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Stlgnahme

Entwicklung im Ortskern des Dorfes Uentrop

AR-870/2024-ST 06.06.2024 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat die Prüfung angefragt, ob die Hamm gemeinnützige Baugesellschaft (HGB) die Entwicklung eines Grundstücks im Ortskern von Uentrop übernehmen kann. Das betreffende Areal liegt gegenüber dem Netto-Markt. Ziel der Anregung ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sowie die Erweiterung einer Kindertagesstätte, um den Bedarf über Containerlösungen hinaus zu decken.

Die Verwaltung teilte dazu mit, dass das Bauvorhaben ursprünglich von einem Eigentümer und einem Investor als Nachnutzung einer Gemeinbedarfsfläche eingereicht wurde. Die Stadtverwaltung hat die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft und befürwortet. Für die Gründe der bisher ausbleibenden Bebauung sind laut Stellungnahme der Eigentümer sowie der Investor verantwortlich.

Die HGB gab an, dass der Eigentümer das Unternehmen bislang nicht bezüglich einer Entwicklung oder Bebauung dieses Grundstücks kontaktiert hat. Da Details zu Größe, Kaufpreis und Bebaubarkeit der HGB nicht vorliegen, könne zum weiteren Verlauf keine Aussage getroffen werden. Die Verwaltung betonte, keine Vermittlungstätigkeit zwischen den Beteiligten auszuüben. Auf Anfrage des Eigentümers kann die zuständige Fachabteilung jedoch beratend zu planungsrechtlichen Fragen zur Verfügung stehen.

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