Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
Gremium: Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.12.2025
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Vorstellung neuer Schulleitungen
- 4.Empfehlungen
- 4.1Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Erlassung der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sowie eines Haushaltssicherungskonzepts für den Zeitraum 2026 bis 2036 vor. Der Haushaltsplan weist für die Jahre 2026 und 2027 sowie in der mittelfristigen Planung bis 2030 ein Defizit auf. Für das Jahr 2026 wird ein negatives Jahresergebnis von rund 105,4 Millionen Euro veranschlagt. Als Haupttreiber für die steigenden Aufwendungen werden wachsende Sozialausgaben, Personalkosten sowie allgemeine Preissteigerungen, insbesondere im Baubereich, genannt.
Da eine bilanzielle Überschuldung voraussichtlich im Jahr 2027 eintreten wird, besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts. Dieses umfasst für den Zeitraum von 2026 bis 2030 ein Volumen von insgesamt 61,7 Millionen Euro. Ziel des Konzepts ist es, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft zu erreichen. Die Umsetzung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Der Rat der Stadt Hamm soll über die vorliegende Vorlage in der Sitzung am 24. März 2026 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 11.03.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 11.03.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 09.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.2Verwendung der investiven und konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-10/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Beschlussvorlage BV-10/26 zur Verwendung von investiven und konsumtiven Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen. Der Vorschlag sieht vor, verschiedene Maßnahmen durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Ingenieurbüros umzusetzen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Zu den geplanten Vorhaben gehören bauliche Anpassungen an Regelschulen zur Förderung der Inklusion, etwa durch die Verbesserung der Raumakustik und Barrierefreiheit. Am Eduard-Spranger-Berufskolleg sollen veraltete Sanitärinstallationen erneuert werden, um die Trinkwasserqualität zu sichern und Schäden vorzubeugen. Im Technischen Rathaus sind Sanierungen an der Warmwasserbereitung, am Heizungsverteiler sowie der Austausch der Sicherheitsbeleuchtung vorgesehen.
Des Weiteren umfasst die Vorlage die Modernisierung von Gefahrenmeldeanlagen an verschiedenen Liegenschaften nach aktuellen technischen Standards. Für das Heinrich-von-Kleist-Forum ist eine neue Illumination für besondere Anlässe geplant. Zudem soll an der Feuerwache 1 in der Hafenstraße ein Waschplatz für Einsatzfahrzeuge sowie eine Erweiterung des Ölabscheiders errichtet werden. Die finanziellen Auswirkungen erstrecken sich über die Haushaltsjahre 2026 und 2027 und umfassen sowohl konsumtive als auch investive Aufwendungen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.3Umbenennung der Hermann-Gmeiner-SchuleZur Vorlage · BV-29/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Umbenennung der Hermann-Gmeiner-Schule zum 1. August 2026. Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 soll die Einrichtung den Namen „Sonnenschule, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Hamm“ tragen. Die Verwaltung hat hierzu eine Beschlussvorlage vorgelegt.
Hintergrund der Initiative ist ein Antrag der Schulleitung beim Schulträger. Anlass für das Ersuchen sind die bekannt gewordenen Missbrauchsvorwürfe gegen den Namensgeber der Schule. Im Rahmen einer Schulkonferenz am 27. Januar 2026 wurde gemeinsam mit der Schulgemeinschaft der neue Name „Sonnenschule“ beschlossen. Die vorgeschlagene Bezeichnung erfüllt dabei die rechtlichen Anforderungen des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, indem sie den Schulträger sowie die Schulform und Schulart benennt.
Die Umbenennung ist mit keinen finanziellen Auswirkungen für die Stadt verbunden. Für das Verfahren ist ein Beschluss des Schulträgers erforderlich. Die zuständige Bezirksvertretung Hamm-Herringen wird über die Vorlage beraten, während der Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit beratend mitwirkt. Nach dem Beschluss wird die Verwaltung die Bezirksregierung Arnsberg über die Namensänderung informieren.
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- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.4Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hamm - Fortschreibung 2026 - 2030Zur Vorlage · BV-32/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat mit der Beschlussvorlage BV-32/26 die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Hamm für den Zeitraum 2026 bis 2030 vorgelegt. Der Plan dient als strategische Grundlage für die Jugendarbeit und umfasst verschiedene Förderbereiche zur Förderung der politischen sowie kulturellen Teilhabe. Die Umsetzung der Ziele ist unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung vorgesehen, wobei die jährlichen Aufwendungen von etwa 615.000 Euro im Jahr 2026 auf rund 666.000 Euro im Jahr 2030 ansteigen sollen.
