Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und Bürgerinnen
- 2.Bestellung von zwei Schriftführern und eines Stellvertreters
- 3.Anträge zur Niederschrift Nr. 0696/20 vom 16.06.2020, Teil I (Anlage 1)
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit dem Projekt „Sanierung Sportzentrum Ost“Zur Vorlage · 0066/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beschlossen. Ziel der Maßnahme ist die Sanierung des Sportzentrums Ost. Das Vorhaben umfasst den Rückbau der im Jahr 1961 errichteten Gebäude im Eingangsbereich, die durch einen barrierefreien, mehrteiligen Neubau ersetzt werden sollen, sowie die Erneuerung der östlichen Stehtribüne.
Die Gesamtkosten des Projekts werden auf 3.191.000 Euro beziffert. Davon entfallen etwa 800.000 Euro auf die Sanierung der Tribüne und rund 2.391.000 Euro auf den Abriss sowie den Ersatzneubau des Eingangsbereichs. Die Finanzierung erfolgt durch eine Zuwendung des Bundes in Höhe von 2.871.900 Euro, während die Stadt einen Eigenanteil von 319.100 Euro übernimmt. Die Umsetzung der Maßnahme ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021 vorgesehen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen städtischen Eigenmittel bereitzustellen und die Planung sowie Umsetzung unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen. Der Zeitplan sieht nach Erhalt des Förderbescheids ein EU-weites Ausschreibungsverfahren für Planungsleistungen vor. Der Baubeginn ist voraussichtlich für das zweite Halbjahr 2023 geplant. Das Projekt dient der Modernisierung der Leichtathletikanlagen und ist Teil der städtebaulichen Rahmenplanung für das Gebiet.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 09.12.2020 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Bebauungsplan Nr. 04.075 - Kupferstraße - hier: 1. Kenntnisnahme der Ergebnisse bisheriger Beteiligungen 2. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0070/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0070/20_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 04.075 – Kupferstraße –, der eine Nachverdichtung auf einer etwa 8.500 m² großen städtischen Fläche im Stadtteil Wiescherhöfen vorsieht. Das Projekt umfasst ein rund 54.800 m² großes Gebiet und zielt auf die Schaffung von Wohnbauland ab. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Entwurf beinhaltet Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie die Reduzierung der Bodenversiegelung, die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen sowie die Gestaltung versickerungsoffener Stellplätze. Die Bebauung ist durch Begrenzungen bei Grundstücksbreiten, Gebäudehöhen und der Anzahl der Wohneinheiten sowie durch die Vorgabe flacher Dächer für Solarenergie oder Begrünung gekennzeichnet. Die Erschließung erfolgt über Stichwege, die primär für den Fußgänger- und Radverkehr vorgesehen sind.
Im Rahmen der Planung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange berücksichtigt, darunter die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, die Emschergenossenschaft/Lippeverband, die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. sowie die Polizei Hamm. Die Verwaltung hat den Entwurf nach einer Bürgerversammlung und einer Einwendergemeinschaft hinsichtlich der Bebauungsdichte, der Verkehrsführung und der Stellplatzsituation überarbeitet.
Hinsichtlich einer Altablagerung im Planungsgebiet wird ein Bodenaustausch durch den Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) im Rahmen eines Förderprogramms durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs nebst Begründung ist gemäß § 3 (2) BauGB vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.30. Änderung des Flächennutzungsplanes – Dahlhof – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 0079/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dahlhof“ dient der planungsrechtlichen Absicherung einer Betriebserweiterung eines Lebensmittelmarktes am Standort Bockum-Hövel. Das Vorhaben sieht den Ersatz eines bestehenden 800 Quadratmeter großen Marktes durch einen Neubau mit einer Verkaufsfläche von 1.150 Quadratmetern vor. Hierfür ist die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel auf einer Fläche von etwa 6.531 Quadratmetern erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 durchgeführt.
Im Rahmen der Planung ist ein Stellplatzangebot von 72 Plätzen vorgesehen, während der Bedarf bei 63 Plätzen liegt. Maßnahmen zur Klimaanpassung umfassen die Nutzung von Photovoltaik, Dachbegrünungen sowie die Pflanzung von Einzelbäumen. Aufgrund eines ökologischen Eingriffs, der nicht vollständig ausgeglichen werden kann, wurde ein Ersatzgeld in Höhe von 7.315,00 Euro festgesetzt, welches über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abgesichert wird.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Feststellung der FNP-Änderung sowie der dazugehörigen Begründung und des Umweltberichts vom 19. August 2020. Dabei sollen die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt werden, während die Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. nicht berücksichtigt werden soll. Die Rechtswirksamkeit der Änderung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung ein, wobei die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg vor der Wirksamkeit erforderlich ist.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 4.3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0080/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0080/20_VL behandelt die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Absicherung eines Vorhabens der Firma Aldi, welches den Ersatz eines bestehenden Lebensmittelmarktes durch einen Neubau vorsieht. Die Verkaufsfläche soll von 800 m² auf maximal 1.150 m² vergrößert werden, wobei das Gebiet als Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ festgesetzt wird. Das Plangebiet umfasst etwa 6.531 m².
Die Planung sieht die Umwidmung einer Wohnbaufläche in eine Sonderbaufläche vor. Im Rahmen der Klimaanpassung sind Dachbegrünungen sowie die Pflanzung von Einzelbäumen festgesetzt. Dabei ist eine Begrünung von mindestens 40 % der Dachfläche vorgeschrieben, während Photovoltaik- und Solaranlagen maximal 60 % der Fläche beanspruchen dürfen. Für ökologische Eingriffe, die nicht im Plan ausgeglichen werden können, ist ein Ersatzgeld in Höhe von 7.315 € vorgesehen, welches über einen städtebaulichen Vertrag abgesichert wird.
Ein Verkehrsgutachten bestätigt die Leistungsfähigkeit der Straßen und weist einen Stellplatzbedarf von 63 Einheiten aus, wobei 72 Plätze geplant sind. Ein Immissionsgutachten bescheinigt die Einhaltung der Orientierungswerte. Die Verwaltung folgt dem Antrag des Landesbetriebes Straßen NRW bezüglich einer Blendschutzeinrichtung und ergänzt die Planurkunde um einen Hinweis auf die Pflanzliste. Anregungen zur verpflichtenden Festsetzung von Fledermauskästen oder zur Regelung einer ökologischen Baubegleitung im städtebaulichen Vertrag wurden von der Verwaltung nicht übernommen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.Bebauungsplan Nr. 01.143 - An der Friedrichstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0081/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0081/20_VL befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 01.143 „An der Friedrichstraße“ in Hamm. Ziel der Planung ist die städtebauliche Ordnung sowie die Schließung eines Baublocks am Gesundheitsamt durch die Errichtung eines Studentenwohnheims, das einen hohen Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum vorsieht. Das Plangebiet umfasst etwa 3.000 m² in der Gemarkung Hamm Mitte.
