Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
Gremium: Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.09.2024
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Bericht "Hamm international"
- 3.2Abschlussbericht zum Prozess "Kulturprofil für die Stadt Hamm" (Herr Tuchmann)
- 4.Beschlüsse
- 4.1Kulturprofil HammZur Vorlage · BV-1696/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft setzt sich mit dem Ergebnis eines einjährigen Prozesses zur Erstellung eines Kulturprofils für die Stadt Hamm auseinander. Zwischen November 202<0xC2>3 und August 2024 wurde im Auftrag der Stadtverwaltung durch das Unternehmen TUCHMANN Kulturberatung ein entsprechendes Profil entwickelt. Im Rahmen dieses Prozesses fanden vier Präsenz-Workshops statt, an denen jeweils durchschnittlich über 100 Personen teilnahmen. Die Ergebnisse dieser Workshops sowie die einzelnen Arbeitsschritte sind in einem Abschlussbericht dokumentiert, der als Grundlage für die vorliegende Vorlage dient.
Mit der Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, das Ergebnis des Erstellungsprozesses zur Kenntnis zu nehmen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, die erarbeiteten Ziele sukzessive umzusetzen. Um die Aktualität der Ergebnisse sicherzustellen, ist eine zweijährliche Überprüfung der Resultate vorgesehen, die unter breiter Beteiligung erfolgen soll. Die Dokumentation des Kulturprofils wird nach der Entscheidung im Ausschuss auf der offiziellen Internetseite der Stadt Hamm veröffentlicht.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.2Kultursommer KunstDünger 2025Zur Vorlage · BV-1661/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, das Kultursommerprogramm „KunstDünger“ im Jahr 2025 durchzuführen. Die Veranstaltungsreihe ist für den Zeitraum vom 16. Juli bis zum 13. August 2025 geplant, wobei die Aufführungen jeweils mittwochs um 19:30 Uhr stattfinden sollen. Als Spielorte sind der Kurhausgarten sowie der Marktplatz an der Pauluskirche vorgesehen.
Das Programm umfasst für die kommenden Termine bereits feststehende Beiträge wie die Percussion-Show „Drum-Stars“, das Ensemble „Tridiculous“ und eine Theaterproduktion des NN Theaters Köln. Zwei Programmpunkte sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt, da deren Durchführung von der Sicherung der Finanzierung abhängt. Zur Deckung der Kosten wird ein Förderantrag an die Stiftung für Kunst- und Kulturpflege der Sparkasse Hamm gestellt.
Finanziell sieht die Vorlage Aufwendungen in Höhe von 56.250 Euro vor. Den geplanten Einnahmen bzw. Zuwendungen stehen 40.000 Euro gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 16.250 Euro ergibt. Im Rahmen der Planung wird zudem auf Klimarelevanz geachtet. Die Verwaltung beabsichtigt, durch die Verwendung regionaler Produkte beim Catering sowie durch die Optimierung von Anreisen und Kooperationen mit anderen Kommunen die CO2-Emissionen zu begrenzen.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.3Westfälisches Musikfestival Hamm 2025 und künstlerische LeitungZur Vorlage · BV-1692/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung wird beauftragt, das Westfälische Musikfestival Hamm 2025 gemäß dem vorliegenden Programmkonzept durchzuführen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die geplanten Ausgaben belaufen sich auf rund 261.940 Euro, während Erträge in Höhe von etwa 134.050 Euro erwartet werden, was einen städtischen Eigenanteil von 127.890 Euro zur Folge hat. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2025 und folgende Jahre vorgesehen.
Das Programm für das kommende Jahr umfasst drei Sinfoniekonzerte sowie zehn Kammerkonzerte. Geplant sind ein Eröffnungskonzert am 14. Juni, ein Mozartzyklus am 25. Juni auf Gut Kump und ein Abschlusskonzert am 6. Juli 2025. Die Auswahl der Kammerkonzertprogramme erfolgt durch eine Jury, die sich aus Vertretenden des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft, dem Beirat sowie der Verwaltung zusammensetzt. Im Rahmen des Festivals wird zudem der KlassikSommer Musikpreis durch Publikumsstimmen vergeben.
