Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers
- 3.Verpflichtungen
- 4.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 30.06.2025
- 5.Mündliche Berichte
- 5.1Aufsuchende soziale Arbeit
- 6.Beschlüsse
- 6.1Tagesbetreuungsangebote im Café Amalie und Café ClemensZur Vorlage · BV-327/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung berät über die finanzielle Unterstützung der Tagesbetreuungsangebote im Café Amalie und Café Clemens. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, der Ev. Perthes-Stiftung e.V. für die Jahre 2026 und 2027 jeweils einen Zuschuss von 25.000 Euro zu gewähren, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung.
Die Angebote richten sich an Menschen mit Demenz sowie an ältere Personen, um soziale Kontakte zu ermöglichen und die Vereinsamung zu verhindern. Im Gegensatz zur klassischen Tagespflege stehen in den beiden Einrichtungen nicht pflegerische Maßnahmen, sondern die soziale Teilhabe und die Tagesgestaltung im Vordergrund. Die Räumlichkeiten des Café Amalie und des Café Clemens bieten jeweils Platz für bis zu neun Gäste pro Tag. Der Betrieb erfolgt durch hauptamtliche Kräfte sowie durch geschulte Ehrenamtliche.
Ab 2026 wird ein Tagessatz von 80 Euro erhoben, was eine Steigerung gegenüber dem bisherigen Satz von 75 Euro bedeutet. Die Finanzierung der Angebote kann teilweise über Leistungen der Pflegeversicherung erfolgen. Da die Vergütung für Tagesbetreuungsangebote geringer ausfällt als bei klassischen Pflegediensten, ist mit einem Defizit zu rechnen. Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Förderung der Einrichtungen als Bestandteil der pflegerischen Versorgung fortzusetzen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 6.2Förderung einer Allgemeinen Frauenberatungsstelle und einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in der Stadt HammZur Vorlage · BV-364/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung berät über die finanzielle Beteiligung der Stadt Hamm an einer neu einzurichtenden Allgemeinen Frauenberatungsstelle sowie einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt. Die Einrichtung soll von der Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. getragen werden. Hintergrund ist das Ende des Angebots des „Frauenberatungs- und Therapiezentrums e. V.“ infolge einer Insolvenz im März 2025.
Die Stadt Hamm beabsichtigt, für die Jahre 2026 und 2027 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 199.701 Euro bereitzustellen. Die Zahlungen belaufen sich auf 97.141 Euro im Jahr 2026 sowie 102.560 Euro im Jahr 2027, vorbehaltlich der Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Träger stellt Personal für die Beratung in einem Umfang von insgesamt 2,5 Fachkräften bereit.
Das geplante Angebot umfasst Krisenintervention, psychosoziale Beratung sowie Begleitung zu Behörden und medizinischen Einrichtungen. Zudem sollen Präventionsarbeit und Workshops durchgeführt werden. Ergänzend zur Beratungsleistung sieht die Vorlage vor, dass die Stadt Hamm die jährlichen Mietkosten für Räumlichkeiten in Höhe von 25.500 Euro übernimmt, um einen Begegnungstreff in Form eines Frauencafés zu ermöglichen. Die Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. wird die entsprechenden Förderanträge bei den zuständigen Landesbehörden und dem Landschaftsverband stellen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 6.3Weiterführung des VerhütungsmittelfondsZur Vorlage · BV-286/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung der Stadt Hamm berät über die Weiterführung zweier Förderfonds für die Jahre 2026 und 2027. Die Beschlussvorlage sieht vor, den zum 1. Januar 2024 eingeführten Verhütungsmittelfonds ab dem Jahr 2026 mit jährlich 20.000 Euro fortzuführen. Parallel dazu sollen die Mittel des Hilfsfonds für Schwangere in Not für denselben Zeitraum mit jährlich 50.000 Euro bereitgestellt werden, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung.
Der Verhütungsmittelfonds richtet sich an Frauen und Familien mit geringem Einkommen, etwa bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder Wohngeld, um die Kosten für Langzeitverhütungsmittel zu übernehmen, sofern diese nicht von Krankenkassen getragen werden. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf Antrag an die in Hamm tätigen Beratungsstellen Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., AWO Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie Varia InnoSozial. Die Zuteilung orientiert sich dabei an der Anzahl der im Vorjahr durchgeführten Erstberatungen.
