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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Einwohnerfragestunde
- C.Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Anträge zu Teil I der Niederschrift der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop vom 26.08.2021, Nr. 0083/21; Schriftliche Anträge liegen nicht vor.
- 3.Haushaltsplan 2022/2023 – Bezirksbudget – Beratung der bezirksbezogenen HaushaltsansätzeZur Vorlage · 0514/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0514/21_VL befasst sich mit der Beratung der bezirksbezogenen Haushaltsansätze für den Haushaltsplan 2022/2023 im Stadtbezirk Hamm-Uentrop. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird der Bezirksvertretung vorgeschlagen, die Verteilung des konsumtiven Bezirksbudgets gemäß dem vorliegenden Bezirksplan auf die einzelnen Ansätze zu beschließen.
Zusätzlich zu den konsumtiven Mitteln sieht die Vorlage vor, dass die Bezirksvertretung – vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat – die Bereitstellung von 100.000 Euro für investive Zwecke vorschlägt. Investive Ausgaben sind hierbei als Maßnahmen definiert, die langfristig einen Nutzen stiften, wie etwa die Anschaffung von Spielgeräten, Bänken oder Beleuchtungsanlagen.
Die Verwaltung erläutert zudem eine konzeptionelle Überarbeitung des Bezirksplans für den Zeitraum 2022/2023. Im Gegensatz zu den bisherigen Einzelplänen wird nun ein gemeinsamer Bezirksplan für alle Bezirksvertretungen erstellt. Dieser umfasst eine kompakte Darstellung aller konsumtiven Bezirksbudgets sowie eine differenzierte Darstellung der Investitionen nach Bezirken. Ziel dieser Neugestaltung ist es, die Nutzung der Informationen für die Bezirksvertretungen zu unterstützen, indem die Investitionen nach Bezirken sortiert und die Produktsichten zur Vermeidung von Redundanzen entfallen. Die Bezirksvertretung nimmt die bezirksbezogenen Haushaltsansätze im Übrigen zustimmend zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- D.Empfehlungen an den Rat
- 1.7. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0418/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0418/21 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung 2018) der Stadt Hamm vor. Ziel der Vorlage ist es, bislang nicht enthaltene Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband dient.
Die geplanten Maßnahmen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Baubeginnen. Für den Zeitraum ab 2021 sind unter anderem der Neubau eines Mischwasserkanals im Baugebiet „Am Hallohpark“ sowie ein Erschließungs- und Entlastungskanal im Gebiet „Bebckenhege“ vorgesehen. Zudem sollen Immissionsnachweise an Einleitungsstellen im Einzugsgebiet des Regenüberlaufbeckens Radbodstraße durchgeführt werden. Im Bereich der Hafenstraße Lanfer ist die Verlegung eines Mischwasserkanals für die Errichtung eines Containerterminals geplant.
Weitere Maßnahmen mit Baubeginn in den Jahren 2022 und 2023 beinhalten die Erneuerung von Kanälen in der Rembrandtstraße, am Südring sowie in der Stefanstraße. Im Baugebiet Zinzendorfstraße ist der Neubau von Schmutz- und Regenwasserkanälen sowie eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Ein weiteres Projekt betrifft die Anbindung von Grundstücken im Bereich Norddinker an das Druckentwässerungsnetz, um die dortige Nutzung von Kleinkläranlagen abzulösen. Auch Immissionsnachweise für die Einzugsgebiete der Kläranlage Uentrop und des Herringer Bachs sind Bestandteil der Erweiterung.
Der Rat soll den Lippeverband beauftragen, diese Maßnahmen in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.Neue Baumschutzsatzung und Förderrichtlinie BaumschutzZur Vorlage · 0438/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine neue Baumschutzsatzung sowie eine dazugehörige Förderrichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel der Regelungen ist der Erhalt von Bäumen und Holzgewächsen sowie die Förderung der Durchgrünung im Stadtgebiet.
Nach der neuen Satzung unterliegen im Innenbereich und in Bebauungsplänen bestimmte Arten dem Schutz. Dazu zählen alle Laubbäume sowie die heimischen Nadelbäume Kiefer und Lärche, sofern deren Stammumfang mindestens 100 cm beträgt. Für die Arten Ginkgo, Eibe und Stechpalme gilt eine Grenze von 60 cm Stammumfang. Das Entfernen, Beschädigen oder die dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensfähigkeit dieser Pflanzen ist untersagt. Ausnahmen oder Befreiungen können durch das Umweltamt genehmigt werden, was unter Umständen mit der Pflicht zur Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung verbunden ist.
Die Förderrichtlinie sieht finanzielle Unterstützung für Maßnahmen des Baumschutzes vor. Im Rahmen des „Förderprogramms Altbaum“ können fachgerechte Maßnahmen an Bäumen mit einem Umfang von 300 cm oder mehr mit bis zu 50 % bezuschusst werden, wobei die Summe auf 1.000 Euro pro Antragsteller und Jahr begrenzt ist. Zudem werden Neuanpflanzungen mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten gefördert, maximal 500 Euro pro Jahr, sofern die Pflanzen mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
Die Finanzierung der Zuwendungen soll über einen zweckgebundenen Baumschutzfonds erfolgen, der zunächst durch städtische Mittel und später durch Ausgleichszahlungen gespeist wird. Für die Umsetzung sind 50.000 Euro vorgesehen. Die Verwaltung plant zudem eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit durch Online-Informationen und Beratungsangebote.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Umgang mit Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0460/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0460/21 das weitere Vorgehen beim Umgang mit Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet festgelegt.
