Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Umweltausschuss
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Umweltausschusses am 03.12.2018, Nr. 658/19
- 2.Anträge zur Niederschrift der gemeinsamen Sitzung des UmweltA und des ASEV am 03.12.2019, Nr. 655/19
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2029/19_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines neuen Wohnbaugebiets im Bereich der Gemarkung Bockum-Hövel. Das etwa 32.021 Quadratmeter große Areal, das sich südlich der Horster Straße befindet, soll im Rahmen der Wohnbaulandinitiative einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. Da die Fläche ursprünglich für Sportanlagen vorgesehen war, diese jedoch nicht mehr benötigt werden, soll nun eine vorwiegend lockere Bebauung mit einem Mix aus Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern realisiert werden. Je nach städtebaulicher Dichte wird mit etwa 40 bis 60 Wohneinheiten gerechnet.
Im Rahmen des Verfahrens soll zudem geprüft werden, ob der Standort für eine Kindertagesstätte geeignet ist. Die Planung sieht vor, das Siedlungsgebiet Bockum-Hövel an seinem nördlichen Rand zu erweitern. Die verkehrliche Erschließung soll über eine direkte Zufahrt zur Horster Straße erfolgen, wobei der Erhalt der dortigen Allee angestrebt wird. Die Entwässerung des Gebiets soll unter Einbeziehung des Eversbachs erfolgen. Da der Flächennutzungsplan das Gebiet derzeit noch als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz ausweist, ist eine entsprechende Berichtigung erforderlich. Das Vorhaben soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist als Bürgerversammlung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 2.Rahmenplan 2020 CreativRevier Heinrich RobertZur Vorlage · 2130/19_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Rahmenplan 2020 für das CreativRevier Heinrich Robert beschlossen. Dieser Plan dient als Grundlage für die weitere Entwicklung des etwa 55 Hektar großen Geländes des ehemaligen Bergwerks. Ziel der Planung ist es, die Nutzungsperspektiven einzelner Teilflächen zu strukturieren und die Basis für weitere planungsrechtliche Verfahren zur Schaffung von Baurecht zu bilden. Die Entwicklung des Standortes ist dabei auf die Schwerpunkte Kreativwirtschaft, Freizeit, Wohnen, Arbeiten, Handel und Dienstleistung ausgerichtet.
Der Rahmenplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten, die den Standort in die Siedlungsstruktur der Ortsteile Pelkum und Wiescherhöfen integriert. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Dimensionierung der notwendigen Infrastruktur, einschließlich der Verkehrssysteme sowie der Energieversorgungs- und Entsorgungsnetze. Hierfür dient der Plan als Grundlage für Planungsaufträge der Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH.
Die Planung baut auf früheren Studien und der Rahmenplanung aus dem Jahr 2016 auf. Während bereits erste Maßnahmen wie der Rückbau von Altgebäuden, Grundstückskaufverträge und Mietvereinbarungen realisiert wurden, sollen kurzfristig die Wirtschaftsförderung Hamm und die Entwicklungsagentur in Bestandsgebäude einziehen. Die sukzessive Nutzung weiterer Gebäude für Gastronomie, Büros und Fitness sowie die Schaffung neuer Handels-, Gewerbe- und Wohnbauflächen sind vorgesehen. Die Umsetzung der Flächenentwicklungen erfolgt über Verfahren im Rahmen der Regionalplanung, des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 3.3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 - Siegenbeckstraße - hier: Aufstellungs- und OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2138/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2138/20_VL betrifft die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 – Siegenbeckstraße. Gegenstand ist der Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss für ein rund 177.817 m² großes Gebiet in der Gemarkung Schmehausen. Die Planung sieht vor, den aktuellen Verlauf der Geithe rechtlich zu sichern und die Erschließungsstraße an den Randbereich zu verlegen, um größere Industrieflächen zu ermöglichen. Die Flächennutzung umfasst voraussichtlich etwa 77,2 % Industriegebiet, 7,0 % Verkehrsflächen sowie Anteile für Grün-, Wasser- und Naturflächen.
Das Verfahren wurde von einem vereinfachten Verfahren auf ein Vollverfahren umgestellt. Im Zuge der Planung wurden Anpassungen durch die Bezirksregierung Arnsberg, die Stadtwerke Hamm und den Lippeverband vorgenommen. Zudem wurden bestimmte Flurstücke aufgrund von Ausbauplanungen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Rheine aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen.
