Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
Gremium: Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.09.2024
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Bericht "Hamm international"
- 3.2Abschlussbericht zum Prozess "Kulturprofil für die Stadt Hamm" (Herr Tuchmann)
- 4.Beschlüsse
- 4.1Kulturprofil HammZur Vorlage · BV-1696/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft setzt sich mit dem Ergebnis eines einjährigen Prozesses zur Erstellung eines Kulturprofils für die Stadt Hamm auseinander. Zwischen November 202<0xC2>3 und August 2024 wurde im Auftrag der Stadtverwaltung durch das Unternehmen TUCHMANN Kulturberatung ein entsprechendes Profil entwickelt. Im Rahmen dieses Prozesses fanden vier Präsenz-Workshops statt, an denen jeweils durchschnittlich über 100 Personen teilnahmen. Die Ergebnisse dieser Workshops sowie die einzelnen Arbeitsschritte sind in einem Abschlussbericht dokumentiert, der als Grundlage für die vorliegende Vorlage dient.
Mit der Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, das Ergebnis des Erstellungsprozesses zur Kenntnis zu nehmen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, die erarbeiteten Ziele sukzessive umzusetzen. Um die Aktualität der Ergebnisse sicherzustellen, ist eine zweijährliche Überprüfung der Resultate vorgesehen, die unter breiter Beteiligung erfolgen soll. Die Dokumentation des Kulturprofils wird nach der Entscheidung im Ausschuss auf der offiziellen Internetseite der Stadt Hamm veröffentlicht.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.2Kultursommer KunstDünger 2025Zur Vorlage · BV-1661/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, das Kultursommerprogramm „KunstDünger“ im Jahr 2025 durchzuführen. Die Veranstaltungsreihe ist für den Zeitraum vom 16. Juli bis zum 13. August 2025 geplant, wobei die Aufführungen jeweils mittwochs um 19:30 Uhr stattfinden sollen. Als Spielorte sind der Kurhausgarten sowie der Marktplatz an der Pauluskirche vorgesehen.
Das Programm umfasst für die kommenden Termine bereits feststehende Beiträge wie die Percussion-Show „Drum-Stars“, das Ensemble „Tridiculous“ und eine Theaterproduktion des NN Theaters Köln. Zwei Programmpunkte sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt, da deren Durchführung von der Sicherung der Finanzierung abhängt. Zur Deckung der Kosten wird ein Förderantrag an die Stiftung für Kunst- und Kulturpflege der Sparkasse Hamm gestellt.
Finanziell sieht die Vorlage Aufwendungen in Höhe von 56.250 Euro vor. Den geplanten Einnahmen bzw. Zuwendungen stehen 40.000 Euro gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 16.250 Euro ergibt. Im Rahmen der Planung wird zudem auf Klimarelevanz geachtet. Die Verwaltung beabsichtigt, durch die Verwendung regionaler Produkte beim Catering sowie durch die Optimierung von Anreisen und Kooperationen mit anderen Kommunen die CO2-Emissionen zu begrenzen.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.3Westfälisches Musikfestival Hamm 2025 und künstlerische LeitungZur Vorlage · BV-1692/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung wird beauftragt, das Westfälische Musikfestival Hamm 2025 gemäß dem vorliegenden Programmkonzept durchzuführen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die geplanten Ausgaben belaufen sich auf rund 261.940 Euro, während Erträge in Höhe von etwa 134.050 Euro erwartet werden, was einen städtischen Eigenanteil von 127.890 Euro zur Folge hat. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2025 und folgende Jahre vorgesehen.
Das Programm für das kommende Jahr umfasst drei Sinfoniekonzerte sowie zehn Kammerkonzerte. Geplant sind ein Eröffnungskonzert am 14. Juni, ein Mozartzyklus am 25. Juni auf Gut Kump und ein Abschlusskonzert am 6. Juli 2025. Die Auswahl der Kammerkonzertprogramme erfolgt durch eine Jury, die sich aus Vertretenden des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft, dem Beirat sowie der Verwaltung zusammensetzt. Im Rahmen des Festivals wird zudem der KlassikSommer Musikpreis durch Publikumsstimmen vergeben.
