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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.Anträge zu Teil II der Niederschrift Nr. 0051/21 der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Mitte vom 08.06.2021
- 2.Ausbauplan S 12/ 21 Ritterstraße vom Westenwall bis Hs. Nr. 28Zur Vorlage · 0398/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 0398/21 den Ausbauplan S 12/21 für die Ritterstraße vor, der den Abschnitt vom Westenwall bis zur Hausnummer 28 umfasst. Der Plan ist mit der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie einer gesicherten Finanzierung verknüpft. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch den Erschließungsträger.
Grundlage der Planung ist die geplante Bebauung des Grundstücks zwischen Ritterpassage, Westenwall und Ritterstraße, die laut Angaben des Investors eine Kombination aus Wohn- und Geschäftsflächen vorsieht. Im Zuge dessen soll die Ritterstraße so angepasst werden, dass die Anlieferung der Geschäftsflächen über die Straße erfolgen kann. Hierfür ist die Zufahrt der Tiefgaragen von B-tween und der Ritterpassage für den Beidrichtungsverkehr in einer Breite von 4,50 Metern vorzusehen.
Der Plan sieht eine Pflasterung des westlichen Gehwegs in einer Breite von etwa 2,80 Metern vor. Auf der Ostseite wird ein 4,00 Meter breiter Gehweg mit Baumscheiben geplant. Südlich der Zufahrt zur Hausnummer 28 wird die Ritterstraße als Einbahnstraße fortgesetzt, wobei Radfahrer die Gegenrichtung befahren dürfen. In diesem Bereich wird zudem eine Ladezone für LKW durch eine Fahrbahnverbreiterung auf 6,50 Meter geschaffen. Die technische Umsetzung umfasst Asphalt, Straßenklinker und LED-Beleuchtung. Die Barrierefreiheit der Übergänge und Wege ist in der Planung berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Neugestaltung Kleiner Exer Nordenwall (Bepflanzung und Sitzbänke)Zur Vorlage · 0434/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte hat dem Konzept zur Neugestaltung des Bereichs Kleiner Exer am Nordenwall zugestimmt, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Maßnahme umfasst die Neugestaltung der Bepflanzung sowie die Installation von Sitzbänken und Abfallbehältern im Abschnitt zwischen Nordenwall und der Spange Nordring.
Hintergrund der Planung ist der Zustand des Baumbestandes, der aufgrund verkehrssicherheitsrelevanter Entnahmen stark ausgedünnt ist und teilweise vorgeschädigte Bäume umfasst. Ziel der Verwaltung ist es, die Funktion der Ringanlagen als Verbindungselemente wiederherzustellen und die Aufenthaltsqualität zu steigern. Geplant ist die Pflanzung von Platanen sowie klimaresilienten Baumarten wie Baummagnolien, Amberbäumen und dreilappigen Äpfeln. Ergänzt werden diese durch verschiedene Strauchgruppen, darunter Kornelkirschen, Sommerflieder und Duft-Schneeball, sowie durch Formhecken aus Liguster als Sicht- und Blendschutz.
Neben der Bepflanzung sieht das Vorhaben die Aufstellung von Sitzbänken aus einer Kombination von Naturstein und Holz vor. Ein besonderer Bestandteil ist eine künstlerisch gestaltete Partnerschaftsbank zum 30-jährigen Jubiläum der Städtepartnerschaft Hamm-Kalisz, deren Oberfläche mit einem Mosaik der Stadtsilhouette von Kalisz versehen wird. Die finanziellen Aufwendungen belaufen sich auf rund 30.520 Euro für Sach- und Dienstleistungen, wobei die Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Ausbauplan S 19/21 Fahrradstraße Grünstraße von Feidik- bis AlleestraßeZur Vorlage · 0453/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0453/21 den Ausbauplan S 19/21 für die Grünstraße zwischen Feidik- und Alleestraße vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, den Straßenabschnitt als Pilotprojekt für das städtische Fahrradstraßen-Konzept umzugestalten. Dabei soll die Fahrbahn durch eine flächige rote Kaltplastikbeschichtung sowie das Aufbringen von Fahrradsymbolen optisch deutlich vom restlichen Verkehrsraum abheben.