Ein wesentlicher Teil der Vorlage befasst sich mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen. Im Untersuchungsraum wurden verschiedene Vogelarten sowie die Kreuzkröte und Fledermäuse nachgewiesen. Zur Sicherung der Bestände sind Maßnahmen wie die Bereitstellung von Ausgleichsflächen, die Erhöhung von Schutzstreifen sowie die Umsetzung von CEF-Maßnahmen vorgesehen. Um Lichtemissionen für Insekten und Fledermäuse zu minimieren, werden die Nutzung insektenfreundlicher Leuchtmittel und eine gezielte Lichtsteuerung vorgeschlagen. Zudem sind Vorgaben zur Dachbegrünung sowie zeitliche Beschränkungen für Rodungsarbeiten enthalten. Der Entwurf soll gemäß BauGB öffentlich ausgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.4. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 2146/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 6. Fortschreibung 2018 um zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Die Vorlage 2146/20_VL sieht vor, dass der Lippeverband die neuen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen hat. Zudem wurde die Verwaltung sowie der Lippeverband damit beauftragt, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendige Grunderwerbe durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die Ergänzungen umfassen verschiedene Kanalbaumaßnahmen, die nach dem geplanten Baubeginn unterteilt sind. Für das Jahr 2020 sind der Neubau eines Mischwasserkanals im Anthurienweg sowie Arbeiten an der Waldenburger Straße vorgesehen, wobei die Kosten für die Maßnahmen an der Waldenburger Straße durch den jeweiligen Erschließungsträger zu erstatten sind. Des Weiteren ist eine Erneuerung des Mischwasserkanals am Kamillenweg geplant. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchführung von Immissionsnachweisen in den Einzugsgebieten der Regenüberlaufbecken Markenweg, Hüserstraße und Mattenbecke sowie der nachrichtentechnischen Anbindung der Abwasseranlagen an die Betriebsüberwachungszentrale in Bottrop.
Zusätzlich werden Maßnahmen in Baugebieten wie Am Hallohpark, Böckenhege und In der Gehr in das Konzept aufgenommen, deren Umsetzung durch Erschließungsträger erfolgt. Für den Baubeginn im Jahr 2024 sind zudem die Integration von Maßnahmen aus dem Grundentwässerungsplan Braam-Ostwennemar West, konkret für die Bereiche Beisengeithe und An der Dorfeiche, vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm - Nachnutzung ehemaliger Bergwerkstandort Heinrich Robert (CreativRevier) - hier: Änderungsbeschluss, Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2157/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2157/20_VL behandelt die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm. Gegenstand der Planung ist die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerkstandortes Heinrich Robert, der als „CreativRevier“ entwickelt werden soll. Das Projekt umfasst eine Gesamtfläche von 59,7 Hektar, die sich auf die Stadtbezirke Herringen und Pelkum verteilt. Die geplante Nutzung sieht eine Mischung aus Wohnbauflächen, Gewerbe, Dienstleistungen, Einzelhandel sowie der Freizeitwirtschaft vor. Zudem soll eine städtebauliche Anbindung der Ortsteile Pelkum und Wiescherhöfen erreicht werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplans basiert auf dem Rahmenplan 2020 CreativRevier Heinrich Robert sowie dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Hamm. Die Flächen für den Einzelhandel sind auf den ersten Bauabschnitt begrenzt; die Entwicklung eines weiteren Abschnitts für einen Fachmarkt ist an die vorherige Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im ersten Bereich gebunden. Der Geltungsbereich wird durch die Fangstraße, die Goerallee, die Kamener Straße und die Grenze zum Herringer Bach begrenzt.
Im weiteren Verfahren wird ein Änderungsverfahren für den Regionalplan durch die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr in Aussicht gestellt. Der Entwurf der Änderung soll dem Rat der Stadt Hamm zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt werden. Das Verfahren umfasst zudem die Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 6.Bebauungsplan Nr. 02.118 - An der Brandheide - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2167/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2167/20_VL wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.118 „An der Brandheide“ in Hamm-Uentrop beantragt. Ziel der Planung ist die Anpassung eines etwa 3,1 Hektar großen Gebiets an moderne Dichtewerte eines allgemeinen Wohngebietes. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von circa 30.846 m². Davon sind etwa 9.889 m² als Grundstücksflächen für Wohnzwecke, etwa 942 m² als öffentliche Verkehrsfläche und rund 20.015 m² zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen.
