Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
Gremium: Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündlicher Bericht
- 1.Aktueller Stand „Organisationsberatungen Stadtbüchereien“.
- 2.Planungen 30 Jahre Hamm - Kalisz
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0024/20 über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaften vom 09.12.2020
- 2.Konzertreihe „Klangkosmos Weltmusik“ 2022Zur Vorlage · 0343/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0343/21_VL sieht die Fortführung der Konzertreihe „Klangkosmos Weltmusik“ für das Jahr 2022 vor. Geplant ist die Durchführung von neun Konzerten, wobei die Umsetzung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Abwesenheit weiterer pandemiebedingter Einschränkungen steht. Für die Durchführung sind Auszahlungen in Höhe von 20.000,00 € veranschlagt. Dem steht ein städtischer Eigenanteil von 18.500,00 € gegenüber, während Zuwendungen des Kultursekretariats Gütersloh in Höhe von 1.500,00 € eingeplant sind. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung 2022 sowie der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.
Aufgrund veränderter innerkirchlicher Bedarfe wird die Konzertreihe einen neuen Veranstaltungsort beziehen; als Ort ist die Pauluskirche vorgesehen. Während die Termine für das erste Halbjahr 2022 bereits feststehen, soll das Programm für die Herbstmonate im Frühjahr 2022 erstellt werden. Das geplante Programm umfasst unter anderem kolumbianische Andenmusik sowie ein Frauen-Ensemble aus Sansibar/Tansania, dessen Auftritt für Juni 2022 vorgesehen ist. Die Vorlage bezieht sich zudem auf Programmpunkte aus dem Zeitraum Ende 2021, deren Durchführung aufgrund der Corona-Pandemie vorbehaltlich der Durchführbarkeit bleibt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 3.Zuschuss an Frau Tanja Schreiber, FabulART Erzähltheater Hamm, für die Durchführung des Projekts „Schreib mir ein Märchen! – interkulturelle Geschichtenwerkstatt DigiReal“ 2021.Zur Vorlage · 0329/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0329/21_VL die Gewährung eines Zuschusses für das Projekt „Schreib mir ein Märchen! – Interkulturelle Geschichtenwerkstatt DigiReal“ 2021 vorgeschlagen. Die Förderung erfolgt über den städtischen Förderfonds Interkultur und ist an die FabulART Erzähltheater Hamm gebunden.
Das Projekt richtet sich an Frauen mit Migrationshintergrund und kombiniert Erzählkunst mit Integrationsförderung. Die Umsetzung ist sowohl in digitaler Form, in Präsenz oder in einer Kombination aus beiden Formaten vorgesehen. Geplanter Zeitraum für die Durchführung ist der September und Oktober 2021. Durch die Zusammenarbeit mit Institutionen wie dem CVJM, dem Internationalen Frauen-Frühstücksforum Hamm-Westen oder der Stadtteil Jugendarbeit Hamm-Westen soll eine gezielte Ansprache der Zielgruppe ermöglicht werden.
Die beantragte Fördersumme beläuft sich auf 2.900,00 Euro. Die Gesamtkosten des Vorhabens werden auf rund 3.260,00 Euro geschätzt, wobei die Antragstellerin einen Eigenanteil einbringt, der über der geforderten Quote von 10 Prozent liegt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Kulturverwaltung hat die Bewilligung des Zuschusses empfohlen, da das Projekt den Förderkriterien des Interkultur-Fonds entspricht. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Beschluss der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten im Gustav-Lübcke-Museum HammZur Vorlage · 0250/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten im Gustav-Lübcke-Museum beschlossen. Ziel der Neuregelung ist es, die Vermarktung des Forums sowie der Museumsbibliothek zu intensivieren und die Auslastung der vorhandenen Veranstaltungsräume zu erhöhen. Die Regelung umfasst die Überlassung von Räumen wie dem Forum, der Bibliothek und dem Foyer an Personen, Vereine, Verbände oder Institutionen. Eine Vermietung für rein gewerbliche Zwecke kann durch die Museumsdirektion oder die Verwaltungsleitung genehmigt werden.
