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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A..
- 1.Anhörung der Bezirksvertretung gem. § 38 Abs. 3 S. 1 GO NRW zur Bestellung einer neuen Bürgeramtsleiterin für das Bürgeramt Pelkum
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Mündlicher Bericht des Regionalverband Ruhr zum Wegekonzept auf der Kissinger Höhe
- B.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0049/21 über die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum vom 08.06.202
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 04.058 – Wielandstraße hier: 1. Kenntnisnahme der Ergebnisse erneuter Beteiligungen 2. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0334/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamm betrifft den Bebauungsplan Nr. 04.058 – Wielandstraße. Gegenstand der Vorlage ist der Satzungsbeschluss sowie die Kenntnahme der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und die Abwägung der eingegangenen Anregungen. Der Plan umfasst eine Fläche von etwa 72.407 m², die unter anderem Wohnbauflächen, Verkehrsflächen, Regenrückhaltung und Grünflächen vorsieht.
Die städtebauliche Planung sieht eine Quartiersentwicklung mit einem Mix aus Einzel-, Doppel- und Hausgruppen sowie barrierefreien Wohnformen und einer Kindertagesstätte vor. Die Bebauung ist auf zwei bis drei Geschosse ausgelegt. Zur Klimaanpassung sind Maßnahmen wie die Begrenzung der Versiegelung, Dachbegrünungen und die Nutzung erneuerbarer Energien festgesetzt. Zudem umfasst die Planung ökologische Ausgleichsmaßnahmen, darunter die Anlage einer Obstwiese, von Feldgehölzen und Laubwald, um ein Wertpunktdefizit auszugleichen.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen unter anderem der Bezirksregierung Arnsberg, der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, des Lippeverbandes und der unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt. Die Planung integriert zudem Anregungen zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen. Parallel zur Bebauungsplanung wird ein öffentlich-rechtliches Umlegungsverfahren nach § 45 BauGB durchgeführt, welches der Rat der Stadt Hamm bereits im Dezember 2019 angeordnet hat. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über die Gemarkung Pelkum.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Bebauungsplan Nr. 04.075 - Kupferstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 3. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 04.002 - Liboriusweg (früher: Kirchweg) -Zur Vorlage · 0427/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0427/21_VL betrifft den Bebauungsplan Nr. 04.075 – Kupferstraße, der die Schaffung von Wohnbauland auf einer etwa 8.500 m² großen städtischen Fläche im Stadtteil Wiescherhöfen vorsieht. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 1mu13a BauGB zur Innenentwicklung durchgeführt. Der Plan umfasst ein ca. 54.800 m² großes Plangebiet, das eine kleinteilige Bebauung mit Einzel-, Doppelhäusern und Geschosswohnungsbauten vorsieht.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgewogen. Die Beiträge der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund sowie der Emschergenossenschaft/des Lippeverbandes wurden berücksichtigt. Die Verwaltung reagierte auf Bedenken aus der Bürgerbeteiligung, unter anderem durch eine Reduzierung der Bebauungsdichte, die Anpassung der Durchfahrtsmöglichkeiten für den PKW-Verkehr und die Erhöhung der Anschlusspunkte an die Ringerschließung. Zudem sind für die geplanten 25 bis 30 Wohneinheiten etwa 8 bis 10 öffentliche Stellplätze vorgesehen.
Hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit im Bereich einer Altablagerung wurde ein Bodenaustausch durch den Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung vereinbart. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Themen wie Baustellenverkehr, Haftungsfragen oder die genaue Erschließung im Rahmen der späteren Erschließungsverträge geregelt werden. Mit dem Beschluss der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 04.075 soll gleichzeitig der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 04.002 – Liboriusweg aufgehoben werden.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Fortschreibung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ ab 2022 ff.Zur Vorlage · 0448/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0448/21_VL sieht die Fortführung des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm!“ vor. Der Rat der Stadt Hamm soll beauftragen, die altersgerechte Quartiersarbeit in sieben Stadtteilen über den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 fortzusetzen. Für diesen Zeitraum ist zudem eine Verlängerungsoption bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen. Dies umfasst auch zwei Drittmittel-Quartiere in Heessen und Uentrop ab dem jeweiligen Sommer bzw. Herbst 2022.