Die künstlerische Leitung soll die Funktion für den Zeitraum von 2025 bis 2027 beibehalten und die drei Großkonzerte dirigieren. Hinsichtlich der Klimarelevanz arbeitet das Kulturbüro an einer Reduzierung der Umweltauswirkungen, unter anderem durch Hinweise auf umweltfreundliche Verkehrsmittel für Künstler sowie den Einsatz regionaler Produkte beim Catering.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.4Auswahl der städtischen Konzert- und Kammerkonzertreihe für die Saison 2025/2026Zur Vorlage · BV-1683/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-1683/2024 befasst sich mit der Auswahl der städtischen Konzert- und Kammerkonzertreihe für die Spielzeit 2025/2026. Der Vorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Programmplanung zu beauftragen, unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltsplan ab 2026 beschlossen wird. Für das Jahr 2025 sind Auszahlungen in Höhe von 84.625 € sowie Erträge von 42.025 € veranschlagt. Für 2026 werden Aufwendungen von 84.850 € und Einzahlungen von 42.600 € kalkuliert, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 42.250 € ergibt.
Die geplante Programmgestaltung umfasst vier Konzerte im Kurhaus sowie ein Konzert im Forum des Gustav-Lübcke-Museums. Die Reihe der Kammerkonzerte soll ausschließlich im Forum stattfinden. Als vorgeschlagene Ensembles sind unter anderem Mnozil Brass, das G.A.P. Ensemble, das Kammerorchester Basel sowie weitere Musiker aufgeführt.
Zusätzlich werden verschiedene Einzelveranstaltungen für den Zeitraum 2024 bis 2026 aufgeführt. Dazu gehören ein Oratorium des Konzertchors des Städtischen Musikvereins Hamm im Dezember 2025 sowie ein Weihnachtskonzert und ein Silvesterkonzert der Nordwestdeutschen Philharmonie im Kurhaus. Weitere Termine umfassen Kammermusikveranstaltungen im Gustav-Lübcke-Museum mit dem Simply Quartet und dem Ensemble Holland Baroque sowie ein Filmmusikkonzert des WDR Funkhausorchesters im Februar 2026. Ein Konzert des Konzertchors des Städtischen Musikvereins Hamm mit dem Cölner Barockorchester ist für April 2026 vorgesehen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 4. Dezember 2024 angesetzt.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.5Auswahl des städtischen Theaterprogramms der Reihe Musiktheater für die Spielsaison 2025/2026Zur Vorlage · BV-1685/2024 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft der Stadt Hamm berät am 4. Dezember 2024 über die Auswahl des städtischen Theaterprogramms für die Reihe Musiktheater in der Spielsaison 2025/2026. Die Verwaltung schlägt vor, vier Produktionen im Rahmen eines Abonnements anzubieten, die klassisches Musiktheater, moderne Musicals und Evergreens kombinieren. Die Aufführungen sind im Kurhaus Bad Hamm geplant.
