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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm Rhynern vom 26.08.2021 Nr.: 0082/21
- 2.Vereinsförderung 2021
- 3.Erneuerung der Fahrbahn Rottwiese zwischen Dr.-Loeb-Caldenhof-Straße und HundeübungsplatzZur Vorlage · 0501/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0501/21 vor, mit der die Erneuerung der Fahrbahn in der Straße Rottwiese beantragt wird. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen der Dr.-Loeb-Caldenhof-Straße und dem Hundeübungsplatz. Laut Sachdarstellung weist dieser Bereich Schäden wie Aufbrüche, Verdrückungen und Rissbildungen auf. Geplant ist der Ausbau des vorhandenen Asphalts sowie der Einbau einer neuen Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht. Im Zuge dessen sollen auch die Bankette an die neuen Fahrbahnränder angepasst werden.
Da die Straße aufgrund des überwiegenden Radverkehrs als Fahrradstraße eingestuft ist und eine öffentliche Radverbindung für den Schul-, Arbeits- und Freizeitverkehr darstellt, erfolgt die Finanzierung über das Geh- und Radwege-Erneuerungsprogramm. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 80.000 Euro. Für die Umsetzung stehen die entsprechenden Mittel zur Verfügung. Anliegerbeiträge sind für dieses Vorhaben nicht vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Fahrbahnerneuerung unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022 vor.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Haushaltsplan 2022/2023 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · 0515/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0515/21_VL befasst sich mit der Beratung der bezirksbezogenen Haushaltsansätze für den Haushaltsplan 2022/2023 im Stadtbezirk Hamm-Rhynern. Im Zentrum der Vorlage steht die Verteilung des konsumtiven Bezirksbudgets sowie die Planung investiver Mittel.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Bezirksvertretung die Verteilung des konsumtiven Bezirksbudgets auf die Einzelansätze gemäß dem vorliegenden Bezirksplan beschließt. Zusätzlich wird die Bereitstellung von 100.000 Euro für investive Zwecke vorgeschlagen, sofern der Rat diese Entscheidung bestätigt. Investive Ausgaben sind dabei als Maßnahmen definiert, die langfristig Nutzen stiften, wie etwa die Anschaffung von Spielgeräten, Bänken oder Beleuchtungsanlagen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die konzeptionelle Überarbeitung des Bezirksplans für den Zeitraum 2022/2023. Im Gegensatz zu früheren Planungen wird nun ein gemeinsamer Bezirksplan für alle Bezirksvertretungen verwendet. Die Investitionen werden dabei differenziert nach den einzelnen Bezirken dargestellt, um die Nutzung durch die Bezirksvertretungen zu unterstützen. Zudem erfolgt eine kompakte Darstellung der konsumtiven Bezirksbudgets, während detaillierte Produktsichten entfallen, da die entsprechenden Informationen im Teilhaushalt des Stadtamtes 17 enthalten sind. Die Bezirksvertretung nimmt die bezirksbezogenen Haushaltsansätze darüber hinaus zustimmend zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Ausbauplan S 02/21 Stichweg Rhynerberg Nr. 31-55Zur Vorlage · 0493/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0493/21 den Ausbauplan für den Stichweg Rhynerberg im Bereich der Hausnummern 31 bis 55 vor. Ziel des Vorhabens ist die endgültige Herstellung des Weges als verkehrsberuhigte, niveaugleich gepflasterte Mischfläche. Der etwa 110 Meter lange Weg, der derzeit aus verschiedenen Oberflächen wie Asphalt, Pflaster und wassergebundenen Wegen besteht, soll auf eine Breite von 4 bis 6,5 Metern erweitert werden. Die Planung umfasst die Einrichtung von acht Längsparkplätzen für Besucher sowie eines Wendehammers am Wegende, der die Befahrbarkeit für dreiaxige Müllfahrzeuge sicherstellen soll.
Die baulichen Maßnahmen beinhalten die Verwendung von rotbraunem und anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster sowie die Installation neuer LED-Leuchten. Im Zuge des Ausbaus werden drei Bäume durch neue Feldahorne ersetzt. Die Planung berücksichtigt die Belange mobilitätseingeschränkter Personen durch barrierefreie Übergänge und taktile Bodenindikatoren.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 21.200 Euro, wobei die Gesamtausgaben bei 212.000 Euro liegen und Einzahlungen in Höhe von 190.800 Euro erwartet werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung. Ein Baubeginn ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt die Vorlage trotz früherer Bedenken der Anwohner, da die bestehenden Oberflächen nicht den aktuellen technischen Anforderungen entsprechen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 03.092 - Auf der Helle - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen zur öffentlichen Auslegung 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen zur erneuten öffentlichen Auslegung 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0337/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0337/21_VL betrifft den Bebauungsplan Nr. 03.092 „Auf der Helle“ im Stadtteil Hamm-Rhynern. Das etwa 9.520 m² große Areal, das bisher als Erweiterungsfläche für einen Friedhof diente, soll in ein Wohngebiet umgewandelt werden. Die Planung umfasst ein reines Wohngebiet sowie zwei allgemeine Wohngebiete mit Einfamilien-, Doppelhaushälften- und Mehrfamilienhäusern. Die Flächenverteilung sieht 7.505 m² Wohnbaufläche, 1.250 m² Verkehrsfläche und 765 m² private Grünfläche vor. Zur Klimaanpassung sind Dachbegrünungen, die Reduzierung der Versiegelung sowie die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien für Zufahrten und Stellplätze festgesetzt.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange sowie Einwendungen berücksichtigt. Die Verwaltung nahm zu Bedenken hinsichtlich der Gebäudehöhen, der Versiegelungsrate und der Verkehrsbelastung Stellung. Während Einwender die Gefahr von Verkehrsspitzen und eine zu hohe Versiegelung thematisierten, geht die Verwaltung von etwa 140 Kfz-Fahrten pro Tag aus. Die Entwässerungssituation wurde unter Einbeziehung des Lippeverbandes geprüft; die Kapazität der Mischwasserkanäle wird als ausreichend bewertet. Auch die Kritik an möglichen Auswirkungen auf den Artenschutz wurde nach Abwägung der Belange behandelt. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Bebauungsplans sowie der dazugehörigen Begründung als Satzung vor.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0512/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0512/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.101 – Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee – vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 14.000 Quadratmetern in der Gemarkung Allen, gelegen im Stadtbezirk Hamm-Rhynern an der Kreuzung Oberster Kamp und Wilhelm-Schumacher-Allee. Das Areal umfasst die Flurstücke 132, 167, 171 und 172 und wird derzeit als weitgehend unbebaute Fläche mit einer Hofstelle, Wiesen und Gehölzstrukturen genutzt.
Anlass der Planung ist ein Antrag eines Interessenten, die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans 03.062 – Oberallener Weg / Wambelner Straße – anzupassen. Ziel ist es, die Fläche für eine Büro- und Lagernutzung zu entwickeln. Im Rahmen des Verfahrens soll geprüft werden, in welchem Umfang eine solche Nutzung unter Berücksichtigung der bestehenden Grünstrukturen und einer Eingriffs-Ausgleichbilanzierung möglich ist. Da das Gebiet im Flächennutzungsplan bereits weitgehend als Gewerbefläche dargestellt ist, wird das Verfahren gemäß § 2 BauGB als Vollverfahren mit Umweltbericht durchgeführt.