Durch die Neuregelung wird das bisherige Kerngebiet in ein Urbanes Gebiet (MU) umgewandelt. Dabei wird die Grundflächenzahl von 1,0 auf 0,8 gesenkt, während die Geschossflächenzahl auf 3,0 steigt. Die zulässige Anzahl der Vollgeschosse ist auf maximal fünf begrenzt, wobei im Eckbereich Friedrichstraße/Neue Bahnhofstraße ein sechstes Geschoss als Aufenthaltspavillon vorgesehen ist. Zudem sind Flachdächer mit einer Dachneigung von bis zu 15 Grad zulässig. Die Planung sieht zudem die Umwidmung von Gehwegflächen im Kreuzungsbereich Neue Bahnhofstraße/Friedrichstraße sowie Festsetzungen zu Begrünungs- und Versickerungsauflagen vor. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor soll die Begrünung der Dachflächen sicherstellen.
Das Verfahren erfolgt als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zum Bodendenkmalschutz, des Lippeverbandes zur Entwässerung sowie Mitteilungen der Stadtwerke zur Netzumlegung berücksichtigt. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 01.008 „Neue Bahnhofstraße“ im entsprechenden Geltungsbereich ihre Gültigkeit. Der Rat soll den Satzungsbeschluss sowie die dazugehörige Begründung fassen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.5. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0082/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0082/20_VL sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) in seiner 6. Fortschreibung aus dem Jahr 2018 vor. Ziel der Vorlage ist es, zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung von Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, die bislang nicht enthalten waren.
Die geplanten Ergänzungen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Im Distlerweg ist der Neubau eines Mischwasserkanals erforderlich, um die bauliche Erweiterung der Von-Thünen-Straße sowie den Ausbau eines privaten Stichweges zu ermöglichen. Im Bereich der Dessauer Straße ist der Neubau eines Mischwasserkanals notwendig, um die Realisierung von Gewerbeansiedlungen zu unterstützen; die Durchführung der Straßenverlängerung und Kanalbaumaßnahme erfolgt durch den Erschließungsträger. Zudem ist im geplanten Baugebiet Lippestraße/Friedrichsfeld der Neubau von Schmutz- und Regenwasserkanälen in der Erschließungsstraße sowie in der Lippestraße vorgesehen.
Der Rat der Stadt Hamm wird angehalten, den Lippeverband damit zu beauftragen, diese Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Zudem sollen die Verwaltung sowie der Lippeverband mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.Erste Änderungssatzung der Abwassersatzung der Stadt Hamm vom 13.12.2018Zur Vorlage · 0083/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderungssatzung der Abwassersatzung vom 13. Dezember 2018 vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist die Anpassung der Satzung an aktuelle bauliche und rechtliche Gegebenheiten sowie die Einführung neuer Gebührentatbestände.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Aufnahme der oberirdischen Niederschlagswasserbeseitigung über Entwässerungsrinnen in die Satzung. Dies reagiert auf die Entwicklung in verschiedenen Baugebieten, in denen das Niederschlagswasser zunehmend über Rinnen von den Grundstücken in die öffentliche Abwasseranlage geleitet wird. Zudem soll zur Verwaltungsvereinfachung ein Gebührentatbestand für das gezielte Abpumpen von Grundwasser bei Bauvorhaben eingeführt werden, sofern die öffentliche Kanalisation als temporäre Vorflut genutzt wird.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Regelung zur Abnahme von Zwischenwasserzählern. Um Wassermengen, die nachweislich auf dem Grundstück verbraucht wurden, vom Frischwassermaßstab abziehen zu können, ist die Installation geeichter Messeinrichtungen erforderlich. Aufgrund stark gestiegener Fallzahlen bei entsprechenden Anträgen sieht die Vorlage die Einführung einer Verwaltungsgebühr für die jährliche Durchführung der Verbrauchsabrechnung vor. Ergänzend umfasst die Vorlage redaktionelle Anpassungen sowie Präzisierungen von Begriffsdefinitionen. Die geplante Satzung soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 23.08.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 8.Änderung des Flächennutzungsplanes (32. Änderung) – Hotel Alte Mark hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 0086/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0086/20_VL betrifft die 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm für das Projekt „Hotel Alte Mark“. Ziel der Änderung ist die Schaffung eines Hotelgebäudes auf einer Fläche von etwa 0,78 Hektar im Stadtbezirk Uentrop. Das Vorhaben umfasst die Errichtung von 18 Doppelzimmern, drei Seminarräumen sowie einer Wohneinheit für den Betriebsinhaber. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02.121.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung sowie aus der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Die Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg und der unteren Naturschutzbehörde führte zu Anpassungen im Plan, unter anderem zur Korrektur einer Pflanzenartenliste und zur Änderung von Flächenbezeichnungen. Der Ausgleichsbedarf im Bereich des Naturschutzes wurde auf -7.725 Wertpunkte festgesetzt, wobei die Kompensation durch eine externe Obstwiese des Investors vorgesehen ist.
Die Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr bestätigte die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Regionalplanzielen. Vonseiten des Lippeverbandes und der Berufsfeuerwehr wurden brandschutztechnische Anforderungen an die Löschwassermenge formuliert. Die Stadtwerke Hamm bestätigten die Versorgungssicherheit im Geltungsbereich. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe wies auf die Notwendigkeit möglicher Überprüfungsmaßnahmen hin. Die Vorlage dient der Beschlussfassung über den Feststellungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplans.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02.121 – Hotel Alte Mark hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0089/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0089/20_VL behandelt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02.121 „Hotel Alte Mark“ für ein etwa 7.762 m² großes Areal in Hamm-Uentrop. Ziel der Planung ist die Erweiterung eines bestehenden Hotel- und Restaurantbetriebs durch ein neues Gebäude, das 18 Doppelzimmer, drei Seminarräume sowie eine Wohneinsheit für die Betriebsinhaberschaft umfasst. Der Entwurf sieht vor, den Bebauungsplan als Satzung inklusive Begründung und Umweltbericht zu verabschieden.
Zur Sicherung der Klimaanpassung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 festgesetzt, wobei Nebenanlagen eine Erhöhung auf maximal 0,4 ermöglichen. Die Entwässerung des Gebiets erfolgt über ein Trennsystem. Da eine Versickerung aufgrund der Bodenparameter nicht möglich ist, muss Regenwasser gedrosselt in einen Vorfluter eingeleitet werden. Die Versorgung mit Strom, Trinkwasser und Erdgas soll über bestehende Leitungen der Alten Soester Straße erfolgen. Die Löschwasserversorgung ist durch die Stadtwerke Hamm mit einem Grundschutz von 96 m³/h über zwei Stunden sichergestellt.