Das Programm umfasst unter anderem die Rockshow „Respect! Die Würde des Menschen ist unantastbar“ des Westfälischen Landestheaters Castrop-Rauxel sowie das Format „Mahoin – Hamburger Hafenvarieté“. Zudem ist das Rockmusical „Shakespeare’s Hamlet“ der Opernwerkstatt am Rhein vorgesehen. Eine vierte Produktion wird nach Fertigstellung des Förderkatalogs des Kultursekretariats NRW in Gütersloh ausgewählt.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm werden mit einem städtischen Eigenanteil von 27.225 Euro im Jahr 2025 und 27.787,50 Euro im Jahr 2026 veranschlagt. Die entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2025 sind in der Planung bereits berücksichtigt. Die Aufführungszeiten werden auf 18:00 Uhr oder 19:30 Uhr festgelegt, wobei eine detaillierte Terminierung noch nachgereicht wird.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.6Auswahl des städtischen Theaterprogramms der Reihen Schauspiel, Komödie/Unterhaltung und Kabarett für die Spielsaison 2025/2026Zur Vorlage · BV-1687/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1687/2024 befasst sich mit der Auswahl des städtischen Theaterprogramms für die Spielsaison 2025/2026 in Hamm. Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft soll am 4. Dezember 2024 über die Reihen Schauspiel, Komödie/Unterhaltung und Kabarett entscheiden. Das Programm umfasst jeweils sechs Veranstaltungen, darunter Produktionen des Westfälischen Landestheaters Castrop-Rauxel sowie verschiedene Komödien, Kabarett-Formate und musikalische Darbietungen im Kurhaus Bad Hamm.
Für das Jahr 2025 sind Auszahlungen in Höhe von 88.350,00 € und Einzahlungen von 42.250,00 € vorgesehen, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 46.100,00 € ergibt. Für das Jahr 2026 werden Aufwendungen von 90.275,00 € und Erträge von 42.250,00 € veranschlagt, was einem Eigenanteil von 48.025,00 € entspricht. Während die Haushaltsmittel für 2025 berücksichtigt sind, ist für die Folgejahre eine entsprechende Einplanung erforderlich. Die finale Programmierung einiger Positionen steht noch aus, da diese von der Fertigstellung des Förderkatalogs des Kultursekretariats NRW Gütersloh abhängt.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.7Auswahl des Programms der städtischen Jazzreihe für die Saison 2025/2026 (5 Konzerte und Abschluss mit dem 11. Internationalen Jazzfestival)Zur Vorlage · BV-1700/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1700/2024 des Büros für Kultur und Tourismus befasst sich mit der Programmplanung für die städtische Jazzreihe der Saison 2025/2026 sowie dem 11. Internationalen Jazzfestival. Der Vorschlag sieht vor, die Konzertreihe, die aus fünf Konzerten besteht, und das abschließende Festival gemäß dem vorliegenden Konzept zu planen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Für das Jahr 2025 sind für die Jazzreihe Auszahlungen in Höhe von 31.160 Euro und Einzahlungen von 10.000 Euro vorgesehen. Das Festival wird im Jahr 2025 mit Auszahlungen von 6.700 Euro und Einzahlungen von 500 Euro veranschlagt. Der städtische Eigenanteil beläuft sich für das Jahr 2025 auf insgesamt 41.160 Euro. Für das Jahr 2026 sind Auszahlungen von 33.260 Euro für die Reihe und 95.500 Euro für das Festival geplant, bei Einzahlungen von 10.000 Euro beziehungsweise 53.300 Euro. Der städtische Eigenanteil beträgt für 2026 insgesamt 65.460 Euro. Während die Mittel für 2025 im Haushalt berücksichtigt sind, ist für 2026 eine Aufnahme in die Haushaltsplanung erforderlich.
Das 11. Internationale Jazzfestival soll voraussichtlich vom 17. bis 19. April 2026 im Kurhaus Bad Hamm stattfinden. Geplant ist ein Programm von sechs bis acht Konzerten über drei Tage. Die inhaltliche Planung durch das Kulturbüro wird in den kommenden Monaten fortgesetzt, wobei unter anderem die Darbietung des norwegischen Pianisten und seiner Band, die Elemente aus Jazz, Blues, Gospel sowie skandinavischer Volks- und Kirchenmusik umfasst, thematisiert wird. Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft berät am 4. Dezember 2024 über die Vorlage.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.8Publikum.Personal.Programm – Förderprogramm durch das Ministerium für Kultur und WissenschaftZur Vorlage · BV-1698/2024 · Beschlussvorlage
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Die Kulturämter der Stadt Hamm beabsichtigen, sich am Förderprogramm „Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv“ des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zu beteiligen. Ziel des Programms ist die Entwicklung von Konzepten zur Öffnung kultureller Einrichtungen gegenüber unterrepräsentierten Gruppen, wie etwa Menschen mit Behinderungen, Zuwanderungsgeschichte oder LSBTIQ*.
