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Stlgnahme

Erweiterung ders Radweges entlang der Römerstraße

0415/22_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung Nr. 0066/22 befasst sich mit der geplanten Erweiterung eines Radweges entlang der Römerstraße in Hamm-Bockum-Hövel. Der Ortsheimatpfleger beantragte, den bestehenden Bürgersteig im Abschnitt zwischen der Birkenstraße und der Einmündung der Ermelinghofstraße als beidseitig zu befahrenden Radweg gemäß Verkehrszeichen 240 auszubauen. Begründet wurde dies mit der Verkehrsbelastung auf der Römerstraße sowie der Notwendigkeit, Radfahrer von der Fahrbahn fernzuhalten.

Die Verwaltung führt aus, dass der Radverkehr auf diesem Abschnitt der Kreisstraße K7 derzeit die Fahrbahn nutzen darf, jedoch gleichzeitig die Gehwege mit dem Zusatz „Radverkehr frei“ befahren können. Die Straßenbreite sowie die Beschaffenheit der Gehwege und Mehrzweckstreifen werden im Dokument detailliert beschrieben.

Hinsichtlich der Verkehrsbelastung von etwa 6.000 Kraftfahrzeugen pro Tag kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine Radwegebenutzungspflicht aufgrund der innerörtlichen Geschwindigkeit von 50 km/h nicht gerechtfertigt sei, weshalb ein Umbau nicht erforderlich sei. Zwar wird die bauliche Möglichkeit von Schutzstreifen für den Radverkehr innerhalb des vorhandenen Querschnitts eingeräumt, was jedoch eine einseitige Nutzung der Parkflächen zur Folge hätte. Eine Umsetzung solcher Markierungsänderungen sei erst im Zuge einer Fahrbahndeckenerneuerung möglich, eine solche Maßnahme sei jedoch aktuell nicht vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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