Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Umsetzung des Handlungskonzepts gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit hier: Mittelweiterleitung an den Ev. Kirchenkreis Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Weiterleitung von Fördermitteln für das Jahr 2020 beschlossen. Die Mittel stammen aus dem Landesprogramm „NRWeltoffen“ und sollen an den Ev. Kirchenkreis Hamm weitergeleitet werden. Zweck dieser Maßnahme ist die weitere Umsetzung sowie die Fortschreibung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Die Gesamtsumme der für die Weiterleitung vorgesehenen Mittel beläuft sich auf 90.125 Euro. Davon entfallen 72.100 Euro auf Erträge aus der Förderung, während der städtische Eigenanteil 18.025 Euro beträgt. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die Verwaltung begründet die Vorlage mit der Notwendigkeit, den Kirchenkreis zeitnah über den Jahreswechsel zu informieren, damit das Stellenbesetzungsverfahren für die Umsetzung des Handlungskonzepts bereits ab Januar 2020 eingeleitet werden kann. Zuvor war bereits beschlossen worden, Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ sowie den städtischen Eigenanteil für die Umsetzung der Maßnahmen bereitzustellen. Da die Antragsfristen für das Landesprogramm kurzfristig und mit veränderten Leitlinien erfolgten, die Zusage der Förderung jedoch erst Ende Dezember 2019 vorlag, wurde die Entscheidung auf dem Wege der Dringlichkeit herbeigeführt, um die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses zu überbrücken. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 10.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
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