Hinsichtlich der Windenergie wird die in der Sachdarstellung beschriebene Vorgehensweise unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage zur Kenntnis genommen. Aufgrund der neuen landesgesetzlichen Regelungen, die einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden in bebauten Ortsteilen vorschreiben, wird von einer gesamtstädtischen Steuerung der Windenergie durch Konzentrationszonen abgesehen. In diesem Zusammenhang wird das Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans eingestellt. Zudem werden der Änderungsbeschluss vom 22. November 2019 sowie die laufenden Verfahren zur 7. Änderung (Isenburg) und zu den 14. und 15. Änderungen (Weetfeld A2) aufgehoben. Die Errichtung von Windenergieanlagen erfolgt künftig auf Basis der gesetzlichen Privilegierung im Außenbereich.
Im Bereich der Freiflächenphotovoltaikanlagen wird die vorgesehene Vorgehensweise ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Stadt beabsichtigt, den Ausbau primär auf Dachflächen, Brachflächen, Aufschüttungen sowie Halden zu fördern, um den Schutz landwirtschaftlicher Flächen zu gewährleisten. Die Nutzung von Flächen entlang von Bundesfernstraßen oder überregional bedeutsamer Schienenwege wird als weitere Option beibehalten. Ein erster Aufstellungsbeschluss für eine Anlage auf einer Brachfläche an der Martinstraße liegt bereits vor; zudem soll die Nutzung der Halden Humbert und Sundern geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.Handlungskonzept gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: Fortschreibung ab 2022Zur Vorlage · 0554/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortschreibung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Ziel der Weiterentwicklung ist die Stärkung von Demokratie und Toleranz sowie die Unterstützung des sogenannten Hammer Appells. Das Konzept basiert auf einer Evaluation, die durch den Runden Tisch gegen Rassismus und Gewalt durchgeführt wurde. Dabei wurden die bisherigen Ziele überprüft und um einen neunten Schwerpunkt ergänzt, der die Unterstützung von Betroffenen von Menschenfeindlichkeit und Gewalt durch den Ausbau von Beratungsangeboten und deren Vernetzung umfasst.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch gegen Radikalismus und Gewalt zu koordinieren. Zudem soll die Finanzierung für die personelle Besetzung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“, die unter der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Hamm steht, durch die Weiterleitung von Drittmitteln gesichert werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Zuwendungen aus Bundes- und Landesprogrammen, darunter die Programme „Demokratie leben!“ und „NRWeltoffen“. Der städtische Eigenanteil beläuft sich für den Zeitraum 2022 und 2023 auf insgesamt 66.750 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel sowie der Genehmigung der Haushaltssatzungen für die Jahre 2022 und 2023. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 5.Neufassung der Straßen- und AnlagenordnungZur Vorlage · 0571/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Neufassung der Straßen- und Anlagenordnung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage 0571/21_VL sieht die Einführung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung vor, welche die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in Anlagen sowie den Schutz des Stadtgebietes vor Verunreinigungen regelt. Die bisher gültige Fassung der Verordnung stammt aus dem Jahr 2013.
Nach Angaben der Verwaltung besteht an verschiedenen Stellen der bestehenden Ordnung Veränderungsbedarf. Im Bereich der Definition von Betteln wurde der Begriff „aufdringlich“ ergänzt, um Handlungen zu erfassen, die über das bisherige Kriterium des „aggressiven“ Bettelns hinausgehen. Dies soll die Beurteilung durch die Ordnungsbehörden erleichtern, wobei passives Betteln ohne zusätzliche Aktivitäten weiterhin sanktionslos geduldet bleibt. Zudem wurde auf Wunsch der Polizei ein neuer Absatz eingefügt, um das Posen auf öffentlichen Parkplätzen rechtlich erfassen zu können.
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Neufassung liegt auf der Regelung zur Tierfütterung. Aufgrund der Zunahme von Fütterungen mit Lebensmittelresten an verwilderten Haustieren sowie Enten, Gänsen und Nutrias soll der Schutz vor Unrat und der damit verbundene Anstieg der Rattenpopulation durch eine Ausweitung der entsprechenden Vorschriften adressiert werden. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen enthält die Vorlage rein redaktionelle Änderungen. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Neufassung in der vorliegenden Form.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6.Bedarfsplanung zu Angeboten der Frühkindlichen Bildung in der Stadt HammZur Vorlage · 0572/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0572/21_VL befasst sich mit der Bedarfsplanung zur frühkindlichen Bildung in Hamm. Unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung für die Jahre 2022 und 2023 soll der Rat den Ausbau des Angebots beschließen. Ziel ist die Entwicklung von 14 neuen Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 56 Gruppen bis zum Kindergartenjahr 2027/2028, um eine Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren von über 50 % zu erreichen. Dabei sollen bestehende Überbelegungsplätze und Übergangslösungen in die Regelstruktur überführt werden.
Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Flexibilisierungspauschale im Kinderbildungsgesetz vor, die ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 von aktuell 610.000 € auf 1.080.000 € steigen soll. Zudem soll die Verwaltung zum Kindergartenjahr 2022/2023 einen Innovationsfonds zur Förderung pädagogischer Neuerungen mit entsprechenden Förderregularien entwickeln. Für die Kindertagespflege ist eine Neugestaltung des Systems geplant, wobei der Stundensatz von 5,04 € auf 6,50 € angehoben wird.
Hinsichtlich der Kosten entstehen durch den Ausbau Brutto-Betriebskostensteigerungen in Höhe von 13,44 Mio. €, wovon 6,05 Mio. € durch kommunale Eigenmittel gedeckt werden sollen. Im Budget des Dezernats sind vorerst zwei der 14 geplanten Einrichtungen vorgesehen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, in einer Arbeitsgruppe eine Strategie zur Mobilisierung von Fachkräften zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- E.Empfehlungen an den Hauptausschuss
- 1.Beleuchtung von Radhauptrouten im StadtgebietZur Vorlage · 0367/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Hauptausschuss eine Beschlussvorlage zur Beleuchtung von Radhauptrouten im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität und Sicherheit der Radwege bei Dunkelheit zu erhöhen. Der Beschluss sieht die Umsetzung der beschriebenen Beleuchtung sowie die Einstellung von Haushaltsmitteln ab dem Jahr 2024 vor, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Haushaltspläne genehmigt werden.