Die künstlerische Leitung soll die Funktion für den Zeitraum von 2025 bis 2027 beibehalten und die drei Großkonzerte dirigieren. Hinsichtlich der Klimarelevanz arbeitet das Kulturbüro an einer Reduzierung der Umweltauswirkungen, unter anderem durch Hinweise auf umweltfreundliche Verkehrsmittel für Künstler sowie den Einsatz regionaler Produkte beim Catering.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.4Auswahl der städtischen Konzert- und Kammerkonzertreihe für die Saison 2025/2026Zur Vorlage · BV-1683/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde beauftragt, die Programmplanung für die städtische Konzert- und Kammerkonzertreihe der Saison 2025/2026 umzusetzen. Voraussetzung hierfür ist eine gesicherte Finanzierung sowie der Beschluss des Haushaltsplans ab dem Jahr 2026.
Die Planung sieht vor, dass vier der fünf geplanten Konzerte im Kurhaus stattfinden, während ein Konzert sowie die gesamte Reihe der Kammerkonzerte im Forum des Gustav-Lübcke-Museums durchgeführt werden sollen. Das Programm umfasst unter anderem ein Jubiläumskonzert der Gruppe Mnozil Brass im Kurhaus sowie verschiedene Kammermusikaufführungen im Museum. Zu den angekündigten Darbietungen gehören Werke von Komponisten wie Bach, Schostakowitsch und Mendelssohn, präsentiert durch Ensembles wie das G.A.P. Ensemble, das Kammerorchester Basel mit einer Geigerin sowie Musiker am Kontrabass und Klavier.
Die finanziellen Auswirkungen beinhalten für das Jahr 2025 Auszahlungen in Höhe von 84.625 Euro und für das Jahr 2026 Aufwendungen von 84.850 Euro. Die Einnahmen werden für beide Jahre mit jeweils 42.600 Euro veranschlagt, wobei der städtische Eigenanteil für 2026 bei etwa 42.250 Euro liegt. Die Haushaltsmittel für das Jahr 2025 sind bereits in der Planung berücksichtigt.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.5Auswahl des städtischen Theaterprogramms der Reihe Musiktheater für die Spielsaison 2025/2026Zur Vorlage · BV-1685/2024 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft der Stadt Hamm berät am 4. Dezember 2024 über die Auswahl des städtischen Theaterprogramms für die Reihe Musiktheater in der Spielsaison 2025/2026. Die Verwaltung schlägt vor, vier Produktionen im Rahmen eines Abonnements anzubieten, die klassisches Musiktheater, moderne Musicals und Evergreens kombinieren. Die Aufführungen sind im Kurhaus Bad Hamm geplant.
Das Programm umfasst unter anderem die Rockshow „Respect! Die Würde des Menschen ist unantastbar“ des Westfälischen Landestheaters Castrop-Rauxel sowie das Format „Mahoin – Hamburger Hafenvarieté“. Zudem ist das Rockmusical „Shakespeare’s Hamlet“ der Opernwerkstatt am Rhein vorgesehen. Eine vierte Produktion wird nach Fertigstellung des Förderkatalogs des Kultursekretariats NRW in Gütersloh ausgewählt.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm werden mit einem städtischen Eigenanteil von 27.225 Euro im Jahr 2025 und 27.787,50 Euro im Jahr 2026 veranschlagt. Die entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2025 sind in der Planung bereits berücksichtigt. Die Aufführungszeiten werden auf 18:00 Uhr oder 19:30 Uhr festgelegt, wobei eine detaillierte Terminierung noch nachgereicht wird.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.6Auswahl des städtischen Theaterprogramms der Reihen Schauspiel, Komödie/Unterhaltung und Kabarett für die Spielsaison 2025/2026Zur Vorlage · BV-1687/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft einen Vorschlag zur Auswahl des städtischen Theaterprogramms für die Spielsaison 2025/2026 vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Reihen Schauspiel, Komödie/Unterhaltung sowie Kabarett mit jeweils sechs Veranstaltungen zu besetzen.
Die inhaltliche Ausrichtung der Reihe Schauspiel orientiert sich an Produktionen von Landestheatern aus Nordrhein-Westfalen, wobei das Westfälische Landestheater Castrop-Rauxel berücksichtigt wird. Zum Programm gehören Stücke wie „Der zerbrochene Krug“, „Unsere Welt neu denken – Eine Einladung“, „Vater hat Lager“, „Der Theatermacher“ und „Schöner scheitern mit Ringelnatz“. Die Reihe Komödie/Unterhaltung umfasst Produktionen wie „Hausmeister Krause“, „Kunst“, „Am Ende des Schweigens“, die „4. Hammer Lachnacht“ sowie „Harold und Maude“. Die Kabarettreihe „Esprit“ ergänzt das Angebot durch Kleinkunst in einem kleineren Rahmen.
