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Beschlussvorlage

Vorstellung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen bei Rückwärtsfahrten in der Abfallsammlung und Darstellung der erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung einer neuen Tourenplanung inkl. der Beschaffung von zwei Engstellenfahrzeugen.

BV-1632/2024 24.09.2024 Abfallwirtschaftsbetrieb und Stadtreinigung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Abfallwirtschaftsbetrieb und Stadtreinigung (ASH) plant die Umsetzung einer neuen Tourenplanung sowie die Beschaffung von zwei zusätzlichen Engstellenfahrzeugen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen zu Rückwärtsfahrsituationen bei der Abfallsammlung. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der ASH eine bürgerfreundliche Tourenplanung auf Basis dieser Erkenntnisse umsetzt. Zudem wird die Durchführung eines Beschaffungsvorgangs für zwei 2-Achs-Müllsammelfahrzeuge – entweder als Neu-, Vorführ- oder Gebrauchtfahrzeuge – beantragt, sofern die Finanzierung gesichert ist.

Die Gefährdungsbeurteilungen wurden im Auftrag aus dem Jahr 2022 durch die INFA GmbH erstellt, um den Anforderungen der Branchenregel zur Vermeidung von Rückwärtsfahrten zu entsprechen. Von den untersuchten 862 Situationen wurden 286 als risikobehaftet eingestuft, was Maßnahmen mit erhöhter Schutzwirkung erforderlich macht. Das entwickelte Maßnahmenranking umfasst sowohl die Risikovermeidung, etwa durch Routenanpassungen oder das Beseitigen von Hindernissen, als auch die Risikoreduzierung durch technische Hilfsmittel oder zeitliche Anpassungen der Abfuhr.

Die Kosten für die Anschaffung der Fahrzeuge werden auf netto 200.000 bis 250.000 Euro geschätzt und sollen aus dem Wirtschaftsplan des ASH finanziert werden. Durch den Einsatz der kleineren Fahrzeuge können voraussichtlich ein bis zwei große Ersatzfahrzeuge eingespart werden, wobei zusätzliche Personalaufwendungen für die Besatzung der neuen Fahrzeuge entstehen können. Für die Bürgerinnen und Bürger sind nach aktuellem Stand kaum Veränderungen zu erwarten, da die Maßnahmen primär organisatorische Anpassungen durch den ASH vorsehen.

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