Die baulichen Veränderungen umfassen eine Rotmarkierung mit einer Breite von etwa 3,75 Metern, wobei ein Sicherheitsabstand von 0,5 Metern zu den Parkstreifen eingehalten wird. Um den Fahrkomfort zu erhöhen, ist vorgesehen, das Natursteinpflaster an den Rampen der bestehenden Aufpflasterungen durch Betonsteinpflaster zu ersetzen. Zudem sollen im Straßenverlauf insgesamt 16 Fahrradbügel zur Sicherung von Fahrrädern installiert werden. Die Verkehrsführung sieht vor, dass die Grünstraße an der Kreuzung mit der Heinrich-Lübke- und Schillerstraße künftig als Vorfahrtstraße für die Fahrradstraße beschildert wird.
Die geschätzten Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf circa 72.000 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Mittel gesichert ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Umgestaltung keine Anliegerbeiträge ausgelöst werden und die Belange von Menschen mit Behinderungen nicht berührt sind. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- C.Empfehlungen an den Rat
- 1.Projekt Kanalquartier Hier: Objekt C, Ausbau der Kanalkante als qualitätsvolle Grünanlage zum Abschluss des Kanalbandes vom Innenstadtkern bis zur Wasserkante des Datteln – Hamm - KanalsZur Vorlage · 0417/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag für das Projekt „Kanalquartier“ vorgelegt. Ziel der Vorlage ist der Ausbau der Kanalkante, konkret des Objekts C, um die Fläche als hochwertige Grünanlage zu gestalten und eine fußläufige Verbindung zwischen dem Innenstadtkern und der Wasserkante des Datteln-Hamm-Kanals zu schaffen.
Die Planung sieht vor, den Uferbereich durch weitläufige Rasenflächen, gezielte Gehölzpflanzungen und eine extensive Wiese neu zu gestalten. Dabei sollen bestehende Wegeverläufe beibehalten und durch neue Elemente wie Sitzbänke, drehbare Liegen, Betonsitzstufen und ein Klettergerüst ergänzt werden. Auch die Infrastruktur für die lokale Wassersportnutzung, etwa Stellplätze für Bootstrailer sowie eine wettkampfkonforme Steganlage, ist Bestandteil des Konzepts. Die Gestaltung berücksichtigt zudem die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Das Projekt ist Teil der Strategie „Perspektive Innenstadt 2030“ und baut auf bereits realisierten oder laufenden Maßnahmen wie dem Ausbau des Schleusenplatzes und des Nordringparks auf. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Gesamtausgaben von 1.358.196 Euro. Davon werden voraussichtlich 80 Prozent durch Städtebauförderungsmittel der Bezirksregierung Arnsberg gedeckt, sodass der städtische Eigenanteil bei 271.639 Euro liegt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Bebauungsplan Nr. 01.155 – Werler Straße/ westlich Drosselkamp - hier: 1. Beschluss einer neuen Geltungsbereichsbeschreibung 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0426/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0426/21_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 01.155 für das Gebiet Werler Straße/westlich Drosselkamp. Gegenstand der Vorlage ist der Beschluss des Bebauungsplans sowie der Begründung vom 25.05.2021 als Satzung. Zudem wird eine redaktionelle Änderung der Geltungsbereichsbeschreibung vorgeschlagen, um die Beschreibung an die aktuellen Flurstücksbezeichnungen des Katasters anzupassen, wobei die Fläche von etwa 14.10<0xE2><0x80><0xAF>100 m² unverändert bleibt.