Sämtliche Aufführungen finden um 19:30 Uhr im Kurhaus Bad Hamm statt. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt belaufen sich auf einen Eigenanteil von 46.100 Euro im Jahr 2025 und 48.025 Euro im Jahr 2026. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.7Auswahl des Programms der städtischen Jazzreihe für die Saison 2025/2026 (5 Konzerte und Abschluss mit dem 11. Internationalen Jazzfestival)Zur Vorlage · BV-1700/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung wird beauftragt, die städtische Jazzreihe für die Spielzeit 2025/2026 zu planen, einschließlich des Abschlusses durch das 11. Internationale Jazzfestival. Voraussetzung für die Umsetzung ist eine gesicherte Finanzierung. Das Programm soll die bisherige Konzeption fortsetzen und sowohl internationale als auch nationale Künstler präsentieren.
Für die kommende Saison sind verschiedene Konzerte im Kurhaus Bad Hamm vorgesehen. Im September 2025 ist ein Auftritt einer international tätigen Sängerin geplant, gefolgt von einem Konzert eines finnischen Klaviertrios im Oktober 2025. Im November 2025 soll die Hellway2high big band auftreten. Ein weiteres Konzert für den Zeitraum Januar oder Februar 2026 befindet sich derzeit noch in der Planung, während für März 2026 bereits ein weiteres Klaviertrio angekündigt ist.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen sowohl Aufwendungen als auch Erträge für die Jahre 2025 und 2026. Während die Haushaltsmittel für das Jahr 2025 bereits zur Verfügung stehen und in der Planung berücksichtigt wurden, sollen die Mittel für 2026 in den entsprechenden Folgeplanungen berücksichtigt werden. Die Veranstaltungsreihe ist Teil des städtischen Konzertangebots.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.8Publikum.Personal.Programm – Förderprogramm durch das Ministerium für Kultur und WissenschaftZur Vorlage · BV-1698/2024 · Beschlussvorlage
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Die Kulturämter der Stadt Hamm beabsichtigen, sich am Förderprogramm „Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv“ des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zu beteiligen. Ziel des Programms ist die Entwicklung von Konzepten zur Öffnung kultureller Einrichtungen gegenüber unterrepräsentierten Gruppen, wie etwa Menschen mit Behinderungen, Zuwanderungsgeschichte oder LSBTIQ*.
Die Stadtverwaltung hat für das Projekt einen gemeinsamen Antrag der Kulturämter – bestehend aus dem Kulturbüro, dem Stadtarchiv, der Zentralbibliothek, der Musikschule sowie dem Gustav-Lübcke-Museum – eingereicht. Nach der Zusage durch die Landesbehörde sollen nun konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist eine extern beauftragte Befragung von Besucherinnen und Besuchern sowie Nicht-Nutzenden der Kultureinrichtungen zu Beginn des Jahres 2025. Die Ergebnisse dieser Befragung dienen als Grundlage für Projekte, die bis zum Ende der Förderperiode im Oktober 2026 realisiert werden sollen. Dabei werden auch bestehende Inklusionspläne und das kommunale Integrationskonzept berücksichtigt.
