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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.-
- 1.1. Mitteilung der Vorsitzenden, Petitionen von Kindern und Jugendlichen
- B.Mündlicher Bericht
- 1.1. Informationen zur internationalen Jugendbegegnung in Hamm (KlimaCamp)
- C.Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 1.Anträge zur Niederschrift Nr. 0647/19 über die Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeaussschusses am 26.11.2019, Teil I
- 2.Perspektiven Elternschule Hamm e.V. 2020: Aktualisierung der Standardprogramme/StandardmaßnahmenZur Vorlage · 2098/19_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2098/19_VL befasst sich mit der Aktualisierung der Standardprogramme und Standardmaßnahmen des Vereins Elternschule Hamm e.V. für das Jahr 2020. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss soll die Entwicklung zur Kenntnis nehmen und die Aktualisierung beschließen. Für die Finanzierung im Jahr 2020 ist ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 259.238 € vorgesehen, wobei die Mittel für die Folgejahre der jeweiligen Haushaltsplanung unterliegen. Zusätzlich wird ab dem 1. Juli 2020 die Finanzierung einer pädagogischen Fachkraft mit Kosten von 30.000 € für das laufende Jahr beantragt. Die Liste der Standardprogramme umfasst verschiedene Pauschalen, darunter das Programm „Paulchen“, das „Hammer Elterntraining“ sowie die Sprechstunde der Barbara Klinik. Zudem wird die Begleitung von Multiplikatoren gestaffelt nach der Anzahl der Akteure gefördert. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Einwände gegen die Vorlage erhoben.
Ergänzend werden Maßnahmen des Elternbildungsbudgets des Jugendamtes aus dem Jahr 2018 aufgeführt. Diese beinhalten Posten wie die Babylotse, das Elterncafé zur Beratung in Bildungseinrichtungen sowie die Erweiterung der Elterncaféarbeit durch aufsuchende Arbeit. Ein weiterer Bestandteil ist die Förderung einer pädagogischen Fachkraft beim Verein Elternschule Hamm e.V. mit 60.000 €. Für Seminar- und Bildungsfahrten von Familien in benachteiligten Lebenslagen werden die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie Beiträge für die Kinderbetreuung veranschlagt. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 77 Maßnahmen durchgeführt, wovon 44 in Stadtteilbudgets und 27 als besondere Maßnahmen für Familien in benachteiligten Lebenslagen erfolgten.
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Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 3.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Umsetzung des Handlungskonzepts gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit hier: Mittelweiterleitung an den Ev. Kirchenkreis HammZur Vorlage · 2133/19_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Weiterleitung von Fördermitteln für das Jahr 2020 beschlossen. Die Mittel stammen aus dem Landesprogramm „NRWeltoffen“ und sollen an den Ev. Kirchenkreis Hamm weitergeleitet werden. Zweck dieser Maßnahme ist die weitere Umsetzung sowie die Fortschreibung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Die Gesamtsumme der für die Weiterleitung vorgesehenen Mittel beläuft sich auf 90.125 Euro. Davon entfallen 72.100 Euro auf Erträge aus der Förderung, während der städtische Eigenanteil 18.025 Euro beträgt. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die Verwaltung begründet die Vorlage mit der Notwendigkeit, den Kirchenkreis zeitnah über den Jahreswechsel zu informieren, damit das Stellenbesetzungsverfahren für die Umsetzung des Handlungskonzepts bereits ab Januar 2020 eingeleitet werden kann. Zuvor war bereits beschlossen worden, Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ sowie den städtischen Eigenanteil für die Umsetzung der Maßnahmen bereitzustellen. Da die Antragsfristen für das Landesprogramm kurzfristig und mit veränderten Leitlinien erfolgten, die Zusage der Förderung jedoch erst Ende Dezember 2019 vorlag, wurde die Entscheidung auf dem Wege der Dringlichkeit herbeigeführt, um die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses zu überbrücken. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 4.Bedarfsfeststellung der Jugendhilfeplanung zur Sicherstellung der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2020/21Zur Vorlage · 2193/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2193/20_VL dient der Sicherstellung der finanziellen Förderung von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege durch das Land Nordrhein-Westfalen für das Kindergartenjahr 2020/21. Um die jährlichen Betriebskosten über Landesmittel abzusichern, ist eine rechtsverbindliche Bedarfsfeststellung der Jugendhilfeplanung nach § 32 Abs. 1 des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) erforderlich. Diese muss bis zum 15. März eines Jahres beantragt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Bedarfsfeststellung auf Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung gemäß der Anlage zur Vorlage festzulegen. Die Feststellung umfasst neben der Anzahl der Plätze auch detaillierte Angaben zu Gruppenformen, Betreuungszeiten sowie der Anzahl der Kinder mit Behinderungen. Der Beschluss schließt zudem notwendige Veränderungen im Angebot ein, die bis zur rechtsverbindlichen Meldung an das Land eintreten können. Solche Anpassungen können beispielsweise durch das laufende Aufnahmeverfahren, Nachrückverfahren oder spätere Anerkennungen der Kinderanzahl bedingt sein.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die strategische Ausrichtung der frühkindlichen Bildung in regelmäßigen Berichten veröffentlicht wird. Da das neue Kinderbildungsgesetz zum 1. August 2020 in Kraft tritt, werden sich relevante Änderungen in der Angebotsstruktur in künftigen Sitzungsrunden durch gesonderte Vorlagen vorstellen. Die vorliegende Vorlage dient prim är der formalen Absicherung der finanziellen Voraussetzungen für die Kita-Angebote und die Kindertagespflege.