Aufgrund artenschutzrechtlicher Belange, insbesondere im Hinblick auf eine Kiebitz-Kolonie, ist eine wohnbauliche Entwicklung nur für einen etwa einen Hektar großen Teilbereich vorgesehen. Dort sollen etwa 25 bis 30 neue Wohneinheiten entstehen. Der verbleibende Bereich soll als Feucht- und Nasswiese sowie als Retentionsfläche genutzt werden.
Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren sollen zur Kenntnis genommen werden. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung im Jahr 2016 wurden Stellungnahmen in den Entwurf bzw. in städtebauliche Varianten eingearbeitet. Eine Bürgerversammlung im September 2019 behandelte Themen wie die Erschließung, die Lage von Mehrfamilienhäusern sowie Kompensationsmaßnahmen. Aus den vorliegenden Entwürfen wurde eine Variante mit öffentlicher Straße und Wendehammer entwickelt, wobei die Platzierung der Mehrfamilienhäuser nach Bürgeranregungen zentral im Wohnbaugebiet erfolgt. Der Entwurf des Bebauungsplans soll nun gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich ausgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.Bebauungsplan Nr. 02.119 - Lippestraße / Friedrichsfeld - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2183/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2183/20_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 02.119 – Lippestraße / Friedrichsfeld, der die städtebauliche Entwicklung eines etwa 28.788 m² großen Gebiets im Stadtbezirk Uentrop regelt. Ziel der Planung ist die Schaffung von bis zu 70 Wohneinheiten, darunter Einfamilienhäuser sowie vier Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser, um den Siedlungskörper zu arrondieren. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13b BauGB durchgeführt.
Im Rahmen des Planverfahrens wurden die Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf die Notwendigkeit möglicher Überprüfungen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe hin. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW gab Vorgaben zur Erschließung, zur Sicherung von Sichtflächen sowie zur Beleuchtung vor. Die Untere Naturschutzbehörde lieferte Vorgaben zu Pflanzenarten und Fristen für Gehölzrückschnitte. Zudem muss ein Streifen im Süden für ein Schleusenprojekt des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Rheine freigehalten werden.
Einwände von Anwohnern bezüglich möglicher Lärm- und Luftbelastungen durch Schiffsverkehr sowie Bedenken hinsichtlich Überschwemmungen wurden von der Verwaltung geprüft und entkräftet. Die verkehrliche Erschließung sieht eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h vor. Der Regionalverband Ruhr bestätigte die Übereinstimmung des Plans mit der Raumordnung. Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung des Bebauungsplans als Satzung nebst Begründung vom 31.01.2020.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.Gründung der Klimaschutz- und Energie Hamm gGmbHZur Vorlage · 2198/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung der Klimaschutz- und Energie Hamm gGmbH beschlossen. Das neue Unternehmen soll zum 1. Mai 2020 als Tochtergesellschaft der Stadt Hamm mit einem Anteil von 51 % sowie der Stadtwerke Hamm GmbH mit einem Anteil von 49 % ins Leben gerufen werden. Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 25.000 Euro. Ziel der Gründung ist es, die Senkung klimaschädlicher Emissionen sowie die Förderung erneuerbarer Energien voranzutreiben. Die strategische Umsetzung soll unter Einbeziehung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH sowie der lokalen Hochschullandschaft erfolgen.
Die Vertretung der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der neuen Gesellschaft setzt sich aus dem Oberbürgermeister oder einer von ihm benannten Person sowie Vertretern der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Die Geschäftsführung der gGmbH soll durch zwei Personen besetzt werden, wobei ein Vertreter der Stadtverwaltung und ein Vertreter der Stadtwerke Hamm GmbH zur Bestellung vorgesehen sind.
Die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft erfolgt durch einen Anteil an der Stammeinlage in Höhe von 12.750 Euro im Jahr 2020. Ab 2020 ist ein jährlicher Betriebskostenzuschuss von 200.000 Euro durch die Stadt Hamm sowie ein gleich hoher Zuschuss durch die Stadtwerke Hamm GmbH vorgesehen. Zur Umsetzung des kommunalen Klimaaktionsplans ist die Ausschreibung einer Agentur geplant. Für die Revitalisierung von Niedermoorflächen sind bereits im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 42.000 Euro für die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 9.Gründung eines Beirates für Klimaschutz und Energie als Beratungsgremium der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbHZur Vorlage · 2201/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung eines Beirates für Klimaschutz und Energie beschlossen. Dieses Gremium dient als Beratungsorgan für die Geschäftsführung der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH. Die Aufgaben des Beirates umfassen die Beratung in Fragen der konzeptionellen Weiterentwicklung der Gesellschaft sowie in Themenbereichen des Klimaschutzes, der Umwelt und der Energie. Zudem soll der Beirat Maßnahmen vorschlagen, die für eine positive Entwicklung als notwendig und zweckmäßig erachtet werden. Die Geschäftsführung der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH ist dabei nicht an die Empfehlungen des Beirates gebunden.
