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Stlgnahme

Überprüfung Beschilderung

0261/21_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop hat im Rahmen eines Antrags die Überprüfung der Beschilderung im Bereich der Lippestraße und der Storchholzstraße beantragt. Gegenstand der Anfrage war die Richtigkeit von Hinweisschildern in Naturschutzgebieten, die teilweise Zusatzvermerke wie „Betreten verboten – Der Eigentümer“ oder „Baden und Betreten verboten – Der Oberstadtdirektor“ enthalten.

Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert, dass die Kennzeichnung von Schutzgebieten auf Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes NRW erfolgt, um die Bedeutung dieser Gebiete hervorzuheben. Bezüglich des Schildes an der Storchholzstraße, welches den Verweis auf den Oberstadtdirektor enthielt, stellt die Verwaltung fest, dass dieser Zusatz historisch ist. Da der Besucherdruck an den Baggerseen aufgrund der zunehmenden Bewuchs der Seeufer abgenommen hat, wurde das als überflüssig eingestufte Zusatzschild bereits entfernt.

Hinsichtlich der Beschilderung an der Lippestraße, die ein Betretungsverbot durch den Eigentümer ausweist, führt die Verwaltung aus, dass sich das Schild neben einem Weidetor im Naturschutzgebiet „Mühlenlaar“ befindet. Das Zusatzschild dient dazu, auf das im Landschaftsplan festgesetzte Betretungsverbot hinzuweisen und die Befugnis des Pächters zur Unterbindung von unbefugtem Betreten zu unterstützen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass das allgemeine Betretungsrecht für Flächen außerhalb zugelassener Wege in Naturschutzgebieten durch die entsprechenden Landschaftspläne bereits eingeschränkt ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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