Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
Gremium: Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Mündlicher Bericht
- 1.Aktueller Stand der Erstellung des „Kulturprofils“ der Stadt Hamm durch Bernward Tuchmann, Tuchmann Kulturberatung
- B.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 1.Anträge zur Niederschrift 0324/ 23 des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaften VOM 29:11:2023; öffentlicher Teil
- 2.Anträge zur Niederschrift 0306/23 des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaften, öffentlicher Teil, vom 20.09.2023
- 3.Auswahl des städtischen Kindertheaterprogramms für die Spielsaison 2024/2025Zur Vorlage · 1405/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft hat die Auswahl des städtischen Kindertheaterprogramms für die Spielsaison 2024/2025 behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Verabschiedung des Programms vor, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen einen städtischen Eigenanteil von jeweils 16.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 42.000 Euro, während Erträge in Höhe von 10.000 Euro erwartet werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der Planung berücksichtigt.
Das Programm umfasst insgesamt acht Theaterproduktionen. Davon findet eine Aufführung im Kurhaus Bad Hamm statt, während sieben Produktionen im Kulturbahnhof bespielt werden. Vier dieser Stücke werden durch das Kultursekretariat NRW Gütersloh gefördert. Ein weiteres Element der Spielsaison ist ein Weihnachtsmusical, das in Kooperation mit der Musical-Company der Städtischen Musikschule Hamm angeboten wird und von der Hallenmanagement Hamm GmbH produziert wird.
Die Auswahl umfasst verschiedene Genres wie Puppentheater, Figurentheater und Erzähltheater für unterschiedliche Altersgruppen. Ziel des Programms ist es, das kulturelle Angebot der Stadt zu ergänzen und die Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit durch Theatererlebnisse zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- Auswahl des städtischen Kindertheaterprogramms für die Spielsaison 2024/2025Zur Vorlage · 1405/24_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1405/24_ER-1 sieht eine Ergänzung der Auswahl des städtischen Kindertheaterprogramms für die Spielsaison 2024/2025 vor. Es wird vorgeschlagen, ein englischsprachiges Angebot in das Programm aufzunehmen. Dabei handelt es sich um das Theaterstück „Leben und Tod von Martin Luther King“, eine Produktion von ADGE/ArtPromotion und TNT Theatre Britain, die für ein Publikum ab 14 Jahren konzipiert ist.
Die Inszenierung behandelt die Lebensgeschichte von Martin Luther King, von seiner Tätigkeit als Prediger bis zu seinem Tod in Memphis. Die Aufführung thematisiert historische Ereignisse der Bürgerrechtsbewegung, wie den Widerstand von Rosa Parks gegen die Rassentrennung und die Märsche von Selma nach Montgomery. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Kampf gegen Armut sowie den politischen Spannungen innerhalb der Bewegung während dieser Zeit. Das Stück setzt sich mit den historischen Hintergründen der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung auseinander.
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- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.Musikpavillon im Kurhausgarten – Konzertprogramm 2024Zur Vorlage · 1410/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für das sommerliche Konzertprogramm im Musikpavillon im Kurhausgarten vorgelegt. Die Veranstaltungsreihe „Kulturzeit im Kurpark“ ist für den Zeitraum vom 2. Juni bis zum 14. Juli 2024 geplant und umfasst sieben Sonntagnachmittage. Die Gesamtkosten des Programms werden auf rund 24.750 Euro geschätzt, wobei Ausgaben für Gagen, Technik, Miete sowie Werbung anfallen. Durch Zuwendungen privater Unternehmen wird ein Ertrag von etwa 12.500 Euro erwartet, sodass der städtische Eigenanteil bei 12.250 Euro liegt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.
Um die Zugangsschwelle niedrig zu halten, findet die Veranstaltungsreihe ohne Eintrittsgebühr statt. Das Programm umfasst verschiedene musikalische Formationen. Am 2. Juni ist ein Quartett mit Irish Folk angesetzt, gefolgt von einem Trio, das europäische Volkslieder und Tänze präsentiert, am 9. Juni. Ein Chorkonzert des Chorverbandes Hellweg-Lippe ist für den 16. Juni vorgesehen. Am 23. Juni wird ein akustisches Quartett mit Arrangements aus der Rock- und Popmusik auftreten. Die Programmreihe setzt sich am 30. Juni mit Blasmusik der Blasmusik Mark sowie Alphornklängen fort. Am 7. Juli ist ein Duo für Folk- und Roots-Musik geplant, bevor am 14. Juli ein Zwei-Personen-Ensemble das Programm abschließt.