Im Rahmen der Planung wurden Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg sowie der unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, des Lippeverlandes und des Amtes für Zivilschutz/Feuerwehr wurden zur Kenntnis genommen. Die landesplanerische Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr bestätigte die Vereinbarkeit mit der Raumordnung. Ein verbleibendes Defizit im ökologischen Ausgleich wird durch die Anpflanzung einer Obstwiese in räumlicher Nähe kompensiert.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.4. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.022 - An der Steinernen Brücke - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0091/20_VL · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 0091/20_VL behandelt die vierte vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.022 „An der Steinernen Brücke“ in Hamm-Uentrop. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf einem etwa 1.200 m² großen Grundstück in der Lippestraße zu schaffen. Das Areal, auf dem sich ehemals eine Tankstelle und eine Werkstatt befanden, soll durch eine Neustrukturierung des Baufensters eine höhere bauliche Nutzbarkeit und Nachverdichtung im Innenbereich ermöglichen.
Die Flächennutzung im Plangebiet ist vollständig als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Der Entwurf sieht eine kompakte Bauweise vor, die zur Energieeffizienz und Klimaanpassung beitragen soll. Hierzu gehört die Vorgabe einer Dachbegrünung mit einer Substratschicht von mindestens 10 cm, wobei Ausnahmen für Anlagen zur Energiegewinnung vorgesehen sind. Zudem müssen Gartenflächen und Stellplätze versickerungsoffen gestaltet werden. Die Stadtwerke Hamm haben die Bereitstellung von 96 m³/Std. Löschwasser bestätigt.
Das Verfahren wurde als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Während der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen ein. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung vom 30.10.2020 vor. Mit der öffentlichen Bekanntmachung erlangt die Änderung Rechtskraft, wobei bestehende Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 02.022 im Geltungsbereich ihre Gültigkeit verlieren. Die Beratung im Rat ist für den 15.12.2020 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 11.Bebauungsplan Nr. 02.122 - Schützenstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0094/20_VL · Beschlussvorlage
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Der Bebauungsplan Nr. 02.122 – Schützenstraße sieht die wohnbauliche Nachnutzung einer etwa 8.745 m² großen Brachfläche im Stadtbezirk Uentrop vor. Auf dem ehemaligen Kasernengelände sollen drei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt bis zu 53 öffentlich geförderten Wohneinheiten errichtet werden. Die Planung weist das Areal als reines Wohngebiet aus, wobei 90,5 % der Fläche für Wohnzwecke und 9,5 % für Gemeinbedarf vorgesehen sind. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Schützenstraße.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden berücksichtigt. Die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde bestätigte Bodenverunreinigungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe, weshalb Bodenverbesserungsmaßnahmen vor der Bebauung erforderlich sind. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe wies auf die Meldepflicht bei Entdeckung von Bodendenkmälern hin. Zur Berücksichtigung von Einwendungen sieht die Planung eine Verschiebung der Baufenster B und C um etwa drei Meter nach Norden vor, um den Abstand zur angrenzenden Reihenhauszeile zu vergrößern. Eine Drehung der Baukörper wurde aus städtebaulichen Gründen abgelehnt.
Klimaschutzmaßnahmen umfassen die Förderung von Dachbegrünung, Solar- und Photovoltaikanlagen sowie Durchgrünung. Der Vorhabenträger plant 55 private Stellplätze, während der zusätzliche Bedarf an öffentlichen Parkplätzen als gering eingestuft wird. Der Rat der Stadt Hamm soll über die Abwägung der Anregungen sowie den Satzungsbeschluss entscheiden.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 - Marker Depot - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0099/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0099/20_VL behandelt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 – Marker Depot –, die als Satzungsbeschluss im Rat der Stadt Hamm verabschiedet werden soll. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung eines etwa 1.008 m² großen Teilbereichs des Grundstücks am Karl-Mecklenbrauck-Weg 2. Die Fläche soll von einem Sondergebiet für Einzelhandel in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden, um die Errichtung von Doppelhäusern oder einer Hausgruppe zu ermöglichen.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen sehen eine maximale Anzahl von zwei Vollgeschossen, eine Traufhöhe von 6,50 m sowie eine Firsthöhe von 11,00 m vor. Zudem sind Vorgaben zur Klimaanpassung enthalten, die unter anderem die Begrünung von Flachdächern ab einer Größe von 10 m², das Verbot von Schottergärten sowie die Nutzung wasserdurchlässiger Bauweisen regeln. Im Zuge der Anpassung entfällt das bisherige Pflanzgebot. In Abstimmung mit dem Tiefbau- und Grünflächenamt ist stattdessen die Ersatzpflanzung von acht Platanen im Bereich des Maximilian-Parkplatzes vorgesehen.
Das Verfahren wurde nach § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt. Die Beteiligung von Behörden, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, der Lippeverband und die IHK Dortmund, sowie die öffentliche Auslegung im Sommer 2020 sind bereits erfolgt. Der Vorschlag sieht die Annahme der Satzung sowie der Begründung vom 29.10.2020 vor. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan im Rahmen der 36. Berichtigung als Wohnbaufläche angepasst.
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- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 13.Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen, Baubeschluss 1. BauabschnittZur Vorlage · 0109/20_VL · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 0109/20_VL sieht den Baubeschluss für den ersten Bauabschnitt der Errichtung einer dritten Gesamtschule in Hamm-Herringen (Bauteil D) vor. Der Rat der Stadt Hamm soll die Errichtung dieses ersten Bauabschnitts sowie die Beauftragung der Verwaltung mit der Fortführung der Planungen für den dritten Bauabschnitt bis zur Leistungsphase 6 beschließen. Voraussetzung hierfür sind die gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 ff.
Die Bruttobaukosten für den ersten Bauabschnitt werden auf etwa 16.450.000 € geschätzt. Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen in Höhe von 14.100.000 €, wobei Einzahlungen aus der Schuldendiensthilfe „Gute Schule 2020“ in Höhe von 12.093.000 € sowie ein städtischer Eigenanteil von 2.016.000 € vorgesehen sind. Für das gesamte Projekt aller drei Bauabschnitte werden Gesamtkosten von circa 30,2 Mio. € veranschlagt.
Die Kostenentwicklung resultiert aus der Projektkonkretisierung durch einen Wettbewerb sowie Anpassungen im Raumprogramm. Zu den Faktoren gehören die Erweiterung von einer Einfach- zu einer Zweifach-Sporthalle aufgrund steigender Schülerzahlen, Änderungen der Verkehrsführung in der Fangstraße sowie die Integration klimaschutzbedingter Bauteile wie Gründächer, Photovoltaikanlagen und ein BHKW. Der zeitliche Rahmen für den ersten Bauabschnitt ist von Mai 2021 bis Mai 2023 angesetzt, während die weiteren Abschnitte bis nach den Sommerferien 2024 geplant sind. Die Ausschreibung für den ersten Bauabschnitt wird für August 2021 erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 14.Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr durch den Regionalverband Ruhr (RVR) hier: Stellungnahme der Stadt Hamm im BeteiligungsverfahrenZur Vorlage · 0121/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ des Regionalverbandes Ruhr (RVR) eine Stellungnahme vorgelegt. Ziel des Teilplans ist die Sicherung von Flächen für flächenintensive Industrie- und Gewerbebetriebe in der Metropole Ruhr durch die Festlegung von 24 Standorten.