Die Stadtverwaltung hat für das Projekt einen gemeinsamen Antrag der Kulturämter – bestehend aus dem Kulturbüro, dem Stadtarchiv, der Zentralbibliothek, der Musikschule sowie dem Gustav-Lübcke-Museum – eingereicht. Nach der Zusage durch die Landesbehörde sollen nun konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist eine extern beauftragte Befragung von Besucherinnen und Besuchern sowie Nicht-Nutzenden der Kultureinrichtungen zu Beginn des Jahres 2025. Die Ergebnisse dieser Befragung dienen als Grundlage für Projekte, die bis zum Ende der Förderperiode im Oktober 2026 realisiert werden sollen. Dabei werden auch bestehende Inklusionspläne und das kommunale Integrationskonzept berücksichtigt.
Finanziell sieht die Vorlage für das Jahr 2025 Aufwendungen in Höhe von 62.500 Euro vor, während Einzahlungen in Höhe von 50.000 Euro erwartet werden. Für das Jahr 2026 sind Aufwendungen von 46.875 Euro und Einzahlungen von 37.500 Euro veranschlagt.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.9Zuschuss für das Kunstprojekt der Hammer Künstlerin Jutta Elbers mit dem Titel "Ich bin ein Mensch!- Gesichter sehen- Geschichte verstehen" im Mai/Juni 2025 ff.Zur Vorlage · BV-1699/2024 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft berät über die Gewährung eines Zuschusses für das Kunstprojekt „Ich bin ein Mensch! Gesichter sehen – Geschichte verstehen“, welches für Mai und Juni 2025 geplant ist. Das Vorhaben setzt sich inhaltlich mit dem 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges sowie der Nationalsozialistischen Diktatur auseinander. Die Realisierung umfasst die Präsentation, Konzeption, Erstellung von Texten und einem Katalog sowie die Gestaltung von Werbemitteln wie Plakaten und Flyern.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag auf Förderung aus den Mitteln der Projektförderung des Kulturbüros zu entsprechen und einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro zu bewilligen. Die Gesamtkosten des Projekts werden auf rund 10.000 Euro beziffert. Um die restlichen Kosten zu decken, wurden bereits Zuwendungen der Stiftung für Kunst- und Kulturpflege der Sparkasse Hamm sowie Unterstützung durch den Hammer Kunstverein beantragt. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Entscheidung durch das zuständige Gremium.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.10Zuschuss an den Verein "Historischer Löschzug Pelkum e.V. für das Jahr 2024Zur Vorlage · BV-1707/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, nach der der Verein „Historischer Löschzug Pelkum e.V.“ für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro erhalten soll. Diese institutionelle Förderung ist zur Deckung der Betriebs- und Unterhaltungskosten des historischen Fahrzeugbestands sowie für Unterstellkosten und die Durchführung von Veranstaltungen vorgesehen.
Der Verein unterhält seit 1998 alte Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeuge, Anhänger und Gerätschaften. Er beteiligt sich an städtischen Veranstaltungen wie der Hammer Kulturnacht und pflegt Kooperationen mit Museen in Soest und Fulda. Für das Jahr 2024 kalkuliert die Organisation Ausgaben von etwa 20.300 Euro bei Einnahmen von rund 14.150 Euro. Zur Deckung des daraus resultierenden Defizits beantragt der Verein den genannten Zuschuss, ergänzt durch Eigenleistungen und Barmittel. Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag auf Zuschussgewährung zuzustimmen, um die Förderung analog zu den Vorjahren fortzuführen.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.11Ausstellungsplanung 2025: Ramazan Can – Home (Arbeitstitel)Zur Vorlage · BV-1709/2024 · Beschlussvorlage
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Für das Jahr 2025 ist im S-Flügel des Gustav-Lübcke-Museums eine Sonderausstellung geplant, die unter dem Arbeitstitel „Home“ geführt wird. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausstellung vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung zu realisieren. Die Schau soll im Zeitraum vom 20. Februar bis zum 27. Juli 2025 stattfinden.
