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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Empfehlung an den Rat
- 1.Einwendung gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Hamm für die Haushaltsjahre 2024 und 2025Zur Vorlage · 1457/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Hamm für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wurde eine rechtzeitige Einwendung eingereicht. Der Gegenstand der Einwendung betrifft den Straßenverkehrslärm in der Alleestraße, speziell im Bereich zwischen der Goethestraße und der Bahnunterführung.
Die Verwaltung erläutert in der Vorlage, dass die Lärmaktionsplanung als gesamtstädtische Planung alle fünf Jahre überprüft wird und auf europäischen sowie bundesrechtlichen Vorgaben zum Umgebungslärm basiert. Die Alleestraße wurde in dieser Planung bereits als belastete Straße identifiziert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass aus der Lärmaktionsplanung kein Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen resultiert, da diese mit den jeweiligen Baulastträgern abgestimmt werden müssen.
Nach einer Abwägung der privaten und öffentlichen Belange empfiehlt die Verwaltung, der Einwendung nicht zu folgen. Der Rat soll die Einwendung zum Thema Straßenverkehrslärm lediglich zur Kenntnis nehmen. Infolgedessen wird vorgeschlagen, die Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 aufgrund dieser Einwendung nicht zu ändern.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025Zur Vorlage · 1398/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vorgelegt. Der Haushaltsplan sieht für diese Jahre sowie für die mittelfristige Planung bis 2028 keine ausgeglichenen Ergebnisse vor. Als Ursachen für die Entwicklung werden die inflationäre Preisentwicklung, gestiegene Personal- und Transferaufwendungen durch Tarifsteigerungen, die Kosten der Flüchtlingsfinanzierung, höhere Zinslasten sowie steigende Umlagebelastungen angeführt. Zudem wird auf unzureichende finanzielle Beteiligungen von Bund und Land verwiesen.
Der Entwurf berücksichtigt mögliche Änderungen durch das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Anpassungen zum kommunalen Haushaltsausgleich vorsieht. Zur Reduzierung der Fehlbeträge sieht die Planung einen globalen Minderaufwand in Höhe von zwei Prozent der ordentlichen Aufwendungen vor. Zudem wird die Bilanzierungshilfe genutzt, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine als Erträge zu aktivieren.
Um die Defizite in den Jahren 2024 und 2025 auszugleichen, ist die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sowie der allgemeinen Rücklage vorgesehen. Für die Jahre 2026 bis 2028 ist ein Vortrag der Fehlbeträge geplant. Da die Nutzung der allgemeinen Rücklage in einem Umfang von weniger als 25 Prozent sowie der Verlustvortrag der Beträge aus den Jahren 2026 bis 2028 der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedürfen, steht dieser Teil der Planung unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Zustimmung.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 06.03.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 05.03.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 04.03.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.02.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 21.02.2024 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 16.01.2024 · Rat
- 3.Stellenplan 2024 / 2025Zur Vorlage · 1446/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Stellenplan für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Dieser weist mit 2.408,28 Stellen eine Erhöhung von insgesamt 263,13 Stellen gegenüber dem vorangegangenen Plan auf. Etwa ein Drittel dieser Erweiterung erfolgt aus formalen Steuerungs- und Transparenzgründen ohne zusätzliche Personalaufwendungen. Ein weiterer Anteil von rund 40 Prozent resultiert aus den tatsächlichen Erfordernissen der vergangenen zwei Jahre.
Die Zunahme des Stellenplans wird durch verschiedene Faktoren begründet, darunter gesetzliche Vorgaben wie die Wohngeldreform oder das Onlinezugangsgesetz sowie kommunalpolitische Beschlüsse, etwa zum Brandschutzbedarfsplan. Zudem führt die Digitalisierung und die Übernahme von Aufgaben, die bisher extern vergeben waren, zu einem erhöhten Bedarf. Die neuen Stellen verteilen sich auf die verschiedenen Dezernate, wobei die größten Zuwächse in den Dezernaten IV mit etwa 41 Stellen und II mit rund 24 Stellen liegen. Weitere Anpassungen betreffen die Dezernate I, III, V und VI.