Zudem wird die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beantragt. Diese soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen, um die Öffentlichkeit über die Ziele der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Handlungskonzept gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: Fortschreibung ab 2022Zur Vorlage · 0554/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortschreibung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Ziel der Weiterentwicklung ist die Stärkung von Demokratie und Toleranz sowie die Unterstützung des sogenannten Hammer Appells. Das Konzept basiert auf einer Evaluation, die durch den Runden Tisch gegen Rassismus und Gewalt durchgeführt wurde. Dabei wurden die bisherigen Ziele überprüft und um einen neunten Schwerpunkt ergänzt, der die Unterstützung von Betroffenen von Menschenfeindlichkeit und Gewalt durch den Ausbau von Beratungsangeboten und deren Vernetzung umfasst.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch gegen Radikalismus und Gewalt zu koordinieren. Zudem soll die Finanzierung für die personelle Besetzung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“, die unter der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Hamm steht, durch die Weiterleitung von Drittmitteln gesichert werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Zuwendungen aus Bundes- und Landesprogrammen, darunter die Programme „Demokratie leben!“ und „NRWeltoffen“. Der städtische Eigenanteil beläuft sich für den Zeitraum 2022 und 2023 auf insgesamt 66.750 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel sowie der Genehmigung der Haushaltssatzungen für die Jahre 2022 und 2023. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Bedarfsplanung zu Angeboten der Frühkindlichen Bildung in der Stadt HammZur Vorlage · 0572/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0572/21_VL befasst sich mit der Bedarfsplanung zur frühkindlichen Bildung in Hamm. Unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung für die Jahre 2022 und 2023 soll der Rat den Ausbau des Angebots beschließen. Ziel ist die Entwicklung von 14 neuen Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 56 Gruppen bis zum Kindergartenjahr 2027/2028, um eine Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren von über 50 % zu erreichen. Dabei sollen bestehende Überbelegungsplätze und Übergangslösungen in die Regelstruktur überführt werden.
Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Flexibilisierungspauschale im Kinderbildungsgesetz vor, die ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 von aktuell 610.000 € auf 1.080.000 € steigen soll. Zudem soll die Verwaltung zum Kindergartenjahr 2022/2023 einen Innovationsfonds zur Förderung pädagogischer Neuerungen mit entsprechenden Förderregularien entwickeln. Für die Kindertagespflege ist eine Neugestaltung des Systems geplant, wobei der Stundensatz von 5,04 € auf 6,50 € angehoben wird.
Hinsichtlich der Kosten entstehen durch den Ausbau Brutto-Betriebskostensteigerungen in Höhe von 13,44 Mio. €, wovon 6,05 Mio. € durch kommunale Eigenmittel gedeckt werden sollen. Im Budget des Dezernats sind vorerst zwei der 14 geplanten Einrichtungen vorgesehen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, in einer Arbeitsgruppe eine Strategie zur Mobilisierung von Fachkräften zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Neufassung der Straßen- und AnlagenordnungZur Vorlage · 0571/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Neufassung der Straßen- und Anlagenordnung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage 0571/21_VL sieht die Einführung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung vor, welche die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in Anlagen sowie den Schutz des Stadtgebietes vor Verunreinigungen regelt. Die bisher gültige Fassung der Verordnung stammt aus dem Jahr 2013.
Nach Angaben der Verwaltung besteht an verschiedenen Stellen der bestehenden Ordnung Veränderungsbedarf. Im Bereich der Definition von Betteln wurde der Begriff „aufdringlich“ ergänzt, um Handlungen zu erfassen, die über das bisherige Kriterium des „aggressiven“ Bettelns hinausgehen. Dies soll die Beurteilung durch die Ordnungsbehörden erleichtern, wobei passives Betteln ohne zusätzliche Aktivitäten weiterhin sanktionslos geduldet bleibt. Zudem wurde auf Wunsch der Polizei ein neuer Absatz eingefügt, um das Posen auf öffentlichen Parkplätzen rechtlich erfassen zu können.
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Neufassung liegt auf der Regelung zur Tierfütterung. Aufgrund der Zunahme von Fütterungen mit Lebensmittelresten an verwilderten Haustieren sowie Enten, Gänsen und Nutrias soll der Schutz vor Unrat und der damit verbundene Anstieg der Rattenpopulation durch eine Ausweitung der entsprechenden Vorschriften adressiert werden. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen enthält die Vorlage rein redaktionelle Änderungen. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Neufassung in der vorliegenden Form.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Umgang mit Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0460/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0460/21 das weitere Vorgehen beim Umgang mit Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet festgelegt.
Hinsichtlich der Windenergie wird die in der Sachdarstellung beschriebene Vorgehensweise unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage zur Kenntnis genommen. Aufgrund der neuen landesgesetzlichen Regelungen, die einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden in bebauten Ortsteilen vorschreiben, wird von einer gesamtstädtischen Steuerung der Windenergie durch Konzentrationszonen abgesehen. In diesem Zusammenhang wird das Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans eingestellt. Zudem werden der Änderungsbeschluss vom 22. November 2019 sowie die laufenden Verfahren zur 7. Änderung (Isenburg) und zu den 14. und 15. Änderungen (Weetfeld A2) aufgehoben. Die Errichtung von Windenergieanlagen erfolgt künftig auf Basis der gesetzlichen Privilegierung im Außenbereich.
Im Bereich der Freiflächenphotovoltaikanlagen wird die vorgesehene Vorgehensweise ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Stadt beabsichtigt, den Ausbau primär auf Dachflächen, Brachflächen, Aufschüttungen sowie Halden zu fördern, um den Schutz landwirtschaftlicher Flächen zu gewährleisten. Die Nutzung von Flächen entlang von Bundesfernstraßen oder überregional bedeutsamer Schienenwege wird als weitere Option beibehalten. Ein erster Aufstellungsbeschluss für eine Anlage auf einer Brachfläche an der Martinstraße liegt bereits vor; zudem soll die Nutzung der Halden Humbert und Sundern geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.Neue Baumschutzsatzung und Förderrichtlinie BaumschutzZur Vorlage · 0438/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine neue Baumschutzsatzung sowie eine dazugehörige Förderrichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel der Regelungen ist der Erhalt von Bäumen und Holzgewächsen sowie die Förderung der Durchgrünung im Stadtgebiet.
Nach der neuen Satzung unterliegen im Innenbereich und in Bebauungsplänen bestimmte Arten dem Schutz. Dazu zählen alle Laubbäume sowie die heimischen Nadelbäume Kiefer und Lärche, sofern deren Stammumfang mindestens 100 cm beträgt. Für die Arten Ginkgo, Eibe und Stechpalme gilt eine Grenze von 60 cm Stammumfang. Das Entfernen, Beschädigen oder die dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensfähigkeit dieser Pflanzen ist untersagt. Ausnahmen oder Befreiungen können durch das Umweltamt genehmigt werden, was unter Umständen mit der Pflicht zur Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung verbunden ist.
Die Förderrichtlinie sieht finanzielle Unterstützung für Maßnahmen des Baumschutzes vor. Im Rahmen des „Förderprogramms Altbaum“ können fachgerechte Maßnahmen an Bäumen mit einem Umfang von 300 cm oder mehr mit bis zu 50 % bezuschusst werden, wobei die Summe auf 1.000 Euro pro Antragsteller und Jahr begrenzt ist. Zudem werden Neuanpflanzungen mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten gefördert, maximal 500 Euro pro Jahr, sofern die Pflanzen mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
Die Finanzierung der Zuwendungen soll über einen zweckgebundenen Baumschutzfonds erfolgen, der zunächst durch städtische Mittel und später durch Ausgleichszahlungen gespeist wird. Für die Umsetzung sind 50.000 Euro vorgesehen. Die Verwaltung plant zudem eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit durch Online-Informationen und Beratungsangebote.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.7. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0418/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0418/21 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung 2018) der Stadt Hamm vor. Ziel der Vorlage ist es, bislang nicht enthaltene Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband dient.