Die Planung umfasst fünf Teilabschnitte des Radhauptroutennetzes, darunter die Fahrradpromenade am Nord- und Südring, die Route Rhynern-Stadtmitte, die Baumhofstraße, den Geitheradweg sowie die Adenauerallee. Die kalkulierten Kosten für die einzelnen Strecken bewegen sich zwischen 120.000 Euro und 365.000 Euro. Insgesamt belaufen sich die geplanten Auszahlungen auf 1.130.000 Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 926.000 Euro vorgesehen ist. Für die Baumhofstraße wurde bereits eine Förderung über das Landesprogramm Stadt-Land angemeldet.
Im Rahmen der Planung wurden Artenschutzprüfungen durchgeführt, da Teile der Routen an Naturschutzgebieten liegen. Die Ergebnisse der Untersuchungen, die unter anderem das Vorkommen von Fledermausarten und Waldohreulen dokumentierten, fließen in die technische Umsetzung ein. Um die Auswirkungen auf geschützte Arten zu minimieren, sollen geschlossene, dimmbare Leuchtkörper mit einer spezifischen Lichtfarbe und einer Ausrichtung auf die Fahrfläche eingesetzt werden. Die Verwaltung prüft zudem fortlaufend weitere Fördermöglichkeiten.
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Beratungsfolge
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- F.Empfehlungen an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 1.Projekt fahrradfreundliches Hamm: Ausbau der Hauptrouten Uentrop und Braam-OstwennemarZur Vorlage · 0473/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage 0473/21 das Projekt „Fahrradfreundliches Hamm“ vor, welches den Ausbau der Hauptrouten nach Uentrop sowie Braam-Ostwennemar vorsieht. Ziel ist die sukzessive Optimierung des Radwegenetzes über einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren, wobei die Routen als wichtige Verbindungen in die Stadtbezirke dienen sollen. Die Planung wurde mit dem ADFC abgestimmt.
Für die Route nach Uentrop ist vorgesehen, den Weg ab der Lippestraße auf die Nordseite des Kanals zu verlegen, da dort ein größerer Querschnitt zur Verfügung steht. Die Route führt über den Zechenbahnweg bis nach Uentrop, wobei ein Abzweig nach Werries über den Schleusenweg geplant ist. Die Route nach Braam-Ostwennemar verläuft über die Marker Allee und den Dunantweg bis zur Kölnischen Straße.
Die Maßnahmen gliedern sich in kurzfristige und mittelfristige Schritte. Zu den kurzfristigen Maßnahmen gehören Unterhaltungsarbeiten, die Verbesserung der Beschilderung sowie die Anpassung von Ampelschaltungen. Mittelfristig sollen Knotenpunkte, Querungen und Engpässe überplant werden. Konkrete Vorhaben umfassen die Verbreiterung und Asphaltierung von Wegabschnitten am Kanalufer sowie am Dunantweg sowie den Neubau der Brücke „Die Dille“. Für die Umsetzung sollen, sofern möglich, Fördermittel des Landes beantragt werden. Die finanziellen Auswirkungen für kleinere Maßnahmen sind im Teilergebnisplan bereits abgedeckt; größere Investitionen werden separat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Ausbauplan S 35/21 Straßenumbau Fährstraße wegen Erweiterung der Klinik für manuelle TherapieZur Vorlage · 0500/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0500/21_VL sieht eine Straßenumgestaltung der Fährstraße vor. Hintergrund der Planung ist die Erweiterung der Klinik für manuelle Therapie sowie die angestrebte Verbesserung der Verkehrssituation. Die Maßnahmen umfassen die Anlage von Linksabbiegespuren, die Installation einer Fußgängerampel, die Neuordnung des öffentlichen Parkraums sowie die Schaffung neuer Gehwegverbindungen zum Kurpark.
Die Kosten für das Vorhaben teilen sich auf verschiedene Posten auf: Für eine Stellplatzanlage am Kurpark sind 115.000 €, für Linksabbiegespuren 236.000 €, für eine Fußgängerampel 80.000 € sowie für Ingenieurleistungen 45.000 € vorgesehen. Die Klinik für manuelle Therapie übernimmt einen Anteil von 125.500 € sowie die Ingenieurkosten, während der städtische Eigenanteil sich auf 355.500 € beläuft. Die Umsetzung des Plans steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung, der Genehmigung des Haushaltsplans 2022 ff. sowie der Zustimmung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde zum Fällen von drei Bäumen.
Der Plan legt zudem technische Anforderungen für die Barrierefreiheit fest. Übergänge müssen taktil und optisch kontrastierend gekennzeichnet sein, etwa durch Bodenindikatoren mit einem Aufmerksamkeitsfeld von 90x90 cm. Die Wegoberflächen müssen eine erschütterungsarme Befahrung mit Rollstühlen ermöglichen. Verkehrsampeln müssen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip mit akustischen Signalgebern ausgestattet sein. Der Ausbauplan wurde im November 2021 öffentlich offengelegt; über eingegangene Anregungen wird in den entsprechenden Sitzungen berichtet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- G.Mitteilungsvorlagen
- 1.Kulturelle Weiterbildung – 1. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 0073/20_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft einen Beschlussvorschlag zur Durchführung kultureller Weiterbildungsangebote der Volkshochschule (VHS) für das erste Halbjahr 2021 vor. Die Durchführung der geplanten Veranstaltungen ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 vorgesehen.