Finanziell sieht die Vorlage für das Jahr 2025 Aufwendungen in Höhe von 62.500 Euro vor, während Einzahlungen in Höhe von 50.000 Euro erwartet werden. Für das Jahr 2026 sind Aufwendungen von 46.875 Euro und Einzahlungen von 37.500 Euro veranschlagt.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.9Zuschuss für das Kunstprojekt der Hammer Künstlerin Jutta Elbers mit dem Titel "Ich bin ein Mensch!- Gesichter sehen- Geschichte verstehen" im Mai/Juni 2025 ff.Zur Vorlage · BV-1699/2024 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft berät über die Gewährung eines Zuschusses für das Kunstprojekt „Ich bin ein Mensch! Gesichter sehen – Geschichte verstehen“, welches für Mai und Juni 2025 geplant ist. Das Vorhaben setzt sich inhaltlich mit dem 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges sowie der Nationalsozialistischen Diktatur auseinander. Die Realisierung umfasst die Präsentation, Konzeption, Erstellung von Texten und einem Katalog sowie die Gestaltung von Werbemitteln wie Plakaten und Flyern.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag auf Förderung aus den Mitteln der Projektförderung des Kulturbüros zu entsprechen und einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro zu bewilligen. Die Gesamtkosten des Projekts werden auf rund 10.000 Euro beziffert. Um die restlichen Kosten zu decken, wurden bereits Zuwendungen der Stiftung für Kunst- und Kulturpflege der Sparkasse Hamm sowie Unterstützung durch den Hammer Kunstverein beantragt. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Entscheidung durch das zuständige Gremium.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.10Zuschuss an den Verein "Historischer Löschzug Pelkum e.V. für das Jahr 2024Zur Vorlage · BV-1707/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, nach der der Verein „Historischer Löschzug Pelkum e.V.“ für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro erhalten soll. Diese institutionelle Förderung ist zur Deckung der Betriebs- und Unterhaltungskosten des historischen Fahrzeugbestands sowie für Unterstellkosten und die Durchführung von Veranstaltungen vorgesehen.
Der Verein unterhält seit 1998 alte Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeuge, Anhänger und Gerätschaften. Er beteiligt sich an städtischen Veranstaltungen wie der Hammer Kulturnacht und pflegt Kooperationen mit Museen in Soest und Fulda. Für das Jahr 2024 kalkuliert die Organisation Ausgaben von etwa 20.300 Euro bei Einnahmen von rund 14.150 Euro. Zur Deckung des daraus resultierenden Defizits beantragt der Verein den genannten Zuschuss, ergänzt durch Eigenleistungen und Barmittel. Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag auf Zuschussgewährung zuzustimmen, um die Förderung analog zu den Vorjahren fortzuführen.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.11Ausstellungsplanung 2025: Ramazan Can – Home (Arbeitstitel)Zur Vorlage · BV-1709/2024 · Beschlussvorlage
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Für das Jahr 2025 ist im S-Flügel des Gustav-Lübcke-Museums eine Sonderausstellung geplant, die unter dem Arbeitstitel „Home“ geführt wird. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausstellung vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung zu realisieren. Die Schau soll im Zeitraum vom 20. Februar bis zum 27. Juli 2025 stattfinden.
Die Ausstellung widmet einem türkischen Künstler eine Einzelausstellung auf einer Fläche von 330 Quadratmetern. Die künstlerischen Arbeiten nutzen verschiedene Materialien wie Beton und Neonröhren in Kombination mit Teppich-Elementen und thematisieren Herkunft sowie Heimat. Mit der Veranstaltung soll die Verbindung zu Menschen mit Migrationsgeschichte in Hamm vertieft und neue Kooperationen innerhalb der entsprechenden Communities angestrebt werden.
Finanziell sind für das Projekt Aufwendungen in Höhe von 40.000 Euro vorgesehen, wobei der städtische Eigenanteil die Kosten deckt. Die Ausstellung soll zudem eine Ergänzung zur im Mai beginnenden Ausstellung über einen Künstler der Kunstgeschichte darstellen, wobei Kombi-Führungen durch die Leitung des Museums angedacht sind. Kuratorische Verantwortung trägt der Direktor des Gustav-Lübcke-Museums.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.12Ausstellungsplanung 2025: Potz Blitz - Vom Fluch des Pharao bis zur Hate SpeechZur Vorlage · BV-1710/2024 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft wird am 4. Dezember 2024 über die Sonderausstellung „Potz Blitz – Vom Fluch des Pharao bis zur Hate Speech“ beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-171<0xC2><0xA0>0/2024 sieht vor, der geplanten Ausstellung im Studio des Gustav-Lübcke-Museums für das Jahr 2025 zuzustimmen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Ausstellung soll im Zeitraum vom 28. März bis zum 13. Juli 2025 stattfinden. Das Konzept umfasst 13 interaktive Stationen, die sich mit Themen wie dem Fluchen, Beleidigen und Abreagieren befassen. Die Inhalte reichen von historischen Mythen über religiöse Verbote und regionale Schimpfwortkulturen bis hin zu modernen Phänomenen wie Hate Speech und Cybermobbing. Dabei werden auch Aspekte der Neurobiologie beim Fluchen sowie die Verwendung von Kraftausdrücken in Musik, Film und Literatur thematisiert. Ein Fahrsimulator soll zudem das Thema Schimpfen im Straßenverkehr behandeln. Zudem wird über Hilfsangebote für Betroffene von Hate Speech informiert.
