Das Ziel des Antrags ist die jährliche Aufstellung von 2.000 Fahrradbügeln an zentralen Standorten innerhalb der verschiedenen Stadtbezirke. Die geplanten Maßnahmen sollen sowohl als Neuanlagen als auch als Ersatz für nicht mehr zeitgemäße Abstellanlagen, beispielsweise an Schulen oder vor öffentlichen Gebäuden, durchgeführt werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme sollen ab den Haushaltsjahren 2022 jährlich 200.000 Euro bereitgestellt werden. Dabei wird darauf verwiesen, dass vorhandene Fördermöglichkeiten auszuschöpfen sind. Die Begründung des Antrags führt an, dass die Verbesserung der Abstellmöglichkeiten dazu beitragen soll, den Umstieg auf das Fahrrad zu fördern. Neben der Qualität der Radwege und Routen wird die Bedeutung sicherer und bequemer Abstellmöglichkeiten beim Einkauf, bei Behördengängen oder beim Besuch von Freizeitanlagen hervorgehoben. Der Antrag weist zudem auf eine Unterversorgung in bestimmten Siedlungsbereichen hin und regt an, die Förderung klimafreundlicher Mobilität insbesondere an Standorten mit Nahversorgungsangeboten zu nutzen.
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- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- K.Verschiedenes