Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Mansfelder Straße zwischen Einmündung Uedingshoffstraße und Münsterstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat mit dem Antrag Nr. 0109/21 die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Mansfelder Straße beantragt. Der betreffende Straßenabschnitt erstreckt sich zwischen der Einmündung Uedingshoffstraße und der Münsterstraße. Die Begründung für den Antrag bezieht sich auf die Zuwegungen zur Josefsschule, der Katholischen Kindertagesstätte St. Josef sowie zum Seniorenzentrum St. Josef. Es wird angeführt, dass eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit die Verkehrssicherheit für Kinder und ältere Menschen erhöht, wobei auf die gesetzliche Grundlage in § 45 Abs. 9 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung verwiesen wird.
Die Straßenverkehrsbehörde hat den Antrag geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht vorliegen. Eine Anordnung nach der genannten Vorschrift setzt voraus, dass sich die Einrichtungen im unmittelbaren Bereich der Straße befinden. Bei einer Überprüfung vor Ort wurde festgestellt, dass die Zugänge der genannten Einrichtungen nicht als unmittelbar einzustufen sind, da das Verlassen der Einrichtungen nicht ohne zeitliche Verzögerung zum Betreten der Straße führt. Zur Verkehrssicherung ist vor dem Kindergarten bereits ein durch eine Lichtzeichenanlage gesicherter Fußgängerübergang sowie entsprechende Verkehrszeichen vorhanden. Als ergänzende Maßnahme wird die zusätzliche Anbringung eines Kinder-Piktogramms auf der Fahrbahn in Erwägung gezogen. Die Stadtverwaltung prüft derzeit zudem die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten an allen Standorten von Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen im gesamten Stadtgebiet, wozu auch die Mansfelder Straße gehört.
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Beratungsfolge
- 23.02.2021kein Ergebnis hinterlegt
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