Die Sonderausstellung ist ein Gemeinschaftsprojekt der Museen für Kommunikation in Nürnberg und Frankfurt. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm belaufen sich auf einen Eigenanteil von 20.000 Euro, wobei 12.000 Euro für Sach- und Dienstleistungen sowie 8.000 Euro für sonstige ordentliche Aufwendungen vorgesehen sind.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.13Ausstellungsplanung 2025: ZWEITZEUGEN – eine Ausstellung des Zweitzeugen e.V.Zur Vorlage · BV-1713/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Gustav-Lübcke-Museum plant für das Jahr 2025 eine Sonderausstellung mit dem Titel „ZWEITZEUGEN – eine Ausstellung des Zweitzeugen e.V.“. Die Schau soll im Zeitraum vom 10. August bis zum 10. November 2025 im Studio des Museums stattfinden. Anlass der Ausstellung ist das 80. Jubiläum des Endes des Zweiten Weltkriegs und der Nationalsozialistischen Diktatur.
Die Ausstellung thematisiert die Lebensgeschichten von vier Holocaust-Zeitzeug:innen und ergänzt diese durch historische Kontextinformationen, etwa zur Kontinuität von Antisemitismus. Durch den Einsatz von multimedialen Inhalten, Audiobeiträgen und interaktiven Elementen soll ein Bezug zur gegenwärtigen Lebenswelt der Besucher:innen hergestellt werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Erarbeitung einer lokalen Geschichte aus Hamm in Zusammenarbeit mit Schüler:innen.
Zudem ist eine Kooperation mit lokalen Akteur:innen der Erinnerungskultur, wie dem Stadtarchiv und der Werkstatt für Demokratie und Toleranz, vorgesehen. Ergänzend dazu sollen Workshops für Schulklassen sowie Erwachsene angeboten werden. Die Umsetzung der Ausstellung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Für das Projekt ist ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 20.000 Euro vorgesehen. Der entsprechende Beschluss steht zur Beratung im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft an.
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- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.14Rollregalanlage im Hauptdepot des Gustav-Lübcke-MuseumsZur Vorlage · BV-1711/2024 · Beschlussvorlage
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Das Gustav-Lübcke-Museum plant die Beschaffung einer kompakten Rollregalanlage für das Hauptdepot in den Jahren 2025 und 2026. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Investition von insgesamt etwa 203.650 Euro vor, wobei 108.000 Euro für das Jahr 2025 und 95.650 Euro für das Jahr 2026 veranschlagt sind. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans ab 2026. Die Vergabe der Anlage soll im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens erfolgen.
Durch den Ersatz bestehender Schwerlastregale durch eine Rollregalanlage nach DIN-Standard soll die Regalfläche nahezu verdoppelt werden. Ziel ist es, die Lagerkapazität pro Quadratmeter zu erhöhen und Bestände aus dezentralen Außendepots im Hauptdepot zusammenzuführen. Dies soll die Arbeitsabläufe für das wissenschaftliche und konservatorische Personal optimieren sowie den Zugriff auf die Sammlungen erleichtern. Im Zuge der Maßnahme sind zudem eine Modernisierung der Beleuchtung sowie Instandsetzungsarbeiten im Depot vorgesehen.
Der Umbau des Depots ist für den Zeitraum zwischen November 2025 und April 2026 geplant. Die zeitliche Umsetzung ist mit der Ausstellung „800 Jahre Hamm“ verzahnt, da die Objekte während dieser Phase vorübergehend in andere Museumsräume umgelagert werden, um die Depotflächen für die Arbeiten freizugeben. Das Vorhaben ist Teil einer laufenden Revision der Sammlungen des Museums.
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Beratungsfolge
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 5.Empfehlungen an den Rat
- 5.1Unnaer Straße 15, Umbau und Sanierung des Gebäudes zur Stadtteilbücherei, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1666/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm berät über die Übertragung des Projekts zur Umgestaltung der Unterne Straße 15 in eine Stadtteilbücherei an die Hamm.Invest GmbH. Im Rahmen dieses Vorhabens soll im Gegenzug die Sanierung der Glückauf-Halle aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Die erforderlichen Grundstücke sollen der Hamm.Invest GmbH als Kapitaleinlage zum Buchwert zur Verfügung gestellt werden.