Der Hilfsfonds für Schwangere in Not, der bereits seit 1979 besteht, dient dazu, materielle Notlagen abzumildern, die einen Schwangerschaftsabbruch zur Folge haben könnten. Die Verwaltung überträgt auch hier die Mittel an die genannten Beratungsstellen, um Synergieeffekte zu nutzen. Falls die bereitgestellten Mittel für beide Fonds nicht ausreichen, entscheiden die beteiligten Beratungsstellen gemeinsam über die Vergabe der restlichen Beträge.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 6.4Fortführung der Förderung niederschwelliger Sprachkursangebote im Rahmen der Sprach- und Integrationsförderung für Migrantinnen und Migranten in HammZur Vorlage · BV-320/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Förderung niederschwelliger Sprachkursangebote im Rahmen der Sprach- und Integrationsförderung für Migrantinnen und Migranten fortzuführen. Laut der Beschlussvorlage BV-320/25 soll die Finanzierung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 unter dem Vorbehalt gesicherter Mittel aufrechterhalten werden. Die fachliche Begleitung der Angebote erfolgt durch das Kommunale Integrationszentrum (KI). Für beide Jahre ist ein Budget von jeweils bis zu 50.000 Euro vorgesehen.
Das Programm basiert auf einer modularen Struktur, die aus drei Modulen mit jeweils 100 Unterrichtsstunden besteht: einem Anfängerkurs, einem Fortgeschrittenenkurs sowie einem abschließenden Gesprächskreis. Ziel der Kurse ist die Vermittlung alltagstauglicher Deutschkenntnisse sowie die Information über das Bildungs- und Weiterbildungssystem sowie Integrationsberatungsangebote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die finanzielle Unterstützung umfasst die Honorare für Kursdozierende und kann bei Bedarf Zuschüsse zur Kinderbetreuung beinhalten, wobei die maximale Förderung pro Kurs etwa 2.200 Euro beträgt.
Die Kurse finden in verschiedenen Stadtteilen in Treffpunkten, Schulen oder Stadtteilzentren statt, um eine Erreichbarkeit der Zielgruppe zu gewährleisten. In den vergangenen Jahren wurden jährlich etwa 24 bis 25 Kurse durchgeführt, an denen bis zu 320 Personen aus unterschiedlichen Herkunftsländern teilnahmen. Die Kursgebühr für die Teilnehmenden beläuft sich auf einen Eigenanteil von 15 Euro pro Kurs.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 7.Empfehlungen
- 7.1Verbindliche Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2025 - 2028Zur Vorlage · BV-251/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit der verbindlichen Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze im Zeitraum von 2025 bis 2028. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege sieht vor, an dem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 festzuhalten. Demnach ist die Förderung stationärer Plätze gemäß dem Alten- und Pflegegesetz NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf gekoppelt.
Nach der aktuellen Planung besteht für den Zeitraum 2025 bis 2028 kein weiterer Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen in Hamm. Die Einschätzung geht davon aus, dass die vorhandenen Kapazitäten unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger ausreichend sind.
Das Instrument der verbindlichen Bedarfsplanung erlaubt es der Kommune, die Entwicklung der Pflegeinfrastruktur zu steuern. Besteht laut Planung kein Bedarf, können Investoren zwar weiterhin neue Plätze errichten, müssten jedoch das wirtschaftliche Risiko für den Neubau selbst tragen, da eine Refinanzierung der Investitionskosten über das Pflegewohngeld in diesem Fall nicht vorgesehen ist. Die vorliegende Planung wurde bereits am 8. Oktober 2025 in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 7.2Kommunales Jobcenter - Planung 2026Zur Vorlage · BV-289/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit dem vorläufigen Sachstand zur Zielerreichung des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR für das Jahr 2025 sowie der Planung des Arbeitsmarktprogramms für 2026. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege sieht vor, die Ergebnisse des laufenden Jahres zur Kenntnis zu nehmen und die Planungen für das kommende Jahr zu befürworten.
Die Unterlagen beschreiben die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt der Stadt. Im Jahr 2024 befanden sich durchschnittlich 17.862 Menschen im SGB II-Leistungsbezug, wobei die SGB II-Quote mit 12,4 % im Vergleich zu anderen Kommunen im Ruhrgebiet im unteren Bereich liegt. Nach einem langfristigen Rückgang der Anzahl erwerbsfähiger Leistungsberechtiger in den letzten zehn Jahren war zuletzt durch Zuwanderung, unter anderem aus der Ukraine, ein Anstieg zu verzeichnen, der im Jahr 2025 wieder rückläufig ist.
Für das Jahr 2026 wird ein Bundesbudget von etwa 34,27 Millionen Euro für das Jobcenter Hamm prognostiziert. Dieser Betrag teilt sich in rund 15,73 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen und etwa 18,55 Millionen Euro für Verwaltungskosten auf. Da das Budget für die Verwaltungskosten voraussichtlich unter dem tatsächlichen Bedarf liegen wird, ist eine Umschichtung von 3,40 Millionen Euro aus dem Bereich der Eingliederungsleistungen in den Verwaltungshaushalt vorgesehen. Damit stehen für die Umsetzung des Arbeitsmarktprogramms im Jahr 2026 insgesamt 12,33 Millionen Euro zur Verfügung.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 8.Verschiedenes