Die Ordnung legt fest, dass eine Überlassung nicht erfolgt, wenn die Nutzer nicht für die freiheitlich demokratische Grundordnung einstehen. Zudem sind Rauchverbot und das Verbot von offenem Feuer in den Räumen festgeschrieben. Die Verantwortung für die Einhaltung der Hausordnung sowie die Haftung für Schäden liegt beim Nutzer. Die Entscheidung über die Vermietung obliegt der Museumsdirektion und der Verwaltungsleitung, wobei kein Rechtsanspruch auf einen Mietvertrag besteht.
Die Entgeltstruktur sieht Grundgebühren für die Nutzung der verschiedenen Bereiche vor, wobei die Nutzung des Forums 500 Euro pro Tag beträgt, während Bibliothek und Foyer jeweils 100 Euro kosten. Für Nutzungen außerhalb der Öffnungszeiten fallen zusätzliche Zuschläge an. Technische Leistungen, wie die Nutzung von Verstärkeranlagen oder Beamern, sowie Serviceleistungen durch die Haustechnik oder die Verwaltung sind gesondert entgeltpflichtig. Für gemeinnützige Vereine aus Hamm ist eine Ermäßigung von 25 Prozent vorgesehen, während Anbieter der lokalen freien Kunst- und Kulturszene eine Ermäßigung von 50 Prozent auf das Grundnutzungsentgelt erhalten.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.Änderung der Gebührensatzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0396/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule beschlossen, die zum 1. August 2021 in Kraft tritt. Grund für die Anpassungen ist die Umstellung des Landesprogramms „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) durch die Landesregierung NRW. Das Programm wird sukzessive von einer zweijährigen auf eine vierjährige Grundschulzeit ausgeweitet.
In der Folge ändern sich die Unterrichtsgebühren für den dritten JeKits-Jahrgang von bisher 420 Euro auf 276 Euro pro Jahr, da die Gebührenhöchstgrenze durch das Land neu vorgegeben ist. Gleichzeitig entfällt der Titel „JeKitsPlus im dritten Schuljahr“. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Einnahmeverlust durch die geringeren Gebühren durch die Übernahme von Sozialbefreiungen durch das Land teilweise ausgeglichen wird.
Weitere inhaltliche Änderungen betreffen die Verstetigung des Angebots „Elementarer Eltern-Kind-Unterricht“ sowie die Aufnahme des „Elementaren Musizierens“ für Kinder mit Begleitperson in die Gebührenordnung. Zudem wurde der Begriff des Vorgängerprogramms „Jedem Kind ein Instrument“ aus der Satzung entfernt. Die Satzung enthält zudem redaktionelle Anpassungen sowie Regelungen zur Gebühr für die Überlassung von Instrumenten und zur Erstattung bei Unterrichtsausfall. Die finanziellen Auswirkungen auf die Gebührenmindererträge werden auf etwa 65.232 Euro geschätzt, während durch die Erstattung von Sozialermäßigungen Mehrerträge in Höhe von 25.000 Euro erwartet werden.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 3.Änderung der Satzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0401/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Städtischen Musikschule zum 1. August 2021 beschlossen. Die Anpassungen der Satzung basieren auf verschiedenen organisatorischen und rechtlichen Erfordernissen.
Im Bereich des elementaren Musikunterrichts wurde die Umsetzung von Programmen in Kindertageseinrichtungen an die aktuelle Rechtslage im KiBiz angepasst, wodurch nun Kooperationsprogramme wie „Kita und Musikschule“ vorgesehen sind. Zudem wurde die Bezeichnung des Programms „Jedem Kind ein Instrument“ in das Nachfolgeprogramm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) überführt und die Laufzeiten der Programme entsprechend der neuen Struktur angepasst.
Die Liste der Kooperationspartner wurde um stationäre Senioreneinrichtungen erweitert. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Unterrichtsform: Neben dem Präsenzunterricht wurde die Möglichkeit verankert, in begründeten Ausnahmefällen Distanzunterricht oder hybride Formate einzusetzen. Die Entscheidung über die pädagogische und organisatorische Umsetzung dieser Formate liegt bei der Musikschulleitung.
