Weiterführung des Verhütungsmittelfonds
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung der Stadt Hamm berät über die Weiterführung zweier Förderfonds für die Jahre 2026 und 2027. Die Beschlussvorlage sieht vor, den zum 1. Januar 2024 eingeführten Verhütungsmittelfonds ab dem Jahr 2026 mit jährlich 20.000 Euro fortzuführen. Parallel dazu sollen die Mittel des Hilfsfonds für Schwangere in Not für denselben Zeitraum mit jährlich 50.000 Euro bereitgestellt werden, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung.
Der Verhütungsmittelfonds richtet sich an Frauen und Familien mit geringem Einkommen, etwa bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder Wohngeld, um die Kosten für Langzeitverhütungsmittel zu übernehmen, sofern diese nicht von Krankenkassen getragen werden. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf Antrag an die in Hamm tätigen Beratungsstellen Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., AWO Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie Varia InnoSozial. Die Zuteilung orientiert sich dabei an der Anzahl der im Vorjahr durchgeführten Erstberatungen.
Der Hilfsfonds für Schwangere in Not, der bereits seit 1979 besteht, dient dazu, materielle Notlagen abzumildern, die einen Schwangerschaftsabbruch zur Folge haben könnten. Die Verwaltung überträgt auch hier die Mittel an die genannten Beratungsstellen, um Synergieeffekte zu nutzen. Falls die bereitgestellten Mittel für beide Fonds nicht ausreichen, entscheiden die beteiligten Beratungsstellen gemeinsam über die Vergabe der restlichen Beträge.
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Beratungsfolge
- 01.12.2025kein Ergebnis hinterlegt