Die geplanten Maßnahmen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Baubeginnen. Für den Zeitraum ab 2021 sind unter anderem der Neubau eines Mischwasserkanals im Baugebiet „Am Hallohpark“ sowie ein Erschließungs- und Entlastungskanal im Gebiet „Bebckenhege“ vorgesehen. Zudem sollen Immissionsnachweise an Einleitungsstellen im Einzugsgebiet des Regenüberlaufbeckens Radbodstraße durchgeführt werden. Im Bereich der Hafenstraße Lanfer ist die Verlegung eines Mischwasserkanals für die Errichtung eines Containerterminals geplant.
Weitere Maßnahmen mit Baubeginn in den Jahren 2022 und 2023 beinhalten die Erneuerung von Kanälen in der Rembrandtstraße, am Südring sowie in der Stefanstraße. Im Baugebiet Zinzendorfstraße ist der Neubau von Schmutz- und Regenwasserkanälen sowie eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Ein weiteres Projekt betrifft die Anbindung von Grundstücken im Bereich Norddinker an das Druckentwässerungsnetz, um die dortige Nutzung von Kleinkläranlagen abzulösen. Auch Immissionsnachweise für die Einzugsgebiete der Kläranlage Uentrop und des Herringer Bachs sind Bestandteil der Erweiterung.
Der Rat soll den Lippeverband beauftragen, diese Maßnahmen in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Beleuchtung von Radhauptrouten im StadtgebietZur Vorlage · 0367/21_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Beleuchtung von Radhauptrouten im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität und Sicherheit der Radwege bei Dunkelheit zu erhöhen. Der Beschluss sieht die Umsetzung der beschriebenen Beleuchtung sowie die Einstellung von Haushaltsmitteln ab dem Jahr 2024 vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Haushaltspläne genehmigt werden.
Die Planung umfasst fünf Teilabschnitte des Radhauptroutennetzes, darunter die Fahrradpromenade am Nord- und Südring, die Route Rhynern-Stadtmitte, die Baumhofstraße, den Geitheradweg sowie die Adenauerallee. Die kalkulierten Kosten für die einzelnen Strecken bewegen sich zwischen 120.000 Euro und 365.000 Euro. Insgesamt belaufen sich die geplanten Auszahlungen auf 1.130.000 Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 926.000 Euro vorgesehen ist. Für die Baumhofstraße wurde bereits eine Förderung über das Landesprogramm Stadt-Land angemeldet.
Im Rahmen der Planung wurden Artenschutzprüfungen durchgeführt, da Teile der Routen an Naturschutzgebieten liegen. Die Ergebnisse der Untersuchungen, die unter anderem das Vorkommen von Fledermausarten und Waldohreulen dokumentierten, fließen in die technische Umsetzung ein. Um die Auswirkungen auf geschützte Arten zu minimieren, sollen geschlossene, dimmbare Leuchtkörper mit einer spezifischen Lichtfarbe und einer Ausrichtung auf die Fahrfläche eingesetzt werden. Die Verwaltung prüft zudem fortlaufend weitere Fördermöglichkeiten.
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Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Planungsentscheidung nach § 125 (2) BauGB: Stichweg am Rhynerberg zu den Häusern Nr. 55 / 31 - 39aZur Vorlage · 0498/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt mit der Beschlussvorlage 0498/21 einen Planungsentscheid nach § 125 Abs. 2 BauGB für den Stichweg am Rhynerberg vor. Ziel des Vorhabens ist die endgültige Herstellung des Stichwegs zu den Häusern Nr. 55 / 31 – 39a im Stadtbezirk Rhynern, wobei ein Ausbau für das Jahr 2022 vorgesehen ist.
Der Stichweg zweigt von der Straße Rhynerberg ab und erstreckt sich über eine Länge von etwa 110 Metern. Bisher verfügt der Weg über provisorische Befestigungen, wie eine Asphaltdecke im Einmündungsbereich sowie Pflaster- und wassergebundene Flächen. Im Rahmen des geplanten Ausbaus soll die Straßenbeleuchtung durch die Installation von vier neuen Lichteinheiten erweitert werden. Zudem ist im Bereich der künftigen öffentlichen Wegefläche bereits eine Kanalleitung vorhanden.
Da für den betreffenden Bereich kein Bebauungsplan vorliegt, der die Breite und Linienführung der Straße rechtlich festlegt, ist ein planungsersetzender Beschluss erforderlich. Dieser soll sicherstellen, dass die Anlage den Anforderungen des Baugesetzbuches entspricht. Die Kosten für die Herstellung des Stichwegs sowie bereits entstandene Ausgaben sollen durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den §§ 127 ff. BauGB refinanziert werden. Die Vorlage wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern zur Beratung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- F.Mitteilungsvorlagen
- 1.Kulturelle Weiterbildung – 1. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 0073/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft einen Beschlussvorschlag zur Durchführung kultureller Weiterbildungsangebote der Volkshochschule (VHS) für das erste Halbjahr 2021 vor. Die Durchführung der geplanten Veranstaltungen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 vorgesehen.
Das Programm umfasst verschiedene Einzelveranstaltungen, darunter Lesungen, Kabarett sowie ein Konzert, die im Gerd-Bucerius-Saal stattfinden sollen. Geplant sind unter anderem eine Lesung zur Medienbildung in Kooperation mit dem Jugendamt, eine literarische Veranstaltung zum Thema Demokratie sowie ein Kabarettprogramm zum Internationalen Frauentag in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle der Stadt Hamm. Zudem ist ein musikalisches Programm im Stil des französischen Chansons vorgesehen. Die Durchführung des Kabarett-Jahresrückblicks „STORNO 2020“ wird derzeit unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Bestimmungen geprüft.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 16.000 Euro und erwarteten Erträgen von 13.600 Euro, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 2.400 Euro ergibt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Sollten die Veranstaltungen aufgrund der pandemischen Lage nicht stattfinden können, entstehen keine Aufwendungen oder Erträge.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen, Baubeschluss 1. BauabschnittZur Vorlage · 0109/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0109/20_VL sieht den Baubeschluss für den ersten Bauabschnitt der Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen (Bauteil D) vor. Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung dieses ersten Bauabschnitts sowie die Beauftragung der Verwaltung mit der Fortführung der Planungen für den dritten Bauabschnitt bis zur Leistungsphase 6 beschließen. Voraussetzung hierfür sind die gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 ff.
Die Bruttobaukosten für den ersten Bauabschnitt werden auf etwa 16.450.000 € geschätzt. Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen in Höhe von 14.100.000 €, wobei Einzahlungen aus der Schuldendiensthilfe „Gute Schule 2020“ in Höhe von 12.093.000 € sowie ein städtischer Eigenanteil von 2.016.000 € vorgesehen sind. Für das gesamte Projekt aller drei Bauabschnitte werden Gesamtkosten von circa 30,2 Mio. € veranschlagt.
