Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Mansfelder Straße zwischen Einmündung Uedingshoffstraße und Münsterstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit dem Antrag Nr. 0109/21 die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Mansfelder Straße beantragt. Der betreffende Abschnitt erstreckt sich zwischen der Einmündung Uedingshoffstraße und der Münsterstraße. Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die dort befindlichen Zuwegungen zur Josefsschule, zur Katholischen Kindertagesstätte St. Josef sowie zum Seniorenzentrum St. Josef. Es wird auf die Straßenverkehrsordnung verwiesen, wonach eine Tempobeschränkung vor solchen Einrichtungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen kann.
Die Straßenverkehrsbehörde hat den Antrag geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht vorliegen. Bei einer Überprüfung vor Ort wurde festgestellt, dass die Zugänge der genannten Einrichtungen nicht im unmittelbaren Bereich der Straße liegen, was für eine Anordnung nach § 45 Abs. 9 Ziffer 6 StVO erforderlich wäre. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Verkehrssicherung im Bereich des Kindergartens bereits ein durch eine Lichtzeichenanlage gesicherter Fußgängerübergang sowie entsprechende Verkehrszeichen vorhanden sind.
Die Stadtverwaltung prüft derzeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit im gesamten Stadtgebiet für Standorte wie Schulen, Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen, wobei die Mansfelder Straße in diesen Prozess einbezogen ist. Bezüglich der Rechtsgrundlage stellt die Verwaltung klar, dass sich die gesetzlichen Vorgaben zur Einrichtung von Tempo-30-Bereichen nicht geändert haben. Eine Änderung oder Ausdehnung der Geschwindigkeitsbegrenzung wird daher als nicht möglich bezeichnet.
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Beratungsfolge
- 23.02.2021kein Ergebnis hinterlegt
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