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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Empfehlung an den Rat
- 1.Einwendung gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Hamm für die Haushaltsjahre 2024 und 2025Zur Vorlage · 1457/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Hamm für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wurde eine rechtzeitige Einwendung eingereicht. Der Gegenstand der Einwendung betrifft den Straßenverkehrslärm in der Alleestraße, speziell im Bereich zwischen der Goethestraße und der Bahnunterführung.
Die Verwaltung erläutert in der Vorlage, dass die Lärmaktionsplanung als gesamtstädtische Planung alle fünf Jahre überprüft wird und auf europäischen sowie bundesrechtlichen Vorgaben zum Umgebungslärm basiert. Die Alleestraße wurde in dieser Planung bereits als belastete Straße identifiziert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass aus der Lärmaktionsplanung kein Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen resultiert, da diese mit den jeweiligen Baulastträgern abgestimmt werden müssen.
Nach einer Abwägung der privaten und öffentlichen Belange empfiehlt die Verwaltung, der Einwendung nicht zu folgen. Der Rat soll die Einwendung zum Thema Straßenverkehrslärm lediglich zur Kenntnis nehmen. Infolgedessen wird vorgeschlagen, die Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 aufgrund dieser Einwendung nicht zu ändern.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025Zur Vorlage · 1398/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vorgelegt. Der Haushaltsplan sieht für diese Jahre sowie für die mittelfristige Planung bis 2028 keine ausgeglichenen Ergebnisse vor. Als Ursachen für die Entwicklung werden die inflationäre Preisentwicklung, gestiegene Personal- und Transferaufwendungen durch Tarifsteigerungen, die Kosten der Flüchtlingsfinanzierung, höhere Zinslasten sowie steigende Umlagebelastungen angeführt. Zudem wird auf unzureichende finanzielle Beteiligungen von Bund und Land verwiesen.
Der Entwurf berücksichtigt mögliche Änderungen durch das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Anpassungen zum kommunalen Haushaltsausgleich vorsieht. Zur Reduzierung der Fehlbeträge sieht die Planung einen globalen Minderaufwand in Höhe von zwei Prozent der ordentlichen Aufwendungen vor. Zudem wird die Bilanzierungshilfe genutzt, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine als Erträge zu aktivieren.
Um die Defizite in den Jahren 2024 und 2025 auszugleichen, ist die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sowie der allgemeinen Rücklage vorgesehen. Für die Jahre 2026 bis 2028 ist ein Vortrag der Fehlbeträge geplant. Da die Nutzung der allgemeinen Rücklage in einem Umfang von weniger als 25 Prozent sowie der Verlustvortrag der Beträge aus den Jahren 2026 bis 2028 der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedürfen, steht dieser Teil der Planung unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Zustimmung.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 06.03.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 05.03.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 04.03.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 04.03.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 29.02.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 28.02.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 26.02.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 21.02.2024 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 16.01.2024 · Rat
- 3.Stellenplan 2024 / 2025Zur Vorlage · 1446/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Stellenplan 2024/2025 in der vorliegenden Fassung beschließen. Dieser umfasst insgesamt 2.408,28 Stellen, was einer Erhöhung von 263,13 Stellen im Vergleich zum Vorjahresplan entspricht. Ein Drittel dieser Ausweitung dient formalen Steuerungs- und Transparenzgründen ohne zusätzliche Personalaufwendungen. Etwa 40 Prozent der Erhöhung resultieren aus Erfordernissen der Jahre 2022 und 2023, wobei 58 Stellen auf gesetzliche Regelungen oder Ratsbeschlüsse zurückzuführen sind und 44 Stellen aus Stellenbemessungen oder steigenden Fallzahlen entstehen. Weitere etwa 70 Planstellen sollen absehbare Entwicklungen abbilden. Die Verteilung der Stellen erfolgt auf die Dezernate I bis VI. Während 24 Stellen vollständig und etwa 12 Stellen anteilig refinanziert sind, bewegen sich die Personalaufwendungen im Jahr 2025 mit geplanten 20,4 Prozent auf einem konstanten Niveau.