Die Stadt begrüßt die Reduzierung der Mindestgröße für Ansiedlungen von 8 auf 5 Hektar sowie die Streichung des Standortes K`Park Süd II aus dem Entwurf. Die Festlegung des Standortes Rangierbahnhof wird ebenfalls befürwortet, da hier eine Revitalisierung für die „grüne Logistik“ sowie die Verknüpfung von Schiene, Wasser und Straße angestrebt wird. Im Gegensatz dazu wird die Beibehaltung des interkommunalen Industrie- und Gewerbegebietes Hamm-Bönen (INLOGPARC) als Kooperationsstandort abgelehnt, da die Stadt keine weitere Entwicklung über die bestehenden Flächen hinaus verfolgt.
Hinsichtlich des Umweltberichts werden Bedenken gegen die Bewertung des Standortes Gersteinwerk geäußert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine industrielle Nutzung zu einer Steigerung des Straßenverkehrs führen könnte, wofür die umliegenden Straßen nicht geeignet seien. Zudem wird auf mögliche Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete durch notwendige Erschließungsmaßnahmen hingewiesen. Bezüglich des Standortes Rangierbahnhof wird eine Überarbeitung der Schutzgutbeurteilung angeregt, da vorliegende Analysen auf das Vorkommen planungsrelevanter Arten im Umfeld hindeuten.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 15.Bebauungsplan Nr. 02.125 - Braamer Straße / Alter Grenzweg - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0124/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0124/20 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.125 – Braamer Straße / Alter Grenzweg – vorgelegt. Das Vorhaben betrifft ein etwa 4.700 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Braam-Ostwennemar, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Das Plangebiet liegt zwischen der Braamer Straße und dem Alter Grenzweg.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnbauflächen in Form einer Straßenrandbebauung, um die bestehende Gebäudestruktur an der Braamer Straße zu vervollständigen. Geplant sind erste Entwürfe für zwei zweigeschossige Geschosswohngebäude mit Staffelgeschossen sowie die Bereitstellung privater Stellflächen. Zudem soll das Verfahren die Erschließung einer möglichen Erweiterungsfläche des Maximilianparks durch eine Zufahrt zur Braamer Straße sicherstellen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Da der aktuelle Flächennutzungsplan das Gebiet als Grünfläche ausweist, ist im Zuge der 45. Berichtigung des Flächennutzungsplanes eine Anpassung zu Wohngebiet erforderlich. Die Planung orientiert sich an bestehenden Rahmenplänen und dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept Werries. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.Bebauungsplan Nr. 03.100 - PV-Anlage Martinstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0132/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 03.100 – PV-Anlage Martinstraße – vorgelegt. Das Vorhaben betrifft ein etwa 5,6 Hektar großes Areal in der Gemarkung Berge, Flur 1, im Stadtbezirk Hamm-Rhynern. Die Fläche, die sich nordöstlich der Kreuzung Auf der Becke / Martinstraße befindet, umfasst ein brachliegendes Gelände einer ehemaligen Deponie.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Die Stadtwerke Hamm beabsichtigen, auf dieser Fläche eine großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer geschätzten Gesamtleistung von circa 2 Megawatt zu errichten. Ein wesentlicher Standortvorteil ist die unmittelbare Nähe zu einem bestehenden Umspannwerk, wodurch die Einspeisung in das Netz ohne umfangreiche zusätzliche Leitungsverlegungen möglich sein soll.
Der geplante Bebauungsplan soll im Rahmen eines Vollverfahrens gemäß BauGB aufgestellt werden. Da das Gebiet im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt ist, wird eine entsprechende Änderung im Zuge der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes angestrebt. Die Vorlage sieht zudem vor, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 17.36. Änderung des Flächennutzungsplanes - PV-Anlage Martinstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0133/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage im Stadtbezirk Hamm-Rhynern. Das betroffene Areal umfasst etwa 56.000 Quadratmeter in der Gemarkung Berge, nordöstlich der Kreuzung Auf der Becke und Martinstraße. Bei der Fläche handelt es sich um eine ehemalige Deponie, die derzeit als Brachfläche genutzt wird.
Die Stadtwerke Hamm beabsichtigen, auf diesem Grundstück eine PV-Anlage mit einer geschätzten Gesamtleistung von circa 2 Megawatt zu errichten. Ein wesentlicher Vorteil des Standorts ist die unmittelbare Nähe zu einem bestehenden Umspannwerk, was die Einspeisung in das Stromnetz ermöglicht und den Bedarf an zusätzlichen Leitungsverlegungen sowie damit verbundene Eingriffe in die Natur reduziert. Da die Fläche im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, die geplante Nutzung als Sondergebiet für erneuerbare Energien jedoch einen Widerspruch darstellt, ist die Änderung notwendig.
Die Vorlage sieht den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben vor. Die Beteiligung der Bürger soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen. Das Verfahren soll als Vollverfahren inklusive einer Umweltprüfung durchgeführt werden.
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- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 18.Änderung der Erschließungsbeitragssatzung - Mehrfacherschließungsvorteil - hier: Ergänzung - Fortschreibung und Konkretisierung der Herstellungsmerkmale technischer TeileinrichtungenZur Vorlage · 0143/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, eine bestehende Regelungslücke im Bereich des sogenannten Mehrfacherschließungsvorteils zu schließen sowie die Merkmale zur Feststellung der endgültigen Herstellung technischer Teileinrichtungen zu aktualisieren.
Durch die Ergänzung des § 6 Abs. 4 der Satzung soll sichergestellt werden, dass bei nachträglichen Klassifizierungen von Straßen eine Gleichbehandlung der Beitragspflichtigen erreicht wird. Die Verwaltung erläutert, dass Grundstücke, die ursprünglich nur über nicht-klassifizierte Straßen erschlossen waren, bei einer späteren Klassifizierung dieser Straßen und einer gleichzeitigen neuen Erschließung durch eine weitere Straße eine doppelte Belastung der Fahrbahnkosten erfahren können. Die Neuregelung soll verhindern, dass für die Kosten der Fahrbahn kein Vorteil gewährt werden kann, wenn bereits eine klassifizierte Straße als Erschließungsanlage existiert, obwohl die Kostenbelastung faktisch durch die neue Anlage erneut entsteht.