Das Planungsziel ist die Sicherung und Stärkung der Versorgungsfunktionen sowie die Steuerung von Nutzungen, um die Wohnnutzung zu schützen. Planungsrechtlich wird für weite Teile des Gebiets die Kategorie von einem Kerngebiet zu einem Urbanen Gebiet geändert, während drei Flurstücke zur Sicherung von Erweiterungsoptionen eines Einzelhändlers als Kerngebiet verbleiben. In beiden Gebieten werden Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betriebe mit sexuellem Charakter ausgeschlossen; im Kerngebiet sind zudem Bordelle nicht zulässig. Für das gesamte Gebiet wird eine Geschossflächenzahl von 3,0 festgesetzt. Die Grundflächenzahl wird im Urbanen Gebiet auf 0,8 und im Kerngebiet bei 1,0 belassen. Zulässig sind Gebäude mit zwei bis vier Vollgeschossen.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung äußerten verschiedene Träger keine bauleitplanerischen Bedenken, wobei die Thyssengas GmbH auf Gasfernleitungen hinwies. Stellungnahmen aus der öffentlichen Beteiligung wurden von der Verwaltung teilweise berücksichtigt. Das Verfahren wurde als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.2. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0432/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die zweite Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinde zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die Erforderlichkeit von beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen darstellt.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren und ist mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren. Ein wesentlicher Zweck der Fortschreibung ist die Sicherung der Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes. Durch die Aufnahme der beitragspflichtigen Maßnahmen in das Konzept kann die Stadt die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für diese Ausbaumaßnahmen über entsprechende Landesmittel finanzieren. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Planung, die bestehende Einzel- oder Sammelbeschlüsse zu konkreten Bauvorhaben nicht ersetzt.
Die vorliegende zweite Fortschreibung umfasst geplante, voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen ohne Änderungen sowie beabsichtigte, beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung. Zudem sind beabsichtigte, voraussichtlich beitragspflichtige Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung enthalten. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzepts.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Theodor-Heuss-Schule – Sanierung 2. BA (Trakt B)Zur Vorlage · 0443/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den zweiten Bauabschnitt zur Sanierung der Theodor-Heuss-Schule beschlossen. Die Maßnahme umfasst die Sanierung des mittleren Klassentraktes B. Die Umsetzung der baulichen Arbeiten ist ab Mitte 2022 geplant und wird voraussichtlich etwa ein Jahr in Anspruch nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Vorhaben unter Einbeziehung externer Ingenieure durchzuführen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen eine Vielzahl technischer und baulicher Erneuerungen. Dazu gehören unter anderem die Schadstoff- und Brandschutzsanierung, die Erneuerung der Elektroinstallationen sowie der Heizungsverteilung und der Heizkörper. Zudem sind Arbeiten an der Klinkerfassade, der Montage von Akustikdecken, der Austausch von Innentüren sowie die Erneuerung der Oberböden in den Klassenräumen vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist zudem die bauliche Vorbereitung für einen zukünftigen Anbau durch Fassadendurchbrüche. Für die Zeit der Bauphase wurde ein Raumkonzept entwickelt, das den Betrieb ohne Container als Ausweichflächen ermöglicht.
Die Gesamtkosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 1.220.000 Euro. Davon entfallen voraussichtlich 25.000 Euro auf das Jahr 2021, 500.000 Euro auf das Jahr 2022 und 695.000 Euro auf das Jahr 2023. Die Finanzierung erfolgt durch Mittel aus dem Haushalt sowie durch einen städtischen Eigenanteil in Höhe von 122.000 Euro, der über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ abgedeckt wird. Durch die Sanierung erhöht sich die Restnutzungsdauer des Gebäudes von derzeit sieben Jahren auf voraussichtlich 72 Jahre.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 09.09.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.09.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Städtebauliche Rahmenplanung WDI-GeländeZur Vorlage · 0447/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0447/21_VL befasst sich mit der städtebaulichen Rahmenplanung für das etwa sechs Hektar große nördliche Teilgelände der Westfälischen Drahtindustrie GmbH an der Wilhelmstraße. Das Konzept dient als Grundlage für die künftige Bauleitplanung und die Integration des Standorts in die Stadtentwicklung der Hammer Weststadt. Die Planung umfasst drei verschiedene Szenarien für die Entwicklung des Areals.