Das Programm umfasst verschiedene Einzelveranstaltungen, darunter Lesungen, Kabarett sowie ein Konzert, die im Gerd-Bucerius-Saal stattfinden sollen. Geplant sind unter anderem eine Lesung zur Medienbildung in Kooperation mit dem Jugendamt, eine literarische Veranstaltung zum Thema Demokratie sowie ein Kabarettprogramm zum Internationalen Frauentag in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle der Stadt Hamm. Zudem ist ein musikalisches Programm im Stil des französischen Chansons vorgesehen. Die Durchführung des Kabarett-Jahresrückblicks „STORNO 2020“ wird derzeit unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Bestimmungen geprüft.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 16.000 Euro und erwarteten Erträgen von 13.600 Euro, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 2.400 Euro ergibt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Sollten die Veranstaltungen aufgrund der pandemischen Lage nicht stattfinden können, entstehen keine Aufwendungen oder Erträge.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
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- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.Bildung eines Unterausschusses zum Ausschuss für Familie, Kinder und Jugendhilfe für die Aufgaben der JugendhilfeplanungZur Vorlage · 0096/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0096/20 die Bildung eines neuen Unterausschusses für den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe beantragt. Ziel dieses Gremiums ist die politische Begleitung der Projekte und Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfeplanung für die laufende Wahlperiode 2020 bis 2025.
Der vorgeschlagene Unterausschuss soll mit insgesamt acht Mitgliedern besetzt werden. Die Zusammensetzung sieht vier Mitglieder aus der Vertretungskörperschaft vor, zwei Mitglieder, die die Jugend- und Wohlfahrtsverbände repräsentieren, sowie jeweils eine Vertretung der katholischen und der evangelischen Kirche. Die Bestimmung des Vorsitzes sowie der stellvertretenden Vorsitz im Unterausschuss ist Teil des Beschlussvorschlags. Die Geschäftsführung des Gremiums soll durch die Verwaltung wahrgenommen werden.
Hintergrund der Vorlage ist die rechtliche Grundlage gemäß der Satzung des Jugendamtes der Stadt Hamm, die dem Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe die Bildung beratender Unterausschüsse ermöglicht. Ein vergleichbares Gremium zur Begleitung der Jugendhilfeplanung bestand bereits seit 1977, stellte jedoch mit dem Ende der Wahlperiode 2014/2020 seine Tätigkeit ein. Die Neubildung dient der inhaltlichen Begleitung der anstehenden Planungsschritte. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.12.2020 · Hauptausschuss
- 3.Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Hamm für das Jahr 2020 Abweichung von den Vergaberichtlinien
- H.Anträge
- 1.Sicherung der Bahngleisquerung an der MühlenstraßeZur Vorlage · 0077/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop einen Antrag gestellt, die Sicherheit an der Bahngleisquerung in der Mühlenstraße zu erhöhen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Gleise im Bereich der Mühlenstraße, dort wo sie die Straße und den Gehweg in einem spitzen Winkel kreuzen, mit einem fahrradfreundlichen Gummiprofil ausgestattet werden können. Dieses Profil soll in der Rille zwischen Schiene und Asphalt platziert werden.
Der Antrag begründet die Maßnahme mit der aktuellen Gefährdungssituation für den Radverkehr. Da die RLG-Trasse die Mühlenstraße am Ortseingang von Dorf-Uentrop kreuzt, besteht laut Antrag eine Sturzgefahr, weshalb Radfahrer derzeit dazu angehalten werden, das Rad an dieser Stelle abzusteigen. Ein Ausweichen auf den Gehweg sei aufgrund eines Hochbord-Abschlusses kurz vor den Gleisen nicht möglich. Die Installation eines Gummiprofils, das durch die Last von Waggons zwar belastbar, aber für Fahrradreifen stabil genug ist, soll das Befahren der Stelle ohne Absteigen ermöglichen.
Neben der Sicherheit für Radfahrer sollen laut Antrag auch Personen mit Rollatoren, Buggys oder Cityrollern entlastet werden. Als technische Lösung wird auf Systeme verwiesen, die bereits von Unternehmen im Bereich der Gleistechnik vertrieben werden. Die Fraktionen führen zudem an, dass die Sicherung der Verkehrswege eine Voraussetzung für die Erhöhung des Anteils des Fahrradverkehrs und das Erreichen der Klimaneutralität darstellt.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Prüfung einer zweiten HundeauslaufflächeZur Vorlage · 0081/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen der SPD und FDP haben in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop einen Antrag gestellt, der eine Prüfung zur Einrichtung einer zweiten Hundeauslauffläche im Stadtbezirk vorsieht. Die Antragsteller bitten den Bezirksbürgermeister, die zuständige Fachverwaltung mit der Untersuchung zu beauftragen, ob im südöstlichen Bereich des Stadtbezirks, konkret im Gebiet zwischen Ostwennemar und Braam, geeignete Flächen für einen solchen Zweck vorhanden sind.
Als Begründung für das Vorhaben wird die Entwicklung im Siedlungsbereich von Ostwennemar angeführt. Durch das Wachstum dieses Gebiets sei eine steigende Anzahl an Hundehaltern zu verzeichnen. Die Wege entlang des Geithebaches, des Erlenbaches sowie die Wege in Richtung des Geithewaldes werden laut Antrag stark von Hundehaltern genutzt. Ziel des Antrags ist es, neben der bereits bestehenden Fläche am Burghügel perspektivisch eine weitere Auslauffläche innerhalb des Stadtbezirks ausweisen zu können. Die Verwaltung soll dabei prüfen, ob und an welchen Stellen im genannten Bereich Flächen für diese Nutzung geeignet sind.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Prüfung einer zweiten HundeauslaufflächeZur Vorlage · 0297/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen SPD und FDP von Hamm-Uentrop haben mit dem Antrag Nr. 0081/21 die Prüfung einer weiteren Hundeauslauffläche im Stadtbezirk beantragt. Ziel der Anfrage ist es, im südöstlichen Bereich von Uentrop, konkret im Gebiet zwischen Ostwennemar und Braam, nach geeigneten Flächen für eine mögliche zweite Auslauffläche zu suchen. Als Ergänzung zur bestehenden Fläche am Burghügel soll die Untersuchung dienen, ob und wo in dem genannten Bereich Flächen für diesen Zweck ausgewiesen werden können.