Weitere inhaltliche Änderungen betreffen die Regelungen zur Instrumentenüberlassung, die Fristen für An- und Abmeldungen sowie die Probezeiten. Zudem wurden die Bedingungen für einen Ausschluss vom Unterricht, etwa bei Zahlungsverzug oder unentschuldigtem Fehlen, präzisiert. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.Smart City Hamm – Die Digitalisierungsstrategie für unsere Stadt.Zur Vorlage · 0400/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0400/21_VL sieht die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie unter dem Titel „Smart City“ für die Stadt Hamm vor. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, diese Strategie unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten, wobei insbesondere die Planung von Pilotprojekten im Fokus steht. Zu den geplanten Projekten gehören ein Digitaler Zwilling, eine Urbane Datenplattform, ein digitales Beteiligungsverfahren, ein digitales Familienrathaus sowie ein Klima-Quartier als Reallabor. Zudem sollen On-demand-Verkehrslösungen, die Weiterentwicklung der App „Hamm:“ sowie die Konkretisierung der digitalen Infrastruktur, etwa durch den Ausbau von 5G und LoRaWAN, realisiert werden. Für den Strategieprozess sind Aufwendungen in Höhe von 95.000 Euro vorgesehen, wobei die Stadt einen Eigenanteil in gleicher Höhe beisteuert.
Die Verwaltung führt bereits verschiedene Digitalisierungsschritte durch, wie etwa das Serviceportal mit zahlreichen Online-Antragsassistenten oder die flächendeckende WLAN-Versorgung in Schulen. Im Bereich der Bildung wurden bereits umfangreiche Investitionen in die Erneuerung strukturierter Datennetze sowie in die Ausstattung mit Endgeräten getätigt. Organisatorisch soll die Stabsstelle Digitalisierung zu einem Kernteam unter der Leitung eines Chief Digital Officers (CDO) weiterentwickelt werden, welches dem Büro des Oberbürgermeisters unterstellt ist. Ein Projektteam „Smart City Hamm“ soll die Planung und das Monitoring übernehmen. Zudem wird die Teilnahme am Förderverfahren des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) „Smart Citys made in DE“ angestrebt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 23.06.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 17.06.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 15.06.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 5.h4 – aus Hamm. mit Hamm. für Hamm. in Hamm. Lokale Kreative präsentieren sich der Hammer Bevölkerung im Zeitraum 10.-12.09.2021 in der InnenstadtZur Vorlage · 0402/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Durchführung des Projekts „h4 – aus Hamm. mit Hamm. für Hamm. in Hamm.“ im Zeitraum vom 10. bis 12. September 2021 zugestimmt, sofern die Finanzierung der Realisierung gesichert ist. Die Veranstaltung soll in der Innenstadt zwischen dem Bahnhof und der Musikschule stattfinden und als Open-Air-Format konzipiert sein. Ziel des Projekts ist es, lokalen Kunstschaffenden, Chören, Bands sowie der Kreativwirtschaft eine Plattform zur Präsentation zu bieten und kulturelle Angebote im öffentlichen Raum zu schaffen.
Die Finanzierung der geplanten Aufwendungen in Höhe von 200.000 Euro erfolgt unter Einbeziehung von Bundesmitteln. Die Kulturstiftung des Bundes trägt im Rahmen des Förderprogramms „Kultursommer 2021“ einen Anteil von 80 Prozent, was einem Betrag von 160.000 Euro entspricht. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 40.000 Euro. In der Kostenplanung sind auch Maßnahmen zum Hygieneschutz berücksichtigt.
Das Kulturbüro übernimmt die federführende Umsetzung der weiteren Planungen. Dabei sollen neben kreativen Multiplikatoren auch Vertreter der Ratsfraktionen in den Planungs- und Entscheidungsprozess einbezogen werden. Das Projekt knüpft an vorangegangene Formate der Stadt an, die darauf abzielten, die lokale Kunstszene und die Kreativwirtschaft zu unterstützen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 1.Installation des Kunstwerks „Friedensengel“ von Enciu. im Friedenspark HerringenZur Vorlage · 0356/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Herringen hat der Installation des Kunstwerks „Friedensengel“ im Friedenspark zugestimmt. Die Entscheidung basiert auf einer Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft. Das Projekt wird durch den Verein west.kunst e. V. realisiert, der die Aufstellung der Skulptatur aus eigenen Mitteln finanziert.