Zudem sieht die Vorlage eine Überarbeitung des § 8 Abs. 2 vor. Die darin enthaltenen Merkmale für die endgültige Herstellung technischer Teileinrichtungen werden an die aktuelle Rechtsprechung angepasst und sprachlich überarbeitet. Die Änderung der Satzung vom 18. Dezember 2003 wurde zur Beschlussfassung an den Rat der Stadt Hamm weitergeleitet.
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- 02.06.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.Fahrbahnerneuerung Fangstraße, von Kamener Straße bis OrtsausgangZur Vorlage · 0148/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Fahrbahnerneuerung der Fangstraße vor. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des Straßenabschnitts von der Kamener Straße bis zum Ortsausgang. Damit wird die ursprüngliche Baustrecke von 380 Metern um 200 Meter verlängert, um den Bereich zwischen der Goerallee und dem Ortsausgang ebenfalls zu sanieren und weitere Baumaßnahmen in diesem Bereich zu vermeiden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Neugestaltung des Straßenquerschnitts. Die bisherige Aufteilung der überbreiten Fahrbahn soll nach aktuellem Stand der Technik angepasst werden, um den Radverkehr besser zu berücksichtigen. Geplant ist die Einrichtung von beidseitigen Radschutzstreifen sowie einem alternierenden Längsparkstreifen. Ziel ist es, die Verbindung zwischen Pelkum und Herringen im Sinne des kommunalen Klimaaktionsplans aufzuwerten. Die Fahrbahnbreite wird dabei auf etwa 5,40 bis 5,50 Meter reduziert, was die Sicherheit im Begegnungsverkehr erhöhen soll.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 691.500 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus erwarteten Fördermitteln in Höhe von 370.800 Euro sowie Anliegerbeiträgen inklusive Förderung in Höhe von 212.900 Euro zusammen. Der städtische Eigenanteil beträgt 107.800 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 20.Grunderwerb von Waldflächen (34,6 ha) in Hamm-UentropZur Vorlage · 0149/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt den Erwerb von Waldflächen in Hamm-Uentrop im Umfang von insgesamt 346.076 m². Die Grundstücke der RWE Generation SE umfassen verschiedene Flurstücke in den Gemarkungen Schmehausen und Uentrop, darunter Flächen im Bereich „Schmehausen 4“ sowie „Uentrop 7“. Ziel des Erwerbs ist die dauerhafte Sicherung und Entwicklung wertvoller Waldbestände sowie die spätere Ausweisung als Naturschutzgebiet.
Der Beschlussvorschlag ersetzt frühere Vorhaben zum Erwerb von Flächen der DuPont Deutschland Real Estate GmbH, da sich die Umsetzung dieses Projekts aufgrund grundbuchlicher Hindernisse als nicht realisierbar erwiesen hat. Im Zuge dessen wurden auch die entsprechenden Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg angepasst, um die Fördermittel für den neuen Grunderwerb zielgerichtet einsetzen zu können. Während für Teile des Gebiets Fördermittel sowie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, soll eine Fläche in Höhe von 5.699 m² aus Eigenmitteln finanziert werden.
Die betroffenen Waldflächen, zu denen auch die Gebiete „Sundern“ und „Heimeldühlsches Holz“ gehören, weisen einen hohen Anteil an alten Eichen- und Buchenbeständen auf. Die Verwaltung plant, nach dem Erwerb ein Landschaftsplan-Änderungsverfahren einzuleiten, um die Flächen naturschutzrechtlich zu sichern. Geplante Maßnahmen umfassen den Umbau von Pappel- und Fichtenforsten in standortgerechte Waldgesellschaften sowie den Verschluss von Entwässerungsgräben zur Wiederherstellung der ursprünglichen Standortverhältnisse. Die finanziellen Details zum Erwerb werden in einer gesonderten, nichtöffentlichen Vorlage dargelegt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.Erneuerungsprogramm Öffentliche Straßenbeleuchtung 2021Zur Vorlage · 0150/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0150/20_VL sieht die Umsetzung eines Erneuerungsprogramms für die öffentliche Straßenbeleuchtung im Jahr 2021 vor. Ziel der Maßnahme ist es, die Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Fördermittel sollen dazu dienen, die finanzielle Belastung der Anlieger bei anfallenden Beiträgen zu reduzieren.
Die Durchführung der im Programm enthaltenen Maßnahmen soll durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen. Die Notwendigkeit der Erneuerungen ergibt sich aus dem Alter und der Abnutzung der bestehenden Anlagen, wodurch eine wirtschaftliche Instandhaltung der vorhandenen Infrastruktur nicht mehr gewährleistet werden kann. Da es sich um beitragsfähige Maßnahmen handelt, ist vorgesehen, die betroffenen Anlieger vor Beginn der Arbeiten über die entstehenden Beitragspflichten gemäß der Straßenbaubeitragssatzung zu informieren.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen konsumtiven Aufwand von 1.063.540 Euro sowie einen investiven Aufwand von 151.900 Euro. Die Mittel werden aus Instandhaltungsrückstellungen der Jahre 2018 und 2019 bereitgestellt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne für die Folgejahre ab 2021. Über mögliche Einzahlungen durch Anliegerbeiträge liegen zum Zeitpunkt der Vorlage keine konkreten Informationen vor.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 22.Bebauungsplan Nr. 07.107 - Östlich Seeburger Straße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0160/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0160/20_VL wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 07.107 „Östlich Seeburger Straße“ vorgelegt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 6,88 Hektar in der Gemarkung Hamm, begrenzt durch die Seeburger Straße, den Lohweg und die Bramwiese sowie die Westgrenzen der Flurstücke 423 und 533. Ziel der Planung ist die städtebauliche Ordnung brachfallender Betriebsgrundstücke sowie der baulichen Anlagen des Luftsportclubs Hamm.
Die Vorlage sieht vor, das Verfahren gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren für die Innenentwicklung aufzustellen. Da die Grundflächen im Bebauungsplan voraussichtlich um mehr als 20.000 m² überschritten werden, ist eine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden.
Die Planung dient der Sicherung nachhaltiger Nachnutzungen der ehemaligen Betriebsgrundstücke. Dabei sollen Nutzungsarten wie Einzelhandel, Vergnügungsstätten und Wettvermittlungsstellen gesteuert sowie die Anforderungen des Luftsportclubs einbezogen werden. Die Entwicklung reicht von Gewerbeflächen bis hin zu Wohnbebauung unter Berücksichtigung von Begrünung und Klimagerechtigkeit. Der Flächennutzungsplan weist den Bereich nördlich der Heessener Straße als Mischgebiet und südlich davon als gewerbliche Baufläche aus. Die Vorlage wurde zur Beratung in die Bezirksvertretung Hamm-Heessen sowie in die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, Wirtschaft und Arbeit, den Hauptausschuss und den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West gem. § 20 Landesnaturschutzgesetz NRW („Sandbochumer Heide“)Zur Vorlage · 0171/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, das Verfahren zur 6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West einzuleiten. Gegenstand der Änderung ist der Bereich „Sandbochumer Heide und umliegender Waldgebiete“, der sich zwischen der BAB1 im Westen und der Kamener Straße im Süden sowie im Grenzbereich der Bezirke Herringen und Pelkum erstreckt. Ziel des Verfahrens ist es, Teile dieses Waldkomplexes, der bereits als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, gemäß den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes NRW als Naturschutzgebiete festzusetzen.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der hohen ökologischen Wertigkeit des Gebiets. Laut Biotopkartierungen des Landesamtes für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz (LANUV) finden sich dort geschützte Biotope sowie Lebensraumtypen, die unter der FFH-Richtlinie als besonders schutzwürdig eingestuft sind. Der Waldkomplex, der überwiegend aus Laub- und Nadelwald besteht, dient als wichtiger Lebensraum für verschiedene Vogelarten sowie für Fledermaus-Arten. Zudem umfasst der Suchraum geschützte Elemente wie den Neustädter Bach und verschiedene Kleingewässer.