Ein Teil der Stellen wird durch den Wegfall von Sachaufwendungen oder zusätzliche Erträge refinanziert. Trotz des Anstiegs der Planstellen bleibt die Personalquote im Verhältnis zum haushaltsmäßigen Gesamtaufwand mit einer geplanten Quote von 20,4 Prozent für das Jahr 2025 auf einem stabilen Niveau. Die Verwaltung führt aus, dass die Darstellung des Brutto-Personalbedarfs der internen Steuerung und der Transparenz dient.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 04.03.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 4.Verstetigung und Ausweitung des städtischen Investitionsvolumens durch die Erweiterung der Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH zur Hamm.Invest GmbHZur Vorlage · 1346/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Erweiterung und Verstetigung des städtischen Investitionsvolumens durch die Umfirmierung der Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH zur Hamm.Invest GmbH beschlossen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 ein zusätzliches Investitionsvolumen von bis zu 100 Millionen Euro für den Neubau und die Sanierung städtischer Liegenschaften zu mobilisieren, um den bestehenden Investitionsstau abzuarbeiten. Im Zuge dieser Maßnahme wird auch der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft erweitert.
Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, eine mögliche Verschmelzung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH mit der Hamm.Invest GmbH zu prüfen. Konkrete Vorhaben, wie das Trägerhaus Hamm und die Errichtung einer Dreifach-Sporthalle an der Sophie-Scholl-Gesamtschule, werden der neuen Gesellschaft übertragen.
Der Rat nahm zudem zur Kenntnis, dass im Kernhaushalt eine Ausweitung der investiven Eigenmittel um jährlich 10 Millionen Euro erfolgt, was bis zum Jahr 2025 ein zusätzliches Volumen von 50 Millionen Euro bedeutet. Die geplanten Investitionen konzentrieren sich auf Bereiche wie Sport- und Freizeitanlagen, Feuerwehrgerätehäuser, soziale Infrastruktur sowie die energetische Sanierung des Gebäudebestandes.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Anpassung der städtischen Finanzierung für die schulischen BetreuungsangeboteZur Vorlage · 1424/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Anpassung der städtischen Finanzierung für schulische Betreuungsangebote vorgeschlagen. Die jährliche Dynamisierung der kommunalen Mittel soll von bisher 2 % auf 3 % erhöht werden. Damit wird die Anpassungsrate der städtischen Förderung an die Landesmittel des Landes Nordrhein-Westfalen angeglichen, welche ebenfalls eine jährliche Erhöhung von 3 % vorsehen.
Die Umsetzung dieser Erhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Für das Schuljahr 2024/2025 belaufen sich die kalkulierten Mehraufwendungen für die Stadt Hamm auf etwa 51.000 Euro. Die Gesamtkosten für alle Betreuungsangebote werden in diesem Zeitraum auf rund 5,1 Millionen Euro geschätzt. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2024 berücksichtigt. Zudem wurde die Verwaltung ermächtigt, die Erhöhung um einen Prozentpunkt bereits für das Schuljahr 2023/2024 vorzunehmen bzw. bei der Endabrechnung mit den Trägern zu berücksichtigen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 6.Änderung der Entsendeordnung für die Vertretung in kommunalen Unternehmen gemäß § 113 Abs. 6 Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 1448/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Änderung der Entsendeordnung für die Vertretung in kommunalen Unternehmen gemäß § 113 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW. Die Vorlage sieht eine Anpassung der im Dezember 2023 beschlossenen Regelungen vor.
Die Neufassung der Entsendeordnung dient der Konkretisierung der Anforderungen an die Wählbarkeit und die persönliche Integrität der Vertreterinnen und Vertreter in externen Gremien. Durch den Bezug auf das Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen werden diese Voraussetzungen präzisiert. In diesem Zusammenhang wird auch das entsprechende Qualifikationsformular, welches als Nachweis für die erforderliche Sachkunde dient, an die neuen Vorgaben angepasst.