Die Skulptur des Künstlers Enciu soll auf einem bereits vorhandenen Betonfundament platziert werden, das zuvor für einen Gedenkstein genutzt wurde. Das Kunstwerk umfasst neben der Figur auch eine kreisrunde Treppe, die als Sitzgelegenheit im Park dienen soll. Der Standort befindet sich an der Schnittstelle der Verkehrsachsen Dortmunder Straße und Fritz-Husemann-Straße.
Der Verein west.kunst e. V. übernimmt die Verantwortung für die Wartung, die eventuelle Instandsetzung sowie die notwendige Sicherung des Kunstwerks. Zudem sichert der Verein zu, die Belange bezüglich der Pflege der Grünflächen, der Versicherung und des Schutzes vor Vandalismus zu erfüllen. Die Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung ist erfolgt. Für den Fall eines Auszugs oder einer Auflösung des Vereins ist die weitere Verwendung bzw. Aufstellung des Kunstwerks durch den Verein sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0050/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH vorgelegt. Die Stadt Hamm ist über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH mit einer Beteiligung von 15,08 Prozent an der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH mittelbar am Unternehmen beteiligt.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH mit sofortiger Wirkung abzuberauben. Als neue Vertreter soll der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete sowie zwei weitere Personen benannt werden.
Zudem wird die Anweisung vorgesehen, dass die Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH gemäß den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen den vorgenannten Beschlüssen in dem Gremium der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH zustimmen sollen. Die Grundlage für die Vertretung der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung bildet der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft, der eine Vertretung durch drei Personen vorsieht. Dabei ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete als geborenes Mitglied der Gesellschafterversammlung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 03.11.2020 · Rat
- F.Anträge
- 1.Ergänzungsantrag zu Antrag 0054/20: Kultur im Lockdown ermöglichenZur Vorlage · 0061/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft einen Ergänzungsantrag zur Vorlage 0054/20 eingereicht. Ziel des Antrags ist es, die bestehenden Maßnahmen zur Unterstützung der Kultur im Kontext der Corona-Pandemie zu aktualisieren.
Die Antragsteller führen an, dass die Verlängerung der Lockdown-Maßnahmen sowie Lieferengpässe bei Impfstoffen die Situation für Kulturschaffende beeinflussen. Gleichzeitig wird auf eine wahrgenommene Veränderung der Lebensqualität durch den Wegfall kultureller Angebote verwiesen.
Der Antrag umfasst zwei Kernpunkte: Die Verwaltung soll in Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden Angebote entwickeln, die auf alternativen Wegen und kreativen Formaten basieren, um Kultur auch unter den veränderten Bedingungen der Pandemie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dabei sollen Best-Practice-Beispiele als Orientierung dienen. Zudem wird beantragt, den Antrag aufgrund der zeitlichen Distanz zur nächsten Ausschusssitzung als dringlich einzustufen und eine zeitnahe Umsetzung anzustreben.
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Beratungsfolge
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.Bericht zur Umsetzung der Barrierefreiheit im MuseumZur Vorlage · 0172/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft am 23. Juni 2021 wurde ein Antrag zur Berichterstattung über die Umsetzung der Barrierefreiheit im Museum vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Zielsetzungen, die im Zuge der Begründung für die neue Honorarordnung des Museums in der Ratssitzung vom 23. März 2021 formuliert wurden. Ziel ist es, einen barrierefreien Zugang für alle Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten und soziale Unterschiede zu minimieren.
Ein Mitglied des Ausschusses fordert die Verwaltung dazu auf, in einem schriftlichen Bericht detailliert darzustellen, welche Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit bereits ergriffen wurden. Darüber hinaus soll die Verwaltung darüber informieren, ob im Zuge der aktuellen Sanierungsmaßnahmen spezifische technische Anpassungen geplant sind. Hierzu zählen insbesondere der Einbau eines Audio-Übertragungssystems mit einer induktiven Höranlage im großen Saal, die Anschaffung kompatibler mobiler Guides sowie die Ausstattung mit Braille-Schrifttafeln. Zudem wird um Auskunft gebeten, ob für diese Vorhaben bereits ein entsprechender Zuschuss beim LWL beantragt wurde.
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Beratungsfolge
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- G.Verschiedenes