Zusätzlich ist geplant, die Arbeit in den Stadtteilen Hamm-Mitte und Bockum-Hövel ab 2022 sowie in Uentrop und Herringen ab 2023 durch die Einrichtung jeweils einer zusätzlichen 0,5-Stelle zu intensivieren. Die Laufzeit dieser personellen Erweiterung ist ebenfalls bis Ende 2024 mit einer Option bis Ende 2026 befristet.
Aufgrund des Finanzvolumens ist die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens mit Einzelvergaben pro Los vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen für den städtischen Eigenanteil belaufen sich auf insgesamt 2.859.750 Euro. Die Kosten gliedern sich in Personalkosten sowie Sachkosten für die Quartiersarbeit. Die jährlichen Aufwendungen für die Personalkosten werden für die Jahre 2022 bis 2026 mit Beträgen zwischen etwa 442.850 Euro und 620.800 Euro veranschlagt, während die Sachkosten jeweils bei 54.000 Euro liegen. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt ab 2022 eingeplant.
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Beratungsfolge
- 14.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Hauptausschuss
- 06.09.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 02.09.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- D.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021, 3. ErgänzungZur Vorlage · 0433/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Beschlussvorlage 0433/21_VL vor, mit der die dritte Ergänzung zum Erneuerungsprogramm der öffentlichen Straßenbeleuchtung für das Jahr 2021 beschlossen werden soll. Ziel der Vorlage ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel dienen der finanziellen Entlastung von Anliegern, die im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes NRW zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet sein können.
Die Notwendigkeit der Maßnahmen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten wirtschaftlich nicht mehr als zweckmäßig eingestuft werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Entscheidung über das Straßen- und Wegekonzept durch den Rat. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, soll die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Durchführung der aufgeführten Maßnahmen beauftragt werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 183.300 Euro. Mögliche Einzahlungen durch Anliegerbeiträge sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbar. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Betroffenen über die künftigen Beitragspflichten vor Beginn der Arbeiten informiert werden sollen. Die Vorlage wurde zur Beratung in die zuständigen Bezirksvertretungen sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität geleitet.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Soziale Stadt Hamm-Weststadt Beauftragung eines Quartiersarchitekten für das Sanierungsgebiet „Hamm-Weststadt“Zur Vorlage · 0437/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0437/21 den Vorschlag vorgelegt, die Beratung von Immobilieneigentümern im Sanierungsgebiet „Hamm-Weststadt“ durch einen Quartiersarchitekten fortzuführen. Hierzu soll unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2022 ein Planungsbüro beauftragt werden.
Das Beratungsangebot umfasst die fachkundige Unterstützung bei Sanierungs- und Modernisierungsfragen, wie etwa dem barrierefreien Umbau, der Fassadengestaltung, der Gebäudebegrünung oder der energetischen Sanierung. Zudem unterstützt der Quartiersarchitekt bei der Inanspruchnahme bestehender Fördermöglichkeiten, beispielsweise des Fassaden- und Hofflächenprogramms. Neben der individuellen Beratung und der Durchführung von Sprechstunden im Stadtteilbüro erstellt die Funktion auch Kurzexpertisen für städtebauliche Einzelprojekte im Quartier.
Die Kosten für die Beauftragung belaufen sich auf insgesamt 200.000 Euro, wobei jährlich 50.000 Euro für die Jahre 2022 bis 2025 vorgesehen sind. Dem stehen erwartete Einnahmen in Höhe von 160.000 Euro gegenüber, sodass sich der städtische Eigenanteil auf 40.000 Euro beläuft. Die Mittel sind im Rahmen der Städtebauförderung zuwendungsfähig. Die Aufgaben des Quartiersarchitekten sind Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes Hamm-Weststadt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie in die zuständigen Bezirksvertretungen geleitet.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Fortschreibung Parkraumkonzept Hamm Westen: 1. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 2. Beschluss der MaßnahmenZur Vorlage · 0442/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0442/21 die Fortschreibung des Parkraumkonzepts für den Hammer Westen vor. Gegenstand der Vorlage ist die Erweiterung des Bewohnerparkens in der Zone W im Umfeld der berufsbildenden Schulen sowie die Berücksichtigung der Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens, das im Sommer 2021 sowohl öffentlich als auch online durchgeführt wurde.
