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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündliche Berichte
- 1.Sachstandsbericht zur Corona-Situation in der Stadt Hamm durch Herrn Hesse, Fachbereichsleiter Jugend, Soziales und Gesundheit sowie die Corona-Einsatzleitung
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 1.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0019/20 der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 07.12.2020
- 2.Anträge zu Teil I der Niederschrift Nr. 0047/21 der Sondersitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 11.05.2021
- 3.Gewährung von Zuschüssen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, an sonstige Verbände und VereineZur Vorlage · 0384/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0384/21_VL die Gewährung von Zuschüssen für das Haushaltsjahr 2021 beantragt. Die Mittel sind für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, sonstige Verbände sowie Vereine vorgesehen, welche soziale Aufgaben wahrnehmen.
Gemäß der Vorlage sollen die Zuschüsse für die jeweiligen Aufgaben in der Höhe bewilligt werden, die sich aus der beigefügten Aufstellung ergeben. Bei der Verteilung der Mittel wurden Vereine mit regionaler Bedeutung für die allgemeine Daseinsvorsorge der Stadt berücksichtigt. Die Auszahlung der Beträge erfolgt nach dem Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit. Eine Weiterleitung der Mittel an Verbanduntergliederungen ist möglich, sofern dies im Verwendungsnachweis ausgewiesen wird.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen Gesamtaufwand von 155.640 Euro, wobei die Stadt Hamm den vollständigen Anteil trägt. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2021 als Transferaufwendungen in den Teilresultatplänen der Stadtämter 50, 52 und 53 bereitgestellt. Die Bewilligung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Förderung der Wohlfahrtspflege: Begegnungsstätten für ältere Menschen ab 2022ffZur Vorlage · 0338/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortsetzung der Bezuschussung für Begegnungsstätten für ältere Menschen für den Zeitraum von 2022 bis 2024 beschlossen. Die Entscheidung basiert auf einem im Jahr 2012 zwischen der Verwaltung und den Trägern der Wohlfahrtspflege einvernehmlich entwickelten Fördermodell. Die Förderung dient der Unterstützung von Angeboten, die die selbstständige Lebensführung im Quartier fördern und zur Prävention von Vereinsamung beitragen sollen.
Die finanziellen Aufwendungen für die Bezuschussung sind mit einer jährlichen Dynamisierung von 3,5 % zur Deckung prognostizierter Kostensteigerungen festgesetzt. Für das Jahr 2022 sind 43.244 Euro vorgesehen, für 2023 44.757 Euro und für 2024 46.323 Euro. Die Mittel verteilen sich auf die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie den Evangelischen Kirchenkreis Hamm.
Die weitere Auszahlung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Träger sind verpflichtet, jeweils bis zum 30. April des Folgejahres einen Verwendungsnachweis vorzulegen, der Kosten, Finanzierung sowie einen Sachbericht umfasst. Die Verwaltung befürwortet die Fortführung der Bezuschussung bis 2024, wobei eine erneute Überprüfung der Förderung nach diesem Zeitraum im Rahmen der altengerechten Quartiersentwicklung vorgesehen ist. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 2.Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack“ durch freie TrägerZur Vorlage · 0373/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt mit der Beschlussvorlage 0373/21 den Antrag auf Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack“ vor. Die Programme, die Bestandteil des städtischen Integrationskonzeptes sind, richten sich an mehrsprachige Familien und unterstützen die sprachliche Entwicklung von Kindern im Alter von ein bis sechs Jahren sowie den Übergang zur Grundschule.
Nach dem vorliegenden Entwurf sollen die Träger Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie der Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Hamm e.V. mit der Durchführung betraut werden. Voraussetzung für die Umsetzung im Kita-Jahr 2021/2022 sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2022 ff. durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Verwaltung soll den beteiligten Trägern entsprechende Bewilligungsbescheide erteilen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 269.200,00 Euro. Für das Kalenderjahr 2021 sind Aufwendungen in Höhe von 135.500,00 Euro vorgesehen, während für das Jahr 2022 Kosten von 167.000,00 Euro kalkuliert werden. Zur Deckung der Kosten werden Landesfördermittel aus dem Programm „Integrationschancen für Kinder und Familien“ in Höhe von 33.300,00 Euro eingesetzt. Die Durchführung der Programme umfasst die Betreuung durch zweisprachige Erzieherinnen in zahlreichen Kindertageseinrichtungen und interessierten Grundschulen in verschiedenen Sozialräumen der Stadt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 17.06.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 16.06.2021 · Integrationsrat
- 3.Aufhebung der Gebührensatzung der Stadt Hamm für die Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) vom 16.12.2015Zur Vorlage · 0386/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der Gebührensatzung für die Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) vorgelegt. Die bisherige Satzung, die seit dem 16. Dezember 2015 in Kraft war, soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben werden.
Grund für diesen Schritt ist die Inkrafttreten der 40. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) am 23. Oktober 2019. Diese Neugestaltung der Tarifstelle 10a umfasst eine umfassende Überarbeitung der Gebührenfestsetzung, die auf Empfehlungen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Städtetags und des Landkreistags Nordrhein-Westfalen basiert. Da die Stadt Hamm durch die Anpassung der AVerwGebO NRW nun unmittelbar auf Grundlage der neuen Tarifstelle Gebühren erheben kann, entfällt die Notwendigkeit einer eigenen, abweichenden Satzung. Die künftige Gebührenerhebung erfolgt somit ausschließlich im Rahmen der durch die AVerwGebO NRW festgelegten Werte.
