Gewährung von Zuschüssen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, an sonstige Verbände und Vereine
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0384/21_VL die Gewährung von Zuschüssen für das Haushaltsjahr 2021 beantragt. Die Mittel sind für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, sonstige Verbände sowie Vereine vorgesehen, welche soziale Aufgaben wahrnehmen.
Gemäß der Vorlage sollen die Zuschüsse für die jeweiligen Aufgaben in der Höhe bewilligt werden, die sich aus der beigefügten Aufstellung ergeben. Bei der Verteilung der Mittel wurden Vereine mit regionaler Bedeutung für die allgemeine Daseinsvorsorge der Stadt berücksichtigt. Die Auszahlung der Beträge erfolgt nach dem Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit. Eine Weiterleitung der Mittel an Verbanduntergliederungen ist möglich, sofern dies im Verwendungsnachweis ausgewiesen wird.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen Gesamtaufwand von 155.640 Euro, wobei die Stadt Hamm den vollständigen Anteil trägt. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2021 als Transferaufwendungen in den Teilresultatplänen der Stadtämter 50, 52 und 53 bereitgestellt. Die Bewilligung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 21.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
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