Die Vorlage thematisiert zudem die zukünftige Personalentwicklung zur Sicherstellung der Dienstleistungsfähigkeit der Stadtverwaltung. Angesichts steigender Aufgaben, Fallzahlen, demografischer Veränderungen und anstehender altersbedingter Austritte wird eine Anhebung des Stellenplans als notwendig erachtet. Zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden ist ein strategisches Gesamtkonzept vorgesehen. Dieses umfasst die Professionalisierung des Arbeitgebermarketings, die Etablierung eines Bewerbermanagements sowie eines Onboarding-Konzepts. Zudem sollen die Führungskräfteentwicklung durch Coaching oder Mentoring erweitert, die Ausbildungskapazitäten in gewerblich-technischen und sozialen Berufen angehoben und das betriebliche Gesundheitsmanagement ausgebaut werden. Die Einführung von New-Work-Prinzipien sowie die Berücksichtigung eines laufenden Kultur- und Werteprozesses sollen die Handlungsfähigkeit der Verwaltung sichern.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 04.03.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 4.Verstetigung und Ausweitung des städtischen Investitionsvolumens durch die Erweiterung der Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH zur Hamm.Invest GmbHZur Vorlage · 1346/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Verstetigung der Ausweitung investiver Eigenmittel im Kernhaushalt um jährlich 10 Millionen Euro zur Kenntnis nehmen. Dies ermöglicht in der laufenden Wahlperiode bis 2025 zusätzliche Ausgaben in Höhe von 50 Millionen Euro. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Neuaufstellung der Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH ein Investitionsvolumen von zunächst bis zu 100 Millionen Euro bis zum Jahr 2030 für den Neubau und die Sanierung städtischer Liegenschaften zu mobilisieren.
Die Vorlage sieht die Umfirmierung der DFH zur Hamm.Invest GmbH sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages vor. In diesem Zusammenhang sollen die Bauprojekte Trägerhaus Hamm und die Dreifach-Sporthalle an der Sophie-Scholl-Gesamtschule an die neue Hamm.Invest GmbH übertragen werden. Die Kosten für das Trägerhaus belaufen sich auf etwa 11 Millionen Euro, wobei 8,8 Millionen Euro durch Fördermittel refinanziert werden sollen. Für die Sporthalle ist eine Nachfinanzierung von 5,7 Millionen Euro vorgesehen.
Gesellschaftsrechtlich sind zudem die Installation eines neunköpfigen Aufsichtsrats und die Einführung einer digitalen Gremienbetreuung geplant. Die Verwaltung soll darüber hinaus die Prüfung einer Verschmelzung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH mit der Hamm.Invest GmbH für das Jahr 2024 durchführen. Die finanziellen Auszahlungen für die Jahre 2024 und 2025 belaufen sich auf 489.000 Euro beziehungsweise 1.451.000 Euro. Die Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2028 umfasst verschiedene Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen, wobei das Investitionsvolumen im Jahr 2026 bis zu 19.025.000 Euro erreichen kann.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 05.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Anpassung der städtischen Finanzierung für die schulischen BetreuungsangeboteZur Vorlage · 1424/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Anpassung der städtischen Finanzierung für schulische Betreuungsangebote vorgeschlagen. Die jährliche Dynamisierung der kommunalen Mittel soll von bisher 2 % auf 3 % erhöht werden. Damit wird die Anpassungsrate der städtischen Förderung an die Landesmittel des Landes Nordrhein-Westfalen angeglichen, welche ebenfalls eine jährliche Erhöhung von 3 % vorsehen.
Die Umsetzung dieser Erhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Für das Schuljahr 2024/2025 belaufen sich die kalkulierten Mehraufwendungen für die Stadt Hamm auf etwa 51.000 Euro. Die Gesamtkosten für alle Betreuungsangebote werden in diesem Zeitraum auf rund 5,1 Millionen Euro geschätzt. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2024 berücksichtigt. Zudem wurde die Verwaltung ermächtigt, die Erhöhung um einen Prozentpunkt bereits für das Schuljahr 2023/2024 vorzunehmen bzw. bei der Endabrechnung mit den Trägern zu berücksichtigen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
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- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 29.02.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 6.Änderung der Entsendeordnung für die Vertretung in kommunalen Unternehmen gemäß § 113 Abs. 6 Gemeindeordnung NRWZur Vorlage · 1448/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Änderung der Entsendeordnung für die Vertretung in kommunalen Unternehmen gemäß § 113 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW. Die Vorlage sieht eine Anpassung der im Dezember 2023 beschlossenen Regelungen vor.
Die Neufassung der Entsendeordnung dient der Konkretisierung der Anforderungen an die Wählbarkeit und die persönliche Integrität der Vertreterinnen und Vertreter in externen Gremien. Durch den Bezug auf das Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen werden diese Voraussetzungen präzisiert. In diesem Zusammenhang wird auch das entsprechende Qualifikationsformular, welches als Nachweis für die erforderliche Sachkunde dient, an die neuen Vorgaben angepasst.