Das Verfahren umfasst mehrere Planungsschritte, darunter die Erstellung eines Fachbeitrags zum Naturschutz sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Die Umsetzung der Änderungen erfordert sowohl textliche Anpassungen der Entwicklungsziele als auch planzeichnerische Änderungen am bestehenden Landschaftsplan. Mit dem Abschluss des Verfahrens sollen die Schutzgebiete und die damit verbundenen Gebote und Verbote als Satzung rechtskräftig werden.
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Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 15.12.2020 · Rat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- C.Empfehlung an den Hauptausschuss
- 1.Eduard-Spranger-Berufskolleg, Fällung von 4 Bäumen für die geplante Errichtung einer Lernfabrik 4.0Zur Vorlage · 0035/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0035/20_VL die Fällung von vier Bäumen sowie die Rodung von Gehölzen auf dem Gelände des Eduard-Spranger-Berufskollegs beantragt. Hintergrund ist die geplante Errichtung einer sogenannten Lernfabrik 4.0. Da der Förderbescheid des Landes Nordrhein-Westfalen für das Projekt die Nutzung der Grünanlage östlich des Vorheider Weges als einzige mögliche Baufläche festlegt, sind die Maßnahmen für den Vorplanungsprozess des Neubaus erforderlich.
Zu den betroffenen Bäumen gehören eine Flügelnuss sowie drei Linden unterschiedlicher Größe. Zusätzlich sollen Gehölze, darunter ein immergrüner Schneeball und ein Blauregen für ein „grünes Klassenzimmer“, entfernt werden. Als Ausgleich für die Fällungen sind Ersatzpflanzungen im Verhältnis eins zu eins auf dem Schulgrundstück vorgesehen. Die genaue Art der Neupflanzungen soll mit einer weiteren Beschlussvorlage für die Baumaßnahme im ersten Quartal 2021 dargelegt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung der Maßnahme durch die Verwaltung vor, knüpft diese jedoch an die Empfehlungen der Ausschüsse für Klima, Umwelt und Naturschutz sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Zudem stehen die Sicherung der Finanzierung und die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021 unter Vorbehalt. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 500 Euro.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.Fahrbahndeckschichterneuerungen an verschiedenen Fahrbahnen im StadtgebietZur Vorlage · 0100/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung von Fahrbahndeckschichten an verschiedenen Straßen im Stadtgebiet vorgelegt. Die Maßnahme umfasst die Behebung von Rissen und Abplatzungen, die durch Ausmagerungen an den Fahrbahnen entstanden sind. Die Arbeiten sind der Straßenunterhaltung zuzuordnen, wessofern keine Straßenbaubeitragspflichten entstehen.
Die geplanten Erneuerungen betreffen sechs Abschnitte in unterschiedlichen Bezirken: Die Hafenstraße, die Lilienstraße, der Alte Uentroper Weg, die Ostwennemarstraße, die Auf der Becke sowie die Alte Landwehrstraße. Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 560.000 Euro für das Jahr 2021. Davon entfallen 504.000 Euro auf Zuwendungen aus dem Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen kommunale Verkehrsinfrastruktur, sodass der städtische Eigenanteil bei 56.000 Euro liegt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Arbeiten unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab 2021 vor. Ein entsprechender Zuschussantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg wurde gestellt, wobei eine Bewilligung bereits in Aussicht gestellt wurde. Ein Beginn der Straßenbaumaßnahmen ist erst nach Erteilung des offiziellen Bewilligungsbescheides vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Innenstadt 2030: Umgestaltung WestentorZur Vorlage · 0101/20_VL · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 0101/20_VL befasst sich mit der Umgestaltung des Westentors in Hamm als Teil des Programms „Innenstadt 2030“. Grundlage für das geplante Vorhaben ist ein Funktionsplan, der in Abstimmung mit den Stadtwerken erstellt wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diesen Plan als Basis für ein Wettbewerbsverfahren zur Qualifizierung des Verkehrsknotenpunktes zu verabschieden und die Verwaltung mit der Durchführung zu beauftragen. Voraussetzung hierfür sind eine gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 ff.
Gegenstand des geplanten Teilnahmewettbewerbs ist die künstlerische und bauliche Neugestaltung des Bereichs. Ziel ist eine Verbindung von Kunst und Verkehrsbau unter Berücksichtigung von Innovation, Langlebigkeit, Umweltfreundlichkeit sowie der Sicherstellung der Verkehrsfunktion und Unterhaltsfähigkeit. Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung sollen drei ausgewählte Büros Entwürfe für die Bereiche Tiefbau, Hochbau und künstlerische Gestaltung sowie Vorschläge für Bürgerbeteiligungsverfahren erarbeiten. Die Bewertung der Entwürfe erfolgt durch eine Jury, die sich aus Vertretern politischer Gremien, der Verwaltung, der Bezirksbürgermeisterin, Mitgliedern der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie externen Fachleuten zusammensetzt.
Für das Wettbewerbsverfahren stehen 150.000 Euro zur Verfügung, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 30.000 Euro trägt. Die Kosten für das Verfahren teilen sich in 120.000 Euro für die Vorentwürfe der drei Büros sowie 30.000 Euro für Honorare, Prüfung und Sachkosten auf. Die geschätzten Baukosten für die anschließende Umgestaltung werden auf etwa 1,2 Millionen Euro beziffert.
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Beratungsfolge
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.Ausbauplan S15 /2020 Kanalquartier Hier: Ausbau Adenauerallee von der heutigen Zufahrt zum Wasser-und Schifffahrtsamt bis in Höhe der östlichen Gebäudewand der Aula des Gymnasium „ Hammonense“Zur Vorlage · 0111/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausbauplan S15/2020 Kanalquartier sieht den Ausbau der Adenauerallee im Bereich zwischen der Zufahrt zum Wasser- und Schifffahrtsamt und der Aula des Gymnasiums Hammonense sowie die Asphaltierung der Fahrradpromenade vom Abzweig Münsterstraße bis zur Adenauerallee vor. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung durch die Bewilligung der Fördermittel JFP 2021 sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 und der Folgejahre. Die finanziellen Auswirkungen werden mit Auszahlungen in Höhe von 1.300.000,00 € beziffert. Durch die geplante Städtebauförderung in Höhe von 1.040.000,00 €, was einem Anteil von 80 % entspricht, ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 260.000,00 €.