Die Kostenentwicklung resultiert aus der Projektkonkretisierung durch einen Wettbewerb sowie Anpassungen im Raumprogramm. Zu den Faktoren gehören die Erweiterung von einer Einfach- zu einer Zweifach-Sporthalle aufgrund steigender Schülerzahlen, Änderungen der Verkehrsführung in der Fangstraße sowie die Integration klimaschutzbedingter Bauteile wie Gründächer, Photovoltaikanlagen und ein BHKW. Der zeitliche Rahmen für den ersten Bauabschnitt ist von Mai 2021 bis Mai 2023 angesetzt, während die weiteren Abschnitte bis nach den Sommerferien 2024 geplant sind. Die Ausschreibung für den ersten Bauabschnitt wird für August 2021 erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.Bebauungsplan Nr. 02.122 - Schützenstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0094/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 02.122 – Schützenstraße sieht die wohnbauliche Nachnutzung einer etwa 8.745 m² großen Brachfläche im Stadtbezirk Uentrop vor. Auf dem ehemaligen Kasernengelände sollen drei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt bis zu 53 öffentlich geförderten Wohneinheiten errichtet werden. Die Planung weist das Areal als reines Wohngebiet aus, wobei 90,5 % der Fläche für Wohnzwecke und 9,5 % für Gemeinbedarf vorgesehen sind. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Schützenstraße.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden berücksichtigt. Die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde bestätigte Bodenverunreinigungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe, weshalb Bodenverbesserungsmaßnahmen vor der Bebauung erforderlich sind. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe wies auf die Meldepflicht bei Entdeckung von Bodendenkmälern hin. Zur Berücksichtigung von Einwendungen sieht die Planung eine Verschiebung der Baufenster B und C um etwa drei Meter nach Norden vor, um den Abstand zur angrenzenden Reihenhauszeile zu vergrößern. Eine Drehung der Baukörper wurde aus städtebaulichen Gründen abgelehnt.
Klimaschutzmaßnahmen umfassen die Förderung von Dachbegrünung, Solar- und Photovoltaikanlagen sowie Durchgrünung. Der Vorhabenträger plant 55 private Stellplätze, während der zusätzliche Bedarf an öffentlichen Parkplätzen als gering eingestuft wird. Der Rat der Stadt Hamm soll über die Abwägung der Anregungen sowie den Satzungsbeschluss entscheiden.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- G.Anfragen
- 1.Müllproblem im Gewerbegebiet RhynernZur Vorlage · 0079/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zur Situation der Müllentsorgung im Gewerbegebiet Rhynern angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Vermüllung der dortigen Flächen. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass punktuelle Reinigungsaktionen keine nachhaltige Lösung darstellen und eine Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, dem Abfallwirtschaftsbetrieb Hamm (ASH) sowie den Anliegern und Gewerbetreibenden erforderlich ist.
Die Anfrage umfasst mehrere konkrete Fragestellungen zur Reinigung und Infrastruktur. Es wird nach der aktuellen Reinigungsfrequenz der Parkflächen und Gehwege sowie nach der Möglichkeit einer Erhöhung dieser Intervalle gefragt. Zudem wird die Prüfung von verstärkten Reinigungstrupps zu Fuß angeregt. Bezüglich der Entsorgungssituation werden Informationen zur Anzahl und Art der vorhandenen Restmüllbehälter an den LKW-Parkflächen sowie deren Eignung für die Nutzung durch LKW-Fahrer benötigt. Des Weiteren wird nach den Voraussetzungen für die Bereitstellung mobiler Toiletten auf den Parkflächen gefragt.
Die Fraktion regt an, Maßnahmen zur Sensibilisierung der großen Anlieger im Gewerbepark zu prüfen und die Unternehmen in Sauberkeitsaktionen einzubinden. Als mögliches Modellprojekt „Sauberes Gewerbegebiet“ wird vorgeschlagen, in Zusammenarbeit mit dem ASH einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, der auch die Bereitstellung von Containern oder Waschmöglichkeiten durch die Unternehmen beinhalten könnte.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Stand Parkraumkonzept im Ortskern RhynernZur Vorlage · 0105/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zum Stand des Parkraumkonzepts im Ortskern Rhynern Informationen von der Bezirksvertretung angefordert. Hintergrund der Anfrage ist ein Ortstermin im Februar 2021, bei dem Mitglieder der Bezirksvertretung gemeinsam mit Vertretern der Stadtverwaltung und der Polizei die Situation in der Alten Salzstraße, der Unnaer Straße sowie der Reginenstraße begutachteten. Bei diesem Termin wurden bereits umgesetzte Maßnahmen erläutert und weitere Vorschläge diskutiert.
Die Fraktion bittet nun um Auskunft darüber, welche ergänzenden Maßnahmen durch die Verwaltung inzwischen erarbeitet wurden. Zudem wird gefragt, wann das Konzept der Bezirksvertretung zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird und ab wann mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu rechnen ist. Die Anfrage begründet die Notwendigkeit einer zeitnahen Fortführung des Konzepts mit dem erwarteten Anstieg des Parkdrucks in den betroffenen Straßen, der durch die Öffnung des Einzelhandels und der Gastronomie entstehen könne. Die Beantwortung der Fragen wird bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Hochwasserschutz im Stadtbezirk RhynernZur Vorlage · 0136/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat eine Anfrage an Bezirksbürgermeister Andreas Obering zum Thema Hochwasserschutz im Stadtbezirk Rhynern gestellt. Die Fraktion erkundigt sich darin, ob die aktuellen Gefährdungskarten regelmäßig nachgeführt werden und ob die Stadt diese Informationen aktiv in besonders betroffenen Gebieten an die Anwohner kommuniziert oder ob die Informationspflicht bei den Bewohnern liegt.
Des Weiteren wird gefragt, inwieweit Erkenntnisse aus vergangenen Hochwasserereignissen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt Hamm einfließen. Die Anfrage beinhaltet zudem die Frage nach einer Überprüfung bereits durchgeführter Maßnahmen auf deren Wirksamkeit bei erwarteten Extremwetterlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Suche nach alternativen Schutzkonzepten für Siedlungsbereiche wie Osttünnen. Die CDU-Bezirksfraktion weist darauf hin, dass die Umsetzung bisher angedachter Maßnahmen, etwa durch den Bau von Regenrückhaltebecken oder technischen Schutzbauwerken, aufgrund von Schwierigkeiten beim Grunderwerb erschwert wird. Es wird nach geplanten Alternativen gefragt, um den Schutz dieser Gebiete sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Möglicher Rückbau der Treppe Rauchstraße/Unterführung HeidewegZur Vorlage · 0137/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum Zustand und zur künftigen Nutzung der Bahnunterführung am Heideweg in Westtünnen angefordert. Als Anlass für die Anfrage werden wiederkehrende Verschmutzungen durch Müll und Glasscherben sowie Graffiti in der Unterführung genannt, was ein Verletzungsrisiko für Fußgänger und Radfahrer darstelle.
Die Fraktion weist darauf hin, dass der Bereich der Treppe Rauchstraße/Unterführung besonders häufig von Abfall betroffen sei. Zudem wird die Annahme geäußert, dass die Treppe seit dem Wegzug des Lebensmittelmarktes Räker in das Dreiländereck kaum noch genutzt werde, weshalb ein Rückbau der Treppe als Option betrachtet wird.
