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Stlgnahme

Lipperandstraße (L518)/Überholverbot

0419/22_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Bockum-Hövel hat mit der Anregung Nummer 0059/22 die Einführung eines Überholverbots auf der Lipperandstraße (L518) beantragt. Der Bereich zwischen der Auf- und Abfahrt des Handelhofs sowie der Auf- und Abfahrt Bockum wird als Schwerpunkt für gefährliche Überholmanöver durch Personenkraftwagen identifiziert. Die Fraktion regt an, in diesem Abschnitt eine durchgezogene Linie oder entsprechende Verkehrszeichen anzuordnen und bittet die Verwaltung um eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW.

Die Verwaltung hat den zuständigen Bereich Betrieb & Verkehr beim Landesbetrieb Straßenbau NRW kontaktiert, um den Sachverhalt zu klären. Eine erste Rückmeldung des Landesbetriebs besagt, dass ein Überholverbot für den genannten Bereich grundsätzlich nicht abgelehnt wird. Entscheidend für die finale Entscheidung seien die Sichtverhältnisse. Gemäß der Richtlinie für die Anlage von Straßen (RAL 5.5.4) wird eine Sichtweite von 600 Metern gefordert, was nach einer ersten Sichtung von Bildmaterial derzeit nicht als gegeben betrachtet wird. Eine abschließende Bewertung steht noch aus, da die Rückmeldung der zuständigen Straßenmeisterei abgewartet wird. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel über das Endergebnis informieren. Sollte die Stellungnahme des Landesbetriebs positiv ausfallen, wird die Verwaltung die Anordnung des Überholverbots vornehmen.

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