Die Ausstellung widmet einem türkischen Künstler eine Einzelausstellung auf einer Fläche von 330 Quadratmetern. Die künstlerischen Arbeiten nutzen verschiedene Materialien wie Beton und Neonröhren in Kombination mit Teppich-Elementen und thematisieren Herkunft sowie Heimat. Mit der Veranstaltung soll die Verbindung zu Menschen mit Migrationsgeschichte in Hamm vertieft und neue Kooperationen innerhalb der entsprechenden Communities angestrebt werden.
Finanziell sind für das Projekt Aufwendungen in Höhe von 40.000 Euro vorgesehen, wobei der städtische Eigenanteil die Kosten deckt. Die Ausstellung soll zudem eine Ergänzung zur im Mai beginnenden Ausstellung über einen Künstler der Kunstgeschichte darstellen, wobei Kombi-Führungen durch die Leitung des Museums angedacht sind. Kuratorische Verantwortung trägt der Direktor des Gustav-Lübcke-Museums.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.12Ausstellungsplanung 2025: Potz Blitz - Vom Fluch des Pharao bis zur Hate SpeechZur Vorlage · BV-1710/2024 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft wird am 4. Dezember 2024 über die Sonderausstellung „Potz Blitz – Vom Fluch des Pharao bis zur Hate Speech“ beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-171<0xC2><0xA0>0/2024 sieht vor, der geplanten Ausstellung im Studio des Gustav-Lübcke-Museums für das Jahr 2025 zuzustimmen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Ausstellung soll im Zeitraum vom 28. März bis zum 13. Juli 2025 stattfinden. Das Konzept umfasst 13 interaktive Stationen, die sich mit Themen wie dem Fluchen, Beleidigen und Abreagieren befassen. Die Inhalte reichen von historischen Mythen über religiöse Verbote und regionale Schimpfwortkulturen bis hin zu modernen Phänomenen wie Hate Speech und Cybermobbing. Dabei werden auch Aspekte der Neurobiologie beim Fluchen sowie die Verwendung von Kraftausdrücken in Musik, Film und Literatur thematisiert. Ein Fahrsimulator soll zudem das Thema Schimpfen im Straßenverkehr behandeln. Zudem wird über Hilfsangebote für Betroffene von Hate Speech informiert.
Die Sonderausstellung ist ein Gemeinschaftsprojekt der Museen für Kommunikation in Nürnberg und Frankfurt. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm belaufen sich auf einen Eigenanteil von 20.000 Euro, wobei 12.000 Euro für Sach- und Dienstleistungen sowie 8.000 Euro für sonstige ordentliche Aufwendungen vorgesehen sind.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.13Ausstellungsplanung 2025: ZWEITZEUGEN – eine Ausstellung des Zweitzeugen e.V.Zur Vorlage · BV-1713/2024 · Beschlussvorlage
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Das Gustav-Lübcke-Museum plant für das Jahr 2025 eine Sonderausstellung mit dem Titel „ZWEITZEUGEN – eine Ausstellung des Zweitzeugen e.V.“. Die Schau soll im Zeitraum vom 10. August bis zum 10. November 2025 im Studio des Museums stattfinden. Anlass der Ausstellung ist das 80. Jubiläum des Endes des Zweiten Weltkriegs und der Nationalsozialistischen Diktatur.
Die Ausstellung thematisiert die Lebensgeschichten von vier Holocaust-Zeitzeug:innen und ergänzt diese durch historische Kontextinformationen, etwa zur Kontinuität von Antisemitismus. Durch den Einsatz von multimedialen Inhalten, Audiobeiträgen und interaktiven Elementen soll ein Bezug zur gegenwärtigen Lebenswelt der Besucher:innen hergestellt werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Erarbeitung einer lokalen Geschichte aus Hamm in Zusammenarbeit mit Schüler:innen.