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung bestätigen die Notwendigkeit einer Anpassung im Bereich der Schulen, während die Parksituation im Schulzentrum West als stabil eingestuft wird. Die Verwaltung plant, in verschiedenen Straßenabschnitten, darunter die Steinstraße, Augustastraße, Josefstraße, Düppelstraße, Spichernstraße und Marienstraße, insgesamt 124 zusätzliche Bewohnerparkplätze einzurichten. Die Umsetzung ist für November 2021 vorgesehen. Zudem wurden potenzielle Erweiterungsflächen in der Viktoriastraße, am Viktoriaplatz und in der Weißenburger Straße definiert, um auf einen steigenden Parkdruck reagieren zu können.
Ergänzend zum Parkraumangebot sieht das Konzept Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement an den Berufskollegs vor, wie etwa die Förderung von Radverkehr und ÖPNV sowie die Schaffung von Radabstellanlagen. Für den Parkplatz in der Spichernstraße ist eine Erweiterung der Wegweisung sowie die Prüfung eines Parkdecks vorgesehen. Der Beschluss der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretungen Mitte und Pelkum.
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0048/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0048/20_VL der Verwaltung der Stadt Hamm befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH. Die Stadt Hamm ist mit einer direkten Beteiligung von 51 Prozent sowie einer mittelbaren Beteiligung von 49 Prozent über die Stadtwerke Hamm GmbH an der Gesellschaft beteiligt.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bisherigen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH mit sofortiger Wirkung abzuberauben. Als neue Mitglieder der Gesellschafterversammlung soll der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete sowie weitere Personen benannt werden. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag besteht die Gesellschafterversammlung aus acht Mitgliedern, wobei die Stadt Hamm sechs Mitglieder entsendet. Den Vorsitz der Versammlung führt der Oberbürgermeister oder dessen Vertretung.
Zudem ist die Neubesetzung des Beirats für Klimaschutz und Energie vorgesehen. Die bisherigen Mitglieder des Beirats sollen mit sofortiger Wirkung abberufen werden. Der Beirat besteht laut Geschäftsordnung aus 24 Mitgliedern, wobei die Besetzung unter anderem Vertreter des Rates der Stadt Hamm sowie Vertreter des Konzerns Stadt Hamm umfasst. Zudem ist vorgesehen, dass bestimmte Verbände, Vereine und Institutionen berechtigt sind, Vertreter in den Beirat zu entsenden. Der Rat der Stadt Hamm ist zudem für die Bestellung der Vorsitzenden des Beirates zuständig.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.06.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 16.06.2021 · Integrationsrat
- 03.11.2020 · Rat
- 2.Tierpark Hamm gGmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0060/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0060/20 eine Neubesetzung der Gremien der Tierpark Hamm gGmbH beantragt. Die Tierpark Hamm gGmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft setzt sich die Organstruktur aus der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat zusammen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bisherigen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberauben und ein neues Mitglied zu benennen. Zudem ist die Abberufung der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates vorgesehen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht laut Gesellschaftsvertrag aus sieben Mitgliedern, wobei alle Vertreter durch die Stadt Hamm entsandt werden.
Für die Neubesetzung des Aufsichtsrates ist vorgesehen, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete als Mitglied in das Gremium berufen wird. Die Benennung der weiteren Vertreter unterliegt den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage wurde im Rat am 3. November 2020 behandelt.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 03.11.2020 · Rat
- 3.Studio-Ausstellung 2021 In der Reihe Hellweg Konkret II – Der Blick zurück nach vorn hier: Rita Rohlfing – transparent space (Arbeitstitel) 21.02. bis 05.09.2021Zur Vorlage · 0077/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0077/20_VL die Durchführung einer Studio-Ausstellung im Gustav-Lübcke-Museum für das Jahr 2021 beantragt. Die geplante Schau mit dem Arbeitstitel „transparent space“ ist Teil der Ausstellungsreihe Hellweg Konkret II – Der Blick zurück nach vorn und ist für den Zeitraum vom 21. Februar bis zum 5. September 2021 vorgesehen. Gegenstand der Ausstellung sind die Arbeiten der Kölner Künstlerin Rita Rohlfing, die sich durch eine ortsspezifische Auseinandersetzung mit den Räumlichkeiten des Museums auszeichnen. Geplant sind unter anderem eine Folieninstallation an der Fensterfront sowie Arbeiten mit Glaskästen aus Acrylglas.
Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zur Ausstellung vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. vorliegt. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 50.000 Euro. Dem stehen Erträge in Höhe von 19.500 Euro gegenüber, die sich aus Zuwendungen und privatrechtlichen Leistungsentgelten zusammensetzen. Der städtische Eigenanteil beträgt somit 30.500 Euro. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorhanden und werden in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt. Die Ausstellung wird durch ein Rahmenprogramm sowie einen Katalog ergänzt.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- F.Anträge
- 1.Kamener Straße 187Zur Vorlage · 0170/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum liegt ein Antrag vor, der sich mit dem Zustand der Immobilie in der Kamener Straße 187 befasst. Ein Mitglied der Bezirksvertretung weist darauf hin, dass sich das Objekt seit längerer Zeit in einem schlechten Zustand befindet und auf die ursprünglichen Ankündigungen des Eigentümers aus dem Jahr 2013 bezüglich einer städtebaulichen Aufwertung verweist.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, einen schriftlichen Sachstandsbericht zu diesem Objekt zu erstellen. Dieser Bericht soll Informationen über bereits eingeleitete Maßnahmen zur Behebung des aktuellen Zustands enthalten. Zudem wird eine Darlegung des rechtlichen Rahmens für weitere Schritte gefordert. Dabei sollen sämtliche Sicherungs- und Vollzugsinstrumente berücksichtigt werden, die für den Umgang mit Problemimmobilien zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus soll der Bericht Auskunft über den aktuellen Stand sowie über mögliche Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 04.046 geben. Ziel des Antrags ist es, eine transparente Übersicht über die städtebauliche Situation und die rechtlichen Handlungsoptionen der Stadtverwaltung bezüglich der genannten Liegenschaft zu erhalten.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Gedenktafel für die beim Ruhraufstand ErmordetenZur Vorlage · 0171/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0171/21_AT wird die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum ersucht, sich für ein angemessenes Gedenken an die Opfer des Ruhraufstandes von 1920 einzusetzen. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die notwendigen Schritte unternimmt, um eine Mauer sowie eine Gedenktafel in der Kamener Straße 187 als Kulturdenkmal einzustufen. Über den Fortgang dieses Verfahrens soll das Gremium informiert werden.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, welche konkreten Maßnahmen zum Erhalt dieser Stätte eingeleitet wurden oder geplant sind. Hierbei sollen insbesondere rechtliche Instrumente wie Anordnungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Denkmälern sowie das denkmalrechtliche Vorkaufsrecht und die Möglichkeit einer Enteignung betrachtet werden.
Der Antrag begründet das Vorhaben mit der historischen Bedeutung des Ortes, an dem im Rahmen des Ruhraufstandes Exekutionen stattfanden. Es wird auf eine bereits vorhandene, privat installierte Gedenktafel verwiesen, deren aktueller Zustand laut Antrag nicht den Anforderungen eines würdigen Gedenkens entspricht.
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Beratungsfolge
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Gedenktafel für die beim Ruhraufstand ErmordetenZur Vorlage · 0211/21_ST · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0211/21_ST befasst sich mit dem Antrag der Fraktion Die Linke auf die Einstufung einer Gedenktafel sowie einer Mauer als Kulturdenkmal. Der Ort des Geschehens befindet sich auf einem Grundstück in der Kamener Straße 187. Laut Antrag erinnert die dort privat installierte Tafel an die Ereignisse des Ruhraufstandes im Jahr 1920, bei denen Einheiten der Freikorps-Kämpfer der Roten Ruhr-Armee sowie Bürger aus Pelkum exekutiert wurden.