Die Anfrage umfasst drei spezifische Fragestellungen an die Verwaltung. Zunächst wird nach dem aktuellen Nutzungsgrad der Treppe gefragt. Des Weiteren sollen sachliche Gründe benannt werden, die einem möglichen Rückbau der Treppenanlage entgegenstehen könnten. Abschließend wird angefragt, ob ein Ideenwettbewerb zur Gestaltung der Unterführung initiiert werden könne, bei dem Anwohner, Nutzer sowie die lokale Presse einbezogen werden, um die zukünftige Gestaltung des Bereichs mitzugestalten.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Möglicher Rückbau der Treppe Rauchstraße/Unterführung HeidewegZur Vorlage · 0265/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anfrage Nr. 0137/21 Fragen zum Zustand und zur künftigen Nutzung der Bahnunterführung am Heideweg in Westtünnen gestellt. Anlass für die Anfrage waren Verschmutzungen durch Müll und Glasbruch sowie Graffiti im Bereich der Treppe Rauchstraße/Unterführung, die ein Verletzungsrisiko für den Fußgänger- und Radverkehr darstellen können. Zudem wurde die Frage aufgeworfen, ob aufgrund einer verringerten Nutzung ein Rückbau der Treppe in Betracht gezogen werden sollte und ob ein Ideenwettbewerb zur Gestaltung der Unterführung unter Einbeziehung der Anwohner und der Presse möglich sei.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erläuterte, dass die Eisenbahnüberführung vor etwa 25 Jahren als Ersatz für einen ehemaligen Bahnübergang errichtet wurde. Die Anlage mit Rampen und Treppen dient der Schaffung kurzer Wege für den Fuß- und Radverkehr. Während die Nordseite der Anlage für alle Fußgänger zum Unteren Heideweg relevant ist, ermöglicht die südliche Treppe eine Abkürzung für Personen aus dem Gebiet der Rauchstraße sowie für Bewohner des Heidewegs zwischen Menzelstraße und der Bahnstrecke. Die Verwaltung führt an, dass dieser Mehrweg allein als Grund für den Erhalt der Treppe anzusehen ist, ungeachtet der genauen Nutzungsfrequenz. Eine Umgestaltung der Klinker-gestalteten Unterführung wird als nicht erforderlich eingestuft. Der zuständige Abfallwirtschaftsbetrieb wurde über die Verschmutzungssituation informiert.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Fortschreibung Parkraumkonzept RhynernZur Vorlage · 0177/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Fortschreibung des Parkraumkonzepts Rhynern Informationen über den aktuellen Stand der Parkplatzbewirtschaftung in der Alten Salzstraße angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Umsetzung der Maßnahmen des Parkraumkonzepts Ortskern Rhynern, welche bereits im Frühjahr 2019 erfolgte. Dabei wurden unter anderem Parkplätze mit Parkscheibenregelung vor den Geschäften in der Alten Salzstraße 16 ausgewiesen.
Nach einer vorangegangenen Stellungnahme wurde angekündigt, die Erweiterung der Parkscheibenregelung in der Alten Salzstraße auf Anregung der ansässigen Geschäftsleute zu prüfen. Die entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung, welche die Bewirtschaftung von sechs weiteren Parkplätzen in der Alten Salzstraße vorsah, ist nach Angaben der Fraktion bislang nicht umgesetzt worden.
Die Fraktion erkundigt sich daher beim Bezirksbürgermeister nach den Gründen für die Verzögerung bei der Ausführung dieser Maßnahme. Zudem wird eine Stellungnahme sowie die Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung gefordert.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Sachstand Müllproblem im Gewerbegebiet RhynernZur Vorlage · 0178/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Anfrage 0178/21_AF den aktuellen Sachstand zur Abfallproblematik im Gewerbegebiet Rhynern angefragt. Bezugnehmend auf eine Anregung aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 10. Juni 2021 möchte die Fraktion Informationen über die bisherigen Maßnahmen zur Reduzierung von Müll und zur Berücksichtigung der Anliegen von Anliegern und Nutzern erhalten.
Die Anfrage umfasst verschiedene Fragestellungen zur Reinigung der Parkflächen und Gehwege sowie zur möglichen Erhöhung der Reinigungsfrequenz durch verstärkten Fußtrupp-Einsatz. Zudem wird nach der Anzahl und Beschaffenheit der verfügbaren Restmüllbehälter an den LKW-Parkflächen gefragt, insbesondere im Hinblick auf deren Eignung für die Entsorgung durch LKW-Fahrer. Ein weiterer Punkt betrifft die Prüfung der Voraussetzungen für die Bereitstellung mobiler Toiletten auf den Parkflächen.
Die Fraktion regt zudem an, die Sensibilisierung der großen Anlieger im Gewerbepark zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, dem Abfallentsorgungsunternehmen ASH und den Gewerbetreibenden zu intensivieren. Es wird die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs sowie die Initiierung eines Modellprojekts namens „Sauberes Gewerbegebiet“ vorgeschlagen. Abschließend bittet die Fraktion um Auskunft darüber, welche Maßnahmen bereits eingeleitet oder umgesetzt wurden, welche Verwaltungsabteilungen in die Problemlösung eingebunden sind und wer für die Koordination verantwortlich ist.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.In der Fuchshöhle/RottwieseZur Vorlage · 0180/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum Zustand und zur zukünftigen Planung der Straßenzüge „In der Fuchshöhle“ und „Rottwiese“ angefordert. Die Fraktion weist darauf hin, dass beide Wege als Fahrradstraße ausgewiesen sind und eine Verbindung von Westtünnen in die Innenstadt bilden.
In der Anfrage wird der aktuelle Zustand der Wege thematisiert. Der Oberflächenbelag des Wirtschaftsweges „Rottwiese“ wird als schlecht beschrieben, während die Kennzeichnung der Straße „In der Fuchshöhle“ als kaum erkennbar dargestellt wird. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des HSC Sportplatzes regt die Fraktion eine Neugestaltung des Straßenzugs an. Dabei wird vorgeschlagen, durch die Anpflanzung von Bäumen neue Grünstrukturen zu schaffen, um den Verlust von Pappeln auszugleichen.
Die Anfrage umfasst drei konkrete Fragestellungen an die Verwaltung. Es wird nach dem Zeitpunkt für eine mögliche Ausbauplanung für den Straßenzug „In der Fuchshöhle“ gefragt. Zudem wird nach der vorgesehenen Sanierung des Wirtschaftsweges „Rottwiese“ sowie nach der Berücksichtigung beider Straßenzüge im Radwegehauptroutenprogramm oder im Wirtschaftswegekonzept gefragt.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- In der Fuchshöhle/RottwieseZur Vorlage · 0294/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage zur Gestaltung der Straßenzüge „In der Fuchshöhle“ und „Rottwiese“ Informationen zum Zustand und zur zukünftigen Planung dieser als Fahrradstraße ausgewiesenen Wege angefordert. Im Fokus standen dabei die Sanierung des Wirtschaftsweges „Rottwiese“, die bauliche Gestaltung der Straße „In der Fuchshöhle“ sowie die mögliche Integration neuer Grünstrukturen als Ausgleich für den Wegfall von Pappeln im Zuge des Ausbaus der Sportplatzanlage.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine Ausbauplanung für den Straßenzug „In der Fuchshöhle“ im Haushaltsplanentwurf 2022/2023 für einen Zeitpunkt nach 2026 vorgesehen ist. Bis dahin soll der Straßenabschnitt verkehrssicher erhalten bleiben. Eine Vorziehung des Ausbaus aufgrund der Sportplatzentwicklung wird seitens der Verwaltung nicht als erforderlich erachtet. Die Anordnung von Straßenbäumen und Grünflächen wird bei der künftigen Planung als Gestaltungselement berücksichtigt. Die durch den Sportplatzausbau bedingten Ersatzmaßnahmen für die Fällung der Pappeln sind durch den Antragssteller selbst durchzuführen.
