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Stlgnahme

KfW-Standard 40

1927/20_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Februar 2020 einen Antrag gestellt, der den Rat der Stadt Hamm dazu bewegen soll, die Tochtergesellschaften des Konzerns Stadt Hamm anzuweisen, bei Grundstücksgeschäften energetische Standards festzulegen. Konkret wird gefordert, in städtebaulichen Verträgen mit Erwerbern zu vereinbaren, dass Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden mindestens dem KfW-Effizienzhaus-Standard 40 entsprechen müssen. Die Begründung des Antrags verweist auf die Klimaschutzklausel des Bundesbaugesetzes sowie auf die technischen Möglichkeiten und bestehenden Förderungen für klimaneutrales Bauen.

Die Verwaltung hat zu diesem Antrag Stellung genommen und bestätigt, dass die Entwicklung von Standards für Neubauten im Konzernverbund ein korrektes Ziel sei. Es wird auf den im Dezember 2019 beschlossenen Klimaaktionsplan verwiesen, der bereits die Erarbeitung eines Leitfadens für die kommunale Bauleitplanung vorsieht, welcher auch Energieeffizienzstandards enthalten soll.

Gegen eine isolierte Festlegung des KfW-40-Standards zum jetzigen Zeitpunkt spricht die Verwaltung jedoch. Es wird empfohlen, eine umfassende Prüfung und Abwägung vorzunehmen, die neben der Energieeffizienz auch Aspekte wie Materialherkunft, Wassermanagement und Mobilität sowie die ökonomische Belastbarkeit und die Kosten für den Wohnungsbau berücksichtigt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass städtebauliche Verträge rechtlich nur durch die Gemeinde abgeschlossen werden können, während die Gesellschaften Standards über privatrechtliche Kaufverträge vereinbaren können.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 17.03.2020
    kein Ergebnis hinterlegt

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