Die Begründung des Antrags verweist auf die zunehmende Anzahl an Hundehaltern im wachsenden Siedlungsbereich von Ostwennemar. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wege entlang des Geithebaches, des Erlenbaches sowie die Wege in Richtung Geithewald eine hohe Frequenz durch Hundehalter aufweisen.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0297/21 wird auf die bereits vorliegende Mitteilungsvorlage Nr. 0086/21 zum Thema „Einrichtung von Hundeauslaufflächen“ verwiesen. Eine spezifische inhaltliche Bewertung der Flächenverfügbarkeit wird in diesem Dokument nicht vorgenommen, sondern auf die entsprechende bestehende Vorlage Bezug genommen. Die Entscheidung über die weitere Prüfung der Flächen liegt im Rahmen des Sitzungstermins der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 10. März 2022.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Überprüfung BeschilderungZur Vorlage · 0287/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0287/21_AT wurde die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop aufgefordert, die Beschilderung im Bereich der Lippestraße und der Storchholzstraße auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Die Antragstellerin weist darauf hin, dass im Bereich der Lippestraße, zwischen dem Haus Wiemer und dem Friedhof Werries, ein Hinweisschild zum Naturschutzgebiet sowie ein Zusatzschild mit dem Verbot des Betretens durch den Eigentümer angebracht ist. Zudem befinde sich an der östlichen Seite der Storchholzstraße, etwa 300 Meter südlich der Lippestraße, ein weiteres Hinweisschild zum Naturschutzgebiet, welches zusätzlich ein Verbot des Badens und Betretens unter dem Hinweis auf das Amt des Oberstadtdirektors ausweist.
In der Begründung des Antrags wird auf das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen verwiesen. Demnach sei das Betreten von privaten Wegen, Wirtschaftswegen sowie ungenutzten Flächen grundsätzlich gestattet. Eine Untersagung dieser Betretungsbefugnis durch Grundstückseigentümer bedürfe gemäß der gesetzlichen Regelungen der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Zudem wird angeführt, dass die Funktion des Amtes des Oberstadtdirektors in Nordrhein-Westfalen bereits mit Ablauf der Amtszeit im Jahr 1999 abgeschafft wurde. Ziel des Antrags ist die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der bestehenden Hinweisschilder.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Überprüfung BeschilderungZur Vorlage · 0261/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop hat im Rahmen eines Antrags die Überprüfung der Beschilderung im Bereich der Lippestraße und der Storchholzstraße beantragt. Gegenstand der Anfrage war die Richtigkeit von Hinweisschildern in Naturschutzgebieten, die teilweise Zusatzvermerke wie „Betreten verboten – Der Eigentümer“ oder „Baden und Betreten verboten – Der Oberstadtdirektor“ enthalten.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert, dass die Kennzeichnung von Schutzgebieten auf Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes NRW erfolgt, um die Bedeutung dieser Gebiete hervorzuheben. Bezüglich des Schildes an der Storchholzstraße, welches den Verweis auf den Oberstadtdirektor enthielt, stellt die Verwaltung fest, dass dieser Zusatz historisch ist. Da der Besucherdruck an den Baggerseen aufgrund der zunehmenden Bewuchs der Seeufer abgenommen hat, wurde das als überflüssig eingestufte Zusatzschild bereits entfernt.
Hinsichtlich der Beschilderung an der Lippestraße, die ein Betretungsverbot durch den Eigentümer ausweist, führt die Verwaltung aus, dass sich das Schild neben einem Weidetor im Naturschutzgebiet „Mühlenlaar“ befindet. Das Zusatzschild dient dazu, auf das im Landschaftsplan festgesetzte Betretungsverbot hinzuweisen und die Befugnis des Pächters zur Unterbindung von unbefugtem Betreten zu unterstützen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass das allgemeine Betretungsrecht für Flächen außerhalb zugelassener Wege in Naturschutzgebieten durch die entsprechenden Landschaftspläne bereits eingeschränkt ist.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Zustand des südlichen Radweges der Marker Dorfstraße im Bereich zwischen der Gaststätte „Alte Mark“ und der Freiwilligen Feuerwehr MarkZur Vorlage · 0323/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rahmen des Antrags 0323/21_AT die Überprüfung und Sanierung des südlichen Radweges in der Marker Dorfstraße im Bereich Hamm-Uentrop beantragt. Der Fokus der Anfrage liegt auf dem Abschnitt zwischen der Gaststätte „Alte Mark“ und der Freiwilligen Feuerwehr Mark.
Nach Angaben der Antragsteller weist der Radweg auf der südlichen Seite der Straße einen Zustand auf, der durch zahlreiche Asphaltausbesserungen und Unebenheiten geprägt ist. Im Gegensatz dazu wird der Radweg auf der nördlichen Seite der Straße als gut ausgebaut beschrieben. Die Fraktionen weisen darauf hin, dass die Marker Dorfstraße eine zentrale Verkehrsverbindung für Schulen, Sportvereine und Kindertagesstätten darstellt.
Ein besonderer Schwerpunkt des Antrags liegt auf dem Bereich der Gaststätte „Alte Mark“. Dort werden Radfahrer durch Fahrbahnmarkierungen auf die Straße geleitet, obwohl ein bestehender Radweg vorhanden ist. Die Antragsteller führen an, dass diese Verkehrsführung im Bereich der Realschule Mark und des örtlichen Sportvereins ein Sicherheitsrisiko für Kinder und Jugendliche darstellt. Die Fraktionen beantragen daher die Prüfung des aktuellen Zustandes sowie die Sanierung bzw. Erneuerung des Radweges auf der südlichen Straßenseite, um einen Ausbaustandard analog zur gegenüberliegenden Straßenseite zu erreichen.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Zuwegung für das Hindu-FestZur Vorlage · 0325/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis90/Die Grünen hat im Rahmen der Vorlage 0325/21_AT einen Antrag an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop gestellt, der die Verbesserung der Zuwegung für das jährliche Hindu-Fest zum Gegenstand hat. Das Fest, das durch den Hindu-Tempel in Hamm durchgeführt wird, zieht regelmäßig etwa 15.000 Besucher an. Ein zentraler Bestandteil der Zeremonie ist eine Prozession mit einer Statue, die zum Ufer des Kanals am Saalkampweg führt, um rituelle Waschungen zu ermöglichen.