Im Rahmen der Maßnahme ist zudem eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Straße An der Schleuse vorgesehen. Die Flächenbilanz umfasst eine Entsiegelung von etwa 1.600 m² zur Förderung von Alleenbäumen sowie eine Neuversiegelung von etwa 700 m² durch die Neuanlage des Gehwegs auf der Nordseite der Adenauerallee. Für den Ausbau des Gehweges und Radweges westlich der Fußgängerquerung ist ein Grunderwerb von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erforderlich. Die Planung berücksichtigt die Vorgaben des Behindertenkoordinators zur Barrierefreiheit, einschließlich taktiler Bodenindikatoren, optischer Kontraste an abgesenkten Borden und der Gestaltung von Bewegungsflächen auf Fußgängerschutzinseln. Der Ausbauplan wird im Zeitraum vom 16.11.2020 bis zum 30.11.2020 öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.ISEK Werries – Grüne Umweltachse in der neuen Mitte hier: Durchführung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen WettbewerbesZur Vorlage · 0117/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung soll einen einphasigen, beschränkten städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb zur Entwicklung der sogenannten „Grünen Umweltachse“ zwischen dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Maximilianpark durchführen. Die Durchführung erfolgt nach der Richtlinie RPW 2013 unter Einbeziehung eines externen Büros. Das Preisgericht setzt sich aus Fachpreisrichtern aus den Bereichen Landschaftsplanung und Städtebau sowie Sachpreisrichtern aus der Verwaltung, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und der Bezirksvertretung Uentrop zusammen. Zudem sollen die Geschäftsführung und ein Aufsichtsratsmitglied der Maximilianpark GmbH als sachverständige Berater hinzugezogen werden.
Die Beauftragung eines Preisträgers für die weitere Planung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne 2021 ff. Für das Jahr 2021 sind Aufwendungen und Einzahlungen in Höhe von 200.000,00 € vorgesehen, wobei eine vollständige Förderung vorliegt. Die Auslobung des Wettbewerbs ist für das erste Quartal 2021 geplant, und ein weiterer Förderantrag soll im September 2021 gestellt werden.
Von den geplanten 200.000,00 € entfallen die Kosten auf Aufwandsentschädigungen der Preisrichter, Preisgelder sowie notwendige Nebenkosten wie Dokumentation und Sachkosten. Die Kosten für die laufende Wettbewerbsbetreuung durch ein externes Planungsbüro in Höhe von etwa 50.000,00 € sind nicht Bestandteil dieser Vorlage. Die geschätzten Kosten basieren auf Vergleichswerten aus ähnlichen Projekten. Eine Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes ist dem Dokument beigefügt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in städt. Liegenschaften gem. TrinkwVZur Vorlage · 0138/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in städtischen Liegenschaften vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Fortführung der gemäß der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen in Schulen und weiteren städtischen Gebäuden, wie dies bereits in den Jahren 2018 bis 2020 erfolgt ist.
Die Umsetzung soll als Inhouse-Geschäft an die Stadtwerke Hamm (HAMCOM GmbH) vergeben werden. Der Auftrag umfasst die Bestandsaufnahme der Anlagen, die Probenahme, die Analytik sowie die Dokumentation für die jeweilige Liegenschaft. Sollten bei den Untersuchungen positive Befunde festgestellt werden, sieht das Verfahren vor, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen und einen entsprechenden Hygiene-Maßnahmenplan zu erarbeiten.
Für das Jahr 2021 sind Aufwendungen in Höhe von 150.000 Euro veranschlagt, die aus dem städtischen Eigenanteil im Teilergebnisplan des Stadtamtes/Zentraler Dienst 65 finanziert werden sollen. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021 vor. Die Verwaltung wird im Falle einer Annahme mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.
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Beratungsfolge
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 7.Welterbeantrag „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“Zur Vorlage · 0152/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Stadt den Welterbeantrag des Landes Nordrhein-Westfalen für die „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ unterstützt. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadt mit der vorgeschlagenen Gebietsauswahl sowie den spezifischen Elementen innerhalb des Stadtgebiets einverstanden ist.
Der Antrag basiert auf dem Vorhaben, die industrielle Entwicklung des Ruhrgebiets zwischen 1780 und der Gegenwart als UNESCO-Weltkulturerbe zu listen. Die Projektleitung wird von der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur in Dortmund übernommen. Für Hamm wurden sechs Objekte zur Nominierung vorgeschlagen, die verschiedene Kategorien abdecken: Der Verlauf der Lippe und die Mündung der Seseke sowie die Wasserverteilungsanlage des Datteln-Hamm-Kanals (Kategorie Flüsse), die Zeche Radbod mit den Schächten 1 und 2 (Kategorie Steinkohlebergbau), die Köln-Mindener Eisenbahn sowie die Hamm-Osterfelder Bahnlinie (Kategorie Transport) und der Datteln-Hamm-Kanal (Kategorie Kanäle).
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt Hamm keine der genannten Objekte im Eigentum hält. Eine Teilnahme am Verfahren bietet laut Vorlage Potenziale für die Identitätsstiftung und den Tourismus, bringt jedoch Verpflichtungen zum Schutz der Welterbe-Werte bei öffentlichen Planungen mit sich. Ein Zeitplan sieht vor, dass die Landesregierung NRW den Antrag im Jahr 2021 bei der Kultusministerkonferenz einreicht, mit einer weiteren Einreichung bei der UNESCO für das Jahr 2025.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 8.Sanierung SchulhöfeZur Vorlage · 0178/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Sanierung der Schulhöfe der Bodelschwinghschule, der Johannesschule und der Josefschule vor. Die Umsetzung der Maßnahmen soll ab dem Frühjahr 2021 erfolgen, sofern die Finanzierung gesichert ist, die Fördermittel bewilligt werden und der Haushaltssanierungsplan 2021 ff. genehmigt wird. Die Finanzierung soll über das Bundesprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erfolgen, wobei die Verwaltung einen Förderantrag beabsichtigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 910.000 Euro, wobei die städtische Eigenanteil auf etwa 10 bis 30 Prozent geschätzt wird.