Die Zusammensetzung des Beirates sieht Vertreter aus verschiedenen politischen Fraktionen vor, darunter die CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP sowie Pro Hamm. Zudem werden Vertreter des Konzerns Stadt Hamm entsandt, darunter der Stadtbaurat, der Stadtrechtsrat sowie Vertretungen des Oberbürgermeisteramtes, der Stadtwerke Hamm, der HammGenossenschaft (HgB) und der Westfälischen Heimat (WFH). Darüber hinaus sind verschiedene Verbände und Institutionen berechtigt, Vertreter zu entsenden, darunter die Hochschule Hamm Lippstadt, der NABU Hamm e.V., das Klimabündnis Hamm, Fridays for Future, die Industrie und Handelskammer, die Kreishandwerkerschaft, der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie der Bund deutscher Baumeister. Die Regelungen zu Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung werden in einer Geschäftsordnung festgelegt. Der Rat ist zudem für die Bestimmung des Vorsitzenden des Beirates zuständig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- C.Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss
- 1.Mobilitätsentwicklungskonzept Metropole Ruhr: Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · 2118/19_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Stellungnahme zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept der Metropole Ruhr vorgelegt. Der Entwurf des Regionalverbandes Ruhr (RVR) analysiert die regionale Verkehrssituation und entwickelt Handlungsfelder sowie Modellprojekte für verschiedene Verkehrsarten, darunter den ÖPNV, Radverkehr, Wirtschaftsverkehr und Logistik.
Die Stadt Hamm nimmt den Entwurf des Konzepts zustimmend zur Kenntnis und beabsichtigt, die eigene Stellungnahme an den RVR zu übermitteln. In der Stellungnahme wird die Verwaltung dazu angehalten, den RVR zur Koordination der Umsetzung sowie zur Sicherung der Finanzierung durch Förderanträge an Land und Bund aufzufordern. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Notwendigkeit, die ÖPNV-Kooperation am Ostrand des Ruhrgebiets als Modellprojekt zu fördern, um die Tarif- und Zuständigkeitsgrenzen zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem NordWest/Sauerland-Verbund (NWL) zu überbrücken.
Die Stadt Hamm zeigt grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung an verschiedenen Modellprojekten. Hierzu zählen unter anderem die Realisierung von Mobilstationen an Bahnhöfen und in Ortsteilzentren, die Anbindung des Maxiparks an die IGA 2027, die digitale Ertüchtigung der Hammer Häfen sowie die Reaktivierung der Hamm-Osterfelder Bahn. Zudem werden die Erweiterung des Radwegenetzes und die Nachnutzung des Rangierbahnhofs als potenzielle Beteiligungsfelder angeführt. Die konkrete Ausgestaltung der Mitwirkung hängt von den jeweiligen Projektressourcen ab.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 04.03.2020 · Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing
- D.Anträge
- 1.Unterschutzstellung „Sandbochumer Heide“Zur Vorlage · 1118/19_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 1118/19_AT gestellt, der die Unterschutzstellung der als „Sandbochumer Heide“ bekannten Flächen fordert. Ziel des Antrags ist es, dass die Stadt Hamm das Verfahren einleitet, diese Flächen als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG auszuweisen.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit Hinweisen auf eine unsachgemäße Wald- und Forstwirtschaft in der Geithe sowie mit Kartierungen und Naturbeobachtungen von Umweltverbänden wie dem NABU und dem BUND. Diese Belege sollen die Bedeutung der Flächen für seltene geschützte Tier- und Pflanzenarten untermauern. Zudem wird auf die Relevanz des Waldbestandes für die Klimaschutzziele der Stadt verwiesen.