Die bauliche Planung umfasst eine Aufstockung des Dachstuhls, um die nutzbare Fläche im Dachgeschoss zu erweitern, wobei historische Elemente wie die Treppe und die Dielen erhalten bleiben sollen. Das Gebäude soll nach dem Standard eines Effizienzhauses 70 saniert werden. Geplant ist der Einsatz einer Luftwärmepumpe sowie die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. Weitere Maßnahmen zur Klimaanpassung beinhalten den Erhalt eines Baumes auf dem Grundstück, die Reduzierung der Bodenversiegelung und die Prüfung von Photovoltaik-Anlagen sowie einer Dachbegrünung. Ein kleiner Anbau soll künftig als Lesecafé dienen.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen in Höhe von etwa 57.300 Euro für das Jahr 2025 und rund 97.975 Euro für 2026. Ab dem Jahr 2026 werden jährliche Aufwendungen für Miete in Höhe von circa 130.000 Euro veranschlagt.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 5.210. Änderung zur Gebührensatzung für die Städtische Musikschule HammZur Vorlage · BV-1693/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll die 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule zum 1. Januar 2025 beschließen. Die Neuregelung umfasst Anpassungen für das Landesprogramm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits). In diesem Rahmen wird die Durchführung von Instrumentalunterricht in Gruppen von 30 bis 45 Minuten sowie Einzelunterricht von 22,5 Minuten ermöglicht. Zudem wird festgelegt, dass der JeKits-Unterricht nach Beendigung der Grundschulzeit endet und für eine Fortsetzung eine Anmeldung zum Fachunterricht erforderlich ist.
Die Satzung regelt zudem die Gewährung von Förderfreistellen, die zusätzliche gebührenfreie Unterrichtszeiten beinhalten können. Die Entscheidung über diese Freistellungen sowie deren Dauer obliegt der Schulleitung in Abstimmung mit der Fachgruppenkoordination und den Lehrkräften.
Ein weiterer Punkt ist die Präzisierung der Gebührenermäßigungen für Familien. Als Kinder einer Familie gelten alle Geschwister und Kinder im selben Haushalt, für die dieselbe Person oder deren Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner zum Empfang von Kindergeld berechtigt sind. Hierfür kann die Musikschule einen Nachweis bei Kindern und Jugendlichen anfordern. Ergänzend werden redaktionelle Änderungen vorgenommen, darunter die Ersetzung des Begriffs „Arbeitslosengeld II“ durch „Bürgergeld“ sowie die Änderung der Bezeichnung „Gebührenbescheid“ zu „Bewilligungsbescheid“.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 5.36. Änderung zur Satzung für die Städtische Musikschule HammZur Vorlage · BV-1703/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll die sechste Änderungssatzung zur Satzung der Städtischen Musikschule zum 1. Januar 202<0xC2>5 beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage (BV-1703/2024) sieht verschiedene Anpassungen in den Regelungen der Musikschule vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft den Umgang mit ausgeliehenen Instrumenten. Um Engpässe bei der Instrumentenausgabe zu vermeiden, soll die Musikschule die Möglichkeit erhalten, die Rückgabe von Instrumenten verstärkt durchzusetzen. Zudem werden Nutzer verpflichtet, Verluste, Beschädigungen oder verspätete Rückgaben unverzüglich anzuzeigen und für daraus resultierende Schäden aufzukommen.
Im Bereich der Gebührenforderungen werden die Regelungen zur Haftung angepasst, um sie an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Bei Minderjährigen müssen Erziehungsberechtigte schriftlich zustimmen; zudem sollen mehrere Erziehungsberechtigte bei Gebühren- und Schadensersatzforderungen gesamtschuldnerisch haften.