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Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- D.Empfehlung an den Rat
- 1.Ersatzbau für die Caritas Kita St. Ida, Karwinkelstr. 25, 59075 Hamm in Bockum-HövelZur Vorlage · 2164/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat den Ersatzbau für die Kindertageseinrichtung St. Ida in Hamm-Bockum-Hövel beschlossen. Das Vorhaben sieht vor, die bestehende Einrichtung des Caritasverbandes Hamm e.V. an ihrem bisherigen Standort durch einen Neubau zu ersetzen. Die neue Einrichtung soll nach aktuellen Planungen im Jahr 2021 in Betrieb gehen und Platz für bis zu 55 Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt in drei Gruppen bieten. Das bisherige Angebot zur Betreuung von Schulkindern wird im Zuge der Umstrukturierung auslaufen.
Die Umsetzung erfolgt in einem Investorenmodell. Ein Investor errichtet das Gebäude und vermietet es an den Träger zu einem ortsüblichen und refinanzierbaren Mietzins für eine feste Laufzeit von 20 Jahren. Die Stadt wird den Mietvertrag durch eine Beitrittsklausel begleiten, um die langfristige Nutzung zu sichern. Während der Bauphase wird das Bestandsgebäude teilweise abgerissen, sodass eine vorübergehende Unterbringung in einer Containeranlage möglich ist.
Finanziell entstehen ab dem Jahr 2021 zusätzliche jährliche Aufwendungen in Höhe von 170.300 Euro, während die Erträge um 85.150 Euro steigen. Der städtische Anteil an den Betriebskosten beläuft sich auf 85.150 Euro pro Jahr. Die Verwaltung ist beauftragt, die Maßnahme in Kooperation mit den Beteiligten umzusetzen und die erforderlichen Verträge zu schließen. Zudem sollen anteilige Investitionszuschüsse des Landes beantragt werden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- E.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 1.Mängelbeseitigung an KitasZur Vorlage · 2145/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2145/20 die Fortsetzung der Mängelbeseitigung in städtischen Kindertagesstätten beschlossen. Die Maßnahmen basieren auf den Betriebsbesichtigungsunterlagen der Unfallkasse NRW und zielen darauf ab, Mängel in den Bereichen Unfallverhütung, Arbeitsschutz und Brandschutz zu beheben. Konkret geht es um den fehlenden Klemmschutz an Innenraumtüren, zu große Sprossenabstände an Hochebenen sowie Treppengeländern im U3-Bereich sowie um falsch aufschlagende Notausgangstüren.
Die Umsetzung der Arbeiten soll in den Jahren 2020 und 2021 in Abstimmung mit den Kita-Leitungen im laufenden Betrieb erfolgen. Hierbei wird die Verwaltung beauftragt, externe Ingenieure zur Durchführung der Maßnahmen einzuschalten. Die Gesamtkosten für die Baukonstruktion und die technischen Anlagen belaufen sich auf 500.000 Euro. Die Finanzierung der Maßnahmen ist durch städtische Haushaltsmittel gesichert, wobei die Kosten als Erhaltungsaufwand einfließen. Da bereits Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, wird die Ergebnisrechnung der kommenden Jahre voraussichtlich nicht durch diese Ausgaben belastet. Die Fortsetzung der Arbeiten folgt auf bereits durchgeführte Maßnahmen in den Kitas Sonnenhaus, Blauland, Ermlinghof und Wolkenwunder.