Das erste Szenario ist als Vorzugsvariante vorgesehen und sieht eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe vor. Diese Variante beinhaltet den Erhalt historischer Hallenstrukturen, die Schaffung von Grünstrukturen sowie zwei Nord-Süd-Wegachsen und Maßnahmen zur Regenwasserversickerung. Zudem werden die Nutzung von Photovoltaikanlagen und Fernwärme geprüft. Das zweite Szenario konzentriert sich auf eine primäre Wohnnutzung zur Schaffung eines Wohnquartiers, was jedoch eine eingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit zur Folge hätte. Das dritte Szenario sieht den Verbleib der Westfälischen Drahtindustrie auf dem Gelände vor, wodurch Wohnnutzungen aufgrund von Lärmkonflikten ausgeschlossen sind; ergänzend ist hier eine Bebauung an der Wilhelmstraße und der Hobreckerstraße vorgesehen.
Die verkehrliche Erschließung soll vorrangig über die Otto-Brenner-Straße erfolgen, ergänzt durch Quartiersgaragen und Mobilitätsangebote wie Car-Sharing. Da das Gelände als Altlastenverdachtsfläche geführt wird, wurden bereits Zuwendungen bei der Bezirksregierung Arnsberg für weiterführende Untersuchungen beantragt. Der Rat soll über die Verabschiedung der Rahmenplanung als Konzept für weitere Entwicklungsschritte entscheiden.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2022 ff.Zur Vorlage · 0448/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0448/21_VL sieht die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ vor. Der Rat der Stadt Hamm soll beauftragen, die altersgerechte Quartiersarbeit in sieben Stadtteilen über den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 fortzusetzen. Für diesen Zeitraum ist zudem eine Verlängerungsoption bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen. Dies umfasst auch zwei Drittmittel-Quartiere in Heessen und Uentrop ab dem jeweiligen Sommer bzw. Herbst 2022.
Zusätzlich ist geplant, die Arbeit in den Stadtteilen Hamm-Mitte und Bockum-Hövel ab 2022 sowie in Uentrop und Herringen ab 2023 durch die Einrichtung jeweils einer zusätzlichen 0,5-Stelle zu intensivieren. Die Laufzeit dieser personellen Erweiterung ist ebenfalls bis Ende 2024 mit einer Option bis Ende 2026 befristet.
Aufgrund des Finanzvolumens ist die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens mit Einzelvergaben pro Los vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen für den städtischen Eigenanteil belaufen sich auf insgesamt 2.859.750 Euro. Die Kosten gliedern sich in Personalkosten sowie Sachkosten für die Quartiersarbeit. Die jährlichen Aufwendungen für die Personalkosten werden für die Jahre 2022 bis 2026 mit Beträgen zwischen etwa 442.850 Euro und 620.800 Euro veranschlagt, während die Sachkosten jeweils bei 54.000 Euro liegen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt ab 2022 eingeplant.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 02.09.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Innenstadt 2030: Städtebaulichen Studie – Verbindungsachse Rödinghauserstraße– Sachstandsbericht -Zur Vorlage · 0419/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll den Sachstandsbericht zur städtebaulichen Studie „Verbindungsachse Rödinghauserstraße“ zur Kenntnis nehmen. Ziel der Untersuchung ist die Attraktivierung der Verbindung zwischen dem Allee Center und der Weststraße sowie die Steigerung der Aufenthaltsqualität im Rahmen des ISEK Perspektive Innenstadt 2030. Die Studie betrachtet Handlungsoptionen für den Bereich vom Allee Center über die Ritterpassage bis zum Martin-Luther-Platz. Geplante Maßnahmen umfassen die Ausbildung eines Rödinghauserplatzes mit Wasserspiel, die Verbesserung der Fassadenqualität, Begrünung sowie Verkehrsberuhigung. Die weitere Planung soll auf Basis des Berichts konkretisiert und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Vorplanungen beinhalten zudem die Untersuchung der Weststraße 36 sowie die Ausbauplanung der Ritterstraße. Da für die Verbreiterung der Rödinghauserstraße ein Eingriff in das Gebäude Weststraße 36 notwendig ist, prüft ein Architekturbüro die technische Machbarkeit eines Rückbaus sowie den Entwurf eines Neubaus auf dem Parkplatz Ritterstraße. Dieser Neubau soll eine Tiefgarage, Gastronomie, Gewerbeeinheiten, Büros, Praxen und Wohnnutzung umfassen. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.090 Ritterstraße erforderlich. Die Ausbauplanung der Ritterstraße im Bereich Westenwall bis Hausnummer 28 sieht die Neuerung der Tiefgaragenzufahrt, der Anlieferung und des Fußgängerbereichs sowie die Festlegung neuer Baumstandorte vor. Die Kosten für die Ausbauplanung werden von dem Investor des Btween getragen. Eine Bürgerbeteiligung durch die Präsentation der Entwürfe ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021, 3. ErgänzungZur Vorlage · 0433/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0433/21_VL vor, mit der die dritte Ergänzung zum Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung für das Jahr 2021 beschlossen werden soll. Ziel der Vorlage ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel dienen der finanziellen Entlastung von Anliegern, die im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes NRW zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet sein können.