Des Weiteren wird der Bereich des Elementaren Musizierens und Tanzens in die Regelungen zur Probezeit aufgenommen. Zudem werden die Gründe für einen Ausschluss aus dem Musikschulbetrieb erweitert, indem wiederholte Verstöße gegen die satzungsgemäßen Pflichten als Grundlage für einen Ausschluss ergänzt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 6.Empfehlungen an den Hauptausschuss
- 6.1Ausstellungsplanung 2025: Heinrich Campendonk – Der Künstler und sein Netzwerk (Arbeitstitel)Zur Vorlage · BV-1702/2024 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für eine Sonderausstellung im Oberlichtsaal des Städtischen Gustav-Lübcke-Museums für das Jahr 2025 vorgelegt. Der Vorlage zufolge soll der geplanten Ausstellung mit dem Arbeitstitel „Der Künstler und sein Netzwerk“ – vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung – zugestimmt werden. Die Schau thematisiert die künstlerischen Verflechtungsprozesse sowie die Einflüsse moderner Kunstströmungen in den 1920er Jahren. Im Fokus steht das Werk eines expressionistischen Malers, dessen Schaffen verschiedene Gattungen wie Hinterglasmalerei, Holzschnitt, Bühnenbild und Glasfenster umfasst. Die Ausstellung beleuchtet zudem die künstlerischen Austauschprozesse sowie Aspekte der späteren Emigration des Künstlers. Die Ausstellung wird von der Kunststiftung NRW gefördert.
Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Ausstellung umfassen voraussichtliche Ausgaben in Höhe von 353.700 Euro. Den Einnahmen in Höhe von 159.500 Euro steht ein städtischer Eigenanteil von 194.200 Euro gegenüber. Die Finanzierung setzt sich aus Zuwendungen, Umlagen sowie privatrechtlichen Leistungsentgelten zusammen. Die Leitung der Ausstellung übernimmt die Leiterin der Sammlung Bildende und Angewandte Kunst.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 6.2Ausstellungsplanung 2025/2026: 800 Jahre Hamm – Ein begehbares Hörspiel (Arbeitstitel)Zur Vorlage · BV-1708/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Gustav-Lübcke-Museum plant für den Zeitraum vom 29. November 2025 bis zum 14. Juni 2026 eine Sonderausstellung mit dem Arbeitstitel „800 Jahre Hamm – Ein begehbares Hörspiel“. Die Ausstellung ist Bestandteil des Kulturprogramms zum 800-jährigen Stadtjubiläum im Jahr 2026 und soll im Oberlichtsaal stattfinden. Das Konzept sieht vor, die Stadtgeschichte anhand von 25 ausgewählten Objekten aus der Sammlung als begehbares Hörspiel darzustellen. Dabei werden historische Epochen wie die Zeit seit der Stadtgründung im Jahr 1226, die preußische Ära, die Industrialisierung sowie die Weltkriege thematisiert. Ein ergänzendes Angebot für Kinder in Form eines eigenen Kinderhörspiels ist ebenfalls vorgesehen.
Die visuelle Gestaltung nutzt Objekte aus den Museumsdepots als Kulisse und ist mit der Modernisierung des Hauptdepots sowie dem Einbau einer neuen Rollregalanlage verknüpft. Die finanziellen Auswirkungen umfassen geplante Ausgaben von insgesamt 285.500 Euro, verteilt auf die Jahre 2025 und 2026. Dem stehen erwartete Einnahmen in Höhe von 50.000 Euro gegenüber. Der städtische Eigenanteil beträgt 235.500 Euro. Die Umsetzung der Ausstellung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltsplans für die Folgejahre ab 2026. Die kuratorische Leitung übernimmt die Leiterin der Sammlung Stadt- und Regionalgeschichte.
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Beratungsfolge
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 7.Mitteilungen
- 7.1Mitteilungsvorlage zur Beschlussvorlage 1351/23 Digitale Stadttour mit Augmented Reality-FunktionZur Vorlage · MI-275/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Dezember 2023 die Umsetzung einer digitalen Stadttour mit Augmented Reality-Funktionen unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung beschlossen. Für das Projekt „Heim@t Hamm“ wurde nun eine Förderung aus dem Heimat-Förderprogramm des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen bewilligt.
Der Zuwendungsbescheid vom 3. September 2024 sieht einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 342.944,00 Euro vor. Dies entspricht einer Anteilsfinanzierung von 80 Prozent des geschätzten Gesamtkostenvolumens von 428.680,00 Euro. Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung einer App für einen Stadtrundgang mit zwölf Stationen, bei dem historische Inhalte mittels Augmented Reality und Bodenmarkern digital abrufbar gemacht werden sollen. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 30. August 2024 bis zum 31. Dezember 2026.
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Beratungsfolge
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 8.Verschiedenes