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Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- F.Anträge
- 1.Paidaia e.V. - EvaluationsberichtZur Vorlage · 1127/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 1127/20_AT aus dem Jahr 2020 wurde im Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Stadt Hamm die inhaltliche Auseinandersetzung mit einem Evaluationsbericht beantragt. Gegenstand des Antrags ist der Bericht des Vereins Paidaia e.V. zum Thema soziale Gruppenarbeit im Rahmen des Präventiv- und Sicherheitskonzeptes der Stadt Hamm.
Ein Ratsmitglied der Fraktion Die Linke stellte fest, dass der vorliegende Bericht im Ausschuss bislang noch nicht thematisiert wurde. Zur Klärung der Inhalte wurde der Beschluss angestrebt, den Evaluationsbericht in der darauffolgenden Sitzung des Gremiums zu behandeln. Zudem wurde beantragt, einen Vertreter des Vereins Paidaia e.V. einzuladen. Die Teilnahme der Vertretung des Vereins sollte dazu dienen, den Bericht zu erläutern und auf etwaige Rückfragen aus dem Ausschuss zu reagieren.
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Beratungsfolge
- 10.03.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- G.Anfragen
- 1.Kindeswohlgefährdung in HammZur Vorlage · 1123/19_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration Informationen zur Situation von Kindeswohlgefährdungen in der Stadt angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die Vorlagennummer 1123/19_AF und wurde am 26. November 2019 eingereicht.
Die Antragsteller der Ratsgruppe bitten die Stadtverwaltung um eine detaillierte Aufstellung der Entwicklungen in den vergangenen fünf Jahren. Konkret wird nach der Anzahl der Verdachtsfälle sowie der Zahl eindeutiger Gefährdungen pro Jahr gefragt. Darüber hinaus wird um eine prozentuale Aufteilung dieser Zahlen auf die Kategorien Vernachlässigung, psychische Misshandlung, körperliche Misshandlung und sexuelle Gewalt gebeten.
Zusätzlich umfasst die Anfrage die Erhebung der Anzahl an Inobhutnahmen im gleichen Zeitraum. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, die in Hamm existierenden Anlaufstellen zu benennen, die Betroffene im Kontext von Kindeswohlgefährdungen beraten. Die Anfrage begründet das Informationsinteresse mit der medialen Berichterstattung über steigende Zahlen von Kindeswohlgefährdungen auf bundesweiter Ebene und dem Fokus auf Formen der passiven Gewalt, wie etwa Vernachlässigung.
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- 10.03.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 02.12.2019 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
- Kindeswohlgefährdung in HammZur Vorlage · 1881/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm eine Stellungnahme zur Situation von Kindeswohlgefährdungen vorgelegt. Die Anfrage bezog sich auf die Entwicklung von Verdachtsfällen, die Verteilung der Gefährdungsarten, die Anzahl der Inobhutnahmen sowie die verfügbaren Beratungsangebote in der Stadt.
Nach Angaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes stieg die Zahl der bearbeiteten Meldungen von 505 im Jahr 2015 auf 708 im Jahr 2019. Im Jahr 2015 wurde bei 66 Anfragen eine Kindeswohlgefährdung bejaht, woraufhin Maßnahmen zur Abstellung der Gefährdung eingeleitet wurden. Im Jahr 2019 wurde bei 135 Meldungen eine Gefährdung festgestellt. Die Zahl der Inobhutnahmen ist laut Verwaltung rückläufig, was primär auf den sinkenden Zugang von unbegleiteten minderjährigen Ausländern zurückzuführen ist.
Als Anlaufstellen für Betroffene und Familien werden die Erziehungsberatungsstellen der Stadt sowie der Caritas genannt. Zudem existiert ein präventives Netzwerk, dessen Angebote über die Stadtteilzentren und Stadtteilbüros erreichbar sind. Informationen zu gesetzlichen Grundlagen und eine Liste von Fachkräften sind online über die Webseiten der Stadt Hamm und der Bürgerangebote abrufbar. Weitere Beratungsangebote finden sich bei Schulsozialarbeitern sowie durch die Jugendschutzstelle, die Inobhutnahmestelle von Outlaw und den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes.
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- 10.03.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- H.Verschiedenes