Zudem ist eine Kooperation mit lokalen Akteur:innen der Erinnerungskultur, wie dem Stadtarchiv und der Werkstatt für Demokratie und Toleranz, vorgesehen. Ergänzend dazu sollen Workshops für Schulklassen sowie Erwachsene angeboten werden. Die Umsetzung der Ausstellung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Für das Projekt ist ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 20.000 Euro vorgesehen. Der entsprechende Beschluss steht zur Beratung im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft an.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.14Rollregalanlage im Hauptdepot des Gustav-Lübcke-MuseumsZur Vorlage · BV-1711/2024 · Beschlussvorlage
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Das Gustav-Lübcke-Museum plant die Beschaffung einer kompakten Rollregalanlage für das Hauptdepot in den Jahren 2025 und 2026. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Investition von insgesamt etwa 203.650 Euro vor, wobei 108.000 Euro für das Jahr 2025 und 95.650 Euro für das Jahr 2026 veranschlagt sind. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans ab 2026. Die Vergabe der Anlage soll im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens erfolgen.
Durch den Ersatz bestehender Schwerlastregale durch eine Rollregalanlage nach DIN-Standard soll die Regalfläche nahezu verdoppelt werden. Ziel ist es, die Lagerkapazität pro Quadratmeter zu erhöhen und Bestände aus dezentralen Außendepots im Hauptdepot zusammenzuführen. Dies soll die Arbeitsabläufe für das wissenschaftliche und konservatorische Personal optimieren sowie den Zugriff auf die Sammlungen erleichtern. Im Zuge der Maßnahme sind zudem eine Modernisierung der Beleuchtung sowie Instandsetzungsarbeiten im Depot vorgesehen.
Der Umbau des Depots ist für den Zeitraum zwischen November 2025 und April 2026 geplant. Die zeitliche Umsetzung ist mit der Ausstellung „800 Jahre Hamm“ verzahnt, da die Objekte während dieser Phase vorübergehend in andere Museumsräume umgelagert werden, um die Depotflächen für die Arbeiten freizugeben. Das Vorhaben ist Teil einer laufenden Revision der Sammlungen des Museums.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 5.Empfehlungen an den Rat
- 5.1Unnaer Straße 15, Umbau und Sanierung des Gebäudes zur Stadtteilbücherei, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1666/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-1666/2024 sieht den Umbau und die Sanierung des Gebäudes in der Unnaer Straße 15 zur neuen Stadtteilbücherei vor. Das Projekt soll zur Realisierung an die Hamm.Invest GmbH übertragen werden. Hierfür sollen erforderliche Grundstücke der Hamm.Invest GmbH als Kapitaleinlage zum Buchwert zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass die Sanierung der Glückauf-Halle aus dem städtischen Haushalt finanziert wird. Die städtischen Vertreter in den Gremien der Hamm.Invest GmbH sollen die entsprechenden Beschlüsse fassen.