An der Bodelschwinghschule ist der Austausch des Asphaltbelags durch Betonsteinpflaster sowie die Errichtung eines Soccerspielfeldes mit Kunststoffbelag und Ballfangzaun vorgesehen. Die Kosten hierfür werden auf etwa 400.000 Euro beziffert. An der Johannesschule sollen durch die Installation eines Balancierparcours, eines Sandkastens, einer Slackline sowie einer Kurzstreckenlaufbahn neue Sport- und Spielangebote geschaffen werden. Die Kosten für diese Maßnahmen liegen bei rund 110.000 Euro. An der Josefschule soll der bestehende Asphaltbelag durch farbig gestaltetes Betonsteinpflaster ersetzt werden. Geplant ist zudem die Errichtung eines Fahrradparcours zur Verkehrserziehung. Die Kosten für diese Sanierung werden auf etwa 400.000 Euro geschätzt. Die Verwaltung ist mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 10.12.2020 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 9.Aufbau eines Energiemanagementsystems (EnMS) und energetischer GebäudeanalysenZur Vorlage · 0182/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm beabsichtigt, im Bereich des Immobilienmanagements ein Energiemanagementsystem (EnMS) aufzubauen und dauerhaft zu betreiben. Ziel der Vorlage ist es, systematische energetische Gebäudeanalysen durchzuführen, um Optimierungspotenziale für den Bau, die Sanierung und den Betrieb von Liegenschaften zu ermitteln. Die Einführung des Systems soll durch externe Beratungsleistungen professionalisiert werden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Fördermittel über die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld zu akquirieren.
Das Vorhaben dient der Erfassung und Steuerung der energetischen Leistung, um Energieverbräuche sowie Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Ein Fokus liegt dabei auf der Bewältigung der CO2-Bepreisung, die laut Verwaltung zu steigenden Energiekosten für Wärme führen kann. Im Rahmen des EnMS soll geprüft werden, ob die bestehende CAFM-Software die notwendigen Funktionen zur Datenauswertung und Berichterstellung vollständig abdeckt. Die Gebäudebewertung soll den energetischen Zustand der Liegenschaften aufzeigen und eine Prioritätenliste für Klimaschutzmaßnahmen erstellen, wobei sich die Untersuchung zunächst auf 50 besonders relevante Gebäude konzentriert.
Die Kosten für die Konzeption und Beratung werden auf etwa 140.000 Euro geschätzt, während Einnahmen in Höhe von 105.000 Euro gegenüberstehen, was einem städtischen Eigenanteil von 35.000 Euro entspricht. Diese Zahlen beziehen sich auf einen Zeitraum von drei Jahren. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- D.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 1.„Hamm Weststadt“ – Grünverbindung Weststadt Baubeschluss zu den Maßnahmen Nord-Süd-Grünverbindung und Bewegungsoffensive Friedrich-Ebert-ParkZur Vorlage · 0118/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0118/20_VL der Stadt Hamm sieht den Baubeschluss für zwei Teilprojekte im Rahmen der „Grünverbindung Weststadt“ vor. Dabei handelt es sich um die „Nord-Süd-Grünverbindung“ (Teil A) sowie die „Bewegungsoffensive Friedrich-Ebert-Park“ (Teil B). Der Ausbau von Teil A soll gemäß Planentwurf Nr. II-264/1 unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Haushaltssanierungspläne 2021 ff. erfolgen. Für Teil B ist der Ausbau nach Entwurfsplan II-264/2 ebenfalls unter Vorbehalt der Finanzierung, der Haushaltssanierungspläne sowie der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Soziales und Gesundheit, Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen für Teil A belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 1.194.000,00 €, wobei ein Eigenanteil von 119.400,00 € anfällt. Für Teil B sind Auszahlungen von 990.500,00 € mit einem Eigenanteil von 99.050,00 € veranschlagt. Die entsprechenden Mittel stehen zur Verfügung.
Die Maßnahmen umfassen die visuelle Öffnung der Eingangssituation am „Hoppegarten“ sowie Aufwertungen der Grünverbindung. Geplant sind die Installation von Leitstelen, die Anlage eines ökologischen Lehrpfades, Blühwiesen, Nistkästen und Insektenhotels sowie die Revitalisierung durch Auslichten von Vegetationsstrukturen, um Sichtachsen wiederherzustellen und Angsträume zu reduzieren. Grünpflegerische Maßnahmen wie Gehölzschnitte sollen in der laufenden Saison außerhalb der Brutzeit durchgeführt werden. Im Anschluss sind Bürgerbeteiligungen und Umweltbildungsprogramme in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt, dem Stadtteilbüro und lokalen Bildungseinrichtungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.12.2020 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- E.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 1.Abriss der Ferdi-Hübner-SporthalleZur Vorlage · 0074/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die den Abriss der Ferdi-Hübner-Sporthalle sowie der dazugehörigen Nebengebäude vorsieht. Das im Jahr 1951 errichtete Gebäude wurde bereits im April 2020 aufgrund von sicherheitsrelevanten Schäden an der Tragwerkskonstruktion für die Nutzung gesperrt. Laut der Darstellung der Verwaltung ist eine Instandsetzung der Halle aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
Zusätzlich wird angeführt, dass das Gelände derzeit durch unbefugte Nutzung, Einbrüche und Vandalismus beeinträchtigt wird. Eine dauerhafte Sicherung des Gebäudes wird von der Verwaltung als zu aufwendig und nicht zielführend eingestuft. Der Abriss soll unter Einbeziehung externer Fachingenieure erfolgen, sofern die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Sport und Freizeit vorliegen und die Finanzierung gesichert ist. Für die freiwerdenden Flächen ist zunächst eine Begrünung geplant, bevor eine spätere Nutzung erfolgt.
Die für das Jahr 2021 veranschlagten Kosten für den Abriss belaufen sich auf etwa 190.000 Euro. Die Mittel werden aus dem Teilergebnisplan des zuständigen Fachbereichs bereitgestellt. Der Restbuchwert des Gebäudes sowie die Auflösung von Sonderposten und der Investitionspauschale werden mit dem Eigenkapital verrechnet.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- F.Empfehlung an die Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 1.Erneuerung der nördlichen Fahrspur in der VeistraßeZur Vorlage · 0146/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der nördlichen Fahrspur in der Veistraße vorgelegt. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen der Goldsternstraße und der Nelkenstraße. Hintergrund der Vorlage ist der Zustand des vorhandenen Asphaltbelages, der Unebenheiten und Schlaglöcher aufweist. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wurde im betroffenen Bereich bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ausgeschildert.
Die geplante Baumaßnahme sieht den Ausbau des alten Asphalts, die Nachverdichtung der bestehenden Frostschutzschicht sowie den Einbau einer neuen Asphalttragschicht und einer Asphaltdeckschicht vor. Die Kosten für die Erneuerung belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 40.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über das Straßendeckensanierungsprogramm, wobei die Mittel zur Verfügung stehen. Anliegerbeiträge sind für dieses Vorhaben nicht vorgesehen.
Der Beschluss der Verkehrsmaßnahme steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie unter der Bedingung einer gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021.
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Beratungsfolge
- 08.12.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- G.Verschiedenes