Der Antrag weist darauf hin, dass die aktuelle Beschaffenheit des Weges Schwierigkeiten bereite. Als Gründe werden eine Querneigung des Geländes sowie eine teilweise zugewachsene Wegführung angeführt, was den Zugang zum Wasser erschwere.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt verschiedene Maßnahmen prüft. Konkret soll untersucht werden, ob die Querneigung des Weges beseitigt werden kann, um die Sicherheit des Prozessionswagens zu gewährleisten. Zudem soll geprüft werden, inwieweit der Weg freigeschnitten werden kann, damit die Aufbauten des Wagens nicht beschädigt werden. Schließlich wird die Prüfung von Möglichkeiten angefragt, den Zugang zum Wasser durch temporäre Hilfsmittel, die gegebenenfalls durch die Gemeinde bereitgestellt werden, zu erleichtern.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- I.Anfragen
- 1.Maßnahme CEF4 zum B-Plan SiegenbeckstraßeZur Vorlage · 0124/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop Informationen zum Stand der CEF-Maßnahmen auf der Fläche CEF4 im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Siegenbeckstraße angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Umsetzung von Ersatzmaßnahmen für den Flussregenpfeifer, die im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans 02.089 vorgesehen wurden.
Die Anfrage bezieht sich auf die Schaffung von vegetationsfreien Schneisen auf einer Fläche in der Lippeaue, um als Ersatzhabitat für die im Artenschutzgutachten dokumentierten Brutpaare zu dienen. Die Fraktion fragt konkret nach dem Zeitpunkt der Durchführung dieser Maßnahmen sowie nach der Anzahl der seitdem dokumentierten Flussregenpfeifer-Paare mit Bruterfolg. Zudem wird erfragt, ob für den Fall fehlender Bruterfolge bereits Korrekturmaßnahmen geplant sind.
Die Begründung der Anfrage führt aus, dass die geplante Maßnahme – das Abtragen von Mutterboden zur Schaffung von Freiflächen – von der Fraktion als weniger wirksam eingestuft wird als die im Leitfaden zur Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen empfohlenen Kies- und Schotterbänke. Da die Prognosesicherheit der aktuellen Maßnahme nach Ansicht der Antragsteller nur als mittel einzustufen ist, wird die Notwendigkeit eines Monitorings und eines entsprechenden Risikomanagements angeführt.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Maßnahme CEF3 zum B-Plan SiegenbeckstraßeZur Vorlage · 0129/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop Fragen zur Umsetzung der CEF3-Maßnahme im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Siegenbeckstraße gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Gestaltung der CEF2/3-Fläche, die als Ersatzhabitat für die Arten Nachtigall und Neuntöter dienen soll.
Die Fraktion erkundigt sich, ob für die beiden Vogelarten jeweils separate Gehölzstreifen angelegt werden oder ob eine einzige Hecke die Habitatfunktionen für beide Arten erfüllen soll. Zudem werden nach dem genauen Standort sowie dem Zeitplan für die Durchführung dieser Maßnahmen gefragt.
Hintergrund der Anfrage ist die Sorge um die Lebensbedingungen des Schwarzkehlchens. Laut Begründung der Fraktion wurde auf der betreffenden Fläche in der aktuellen Saison ein Brüten von Schwarzkehlchen festgestellt. Da diese Art auf offene und übersichtliche Flächen angewiesen ist, stellt sich die Frage, ob die geplanten geschlossenen Gehölzstrukturen zur Förderung von Nachtigall und Neuntöter die Funktionalität der Fläche als Habitat für das Schwarzkehlchen einschränken könnten. Die Anfrage verweist dabei auf den Leitfaden zur Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen, der geschlossene Gehölzkulissen in Ersatzhabitaten für Schwarzkehlchen vermeiden soll.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.BezirksbudgetZur Vorlage · 0159/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion und die Bündnis 90/Die Grünen-Bezirksfraktion haben im Rahmen der Anfrage 0159/21_AF eine Auskunft über den aktuellen Sachstand zur Verwendung des Bezirksbudgets für Hamm-Uentrop beantragt. Grundlage der Anfrage ist ein Beschluss der Bezirksvertretung vom 25. Februar 2021, mit dem verschiedene Maßnahmen und Mittelzuweisungen festgelegt wurden.
Zu den beschlossenen Positionen gehören 50.000 Euro zur Attraktivitätssteigerung des FunParks, 15.000 Euro für zusätzliche Bäume zur Beschattung öffentlicher Spielplätze, 15.000 Euro für zusätzliche Leuchten sowie 10.000 Euro für Bänke an Wanderstrecken. Zudem wurde ein Zuschuss von 5.000 Euro für die Gestaltung der Geschichtssteele anlässlich des 1.000-jährigen Bestehens der Uentroper Dorfkirche sowie eine Anschubfinanzierung von 5.000 Euro für ein „Grünes Klassenzimmer“ an der Maximilianschule vorgesehen.