Die Antragstellerin fordert, dass die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum sich für ein würdiges Gedenken an die Ermordeten einsetzt. Da die Gedenktafel und die Mauer als erhaltenswerte Zeugnisse der Geschichte betrachtet werden, soll die Verwaltung alle notwendigen Schritte zur Einstufung als Kulturdenkmal einleiten und die Bezirksvertretung über den Fortgang informieren. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, konkrete Maßnahmen zum Erhalt darzulegen. Dabei sollen insbesondere rechtliche Instrumente wie Anordnungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Denkmälern, das denkmalrechtliche Vorkaufsrecht sowie die denkmalrechtliche Enteignung untersucht werden.
Die Verwaltung gibt in der Stellungnahme an, dass die Prüfung der Sachdarstellungen sowie die Recherche der historischen Zusammenhänge derzeit noch andauern. Eine inhaltliche Stellungnahme wird nach Abschluss der Untersuchungen erfolgen.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Sachstandsbericht zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK)Zur Vorlage · 0233/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung zu einem mündlichen Sachstandsbericht zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Pelkum/Wiescherhöfen aufzufordern. Hintergrund der Anfrage ist die Aufnahme des ISEK in das Städtebauförderprogramm des Landes.
Das Stadtentwicklungskonzept umfasst über 60 Einzelpunkte, darunter die Aufwertung der Kolonie Wiescherhöfen sowie eine Neukonzeption des Selbachparks. Zudem dient das ISEK als Rahmenkonzept für die städtebauliche Weiterentwicklung und als Baustein für die Nachnutzung des Areals Bergwerk Ost.
Da die Zustimmung des Landes erst nach mehreren Antragsverfahren erfolgte, sieht die Ratsgruppe die Notwendigkeit, die Zeitplanung sowie die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen zu überprüfen. Der beantragte Bericht soll der Bezirksvertretung aufzeigen, welche Maßnahmen vorrangig angegangen werden sollen und wie der aktuelle Zeitplan für die Umsetzung der Projekte aussieht.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Sachstandsbericht zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK)Zur Vorlage · 0224/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat in einem Antrag die Bezirksvertretung Pelkum dazu aufgefordert, die Stadtverwaltung zu einem mündlichen Sachstandsbericht zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Pelkum/Wiescherhöfen zu bewegen. Ziel ist es, über die Priorisierung der Maßnahmen sowie den zeitlichen Ablauf der Umsetzung informiert zu werden, nachdem das Konzept in das Städtebauförderprogramm des Landes aufgenommen wurde.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass durch die Aufnahme in das Förderprogramm eine Bewilligung in Höhe von rund 422.000 Euro vorliegt, wodurch die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen sukzessive erfolgen kann. Als erster Schritt zur Umsetzung wurde bereits die Einrichtung einer Quartiersberatung zur Unterstützung des Handlungskonzeptes beschlossen. Geplant ist zudem die Erweiterung des Angebots um ein energetisches Sanierungsmanagement sowie die Qualifizierung des Pelkumer Platzes, was ein Planungsverfahren und Bürgerbeteiligungen einschließt.
Zudem bereitet die Verwaltung ein Förderprogramm für private Eigentümer sowie ein Quartiersbudget für kleinteilige lokale Initiativen vor. Ein mündlicher Bericht an die Bezirksvertretung ist zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht vorgesehen. Die Verwaltung hält einen solchen Bericht erst für sinnvoll, sobald die Vergabe des Quartiersmanagements vollzogen ist, um den Dialog über die konkrete Programmierung der Umsetzung des ISEK zu unterstützen.
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- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Aufwertung des Spielplatzes an der Großen Werlstraße / SauerbruchstraßeZur Vorlage · 0234/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum einen Antrag zur Aufwertung des Spielplatzes an der Kreuzung Große Werlstraße und Sauerbruchstraße gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Anregungen aus der Anwohnerschaft des betreffenden Wohnquartiers.
Laut dem Antrag weist die Spielanlage, die primär auf Kleinkinder ausgerichtet ist, derzeit keine Sitzmöglichkeiten auf. Zwar wird der Zustand der Anlage als grundsätzlich gut beschrieben, jedoch fehlt es an Sitzgelegenheiten für die Besucher, darunter insbesondere Familien. Als konkrete Maßnahme wird vorgeschlagen, eine oder zwei Sitzbänke auf dem Gelände zu errichten. Die Platzierung der Bänke soll dabei in der Nähe der vorhandenen Mülleimer erfolgen.
