Unterschutzstellung „Sandbochumer Heide“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 1118/19_AT gestellt, der die Unterschutzstellung der als „Sandbochumer Heide“ bekannten Flächen fordert. Ziel des Antrags ist es, dass die Stadt Hamm das Verfahren einleitet, diese Flächen als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG auszuweisen.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit Hinweisen auf eine unsachgemäße Wald- und Forstwirtschaft in der Geithe sowie mit Kartierungen und Naturbeobachtungen von Umweltverbänden wie dem NABU und dem BUND. Diese Belege sollen die Bedeutung der Flächen für seltene geschützte Tier- und Pflanzenarten untermauern. Zudem wird auf die Relevanz des Waldbestandes für die Klimaschutzziele der Stadt verwiesen.
Im Rahmen des Antrags wird zudem gefordert, dass die Stadt Hamm ihre bisherige Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Bereich der Freiraumentwicklung korrigiert. Die Verwaltung hatte zuvor im Entwurf des Regionalplans die Ausweisung als Bereiche zum Schutz der Natur abgelehnt und stattdessen die Einstufung als Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung vorgeschlagen, da der Schutz des Waldes bereits als sichergestellt angesehen wurde. Der Antrag verlangt nun die Unterstützung der Festlegung der Sandbochumer Heide als Bereich zum Schutz der Natur im neuen Regionalplan.
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Beratungsfolge
- 10.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 10.12.2019kein Ergebnis hinterlegt
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