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- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 5.Programmvorschlag für die städtischen Konzerte und Kammerkonzerte für die Saison 2024/2025.Zur Vorlage · 1428/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für die Programmgestaltung der städtischen Konzerte und Kammerkonzerte für die Spielzeit 2024/2025 vorgelegt. Es wird beantragt, die Reihe der städtischen Konzerte im Kurhaus Bad Hamm sowie die Kammerkonzerte im Forum des Gustav-Lübcke-Museums durchzuführen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Aufwendungen von 82.000 Euro in 2024 und 84.000 Euro in 2025. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 39.800 Euro für das Jahr 2024 und 41.800 Euro für das Jahr 2025. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Der Programmvorschlag sieht verschiedene Ensembles vor. In der Reihe „Konzerte“ im Kurhaus sind unter anderem Auftritte des WDR Funkhausorchesters, des Konzertchors des Städtischen Musikvereins Hamm mit der Philharmonie Südwestfalen sowie Silvesterkonzerte der Nordwestdeutschen Philharmonie geplant. Ein weiteres Konzert dieser Reihe soll im Forum des Gustav-Lübcke-Museums stattfinden.
Die Reihe „Kammerkonzerte“ findet überwiegend im Forum des Gustav-Lübcke-Museums statt, wobei ein Konzert in der Pfarrkirche St. Agnes vorgesehen ist. Zu den geplanten Besetzungen gehören ein Horn-Trio, ein Bariton mit Klavierbegleitung, ein Ensemble mit einer Geigerin sowie das Ensemble Constantinople und das Berlin Piano Trio.
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- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 6.Zuschuss an den Verein zur Förderung des Martin-Luther-Viertels e.V. für das Projekt „Die Strecke“ im Stadtbezirk Bockum-HövelZur Vorlage · 1438/24_VL · Beschlussvorlage
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Der Verein zur Förderung des Martin-Luther-Viertels e.V. soll für die Umsetzung des Projekts „Kunstweg – Die Strecke“ im Stadtbezirk Bockum-Hövel einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro erhalten. Die Gewährung der Mittel ist an die Bedingung einer gesicherten Finanzierung geknüpft. Das Vorhaben zielt darauf ab, die Bergbaugeschichte des Stadtbezirks durch Kunst und Kultur dauerhaft sichtbar zu machen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Anlage eines permanenten Kunstwegs sowie die Gestaltung einer Brücke mit einem Kunstwerk.
Die Gesamtkosten des Projekts werden auf 22.500 Euro geschätzt. Die Finanzierung soll durch Sponsoring, Spenden und einen Landeszuschuss aus dem Programm „Heimatscheck“ sichergestellt werden. Der beantragte Betrag stammt aus den Projektfördermitteln für die freie Szene des Kulturbüros. Die Eröffnung des Projekts ist für den 25. Mai 2024 vorgesehen. Das Kulturbüro befürwortet die Förderung aufgrund des hohen ehrenamtlichen Engagements und der fachlichen historischen Begleitung, welche die Verbindung zwischen industrieller Bergbaukultur und künstlerischer Visualisierung stärken soll.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- C.Empfehlung an den Rat
- 1.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025Zur Vorlage · 1398/24_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vorgelegt. Der Haushaltsplan sieht für diese Jahre sowie für die mittelfristige Planung bis 2028 keine ausgeglichenen Ergebnisse vor. Als Ursachen für die Entwicklung werden die inflationäre Preisentwicklung, gestiegene Personal- und Transferaufwendungen durch Tarifsteigerungen, die Kosten der Flüchtlingsfinanzierung, höhere Zinslasten sowie steigende Umlagebelastungen angeführt. Zudem wird auf unzureichende finanzielle Beteiligungen von Bund und Land verwiesen.
Der Entwurf berücksichtigt mögliche Änderungen durch das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Anpassungen zum kommunalen Haushaltsausgleich vorsieht. Zur Reduzierung der Fehlbeträge sieht die Planung einen globalen Minderaufwand in Höhe von zwei Prozent der ordentlichen Aufwendungen vor. Zudem wird die Bilanzierungshilfe genutzt, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine als Erträge zu aktivieren.
Um die Defizite in den Jahren 2024 und 2025 auszugleichen, ist die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sowie der allgemeinen Rücklage vorgesehen. Für die Jahre 2026 bis 2028 ist ein Vortrag der Fehlbeträge geplant. Da die Nutzung der allgemeinen Rücklage in einem Umfang von weniger als 25 Prozent sowie der Verlustvortrag der Beträge aus den Jahren 2026 bis 2028 der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedürfen, steht dieser Teil der Planung unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Zustimmung.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 06.03.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 05.03.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 04.03.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.02.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 21.02.2024 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 16.01.2024 · Rat
- 2.KulturSommer 2024 und KulturFest h4Zur Vorlage · 1427/24_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat die geplanten Aktionen und Veranstaltungen des KulturSommers #h4 sowie des KulturFests h4 für das Jahr 2024 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen werden auf 220.000 Euro geschätzt, wobei Einzahlungen in Höhe von 105.000 Euro erwartet werden. Der städtische Eigenanteil beläuft sich somit auf 115.000 Euro und ist im Haushaltsplan 2024/2025 vorgesehen.