Mit dem vorliegenden Antrag wird die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum dazu aufgefordert, die Stadtverwaltung mit der Aufstellung der Sitzbänke am genannten Spielplatz zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Überprüfung der „Fahrradsperren“ im SundernZur Vorlage · 0250/21_AT · Antrag
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen eines Antrags an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum die Überprüfung von Fahrradsperren im Sundern beantragt. Ziel des Antrags ist es, die Stadtverwaltung dazu aufzufordern, Maßnahmen zum Abbau von Schranken im Waldgebiet einzuleiten.
Nach Angaben der Antragstellerin behindern etwa sechs Schranken im Sundern den flüssigen Radverkehr. Da das Waldgebiet als Ausflugsziel für Radfahrer und Spaziergänger genutzt wird, sollen diese Hindernisse entfernt werden, um die Attraktivität des Radverkehrs im Stadtbezirk Herringen zu steigern. Die Antragstellerin weist darauf hin, dass die Schranken ihrer Ansicht nach keinen aktuellen Zweck mehr erfüllen.
Für den Fall, dass die Stadtverwaltung die Schranken zur Verhinderung der Einfahrt von Automobilen nutzt, schlägt der Antrag vor, stattdessen Sperrpfosten einzusetzen. Diese sollen das Befahren mit Kraftfahrzeugen weiterhin unterbinden, jedoch den Radverkehr nicht unterbrechen. Die Wählergruppe Pro Hamm regt zudem an, hierzu gegebenenfalls Gespräche mit den zuständigen Eigentümern zu führen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Überprüfung der „Fahrradsperren“ im SundernZur Vorlage · 0221/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen eines Antrags die Überprüfung von Fahrradsperren im Sundern angeregt. Ziel des Antrags ist es, die Attraktivität des Radverkehrs im Stadtbezirk Herringen zu steigern und den Verkehrsfluss zu verbessern. Die Antragstellerin weist darauf hin, dass im Sundern etwa sechs Schranken vorhanden sind, die den flüssigen Radverkehr unterbrechen. Es wird vorgeschlagen, die Stadtverwaltung dazu aufzufordern, den Abbau dieser Schranken zu prüfen und gegebenenfalls Gespräche mit den Eigentümern zu führen. Als Alternative zum vollständigen Verbleib der Schranken wird vorgeschlagen, lediglich Sperrpfosten zu nutzen, um das Einfahren von Automobilen in das Waldgebiet weiterhin zu verhindern, aber die Hindernisse für Radfahrer zu beseitigen.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird dazu mitgeteilt, dass die betreffenden Sperren nicht im Eigentum der Stadt stehen. Um eine Entfernung der Wegesperren zu ermöglichen, wurde bereits eine Anfrage bei der Ruhrkohle AG gestellt. Die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum sollte über diesen Sachverhalt informiert werden.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Aufgaben und Befugnisse des KODZur Vorlage · 0275/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen eines Antrags der Vorlagennummer 0275/21_AT Fragen zur personellen Situation des kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) der Stadt Hamm an die Bezirksvertretung gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Informationen darüber, dass der KOD seit April 2021 personell aufgestockt wurde und künftig zwei Mitarbeiter schwerpunktmäßig im Stadtbezirk Pelkum eingesetzt werden sollen.
Die Fraktion bittet um Klärung, ob die personelle Aufstockung wie angekündigt erfolgt ist und ob die neuen Mitarbeiter bereits geschult sowie eingewiesen wurden. Zudem wird gefragt, ob sich die neuen Kräfte bereits einen Überblick über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Stadtbezirk Pelkum verschaffen konnten sowie ab welchem Zeitpunkt der Einsatz im Stadtbezirk erfolgt oder bereits stattfindet.