Die Fraktionen verweisen auf das Haushaltsprinzip der Jährlichkeit und weisen darauf hin, dass seit dem ursprünglichen Beschluss sechs Monate vergangen sind. In dieser Zeit wurden neue Standortvorschläge sowie Aspekte durch die Verwaltung eingebracht, die bereits in der Sitzung vom 28. Juni 2021 thematisiert wurden. Die Antragsteller bitten die Verwaltung um eine zeitnahe Mitteilung zum aktuellen Stand der Umsetzung und um Sicherstellung, dass die Mittel im laufenden Haushaltsjahr verausgabt werden können.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.Vandalismus an der KettlerschuleZur Vorlage · 0174/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Uentrop hat im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop Informationen zu Vorfällen von Vandalismus auf dem Gelände der Kettlerschule angefordert. Laut der Vorlage kam es in den vergangenen Tagen wiederholt zu Sachbeschädigungen. Als Beispiele werden zerbrochene Flaschen, beschädigte Fahrradständer sowie der Fund von Gaspistolenpatronen auf dem Schulgelände angeführt. Die entsprechenden Informationen und Bildmaterial wurden der Fraktion durch die Schulpflegschaftsvorsitzende übermittelt.
Die Fraktion stellt die Verwaltung die Frage, welche Maßnahmen zur Bekämpfung und Unterbindung dieser wiederkehrenden Vandalismusakte ergriffen werden können. In diesem Zusammenhang wird zudem die Frage aufgeworfen, ob die Installation einer Videoüberwachung auf dem Schulgelände aus Sicht der Verwaltung eine zielführende Maßnahme darstellt. Die Anfrage wurde am 13. Oktober 2021 eingereicht und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 18. November 2021 vorgesehen.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Vandalismus an der KettlerschuleZur Vorlage · 0272/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Uentrop Bezug auf Vorfälle von Vandalismus an der Kettlerschule. Die Anfrage thematisiert Sachbeschädigungen, wie etwa zerbrochene Flaschen und beschädigte Fahrradständer sowie den Fund von Gaspistolenpatronen auf dem Schulgelände. Zudem wurde die Möglichkeit einer Videoüberwachung zur Prävention angefragt.
Nach Angaben der Verwaltung ist die Problematik bekannt und wurde der Polizei sowie dem kommunalen Ordnungsdienst gemeldet. Eine regelmäßige Bestreifung des Geländes konnte den Vandalismus bislang nicht eindämmen. Eine flächendeckende Videoüberwachung wird als nicht zielführend eingestuft, da über den Schulhof ein öffentlicher Weg führt. Eine begrenzte Überwachung der Eingangsbereiche wird als wenig effektiv für den Schutz des gesamten Geländes bewertet.
Um dem Vandalismus entgegenzuwirken, wird eine Einzäunung des Schulgeländes angestrebt, wie sie an anderen Schulen bereits umgesetzt wurde. Voraussetzung hierfür ist die Ausparzellierung des öffentlichen Weges, der als Durchgang zur Heithofer Allee dient. Die Verwaltung prüft hierzu alternative Wegeführungen am Rand oder außerhalb des Schulgeländes. Die Schulleitung hat signalisiert, für diesen Zweck auf einen Teil des Schulhofes verzichten zu können. Parallel dazu bereitet die Verwaltung die Montage einer neuen Abschlusstür vor, um den Eingangsbereich zur Aula vor Beschädigungen zu schützen.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 5.Sanierungsmaßnahmen am Fr.-v.-Stein-Gymnasium einschließlich der SporthalleZur Vorlage · 0175/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Uentrop hat im Rahmen einer Anfrage an den Bezirksbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der Sanierungsmaßnahmen am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium sowie der dazugehörigen Sporthalle angefordert. Die Fraktion weist darauf hin, dass in den Haushalten der vergangenen Jahre neben Mitteln für eine ganzheitliche Sanierung der Schule auch Gelder für Einzelmaßnahmen im Bereich der Sporthalle bereitgestellt wurden. Konkret seien die Erneuerung des Hallenbodens sowie der Tribünen vorgesehen gewesen.
Nach Angaben der Fraktion sind diese Arbeiten bisher nicht erfolgt. Zudem wird darauf aufmerksam gemacht, dass im aktuellen Haushaltsplanentwurf für die kommenden zwei Jahre eine umfassende Betonsanierung aufgeführt ist, die bisherigen Einzelmaßnahmen an der Sporthalle jedoch nicht mehr explizit im Plan enthalten sind. Die Fraktion äußert die Sorge, dass ein Abwarten auf eine ganzheitliche Lösung dazu führen könnte, dass die Sporthalle aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden kann, was sowohl den Schulsport als auch den Vereinssport beeinträchtigen würde. Die Anfrage fordert daher eine Darlegung des aktuellen Sachstandes sowie eines Zeitplanes für alle anstehenden Sanierungsarbeiten an der Schule und der Sporthalle.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- Sanierungsmaßnahmen am Fr.-v.-Stein-Gymnasium einschließlich der SporthalleZur Vorlage · 0215/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Uentrop hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Sachstand sowie den Zeitplan für die Sanierungsmaßnahmen am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und der zugehörigen Sporthalle angefragt. Im Fokus standen dabei die Erneuerung des Hallenbodens und der Tribünen sowie die geplante Betonsanierung.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Umsetzung der Maßnahmen am Hallenboden und der Tribüne aus Kapazitätsgründen bisher nicht erfolgen konnte; hierfür stehen Rückstellungen in Höhe von 210.000 Euro zur Verfügung. Eine ergänzte Grundlagenermittlung zeigt einen Sanierungsbedarf an der Sporthalle von etwa 2.240.000 Euro auf. Da dieser Bedarf nicht als prioritär eingestuft wurde, sind für die kommenden Haushalte keine entsprechenden Ansätze vorgesehen. Eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen ist aufgrund der zu erwartenden Honorare erforderlich. Im Jahr 2021 ist der Einbau von drei Rauchabzugsanlagen geplant. Eine Schließung der Sporthalle aus Sicherheitsgründen wird von der Verwaltung derzeit nicht erwartet.