Die Verwaltung hat die Fraktionen und Gruppen im Rat bereits über die Änderungen sowie über ein Angebot zum Erwerb oder zur Auffrischung der notwendigen Sachkunde informiert. Ein entsprechender Termin für diese Schulung ist für Ende April 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7.Gründung der DMO GmbH und Errichtung eines grünen Rechenzentrums als Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH über die items GmbH & Co. KGZur Vorlage · 1451/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung der DMO GmbH sowie die Errichtung eines grünen Rechenzentrums als Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH über die items GmbH & Co. KG beschlossen. Die items GmbH & Co. KG wird sich mit einem Anteil von 50 % an der neuen Gesellschaft beteiligen und eine Kapitaleinlage von bis zu zwei Millionen Euro leisten. Daraus ergibt sich für die Stadtwerke Hamm eine mittelbare Beteiligung in Höhe von 0,25 %, was einem Betrag von bis zu 50.000 Euro entspricht.
Ziel der Neugründung ist der Aufbau von Rechenzentrumskapazitäten zur Erbringung von IT-Dienstleistungen unter Berücksichtigung von Anforderungen an IT-Sicherheit, Energieeffizienz und Datensouveränität. Ein neuer Standort am Flughafen Münster-Osnabrück in Greven soll die Nutzung von Photovoltaik-Strom, die Anbindung an ein Glasfasernetz sowie die Verwendung von Abwärme ermöglichen. Das geplante Investitionsvolumen beläuft sich auf 8,2 Millionen Euro. Die Eigenkapitalbasis von insgesamt vier Millionen Euro wird durch die items GmbH & Co. KG und die TKRZ Stadtwerke GmbH bereitgestellt.
Die DMO GmbH wird kein eigenes Personal beschäftigen. Die notwendigen Aufgaben in den Bereichen Betrieb, Informationssicherheit, Finanzen und Controlling werden durch die Gesellschafter erbracht. Durch diese Struktur soll die Dienstleistungstiefe der items GmbH & Co. KG erweitert und den Anforderungen an die Verfügbarkeit von IT-Infrastrukturen Rechnung getragen werden.
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- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8.Gründung einer Gesellschaft zur Entwicklung und Realisierung eines zur Umrüstung auf Wasserstoff geeigneten Gaskraftwerks durch die Stadtwerke Hamm GmbH sowie für die mittelbare Beteiligung der Stadt Hamm an dieser GesellschaftZur Vorlage · 1454/24_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll der Gründung der Trianel Gas-/Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH & Co. KG in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft zustimmen. Die Stadtwerke Hamm GmbH soll dabei als Kommanditistin mit einer Einlage von 1.000 Euro und einer anfänglichen Beteiligung von 100 Prozent auftreten. Parallel dazu wird die Gründung der Trianel Gas-/Wasserstoffkraftwerk Hamm Verwaltungs GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro vorgeschlagen, welche später auf die Kommanditgesellschaft übertragen werden soll. Die Stadtwerke Hamm GmbH übernimmt hierbei eine mittelbare Beteiligung von 100 Prozent. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines wasserstofffähigen Gaskraftwerks. Die Beteiligungshöhe der Stadtwerke Hamm GmbH wird sich mit dem Beitritt weiterer Gesellschafter verringern. Weitere finanzielle Beteiligungen der Stadt Hamm an der Projektentwicklung erfordern eine erneute Entscheidung der zuständigen Gremien.
Die Projektentwicklung umfasst bis zum Baubeschluss die Teilnahme an Ausschreibungen der Kraftwerksstrategie, die Vorbereitung der Genehmigungsverfahren mit der Bezirksregierung sowie die Kooperation mit Anlagenherstellern und die Akquise weiterer Gesellschafter. Ein Baubeschluss der Gesellschafterversammlung der Projektgesellschaft setzt voraus, dass die Stadtwerke Hamm GmbH vorab die Zustimmung der Gremien einholt. Sollte kein Baubeschluss zustande kommen, kann die Projektgesellschaft veräußert oder liquidiert werden. Im Falle eines Ausscheidens der Stadtwerke Hamm GmbH aus der Gesellschaft ist eine Abfindung mit den verbleibenden Partnern zu vereinbaren. Die Haftung der Stadtwerke Hamm GmbH als Kommanditistin ist nach Leistung der Hafteinlage auf diese begrenzt. Bei einer unzureichenden Anzahl an Gesellschaftern besteht für die Stadtwerke Hamm GmbH ein Risiko durch die Gründungskosten.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Rat
- 11.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss
- B.Verschiedenes
- II.Nichtöffentliche Sitzung
- A.Empfehlung an den Rat
- B.Verschiedenes