Zur Beantwortung dieser Fragen beantragt die CDU-Bezirksfraktion, den Leiter des KOD zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung einzuladen und um eine Stellungnahme zu den genannten Punkten zu bitten.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- G.Anfragen
- 1.Anzahl von Spielplätzen im Stadtbezirk mit Spielgeräten für Kinder mit BehinderungZur Vorlage · 0054/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Pelkum hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zur Ausstattung der Spielplätze im Stadtbezirk angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen aus Bürgergesprächen, wonach im Stadtbezirk keine Spielplätze mit ausgewiesenen Spielmöglichkeiten für Kinder mit körperlichem Handicap zur Verfügung stehen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine tabellarische Auflistung der im Stadtbezirk Pelkum vorhandenen Spielplätze sowie eine Beschreibung deren aktuellen Zustands und etwaiger Mängel. Zudem wird nach dem Vorhandensein von behindertengerechten Spielgeräten bzw. der Nutzbarkeit einzelner Geräte für Kinder mit körperlichem Handicap gefragt. Die Anfrage umfasst ferner Informationen zum Errichtungszeitpunkt, zur letzten Erneuerung sowie zu geplanten Instandsetzungs- oder Erneuerungsmaßnahmen der jeweiligen Spielplätze.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gefragt, ob ein grundsätzliches Konzept vorliegt, das die Anzahl der Spielplätze mit behindertengerechter Ausstattung im Stadtbezirk Pelkum oder im gesamten Stadtgebiet regelt. Die Vorlage wurde am 17. Februar 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum am 23. Februar 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Zustand des Spielplatzes in der Siedlung „Auf Kösters Kamp“Zur Vorlage · 0091/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum Informationen zum Zustand des Spielplatzes in der Siedlung „Auf Kösters Kamp“ angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung von Mitgliedern der Ratsgruppe während einer Begehung im Bezirk, wonach der Zustand des Spielplatzes und insbesondere der Schaukel nach wie vor als unzureichend wahrgenommen wird.
In der Anfrage wird auf einen früheren Antrag verwiesen, der die Instandsetzung maroder Spielplätze im Stadtbezirk zum Ziel hatte. Eine entsprechende Stellungnahme der Bezirksvertretung hatte zuvor angekündigt, dass ein morsch gewordenes Schaukelgestell durch eine neue Schaukel ersetzt werde. Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung nun um Auskunft darüber, ob die Instandsetzung auf dem Spielplatz „Auf Kösters Kamp“ bereits durchgeführt wurde und welche Arbeiten konkret vorgenommen wurden.
Sollten die Arbeiten nicht erfolgt sein, wird nach den Gründen für die Verzögerung gefragt, wobei auch die Frage nach einem möglichen Zusammenhang mit der Entwicklung der Corona-Pandemie gestellt wird. Zudem möchte die Ratsgruppe erfahren, in welchen Intervallen Kontrollen der Spielplätze im Bezirk stattfinden, um etwaige Mängel festzustellen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Ärzteversorgung im Stadtbezirk PelkumZur Vorlage · 0107/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Pelkum Informationen zur medizinischen Versorgung im Stadtbezirk angefordert. Gegenstand der Anfrage ist die Situation der Haus- und Fachärzte, wobei die Gruppe auf eine geringe Versorgungsquote im Stadtbezirk Pelkum hinweist.
Die Anfrage bezieht sich auf Beschlüsse aus der vorangegangenen Legislaturperiode, nach denen die Stadtverwaltung beauftragt wurde, in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Maßnahmen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in allen Stadtbezirken zu entwickeln. Die Ratsgruppe bittet nun um Auskunft darüber, welche Maßnahmen zur Förderung der Ansiedlung von Ärzten in unterversorgten Gebieten in den letzten zwei Jahren durch die Verwaltung und Partner wie die Wirtschaftsförderung umgesetzt wurden. Zudem wird gefragt, ob der Verwaltung die Unterversorgung in Pelkum bekannt ist und welche Initiativen zur Behebung des Mangels geplant sind.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Prüfung alternativer Versorgungsstrukturen. Die Ratsgruppe regt die Errichtung eines Ärztehauses auf dem Pelkumer Platz oder im CreativRevier Heinrich Robert an. Hierzu werden die Bewertung des Vorhabens durch die Verwaltung, der Stand der Gespräche mit der KVWL oder der Hammer Ärzteschaft sowie die Option eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) unter kommunaler Trägerschaft abgefragt. Zudem wird nach der Bewertung möglicher Standorte und etwaigen Argumenten für oder gegen die genannten Orte gefragt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- H.Verschiedenes