Für das laufende Haushaltsjahr sind 900.000 Euro für die Brandschutzsanierung im ersten Obergeschoss und im Galeriegeschoss sowie für die Anpassung der Haustechnik vorgesehen. Zudem sind 340.000 Euro für den Abschluss der Dachsanierung am Hauptgebäude eingeplant. Im Haushaltsplanentwurf 2022/23 sind weitere Maßnahmen zur Brandschutz- und Verkehrssicherung vorgesehen: Eine ganzheitliche Sanierung mit Mitteln von 700.000 Euro in 2022 und 600.000 Euro in 2023 soll die Brandschutzmaßnahmen fortsetzen und die Erdgeschossbereiche betreffen. Zudem ist eine Fassadensanierung mit steigenden Budgetanteilen von 50.000 Euro in 2022 bis hin zu 2.300.000 Euro in 2025 vorgesehen.
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- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- J.Anregungen
- 1.Neubau-Skatepark und Bewegungspark WerriesZur Vorlage · 0004/20_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Skateboardinitiative Werries hat mit der Vorlage 0004/20_AR eine Anregung an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop überbracht, die den Neubau eines Skateparks und Bewegungsparks im Stadtteil Werries zum Gegenstand hat. Die Initiative führt an, dass die bestehende Anlage einen Erneuerungsbedarf aufweise, da der Bodenbelag unbefahrbar sei, die Platzierung der Elemente nicht zeitgemäß sei und fehlende Wasserabläufe zu Wasseransammlungen auf der Fläche führten. Eine ordnungsgemäße Nutzung der aktuellen Anlage sei daher nicht mehr gegeben.
Als Standort für den Neubau wird der Sportplatz am Alten Uentroper Weg auf der Höhe der Maximilian Grundschule vorgeschlagen. Die Initiative legt ein Konzept vor, das unter Einbeziehung von Skateboardfahrern aus dem Stadtteil und dem näheren Einzugsgebiet erstellt wurde. Der geplante Parcours soll eine Grundfläche von etwa 30 mal 40 Metern umfassen und verschiedene Hindernisse wie Rampen, Auffahrten und Stahlgeländer mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden beinhalten.
Ziel der Anregung ist die Schaffung eines Freizeitangebots für eine Nutzergruppe im Alter von vier bis etwa 50 Jahren. Die Initiative betont, dass durch die Einbeziehung der Nutzer die Funktionalität der Sportanlage sichergestellt werden soll, um Familien und Rollsportbegeisterten im Stadtteil eine zeitlich ungebundene sportliche Betätigung zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.Kleinspielfeld Handball Hamm Werries/Rasenpatz – Alter Uentroper Weg - Höhe Maximilianschule// Alternative: Sportplatz Freiherr-vom-Stein-Gymnasium HammZur Vorlage · 0006/20_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anregung 0006/20_AR an die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop wird vorgeschlagen, die Planung für eine neue Skateanlage zugunsten der Errichtung eines Outdoorhandballfeldes zu revidieren. Als Standort für ein solches Kleinspielfeld werden der Alter Uentroper II Weg in Höhe der Maximilianschule sowie alternativ das Gelände des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums angeführt. Für den Standort am Alten Uentroper II Weg wird zudem eine Sanierung der bestehenden Skateanlage vorgeschlagen, um Probleme wie die mangelnde Trocknung des grobporigen Asphalts und die Nutzung einer Hütte als Treffpunkt für illegale Aktivitäten zu beheben.
Die Antragstellerin begründet das Vorhaben mit dem Fehlen eines öffentlich zugänglichen Handballfeldes im Stadtgebiet Hamm, obwohl eine hohe Anzahl an Vereinsmitgliedern und interessierten Personen im Stadtgebiet existiere. Ein Multizweckfeld, das durch die Integration von Basketballkörpen auch für Basketballspieler eine gelenkschonende Alternative zu Asphaltplätzen bieten könnte, wird als Bereicherung des Freizeitangebots betrachtet. Ein vorläufiger Kostenvoranschlag eines Bauunternehmens liegt der Anfrage bei. Für die Nutzung des Sportplatzes des Gymnasiums wird die Voraussetzung gestellt, dass die Fläche auch am Wochenende ohne Einschränkung durch feste Öffnungszeiten öffentlich zugänglich ist.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Aktuelle Situation Bereich Lippestraße/Niederwerrieser WegZur Vorlage · 0034/21_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen einer Anregung die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, mit Straßen.NRW Kontakt aufzunehmen, um die Verkehrssicherheit im Bereich der Lippestraße und des Niederwerrieser Weges zu verbessern. Ziel der Anregung ist es, auf der Lippestraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen dem Ortsausgang und dem Friedhof eine einheitliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einzuführen und die Beschilderung zu ergänzen.
Die Begründung der Fraktion bezieht sich auf die derzeitige unterschiedliche Geschwindigkeitsregelung auf diesem Streckenabschnitt. In Fahrtrichtung stadtauswärts steigt die zulässige Geschwindigkeit nach dem Ortsausgang auf 100 km/h an, bevor sie aufgrund der Fahrbahnbeschaffenheit kurzzeitig auf 50 km/h sinkt und im weiteren Verlauf wieder auf 70 km/h bzw. 80 km/h erhöht wird. In Fahrtrichtung stadteinwärts variiert die Begrenzung ebenfalls zwischen 50 km/h und 70 km/h.
Zudem wird auf die Situation für Fußgänger und Radfahrer hingewiesen, die den Niederwerrieser Weg nutzen. Diese Verkehrsteilnehmer sind auf einen befestigten Seitenstreifen der Lippestraße angewiesen, der lediglich durch eine weiße Fahrbahnmarkierung von der Fahrbahn getrennt ist. Die Fraktion führt an, dass durch die aktuellen Geschwindigkeitsunterschiede und die bauliche Situation ein Risiko für Unfälle besteht.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- K.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- L.Verschiedenes