Für den Weg „Rottwiese“ wurde der Abschnitt zwischen der Hausnummer 1 und dem Hundesportplatz in die Planung zur Radwegeerneuerung 2022/2023 aufgenommen. Die Straße „In der Fuchshöhle“ ist im Radwegehauptroutenprogramm berücksichtigt. Die Sanierung des Weges „Rottwiese“ erfolgt über das Radwegeerneuerungsprogramm 2022/2023, während der Wirtschaftsweg in der Planung des Radwegehauptroutenprogramms enthalten ist.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 8.Winterdienst Erkenntnisse und Analysen aus dem Winterchaos 2020/2021Zur Vorlage · 0195/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern Informationen zu den Erkenntnissen und Analysen aus dem Winterdienst der Saison 2020/2021 angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Aufarbeitung der Auswirkungen der starken Schneefälle im vergangenen Winter, welche die Mobilität sowie die öffentliche Versorgung im Stadtbezirk beeinträchtigt haben.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie der Arbeitsschutz und die Stadtwerke Hamm (ASH) die Einsatzbereitschaft des Winterdienstes für zukünftige außergewöhnliche Wetterereignisse sicherstellen wollen. In diesem Zusammenhang werden Fragen zur Priorisierung bei Extremwetterlagen sowie zur Planung des öffentlichen Personennahverkehrs gestellt. Zudem wird nach Konzepten zur Kommunikation mit der Bevölkerung sowie zur Sicherung von Schulwegen, der Erreichbarkeit von Geschäften der Grundversorgung und der Zugänge zu medizinischen Einrichtungen gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Prüfung von Kooperationsverträgen mit der Land- und Forstwirtschaft für unterstützende Einsätze.
Die Fraktion fordert, dass Vertreter der Stadtverwaltung und des ASH in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung die Ergebnisse der Analysen sowie die geplanten Maßnahmen und Konzepte erläutern und die gestellten Fragen beantworten.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- H.Anregungen
- 1.Parkprobleme an der Menzelstraße 1 - 11Zur Vorlage · 0019/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern auf die Parksituation in der Menzelstraße aufmerksam gemacht. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern aus dem Bereich der Hausnummern 1 bis 11.
Nach Angaben der Fraktion wurde Anfang Dezember ein Parkverbotsschild in diesem Bereich aufgestellt. Die Maßnahme diente dazu, eine kurzfristige Haltemöglichkeit für die Befüllung des dort befindlichen Altglascontainers zu schaffen. Laut der Anregung hat dies dazu geführt, dass der bereits zuvor bestehende Parkdruck in den angrenzenden Mehrfamilienhäusern, in denen überwiegend Familien mit mehreren Kraftfahrzeugen wohnen, zugenommen hat.
Die Fraktion bittet daher um eine Überprüfung des Standortes des Altglascontainers. Es wird darauf hingewiesen, dass der Container Platz für etwa vier Parkplätze beansprucht. Die Anregung wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung am 25. Februar 2021 vorgelegt.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.Gemeinsames Treffen des Arbeitskreises Rad der Verwaltung und der Fahrradkommission RhynernZur Vorlage · 0037/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0037/21_AR eine Anregung an den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gerichtet. Ziel der Anregung ist die Durchführung eines gemeinsamen Treffens zwischen dem Arbeitskreis Rad der Verwaltung und der Fahrradkommission Rhynern.
Hintergrund der Anfrage ist die Arbeit der interfraktionellen Fahrradkommission, die bereits verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Fahrradsituation im Bezirk erarbeitet hat. Im Rahmen eines Aufrufs in der Lokalpresse Ende April wurden zudem Rückmeldungen aus der Bevölkerung gesammelt. Aus den eingegangenen Zuschriften wurde ein Ideenkatalog erstellt, der die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zur Gestaltung eines fahrradfreundlicheren Bezirks zusammenfasst. Die Fraktion regt das Treffen an, um diesen erarbeiteten Katalog der Verwaltung vorzustellen und die Inhalte der Bürgerbeteiligung an den zuständigen Arbeitskreis Rad zu übermitteln.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.Beschilderung Fahrradweg Langewanneweg / „An der Heckenrose"Zur Vorlage · 0041/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage 0041/21_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Beschilderung des Radwegs, der vom Langewanneweg abzweigt und am Kleingarten „An der Heckenrose“ vorbeiführt.
Nach Angaben der Fraktion wird dieser Weg von ortskundigen Radfahrern als Verbindung zwischen Berge und Lohauserholz sowie zu den westlichen Stadtteilen genutzt. Es wird darauf hingewiesen, dass für ortsunkundige Personen aufgrund der fehlenden Beschilderung kein Hinweis auf diese Strecke vorhanden ist. Die Fraktion regt daher die Aufstellung eines Hinweisschildes beidseitig am Langewanneweg an. Das Schild soll auf den Radweg aufmerksam machen und idealerweise den Zusatz „Lohauserholz / westl. Stadtteile“ enthalten. Die Anregung wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung am 26. August 2021 vorbereitet.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Beschilderung Fahrradweg Langewanneweg / „An der Heckenrose"Zur Vorlage · 0246/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Anregung Nummer 0041/21 den Ausbau der Beschilderung an einer Radwegverbindung beantragt. Konkret geht es um den Radweg, der vom Langewanneweg abzweigt und am Kleingarten „An der Heckenrose“ vorbeiführt. Laut der Anregung dient dieser Weg als Verbindung zwischen Berge und Lohauserholz sowie zu den westlichen Stadtteilen. Da die Route für ortsunkundige Radfahrer aufgrund fehlender Hinweisschilder schwer auffindbar ist, wurde die Aufstellung von Schildern beidseitig am Langewanneweg vorgeschlagen. Die Beschilderung sollte idealerweise den Zusatz „Lohauserholz / westl. Stadtteile“ enthalten.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0246/21 wird der Vorschlag der Fraktion aufgegriffen. Die zuständige Verwaltung hat zugesichert, dass eine entsprechende Hinweisbeschilderung ergänzt wird, um die Orientierung auf der Strecke zu verbessern. Die Vorlage war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 18. November 2021 vorgesehen.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.Entsorgung ElektrogeräteZur Vorlage · 0042/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat mit der Vorlage 0042/21_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gestellt, die die Entsorgung von Elektrogeräten im Stadtbezirk zum Thema hat. Die Fraktion weist darauf hin, dass die derzeitige Möglichkeit, Elektrogeräte am Recyclinghof in Bockum-Hövel abzugeben, für die Bewohner des Bezirks mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden ist.
Um eine Fehlentsorgung von Elektrogeräten in die Restmüll- oder Wertstofftonnen zu verhindern, schlägt die Fraktion die Aufstellung von Sammelbehältern für kleinteilige Elektrogeräte innerhalb des Bezirks vor. Als potenzielle Standorte für diese Behälter werden die Bereiche neben den bereits im Bezirk vorhandenen Glascontainern angeführt. Ziel der Anregung ist es, durch diese Maßnahme zur fachgerechten Entsorgung beizutragen und die Umweltbelastung zu reduzieren. Die Vorlage wurde am 12. August 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 26. August 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.Insektenhotel BlühwieseZur Vorlage · 0044/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anregung mit der Nummer 0044/21 den Antrag gestellt, die Möglichkeiten zur Förderung von Insekten im Stadtbezirk zu prüfen. Konkret wird die Verwaltung gebeten zu untersuchen, ob auf den Flächen der derzeit vorhandenen Blühstreifen Nistmöglichkeiten für Insekten geschaffen werden können.