Im Rahmen des Antrags wird zudem gefordert, dass die Stadt Hamm ihre bisherige Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Bereich der Freiraumentwicklung korrigiert. Die Verwaltung hatte zuvor im Entwurf des Regionalplans die Ausweisung als Bereiche zum Schutz der Natur abgelehnt und stattdessen die Einstufung als Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung vorgeschlagen, da der Schutz des Waldes bereits als sichergestellt angesehen wurde. Der Antrag verlangt nun die Unterstützung der Festlegung der Sandbochumer Heide als Bereich zum Schutz der Natur im neuen Regionalplan.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 10.12.2019 · Rat
- E.Anfragen
- 1.Bundeswettbewerb „Naturstadt – Kommunen schaffen Vielfalt“Zur Vorlage · 1144/20_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Anfrage 1144/20_AF stellt ein Mitglied des Umweltausschusses Fragen zur Teilnahme der Stadt Hamm am Bundeswettbewerb „Naturstadt – Kommunen schaffen Vielfalt“. Der Wettbewerb, der vom Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ durchgeführt und durch das Bundesamt für Naturschutz gefördert wird, zielt auf die Entwicklung und Umsetzung von Projektideen zur Förderung der Stadtnatur sowie zum Schutz von Insekten ab. Die Auswahl der besten 40 Projektideen erfolgt durch eine Fachjury, wobei die ausgezeichneten Projekte mit 25.000 Euro zur Umsetzung unterstützt werden.
Die Anfrage bezieht sich auf die Möglichkeit einer Bewerbung bis zum Einsendeschluss am 31. Mai 2020. In dem Schreiben wird auf bestehende Maßnahmen der Stadt Hamm zur Förderung der Biodiversität, wie etwa die Anlage von Blühwiesen und -streifen, sowie auf laufende Konzepte zur Klimafolgenanpassung und zum Masterplan Freiraum verwiesen.
Die zuständige Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob der Wettbewerb bereits bekannt ist und ob die Stadt Hamm in der Vergangenheit bereits an diesem Wettbewerb teilgenommen hat. Des Weiteren wird gefragt, ob die Verwaltung eine Teilnahme plant, ob bereits konkrete Projekte zur Einreichung vorbereitet werden und ob eine Durchführung des Projekts in Kooperation mit Partnern angestrebt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- Bundeswettbewerb „Naturstadt – Kommunen schaffen Vielfalt“Zur Vorlage · 1870/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage einer Fraktion Informationen zur Teilnahme am Bundeswettbewerb „Naturstadt – Kommunen schaffen Vielfalt“ vorgelegt. Laut der Auskunft der Verwaltung ist der Wettbewerb seit längerer Zeit bekannt, eine Teilnahme durch das Umweltamt ist in der Vergangenheit jedoch nicht erfolgt.
Eine Beteiligung an dem Wettbewerb ist für die Stadt Hamm im Rahmen des Projektes „Erlebensraum Lippeaue“ geplant. Der Wettbewerb zielt darauf ab, Projekte zu fördern, die Lebensräume schaffen, Umweltbeeinträchtigungen reduzieren sowie Umweltbildung und Engagement stärken. Die Stadt beabsichtigt, im Bereich Umweltbildung und Engagement mit einem Konzept für einen Lehrpfad teilzunehmen. Der Schwerpunkt des Lehrpfades liegt auf den Themen Flächenbewirtschaftung, Beweidung und Blühstreifen. Dabei sollen die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland sowie die anschließende extensive Bewirtschaftung durch Mahd und Beweidung thematisiert werden. Ziel ist es, die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Flora und Fauna zu erläutern und die Umweltbildung durch eine leicht verständliche Aufbereitung für Besucherinnen und Besucher zu fördern.
Das Projekt „Erlebensraum Lippeaue“, in dessen Rahmen der Lehrpfad umgesetzt wird, wird durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Umsetzung erfolgt in einer Projektpartnerschaft zwischen der Stadt Hamm und dem Lippeverband. Für die Realisierung des Lehrpfades wird je nach Bedarf die Aufnahme von Kontakten zu weiteren Kooperationspartnern angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 2.Mögliche neue Wege zur Bekämpfung des EichenprozessionsspinnersZur Vorlage · 1171/20_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Umweltausschuss Informationen zu möglichen neuen Methoden zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Information, dass die Stadtverwaltung für die aktuelle Saison drei externe Unternehmen mit der Bekämpfung beauftragt, wobei die bisherige Methode des Einsaugens bereits gebildeter Nester zur Anwendung kommen soll.