Die Verwaltung hat die Fraktionen und Gruppen im Rat bereits über die Änderungen sowie über ein Angebot zum Erwerb oder zur Auffrischung der notwendigen Sachkunde informiert. Ein entsprechender Termin für diese Schulung ist für Ende April 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7.Gründung der DMO GmbH und Errichtung eines grünen Rechenzentrums als Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH über die items GmbH & Co. KGZur Vorlage · 1451/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung der DMO GmbH sowie die Errichtung eines grünen Rechenzentrums als Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH über die items GmbH & Co. KG beschlossen. Die items GmbH & Co. KG wird sich mit einem Anteil von 50 % an der neuen Gesellschaft beteiligen und eine Kapitaleinlage von bis zu zwei Millionen Euro leisten. Daraus ergibt sich für die Stadtwerke Hamm eine mittelbare Beteiligung in Höhe von 0,25 %, was einem Betrag von bis zu 50.000 Euro entspricht.
Ziel der Neugründung ist der Aufbau von Rechenzentrumskapazitäten zur Erbringung von IT-Dienstleistungen unter Berücksichtigung von Anforderungen an IT-Sicherheit, Energieeffizienz und Datensouveränität. Ein neuer Standort am Flughafen Münster-Osnabrück in Greven soll die Nutzung von Photovoltaik-Strom, die Anbindung an ein Glasfasernetz sowie die Verwendung von Abwärme ermöglichen. Das geplante Investitionsvolumen beläuft sich auf 8,2 Millionen Euro. Die Eigenkapitalbasis von insgesamt vier Millionen Euro wird durch die items GmbH & Co. KG und die TKRZ Stadtwerke GmbH bereitgestellt.
Die DMO GmbH wird kein eigenes Personal beschäftigen. Die notwendigen Aufgaben in den Bereichen Betrieb, Informationssicherheit, Finanzen und Controlling werden durch die Gesellschafter erbracht. Durch diese Struktur soll die Dienstleistungstiefe der items GmbH & Co. KG erweitert und den Anforderungen an die Verfügbarkeit von IT-Infrastrukturen Rechnung getragen werden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8.Gründung einer Gesellschaft zur Entwicklung und Realisierung eines zur Umrüstung auf Wasserstoff geeigneten Gaskraftwerks durch die Stadtwerke Hamm GmbH sowie für die mittelbare Beteiligung der Stadt Hamm an dieser GesellschaftZur Vorlage · 1454/24_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung einer neuen Gesellschaftsstruktur durch die Stadtwerke Hamm GmbH beschlossen, um die Entwicklung und Realisierung eines wasserstofffähigen Gaskraftwerks am Standort Hamm voranzutreiben. Im Rahmen dieses Vorhabens gründet die Stadtwerke Hamm GmbH die Trianel Gas-/Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH & Co. KG sowie eine zugehörige Verwaltungs-GmbH. In der Gründungsphase übernimmt die Stadtwerke Hamm GmbH eine 100-prozentige mittelbare Beteiligung an diesen Gesellschaften, wobei eine Kommanditeinlage von 1.000 Euro sowie ein Stammkapital von 25.000 Euro vorgesehen sind.
Die Initiative erfolgt vor dem Hintergrund der bundesstaatlichen Kraftwerksstrategie, die den Ausbau wasserstofffähiger Gaskraftwerke zur Sicherung der Energieversorgung vorsieht. Der Standort Hamm bietet hierfür technische Voraussetzungen wie vorhandene Netzanschlüsse und Gasleitungen sowie eine voraussichtliche Anbindung an das künftige Wasserstoff-Kernnetz. Die neu zu gründende Projektentwicklungsgesellschaft soll die Erwerbung von Projektrechten, die Sicherung von Flächen sowie die Durchführung von Genehmigungsverfahren übernehmen. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit für kommende Ausschreibungsverfahren sicherzustellen. Während die Stadtwerke Hamm GmbH als Gründungsgesellschafter auftritt, sieht das Modell vor, dass sich später weitere Projektpartner über Projektentwicklungsverträge an der Finanzierung und Entwicklung beteiligen können.
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- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- B.Verschiedenes
- II.Nichtöffentliche Sitzung
- A.Empfehlung an den Rat
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