Als Maßnahmen zur Umsetzung werden die Aufstellung von Insektenhotels sowie die Lagerung von Totholz auf den betreffenden Flächen vorgeschlagen. Die Anregung richtet sich an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern und war für die Sitzung am 18. November 2021 vorgesehen. Ziel der Anfrage ist die Prüfung der technischen und organisatorischen Umsetzbarkeit dieser ökologischen Maßnahmen auf den bestehenden Blühstreifen im Bezirk.
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- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 6.Kunst am SpielplatzZur Vorlage · 0045/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern die Prüfung von nicht abgerufenen Haushaltsmitteln beantragt. Hintergrund ist ein Budget in Höhe von 100.000 Euro für den Bezirk aus dem Vorjahr, von dem nach Angaben der Fraktion Gelder nicht in Anspruch genommen wurden. Die Fraktion bittet darum, den aktuellen Stand der verfügbaren Mittel zu ermitteln.
Gleichzeitig regt die Fraktion an, zu prüfen, ob diese Beträge teilweise für die Umsetzung von Kunstprojekten verwendet werden können. Konkret wird vorgeschlagen, unter Anleitung von Künstlern aus Hamm gemeinsam mit Kindern aus dem Bezirk bleibende Kunstwerke zum Thema Klimawandel zu gestalten. Als potenzielle Standorte für diese Projekte werden unter anderem Spielplätze im Bezirk genannt. Die Anregung wurde zur Behandlung in der Sitzung der Bezirksvertretung am 18. November 2021 vorgelegt.
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- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 09.03.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 7.Ladestationen RhynernZur Vorlage · 0046/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anregung die Prüfung zusätzlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge und E-Bikes im Bezirk Rhynern beantragt. Hintergrund der Anfrage ist die steigende Anzahl an Elektroautomobilen im Stadtbezirk sowie die derzeitige Erarbeitung eines Konzepts zur Verbesserung des Elektromobilitätsnetzes durch die Verwaltung.
Die Fraktion bittet darum, im Zuge der Konzepterstellung spezifische Standorte auf ihre Eignung für Lademöglichkeiten hin zu untersuchen. Zu den genannten Orten gehören der Haltepunkt Westtünnen, der Parkplatz am Freibad Süd sowie der Mitfahrerparkplatz an der A2. Des Weiteren sollen die Parkplätze der Schulen und der Sportvereine im Bezirk geprüft werden.
Zusätzlich wird die Verwaltung angefragt, Möglichkeiten zur Erhöhung der Anzahl an Ladestationen auf den Geländen von Vereinen, Unternehmen oder Kirchengemeinden zu prüfen. Hierbei soll untersucht werden, inwieweit durch die Bereitstellung von Informationen, Kooperationen oder die Nutzung von Förderprogrammen eine Ausweitung der Infrastruktur erreicht werden kann.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Ladestationen RhynernZur Vorlage · 0267/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat mit der Anregung Nr. 0046/21 die Prüfung spezifischer Standorte für Ladestationen im Bezirk Rhynern beantragt. Zu den vorgeschlagenen Orten gehören der Haltepunkt Westtünnen, der Parkplatz am Freibad Süd, der Mitfahrerparkplatz an der A2 sowie Parkplätze von Schulen und Sportvereinen im Bezirk. Zudem wurde angefragt, Möglichkeiten zur Erhöhung der Ladestationen auf Geländen von Vereinen, Unternehmen oder Kirchengemeinden durch Kooperationen oder Förderprogramme zu prüfen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass die Ladeinfrastruktur an Wohn- und Arbeitsorten eine zentrale Rolle spielt, während die öffentliche Ladeinfrastruktur primär als Teilauflademöglichkeit fungiert. Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können öffentliche Ladesäulen derzeit in der Regel nicht rentabel betrieben werden. Die Stadt und die Stadtwerke unterstützen den Ausbau der Infrastruktur durch verschiedene Initiativen. In einem Modellprojekt im Hammer Osten wird derzeit eine Handlungsstrategie entwickelt, deren Ergebnisse im Frühjahr vorgestellt werden sollen. Die Stadtwerke betreiben bereits rund 30 Ladestationen mit 64 Ladepunkten in der Innenstadt, den Bezirkszentren und an öffentlichen Einrichtungen und bieten Beratungsleistungen an.
Die vorgeschlagenen Standorte aus der Anregung wurden den Stadtwerken zur Prüfung für die Fortführung ihres Ausbauprogramms übermittelt. Der Ausbau des öffentlichen Ladenetzes orientiert sich dabei an der Leitungsverfügbarkeit, der erwarteten Kundenfrequenz sowie der Sichtbarkeit und Anfahrbarkeit der Standorte. Bestehende öffentliche Ladestationen im Bezirk befinden sich am Bürgeramt, an einer Sparkassenfiliale in Berge, auf dem Parkplatz von Möbel Höffner sowie an der Autobahnraststätte Rhynern.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 8.Parkbank HochzeitswaldZur Vorlage · 0047/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anregung mit der Nummer 0047/21 die Prüfung der Ausstattung des Hochzeitswaldes beantragt. Das Anliegen richtet sich an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern.
Die Fraktion bittet den Bezirksbürgermeister darum, zu untersuchen, ob im Bereich des Hochzeitswaldes die Aufstellung von Parkbänken und -tischen sowie die Installation von Abfallbehältern und Hundekottütenspendern möglich ist. Die entsprechende Vorlage wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung am 18. November 2021 vorbereitet.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Parkbank HochzeitswaldZur Vorlage · 0282/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat mit der Anregung Nummer 0047/21 die Prüfung beantragt, im Hochzeitswald Parkbänke, Tische, Abfallbehälter sowie Hundekottütenspender aufzustellen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und begrüßt die Anregung für die neue Hochzeitswaldfläche am Pilsholz. Es ist vorgesehen, dort zunächst eine Kombination aus zwei Bänken, einem Tisch sowie einem Abfallbehälter aufzustellen. Die Installation von Hundekottütenspendern ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Hochzeitswald im Lohauserholz als Ausflugsziel an Bedeutung gewonnen hat und bereits am Rand der Flächen Bänke zur Verfügung stehen. Eine Erweiterung des Angebots kann bei Bedarf im Zuge der weiteren Entwicklung und Bepflanzung der Fläche erfolgen.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 9.Neue HundeauslaufflächenZur Vorlage · 0048/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen der Vorlage 0048/21_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern gerichtet. Ziel der Anregung ist es, dass die Verwaltung bei der derzeitigen Erarbeitung eines stadtweiten Konzepts zur Gestaltung von Hundeauslaufflächen die bereits am 25. Februar 2021 gefassten Beschlüsse der Bezirksvertretung Rhynern berücksichtigt.
Die Fraktion fordert die Schaffung neuer, wohnortnaher Hundeauslaufflächen im Bezirk Rhynern. Konkret werden jeweils zwei Flächen in den Kernorten Rhynern, Berge und Westtünnen angestrebt. Die vorgeschlagenen Flächen sollen eine Größe zwischen 100 und 300 Quadratmetern aufweisen und auf zentral gelegenen kommunalen Grundstücken platziert werden, um eine gute Erreichbarkeit für Hundebesitzer zu gewährleisten. Zur Sicherung gegenüber dem angrenzenden Straßenverkehr sollen die Flächen eingezäunt werden, wobei die Verwendung von Naturmaterialien für die Umzäunung bevorzugt wird. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung dieser umzäunten Flächen anzupassen.