Die Ratsgruppe erkundigt sich nach der Möglichkeit, den Einsatz von Fallen zu prüfen, die die Raupen mithilfe von Duftstoffen anlocken und einfangen. In diesem Zusammenhang werden die Verwaltung verschiedene Fragen gestellt: Es wird gefragt, ob der Stadtverwaltung solche Fallen bekannt sind und ob bereits Erfahrungsberichte über deren Nutzen vorliegen. Zudem wird die Frage nach der gesundheitlichen Sicherheit dieser Methode für Mensch und Tier sowie nach der wirtschaftlichen Effizienz gestellt, da die Anschaffungskosten für Privatpersonen zwischen etwa 50 und 130 Euro liegen und die Fallen wiederverwendbar seien.
Des Weiteren möchte die Ratsgruppe erfahren, ob die beauftragten Unternehmen bereits solche Methoden anbieten und welche Kosten hierfür entstehen würden. Abschließend wird die Verwaltung um Auskunft gebeten, ob gegen den Einsatz dieser Methode Vorbehalte bestehen und falls ja, um welche konkreten Bedenken es sich handelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- Mögliche neue Wege zur Bekämpfung des EichenprozessionsspinnersZur Vorlage · 1912/20_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen einer Anfrage zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners Stellungnahme zu möglichen neuen Methoden der Schädlingsbekämpfung abgegeben. Gegenstand der Anfrage war die Prüfung, ob der Einsatz von Pheromonfallen, welche die Raupen mittels Duftstoffen anlocken, als Alternative zum bisherigen Verfahren der Absaugung von Nestern durch externe Unternehmen in Betracht kommt. Dabei wurden auch Fragen zur Wirksamkeit, zur Sicherheit für Mensch und Tier sowie zu den potenziellen Kosten und der Verfügbarkeit solcher Fallen durch beauftragte Fachfirmen aufgeworfen.
Die Verwaltung führt aus, dass Pheromonfallen bereits seit längerer Zeit bekannt sind und deren Wirksamkeit grundsätzlich nicht bestritten wird. Dennoch weist die zuständige Fachabteilung auf Herausforderungen hinsichtlich der Effizienz und der Nachhaltigkeit hin. Ein flächendeckender Einsatz würde voraussetzen, dass die Fallen an allen Eichen im Stadtgebiet angebracht und regelmäßig gereinigt werden müssten. Aus diesem Grund hält die Verwaltung die Fortführung der bisherigen Strategie für zweckmäßig. Dabei werden die betroffenen Bäume weiterhin durch beauftragte Fachfirmen abgesaugt, sobald ein konkreter Befall vorliegt, um die personellen und finanziellen Ressourcen der Stadt zu schonen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 3.Natur- und Tierschutz an der GeitheZur Vorlage · 1172/20_AF · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Vorlage 1172/20_AF verschiedene Fragen zum Natur- und Tierschutz im Zusammenhang mit der geplanten Ausweisung von Industrieflächen an der Geithe an den Umweltausschuss gerichtet. Hintergrund der Anfrage sind die befürchteten Auswirkungen der geplanten Flächenversiegelung von etwa 48 Hektar auf den bestehenden Lebensraum.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung um eine Bewertung der Wirksamkeit des derzeit geplanten zehn Meter breiten Uferschutzstreifens und fragen nach der Möglichkeit, hierzu eine Zweitmeinung unabhängiger Experten einzuholen. Zudem wird nach der Realisierbarkeit und Umsetzung von Gewässerschleifen sowie nach dem aktuellen Stand der Pläne zur Renaturierung der Geithe gefragt, insbesondere im Hinblick auf die Breite der vorgesehenen Korridore.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft den Vorschlag, die Fläche zwischen der Geithe und dem Kanal für die Industriebebauung freizuhalten, um die Artenvielfalt zu sichern. Die Verwaltung wird zudem um Informationen zu vorhandenen Bestandsaufnahmen von Tier- und Pflanzenarten gebeten.
Die Anfrage thematisiert ferner Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtimmissionen durch die künftige Beleuchtung des Gewerbegebiets sowie die mögliche Verpflichtung zur Dach- und Fassadenbegrünung im Rahmen des Klimaaktionsplanes. Abschließend wird die Frage nach der Überwachung der Abwassereinleitungen durch die künftigen Gewerbebetriebe gestellt, wobei die Einleitung regelmäßiger, unabhängiger Kontrollen angeregt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- F.Verschiedenes