Mit der Neugestaltung der Tarifstelle wird eine Steigerung der jährlichen Gebühreneinnahmen erwartet, die auf etwa 55.000 Euro beziffert wird. Die genaue Höhe der Einnahmen ist von der Anzahl der im jeweiligen Jahr durchzuführenden Prüfungen abhängig. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.Smart City Hamm – Die Digitalisierungsstrategie für unsere Stadt.Zur Vorlage · 0400/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0400/21_VL sieht die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie unter dem Titel „Smart City“ für die Stadt Hamm vor. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, diese Strategie unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten, wobei insbesondere die Planung von Pilotprojekten im Fokus steht. Zu den geplanten Projekten gehören ein Digitaler Zwilling, eine Urbane Datenplattform, ein digitales Beteiligungsverfahren, ein digitales Familienrathaus sowie ein Klima-Quartier als Reallabor. Zudem sollen On-demand-Verkehrslösungen, die Weiterentwicklung der App „Hamm:“ sowie die Konkretisierung der digitalen Infrastruktur, etwa durch den Ausbau von 5G und LoRaWAN, realisiert werden. Für den Strategieprozess sind Aufwendungen in Höhe von 95.000 Euro vorgesehen, wobei die Stadt einen Eigenanteil in gleicher Höhe beisteuert.
Die Verwaltung führt bereits verschiedene Digitalisierungsschritte durch, wie etwa das Serviceportal mit zahlreichen Online-Antragsassistenten oder die flächendeckende WLAN-Versorgung in Schulen. Im Bereich der Bildung wurden bereits umfangreiche Investitionen in die Erneuerung strukturierter Datennetze sowie in die Ausstattung mit Endgeräten getätigt. Organisatorisch soll die Stabsstelle Digitalisierung zu einem Kernteam unter der Leitung eines Chief Digital Officers (CDO) weiterentwickelt werden, welches dem Büro des Oberbürgermeisters unterstellt ist. Ein Projektteam „Smart City Hamm“ soll die Planung und das Monitoring übernehmen. Zudem wird die Teilnahme am Förderverfahren des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) „Smart Citys made in DE“ angestrebt.
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Beratungsfolge
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 22.06.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 17.06.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 15.06.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- D.Anfragen
- 1.Übergriffige Kinder/JugendlicheZur Vorlage · 0102/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit Informationen zu Vorfällen mit Jugendlichen im Stadtgebiet angefordert. Grundlage der Anfrage ist ein Ereignis vom 19. März sowie die darauffolgenden Tage, bei denen neun Jugendliche nach Medienberichten zwei Mädchen körperlich bedrängt haben sollen. Zudem wird auf einen Vorfall verwiesen, bei dem die mutmaßlichen Beteiligten zwei Tage später einen Busfahrer geschlagen haben sollen. Die Anfrage führt darüber hinaus weitere Delikte wie Beleidigungen, Körperverletzungen, Hausfriedensbruch und räuberische Erpressung an, die im Zusammenhang mit den Verdächtigen stehen sollen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung der Frage, ob bei dem Zusammentreffen der neun Verdächtigen Verstöße gegen die geltenden Corona-Schutzverordnungen festgestellt wurden. Ergänzend wird um eine detaillierte Erläuterung gebeten, falls Verstöße vorlagen oder falls keine Verstöße festgestellt werden konnten. Die Anfrage wurde am 27. Mai 2021 eingereicht und ist für die Sitzung des Ausschusses am 21. Juni 2021 vorgesehen.
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- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- Übergriffige Kinder/JugendlicheZur Vorlage · 0139/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage Nummer 0102/21 Informationen zu Vorfällen mit Jugendlichen im Stadtgebiet angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über die körperliche Bedrängung zweier Mädchen sowie die tätliche Auseinandersetzung mit einem Busfahrer durch eine Gruppe von neun Jugendlichen im März 2021. Zudem wurden weitere Delikte wie Beleidigungen, Körperverletzungen und Hausfriedensbruch thematisiert. Die Fraktion bat um Auskunft darüber, ob im Rahmen dieser Zusammenkünfte Verstöße gegen die geltenden Corona-Schutzverordnungen festgestellt wurden und falls nicht, aus welchen Gründen dies nicht der Fall war.
Die Verwaltung nahm in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0139/21 Stellung und verwies darauf, dass die Anfrage zwecks Sachverhaltsklärung an das Polizeipräsidium weitergeleitet wurde. Seitens der Polizei wurde mitgeteilt, dass zu dem betreffenden Vorfall vom 22. März 2021 bereits eine Pressemitteilung veröffentlicht worden sei. Weitere Informationen zum laufenden Verfahren können vonseiten der Behörden aus datenschutzrechtlichen und ermittlungstaktischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechende Pressemitteilung wurde der Stellungnahme als Anlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- E.Verschiedenes