Die Notwendigkeit der Maßnahmen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten wirtschaftlich nicht mehr als zweckmäßig eingestuft werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, soll die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der aufgeführten Maßnahmen beauftragt werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 183.300 Euro. Mögliche Einzahlungen durch Anliegerbeiträge sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Betroffenen über die künftigen Beitragspflichten vor Beginn der Arbeiten informiert werden sollen. Die Vorlage wurde zur Beratung in die zuständigen Bezirksvertretungen sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität geleitet.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Soziale Stadt Hamm-Weststadt Beauftragung eines Quartiersarchitekten für das Sanierungsgebiet „Hamm-Weststadt“Zur Vorlage · 0437/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0437/21 den Vorschlag vorgelegt, die Beratung von Immobilieneigentümern im Sanierungsgebiet „Hamm-Weststadt“ durch einen Quartiersarchitekten fortzuführen. Hierzu soll unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022 ein Planungsbüro beauftragt werden.
Das Beratungsangebot umfasst die fachkundige Unterstützung bei Sanierungs- und Modernisierungsfragen, wie etwa dem barrierefreien Umbau, der Fassadengestaltung, der Gebäudebegrünung oder der energetischen Sanierung. Zudem unterstützt der Quartiersarchitekt bei der Inanspruchnahme bestehender Fördermöglichkeiten, beispielsweise des Fassaden- und Hofflächenprogramms. Neben der individuellen Beratung und der Durchführung von Sprechstunden im Stadtteilbüro erstellt die Funktion auch Kurzexpertisen für städtebauliche Einzelprojekte im Quartier.
Die Kosten für die Beauftragung belaufen sich auf insgesamt 200.000 Euro, wobei jährlich 50.000 Euro für die Jahre 2022 bis 2025 vorgesehen sind. Dem stehen erwartete Einnahmen in Höhe von 160.000 Euro gegenüber, sodass sich der städtische Eigenanteil auf 40.000 Euro beläuft. Die Mittel sind im Rahmen der Städtebauförderung zuwendungsfähig. Die Aufgaben des Quartiersarchitekten sind Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes Hamm-Weststadt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie in die zuständigen Bezirksvertretungen geleitet.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Fortschreibung Parkraumkonzept Hamm Westen: 1. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 2. Beschluss der MaßnahmenZur Vorlage · 0442/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0442/21 die Fortschreibung des Parkraumkonzepts für den Hammer Westen vor. Gegenstand der Vorlage ist die Erweiterung des Bewohnerparkens in der Zone W im Umfeld der berufsbildenden Schulen sowie die Berücksichtigung der Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens, das im Sommer 2021 sowohl öffentlich als auch online durchgeführt wurde.
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung bestätigen die Notwendigkeit einer Anpassung im Bereich der Schulen, während die Parksituation im Schulzentrum West als stabil eingestuft wird. Die Verwaltung plant, in verschiedenen Straßenabschnitten, darunter die Steinstraße, Augustastraße, Josefstraße, Düppelstraße, Spichernstraße und Marienstraße, insgesamt 124 zusätzliche Bewohnerparkplätze einzurichten. Die Umsetzung ist für November 2021 vorgesehen. Zudem wurden potenzielle Erweiterungsflächen in der Viktoriastraße, am Viktoriaplatz und in der Weißenburger Straße definiert, um auf einen steigenden Parkdruck reagieren zu können.
