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Stlgnahme

Schaltung von Bedarfsampeln

0824/23_ST 15.11.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel befasst sich mit einem Antrag der Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Anpassung der Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet. Die Antragsteller fordern eine Änderung der Schaltung von Bedarfsampeln für Fußgänger, sodass die Beleuchtung der Anlagen nur bei aktiver Betätigung erfolgt. Hintergrund des Antrags ist die Beobachtung, dass die Ampeln für den motorisierten Verkehr teilweise dauerhaft leuchten, was von Anwohnern als störend und energieunwirtschaftlich wahrgenommen wird.

In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0824/23 wird eine differenzierte Entscheidung für die betroffenen Standorte dargelegt. Für die Fußgängeranlage an der Kreuzung Römerstraße / Im Sundern wird der Antrag befürwortet. Da es sich hierbei um einen Einzelläufer handelt, kann die Anlage auf Dunkelschaltung umgestellt werden; ein entsprechender Auftrag zur Umsetzung wurde bereits erteilt.

Hinsichtlich der drei Fußgängeranlagen am Bockumer Weg zwischen dem Nordenstiftsweg und der Münsterstraße sieht die Verwaltung hingegen keine Grundlage für eine Umstellung. Diese Anlagen sind als koordinierte Strecke geschaltet. Die Verwaltung führt an, dass die Umbaukosten für die benötigten Steuergeräte etwa 5.000 Euro betragen würden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der bereits verwendeten, energiearmen LED-Technik nur eine geringfügige Energieeinsparung zu erwarten wäre.

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