Die bauliche Planung umfasst unter anderem ein Krüppelwalmdach, eine stützenfreie Etagenplanung sowie eine Wandheizung. Zur Erfüllung der Brandschutzauflagen wird ein zweiter Rettungsweg durch eine neue Treppe realisiert. Ein barrierefreies Konzept wird im Rahmen der Baugenehmigung erstellt. Für den Garten ist die Installation einer Wärmepumpe vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 2.812.000 Euro, verteilt auf die Kostengruppen 200 bis 700. Die Finanzierung erfolgt durch die Hamm.Invest GmbH mittels Darlehen, welches durch ein Mietmodell mit der Stadt refinanziert wird. Ab 2026 fallen jährliche Mietaufwendungen von etwa 130.000 Euro an. Die jährlichen Bewirtschaftungskosten werden auf rund 20.300 Euro geschätzt, während für die Instandhaltung jährlich etwa 34.000 Euro eingeplant sind. Für die Jahre 2025 und 2026 sind Auszahlungen in Höhe von 57.300 Euro beziehungsweise 97.975 Euro vorgesehen. Der Beratungsprozess durch die zuständigen Ausschüsse und die Bezirksvertretung ist bis zum Ratssitzungstermin am 10. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.210. Änderung zur Gebührensatzung für die Städtische Musikschule HammZur Vorlage · BV-1693/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll die 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule zum 1. Januar 2025 beschließen. Die Neuregelung umfasst Anpassungen für das Landesprogramm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits). In diesem Rahmen wird die Durchführung von Instrumentalunterricht in Gruppen von 30 bis 45 Minuten sowie Einzelunterricht von 22,5 Minuten ermöglicht. Zudem wird festgelegt, dass der JeKits-Unterricht nach Beendigung der Grundschulzeit endet und für eine Fortsetzung eine Anmeldung zum Fachunterricht erforderlich ist.
Die Satzung regelt zudem die Gewährung von Förderfreistellen, die zusätzliche gebührenfreie Unterrichtszeiten beinhalten können. Die Entscheidung über diese Freistellungen sowie deren Dauer obliegt der Schulleitung in Abstimmung mit der Fachgruppenkoordination und den Lehrkräften.
Ein weiterer Punkt ist die Präzisierung der Gebührenermäßigungen für Familien. Als Kinder einer Familie gelten alle Geschwister und Kinder im selben Haushalt, für die dieselbe Person oder deren Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner zum Empfang von Kindergeld berechtigt sind. Hierfür kann die Musikschule einen Nachweis bei Kindern und Jugendlichen anfordern. Ergänzend werden redaktionelle Änderungen vorgenommen, darunter die Ersetzung des Begriffs „Arbeitslosengeld II“ durch „Bürgergeld“ sowie die Änderung der Bezeichnung „Gebührenbescheid“ zu „Bewilligungsbescheid“.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 5.36. Änderung zur Satzung für die Städtische Musikschule HammZur Vorlage · BV-1703/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die sechste Änderungssatzung zur Satzung der Städtischen Musikschule zum 1. Januar 202<0xC2>5 beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage (BV-1703/2024) sieht verschiedene Anpassungen in den Regelungen der Musikschule vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft den Umgang mit ausgeliehenen Instrumenten. Um Engpässe bei der Instrumentenausgabe zu vermeiden, soll die Musikschule die Möglichkeit erhalten, die Rückgabe von Instrumenten verstärkt durchzusetzen. Zudem werden Nutzer verpflichtet, Verluste, Beschädigungen oder verspätete Rückgaben unverzüglich anzuzeigen und für daraus resultierende Schäden aufzukommen.
Im Bereich der Gebührenforderungen werden die Regelungen zur Haftung angepasst, um sie an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Bei Minderjährigen müssen Erziehungsberechtigte schriftlich zustimmen; zudem sollen mehrere Erziehungsberechtigte bei Gebühren- und Schadensersatzforderungen gesamtschuldnerisch haften.
Des Weiteren wird der Bereich des Elementaren Musizierens und Tanzens in die Regelungen zur Probezeit aufgenommen. Zudem werden die Gründe für einen Ausschluss aus dem Musikschulbetrieb erweitert, indem wiederholte Verstöße gegen die satzungsgemäßen Pflichten als Grundlage für einen Ausschluss ergänzt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 6.Empfehlungen an den Hauptausschuss
- 6.1Ausstellungsplanung 2025: Heinrich Campendonk – Der Künstler und sein Netzwerk (Arbeitstitel)Zur Vorlage · BV-1702/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für eine Sonderausstellung im Oberlichtsaal des Städtischen Gustav-Lübcke-Museums für das Jahr 2025 vorgelegt. Der Vorlage zufolge soll der geplanten Ausstellung mit dem Arbeitstitel „Der Künstler und sein Netzwerk“ – vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung – zugestimmt werden. Die Schau thematisiert die künstlerischen Verflechtungsprozesse sowie die Einflüsse moderner Kunstströmungen in den 1920er Jahren. Im Fokus steht das Werk eines expressionistischen Malers, dessen Schaffen verschiedene Gattungen wie Hinterglasmalerei, Holzschnitt, Bühnenbild und Glasfenster umfasst. Die Ausstellung beleuchtet zudem die künstlerischen Austauschprozesse sowie Aspekte der späteren Emigration des Künstlers. Die Ausstellung wird von der Kunststiftung NRW gefördert.
Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Ausstellung umfassen voraussichtliche Ausgaben in Höhe von 353.700 Euro. Den Einnahmen in Höhe von 159.500 Euro steht ein städtischer Eigenanteil von 194.200 Euro gegenüber. Die Finanzierung setzt sich aus Zuwendungen, Umlagen sowie privatrechtlichen Leistungsentgelten zusammen. Die Leitung der Ausstellung übernimmt die Leiterin der Sammlung Bildende und Angewandte Kunst.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 6.2Ausstellungsplanung 2025/2026: 800 Jahre Hamm – Ein begehbares Hörspiel (Arbeitstitel)Zur Vorlage · BV-1708/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Gustav-Lübcke-Museum plant für den Zeitraum vom 29. November 2025 bis zum 14. Juni 2026 eine Sonderausstellung mit dem Arbeitstitel „800 Jahre Hamm – Ein begehbares Hörspiel“. Die Ausstellung ist Bestandteil des Kulturprogramms zum 800-jährigen Stadtjubiläum im Jahr 2026 und soll im Oberlichtsaal stattfinden. Das Konzept sieht vor, die Stadtgeschichte anhand von 25 ausgewählten Objekten aus der Sammlung als begehbares Hörspiel darzustellen. Dabei werden historische Epochen wie die Zeit seit der Stadtgründung im Jahr 1226, die preußische Ära, die Industrialisierung sowie die Weltkriege thematisiert. Ein ergänzendes Angebot für Kinder in Form eines eigenen Kinderhörspiels ist ebenfalls vorgesehen.
Die visuelle Gestaltung nutzt Objekte aus den Museumsdepots als Kulisse und ist mit der Modernisierung des Hauptdepots sowie dem Einbau einer neuen Rollregalanlage verknüpft. Die finanziellen Auswirkungen umfassen geplante Ausgaben von insgesamt 285.500 Euro, verteilt auf die Jahre 2025 und 2026. Dem stehen erwartete Einnahmen in Höhe von 50.000 Euro gegenüber. Der städtische Eigenanteil beträgt 235.500 Euro. Die Umsetzung der Ausstellung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans für die Folgejahre ab 2026. Die kuratorische Leitung übernimmt die Leiterin der Sammlung Stadt- und Regionalgeschichte.
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- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 7.Mitteilungen
- 7.1Mitteilungsvorlage zur Beschlussvorlage 1351/23 Digitale Stadttour mit Augmented Reality-FunktionZur Vorlage · MI-275/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Dezember 2023 die Umsetzung einer digitalen Stadttour mit Augmented Reality-Funktionen unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung beschlossen. Für das Projekt „Heim@t Hamm“ wurde nun eine Förderung aus dem Heimat-Förderprogramm des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen bewilligt.
Der Zuwendungsbescheid vom 3. September 2024 sieht einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 342.944,00 Euro vor. Dies entspricht einer Anteilsfinanzierung von 80 Prozent des geschätzten Gesamtkostenvolumens von 428.680,00 Euro. Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung einer App für einen Stadtrundgang mit zwölf Stationen, bei dem historische Inhalte mittels Augmented Reality und Bodenmarkern digital abrufbar gemacht werden sollen. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 30. August 2024 bis zum 31. Dezember 2026.
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Beratungsfolge
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 8.Verschiedenes