Ergänzend zum Parkraumangebot sieht das Konzept Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement an den Berufskollegs vor, wie etwa die Förderung von Radverkehr und ÖPNV sowie die Schaffung von Radabstellanlagen. Für den Parkplatz in der Spichernstraße ist eine Erweiterung der Wegweisung sowie die Prüfung eines Parkdecks vorgesehen. Der Beschluss der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretungen Mitte und Pelkum.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Tierpark Hamm gGmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0060/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0060/20 eine Neubesetzung der Gremien der Tierpark Hamm gGmbH beantragt. Die Tierpark Hamm gGmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft setzt sich die Organstruktur aus der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat zusammen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bisherigen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberauben und ein neues Mitglied zu benennen. Zudem ist die Abberufung der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates vorgesehen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht laut Gesellschaftsvertrag aus sieben Mitgliedern, wobei alle Vertreter durch die Stadt Hamm entsandt werden.
Für die Neubesetzung des Aufsichtsrates ist vorgesehen, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete als Mitglied in das Gremium berufen wird. Die Benennung der weiteren Vertreter unterliegt den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage wurde im Rat am 3. November 2020 behandelt.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 03.11.2020 · Rat
- F.Anträge
- 1.Sachstandsbericht zum Umbau der RitterpassageZur Vorlage · 0235/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte einen Antrag gestellt, der einen mündlichen Sachstandsbericht zum Projekt „B-tween“ im Bereich der Ritterpassage fordert. Die Verwaltung soll diesen Bericht in Abstimmung mit dem Investor Fokus Development in der Bezirksvertretung vorstellen.
Hintergrund des Antrags ist die Entwicklung des Umbauprojekts der Ritterpassage, welches eine bessere Anbindung zwischen dem Allee-Center und der Fußgängerzone ermöglichen soll. Laut dem Antrag hat sich die konzeptionelle Gestaltung des Vorhabens von einer primär auf Handel ausgerichteten Planung hin zu einer verstärkten Nutzung von Büro- und Wohnflächen gewandelt. Zudem wird auf eine Verschiebung der geplanten Fertigstellung von ursprünglich 2020 über 2021 auf das Jahr 2022 hingewiesen.
Die Antragsteller kritisieren zudem die aktuelle Informationslage sowie die Schließung der Ritterpassage, welche in Absprache mit der Stadtverwaltung erfolgte. Die Ratsgruppe Pro Hamm fordert durch den Antrag eine transparente Darstellung der aktuellen Entwicklungen und des Projektstatus gegenüber der Bezirksvertretung.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Rotmarkierung Fahrradfurten nördliche AlleestraßeZur Vorlage · 0270/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen GRÜNE, SPD und FDP aus Hamm-Mitte haben in einem Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte die zusätzliche rote Abmarkierung von Radspuren im Bereich der nördlichen Alleestraße beantragt. Konkret richtet sich die Anfrage auf die Abschnitte der Radwege, welche die Anliegerstraßen Roonstraße, Albertstraße und Sedanstraße kreuzen.
Hintergrund der Initiative sind Anregungen aus der Anwohnerschaft des Sedanquartiers. Laut dem Antrag führt die aktuelle Verkehrssituation dazu, dass Kraftfahrende weit in die Einmündungsbereiche einfahren müssen, um den fließenden Verkehr auf der Alleestraße einsehen zu können. Dabei kommt es nach Angaben der Antragstellenden zu Konflikten mit Radfahrenden, die die Querungen nutzen.