Der Programmablauf beginnt mit der KulturNacht am 3. Mai und endet mit dem dreitägigen KulturFest h4 vom 6. bis 8. September. Zu den geplanten Bestandteilen gehören unter anderem der KunstDünger, die Kulturzeit im Kurpark sowie der SommerSpaß auf dem Martin-Luther-Platz. Das KulturKino ist für Ende August vorgesehen. Ziel des Formats ist es, die kulturelle Vielfalt der Stadt unter einem gemeinsamen Label zu bündeln und die Sichtbarkeit lokaler Veranstaltungen zu erhöhen. Für das Jahr 2024 ist zudem eine Verlagerung der DJ-Area auf den Chattanooga-Platz geplant, um die Beeinträchtigungen des öffentlichen Personennahverkehrs gering zu halten.
Die Planung berücksichtigt zudem ökologische Aspekte, wie die Förderung der Anreise mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad sowie den Einsatz energiesparender Bühnentechnik und regionaler Lebensmittel. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit lokalen Kulturvereinen, Institutionen wie der HSHL und weiteren Partnern.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Hauptausschuss
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- D.Antrag
- 1.Kunst im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0741/24_AT · Antrag
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Die GRÜNE Fraktion im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft hat einen Antrag zur Fortführung und Aktualisierung des Konzepts „Kunst im öffentlichen Raum“ gestellt. Ziel des Vorhabens ist es, die bestehenden Informationen aus dem Jahr 2017 zu ergänzen und eine umfassende Erfassung der Kunstwerke vorzunehmen. Im Rahmen dieses Prozesses soll ein digitales Kompendium erstellt werden, das die Werke thematisch kategorisiert und über eine interaktive Karte abrufbar macht.
Der Antrag sieht zudem die sukzessive Anbringung von Informationstafeln an den Kunstobjekten sowie die Priorisierung der Sanierung von Werken im öffentlichen Raum vor. Für Objekte in halböffentlichen oder privaten Bereichen sollen Möglichkeiten zur Förderung von Pflege und Unterhalt geprüft werden. Die Umsetzung wird als Querschnittsaufgabe zwischen verschiedenen städtischen Fachbereichen, wie der Denkmalpflege, dem Stadtmarketing und dem Kulturbüro, definiert. Zur Deckung des Aufwands für die Bestandserhebung sowie für Instandsetzungsmaßnahmen sieht die Fraktion eine jährliche Bereitstellung von 15.000 Euro vor. Zudem sollen die personellen und finanziellen Anforderungen für die dauerhafte Datenpflege und den Unterhalt geklärt werden.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- E.Mitteilungsvorlagen
- 1.Verwendung der Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 6 Hamm-Bockum-HövelZur Vorlage · 0284/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Verwendung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 6 Hamm-Bockum-Hövel vorgelegt. Die Maßnahmen dienen der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs in den betroffenen Liegenschaften.
Im Rahmen der Vorlage sind zwei größere Einzelmaßnahmen geplant. Für das Haus der Begegnung Bockum-Hövel ist ein Budget von 80.000 Euro vorgesehen, um Sanierungsarbeiten wie die brandschutztechnische Ertüchtigung von Türen, die Erneuerung der Beleuchtung sowie den Einbau einer elektronischen Schließanlage durchzuführen. Ein weiteres Vorhaben betrifft das Kulturrevier Radbod. Hier sollen die Erstellung eines aktuellen Brandschutzkonzepts und Bestandsplänen sowie verschiedene Instandsetzungen an der Fassade und den Bodenbelägen durchgeführt werden. Für dieses Projekt sind im Jahr 2021 ein Betrag von 50.000 Euro und für das Jahr 2022 ein Betrag von 100.000 Euro veranschlagt.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus Instandhaltungsrückstellungen des Jahres 2020, sodass die Ergebnisse der Haushaltsjahre 2021 und 2022 nicht direkt belastet werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Durchführung der Baumaßnahmen unter Einbindung externer Büros zu beauftragen, vorbehaltlich der Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 15.03.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.03.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.Neubekanntmachung des FlächennutzungsplansZur Vorlage · 0301/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans beschließen. Seit der letzten Bekanntmachung im Dezember 2008 sind insgesamt 17 Änderungen sowie 34 Berichtigungen wirksam geworden. Die vorliegende Vorlage sieht vor, diese einzelnen Anpassungen in einer neuen zeichnerischen Fassung des Plans zusammenzuführen. Ziel ist es, die Übersichtlichkeit für die Öffentlichkeit und die Behörden zu erhalten.
Im Rahmen dieser Neufassung werden zudem Planungen und Nutzungsregelungen auf Basis anderer gesetzlicher Grundlagen auf ihre Aktualität überprüft und gegebenenfalls als nachrichtliche Informationen in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Die Neubekanntmachung gemäß § 6 (6) BauGB hat dabei eine rein deklaratorische Wirkung. Es werden keine neuen planerischen Inhalte geschaffen; vielmehr wird der bestehende Plan in seiner aktualisierten Form neu veröffentlicht. Maßgeblich bleibt der formell aufgestellte Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2008 inklusive aller vorangegangenen Änderungen und Berichtigungen. Ein neues Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen ist für diesen Vorgang nicht erforderlich. Die neuen Planunterlagen können im Stadtplanungsamt eingesehen oder über die Website der Stadt Hamm abgerufen werden.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- F.Verschiedenes