Als potenzielle Standorte im Bezirk werden die Flächen Dambergstraße/Pählenweg, Pählenweg/Zelterstraße sowie die Mündung Vöhde/An der Windmühle/A2 vorgeschlagen. Die Anregung schließt mit dem Hinweis auf die Kontaktaufnahme für weitere Standortplanungen.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Neue HundeauslaufflächenZur Vorlage · 0298/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat mit der Anregung Nr. 0048/21 den Wunsch geäußert, die Beschlüsse der Bezirksvertretung Rhynern vom 25. Februar 2021 in das stadtweite Konzept zur Gestaltung von Hundeauslaufflächen einzubeziehen. Ziel der Anregung ist die Schaffung neuer, wohnortnaher Hundeauslaufflächen im Bezirk Rhynern. Konkret sollen in den Kernorten Rhynern, Berge und Westtünnen jeweils zwei Flächen mit einer Größe zwischen 100 und 300 Quadratmetern auf zentral gelegenen kommunalen Grundstücken eingerichtet werden.
Die Anregung sieht vor, dass diese Flächen mit Zäunen, vorzugsweise aus Naturmaterialien, ausgestattet werden, um ein Entweichen der Hunde auf angrenzende Straßen zu verhindern. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die rechtliche Situation innerhalb der umzäunten Flächen anzupassen. Als potenzielle Standorte im Bezirk Rhynern werden die Flächen Dambergstraße/Pählenweg, Pählenweg/Zelterstraße sowie die Mündung Vöhde/An der Windmühle/A2 vorgeschlagen.
Die Verwaltung verweist in ihrer Stellungnahme auf die bereits vorliegende Mitteilungsvorlage Nr. 0086/21 zum Thema Einrichtung von Hundeauslaufflächen.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.Wege PilsholzZur Vorlage · 0049/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anregung die Instandsetzung von Wegen im Pilsholz beantragt. Hintergrund der Anfrage sind Hinweise aus der Bürgerschaft über den aktuellen Zustand bestimmter Wegabschnitte.
Konkret wird auf den Weg am Eingang zur Forstlandwehr verwiesen. Laut der Vorlage ist der Bereich auf den ersten etwa 500 Metern mit Steinen übersät, was die Befahrung mit Fahrrädern erschwere. Zudem wird berichtet, dass sich nach der Brücke Unebenheiten befinden, die sich über eine Distanz von etwa 900 Metern hinter dem Eingang zur Forstlandwehr erstrecken. Die Fraktion bittet die zuständigen Stellen darum, diesen Abschnitt zeitnah instand zu setzen.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Wege PilsholzZur Vorlage · 0276/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat mit der Anregung Nummer 0049/21 den Zustand bestimmter Wege im Pilsholz thematisiert. Die Fraktion verweist dabei auf Rückmeldungen aus der Bürgerschaft bezüglich Mängeln an der Wegbeschaffenheit. Konkret wird der Bereich am Eingang zur Forstlandwehr beschrieben, wo der Weg auf den ersten 500 Metern mit Steinen übersät ist, was die Befahrung mit Fahrrädern erschwert. Zudem wird auf Unebenheiten im Abschnitt nach der Brücke hingewiesen, die sich bis etwa 900 Meter hinter dem Eingang zur Forstlandwehr erstrecken. Die Fraktion bittet darum, diesen Wegabschnitt zeitnah instand zu setzen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und teilt mit, dass die Überarbeitung der Wegeflächen im Pilsholz für das Jahr 2022 in das Arbeitsprogramm aufgenommen wird.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.Umzäunung Hundeauslauffläche PappelalleeZur Vorlage · 0050/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat im Rahmen einer Anregung die Umzäunung der Hundeauslauffläche Pappelallee beantragt. Die Anfrage richtet sich an den Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern.
Hintergrund der Anregung ist der Hinweis von Bürgerinnen und Bürgern auf die Verkehrssituation im Bereich der Hundeauslauffläche, die sich in unmittelbarer Nähe zum Hochzeitswald befindet. Laut der Vorlage besteht die Möglichkeit, dass Hunde während der Nutzung der Fläche auf die angrenzenden Straßen, namentlich die Forstlandwehr und den Caldenhofer Weg, laufen. Da diese Straßen regelmäßig befahren werden, wird ein Gefährdungspotenzial für den Straßenverkehr angeführt.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Prüfung, ob eine Abgrenzung der Fläche durch eine Umzäunung noch im Jahr 2021 umgesetzt werden kann. Die Vorlage wurde am 24. September 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 18. November 2021 vorgesehen.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Umzäunung Hundeauslauffläche PappelalleeZur Vorlage · 0278/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen Rhynern hat mit der Anregung Nummer 0050/21 die Prüfung einer Umzäunung der Hundeauslauffläche an der Pappelallee beantragt. Hintergrund der Anfrage ist der Hinweis von Bürgerinnen und Bürgern, dass Hunde während der Nutzung der Fläche auf die angrenzenden Straßen, namentlich die Forstlandwehr und den Caldenhofer Weg, laufen können. Dies wird als potenzielles Gefährdungspotenzial für den laufenden Straßenverkehr angeführt. Die Fraktion bat die Verwaltung zu prüfen, ob eine Abgrenzung der Fläche noch im Jahr 2021 realisiert werden könne.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0278/21 wird mitgeteilt, dass eine entsprechende Einfriedung der Hundeauslauffläche in die Arbeitsplanung aufgenommen wird. Die Verwaltung verweist hierbei auf die Inhalte der Mitteilungsvorlage 0086/21. Der Ausführung der Arbeiten wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2022 nachgegangen.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.Passivsammler Autobahn A 2Zur Vorlage · 0051/21_AR · Anregung
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Die Bezirksfraktionen SPD, GRÜNE und FDP der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern haben mit der Vorlage 0051/21_AR eine Anregung zur Untersuchung der Luftschadstoffbelastung im Bereich der Autobahn A2 eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist die Sorge um die Schadstoffkonzentrationen, die durch den Verkehr auf dieser Verkehrsachse entstehen könnten.
Die Antragsteller fordern die Installation eines Passivsammlers in unmittelbarer Nähe der A2, um die Stickstoffdioxid-Belastung (NO2) zu messen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die aktuelle Schadstoffbelastung festzustellen, um eine Grundlage für mögliche Schutzmaßnahmen, wie etwa eine Temporeduzierung, zu schaffen. Die Antragsteller bitten den Bezirksbürgermeister, dieses Vorhaben mit der Stadtverwaltung und den zuständigen Landesbehörden abzustimmen.
Sollte die Aufstellung von Messstationen nicht realisierbar sein, wird die Bereitstellung von Berechnungen zur Schadstoffkonzentration im Bezirk gefordert. Dabei wird auf die Empfehlungen des Umweltbundesamtes verwiesen, die eine modellgestützte, flächenbezogene Beurteilung der Luftqualität vorsehen.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- Passivsammler Autobahn A 2
- 13.Schulwegsicherung HellwegschuleZur Vorlage · 0054/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Rhynern hat im Rahmen einer Anregung die Instandsetzung des Schul- und Radwegs zwischen der Ursulastraße und der Hellwegschule beantragt. Der betreffende Wegabschnitt ist mit einer etwa zwei Meter breiten wassergebundenen Decke ausgestattet und weist im mittleren Bereich eine 90-Grad-Kurve auf.
Laut der Vorlage ist das Begleitgrün in diesem Kurvenbereich eingewachsen. Zudem wird auf die Bildung von Schlaglöchern hingewiesen, wodurch die Nutzbarkeit des Weges eingeschränkt sei. Die Fraktion regt daher an, die wassergebundene Decke im genannten Bereich wiederherzustellen, um die Schulwegsicherung zu gewährleisten. Die Anregung wurde zur Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern eingebracht.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- I.Verschiedenes