Die Maßnahme soll die Aufmerksamkeit der Autofahrenden für die Radspuren erhöhen. Die farbliche Kennzeichnung der Radwege im Bereich der genannten Einmündungen soll als vorübergehende Lösung dienen, bis eine umfassende Umgestaltung des Verkehrsraums an der Alleestraße erfolgt.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.Antrag zum Aufstellen eines gewölbten SpiegelsZur Vorlage · 0267/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Hamm-Mitte liegt ein Antrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Richard-Wagner-Straße und Fritz-Reuter-Straße vor. Ein Bezirksvertreter der AfD-Fraktion beantragt die Anbringung eines gewölbten Verkehrsspiegels im Bereich vor der Fritz-Reuter-Straße 9.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Sichtverhältnisse an der genannten Kreuzung. Laut dem Dokument ist die Richard-Wagner-Straße von der Fritz-Reuter-Straße aus nur eingeschränkt einsehbar, was zu regelmäßigen Verkehrsunfällen führe. Zwar existiert an dieser Stelle bereits eine Sperrfläche mit Parkverbot, um die Sicht in die Richard-Wagner-Straße zu gewährleisten. Der Antrag weist jedoch darauf hin, dass diese Fläche regelmäßig als Parkplatz genutzt werde, wodurch die Unfallgefahr nicht ausreichend beseitigt werden könne. Durch die Installation des Verkehrsspiegels soll eine freie Sicht in die Kreuzung ermöglicht werden.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Wegesperren hinter dem OberlandesgerichtZur Vorlage · 0278/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Mitte hat mit der Vorlage 0278/21 einen Antrag an die Bezirksbürgermeisterin gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Entfernung von Wegesperren im Bereich hinter dem Oberlandesgericht. Konkret wird die Aufhebung der Sperren auf dem Wegabschnitt zwischen der Friedensschule-Sporthalle und dem OLG-Park gefordert.
Nach Angaben der Fraktion soll durch die Entfernung der Barrieren die Nutzung des Weges für verschiedene Verkehrsteilnehmer erleichtert werden. Dies betrifft insbesondere den Radverkehr sowie Personen, die Kinderwagen oder Rollatoren nutzen oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Der Antrag wurde am 12. August 2021 formuliert und der Bezirksvertretung Hamm-Mitte zur Beratung vorgelegt.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Sachstandsbericht zur Wohnungslosen-, Drogen- und Straßenszene in der Hammer InnenstadtZur Vorlage · 0281/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen eines Antrags an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte einen Sachstandsbericht zur Situation der Wohnungslosen-, Drogen- und Straßenszene in der Hammer Innenstadt angefordert. Die Antragstellerin fordert, dass die Stadtverwaltung in Absprache mit den Sozialverbänden einen mündlichen Bericht über die aktuelle Lage erstellt.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit eines solchen Berichts mit der Beobachtung steigender Fallzahlen bei wohnungslosen Menschen sowie bei Suchtkranken, was laut Antrag auf die Folgen der Corona-Pandemie zurückzuführen sei. Die Ratsgruppe weist darauf hin, dass Sozialverbände in Hamm bereits vor einer Überlastung des Systems warnen. Als politische Zielsetzung wird eine Umorientierung in der Arbeits- und Sozialpolitik vorgeschlagen, die auf das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe setzt und durch eine Erhöhung kommunaler Ressourcen, etwa durch mehr Streetworker, unterstützt werden soll.
Zudem thematisiert der Antrag die Stadtentwicklung im Bereich der „Kanalkante“ sowie die Drogenszene am Nordring. Die Antragstellerin vertritt die Ansicht, dass eine Auflösung der Szene am Nordring lediglich zu einer Verlagerung der Problematik führen würde. Ziel des Antrags ist es, auf Basis des angeforderten Berichts mögliche Handlungsempfehlungen aus der Politik und der Zivilgesellschaft an die Stadtverwaltung heranzutragen.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Instandsetzung der Schaukel auf dem Spielplatz an der Grünanlage an der AdenaueralleeZur Vorlage · 0282/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte gestellt, der die Instandsetzung der Schaukel auf dem Spielplatz in der Grünanlage an der Adenauerallee zum Gegenstand hat.
Der Antrag basiert auf Rückmeldungen von Besuchern der Grünanlage, insbesondere von Familien mit Kleinkindern. Laut der Ratsgruppe ist die Schaukelmöglichkeit an dem vorhandenen Gerüst seit längerer Zeit nicht mehr nutzbar, da die Schaukel selbst fehlt. Die Ratsgruppe gibt an, diesen Zustand bei einer Besichtigung des Spielplatzes bestätigt zu haben.
Mit dem Antrag wird die Bezirksvertretung Hamm-Mitte dazu aufgefordert, die Stadtverwaltung anzuweisen, das Gerüst zeitnah mit einer neuen Schaukel auszustatten, um die Nutzung des Spielplatzes für Kinder wieder zu ermöglichen.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- G.Verschiedenes