In der Neufassung wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen. So wurde für Freizeiten und Fahrten eine Förderobergrenze von 35 Euro pro Person und Tag eingeführt, um die Teilhabe möglichst vieler Kinder und Jugendlicher zu ermöglichen. Die Grenze für die Förderung von Ausstattungen wurde von 600 auf 1.200 Euro angehoben. Neben der Unterstützung von Jugendforen und politischen Jugendverbänden werden erstmals auch ganztägige Ferienbetreuungsangebote in den Plan aufgenommen. Für innovative Projekte stehen jährlich bis zu 25.000 Euro zur Verfügung, wobei Schwerpunkte auf Klimaschutz, Medienkompetenz und kultureller Bildung liegen. Zudem sieht der Plan die Förderung von Ausbildungs- und Fortbildungskosten für Jugendleiterinnen und Jugendleiter vor.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.5Fortschrittsbericht zur Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung und zum sozialräumlichen Ausbaufortschrittsbericht Kita und OGSZur Vorlage · BV-42/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit einem Fortschrittsbericht zur Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung sowie zum Ausbau der schulischen Betreuung. Die Vorlage sieht vor, den Bericht über das Erreichen der bedarfsdeckenden Versorgungsquoten zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die laufende freiwillige Übernahme von gesetzlichen Trägeranteilen durch die Stadt in Höhe von aktuell 5,85 Millionen Euro bestätigt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die bedarfsgerechte Fortschreibung der Bedarfsplanung. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Qualität der pädagogischen Arbeit nachhaltig zu stärken, indem Überbelegungsplätze und bestehende Übergangsgruppen bis zum Kitajahr 2029/2030 in die Regelstruktur überführt werden. Parallel dazu sollen die Ausbaumaßnahmen im Sinne der strategischen Planung fortgeführt werden. Um den Kita-Betrieb während anstehender Ersatzbau- und Erweiterungsmaßnahmen sicherzustellen, soll die Verwaltung zudem bedarfsgerechte temporäre Lösungen entwickeln.
Die Vorlage erläutert zudem die finanzielle Situation der Träger, die aufgrund unzureichender Anpassungen der Kindpauschalen durch das Land Nordrhein-Westfalen unter finanziellen Herausforderungen stehen. Die Stadt Hamm unterstützt die Träger durch die Übernahme von Betriebskostenanteilen und plant, bei Neubaumaßnahmen zusätzliche Eigenanteile beizusteuern, um die Refinanzierung von Kita-Projekten zu gewährleisten.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.6Umbau und Sanierung des Jugendgästehauses Sylverberg zum „Haus des Sports“ Hier: GrundsatzbeschlussZur Vorlage · BV-4/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-4/26 wird der Grundsatzentscheid für den Umbau und die Sanierung des Jugendgästehauses Sylverberg beantragt. Der Rat soll dem Vorhaben zustimmen, das denkmalgeschützte Gebäude im Kurpark zum „Haus des Sports“ umzugestalten, sofern die Finanzierung gesichert ist. Zur Einleitung der ersten Schritte, darunter Entrümpelungen, Schadstoffuntersuchungen sowie Tragwerks- und Brandschutzgutachten, soll die Hamm.Invest GmbH mit einem Budget von 210.000 Euro beauftragt werden.
Das Gebäude aus dem Jahr 1880 war zuletzt als temporäre Unterbringung für Geflüchtete genutzt und steht aktuell leer. Die geplante Neunutzung soll als Anlaufstelle für Sportvereine, Ehrenamtliche und die Sportverwaltung dienen. Durch die Schaffung von Büroräumen und Co-Working-Bereichen sollen Synergien zwischen der Stabstelle Sportkoordination Hamm und dem StadtSportbund gefördert werden. Die Verwaltung strebt durch die denkmalgerechte Sanierung eine langfristige Erhaltung des Objekts an. Ein abschließender Baubeschluss sowie die Regelung zur Übertragung der Liegenschaft an die Hamm.Invest GmbH sind für den Sommer 2027 vorgesehen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.7Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 2. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Spielraumententwicklungsplan für das Stadtgebiet zur Kenntnis nehmen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung mit einer strategischen Gesamtplanung zu beauftragen, die sich am Spielraumententwicklungsplan orientiert und die finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Zudem wird die Erstellung eines jährlichen Fortschrittsberichts für den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe beantragt.
Der Plan basiert auf der Untersuchung von 284 Spiel- und Bewegungsflächen, die in 65 Spielbezirke unterteilt wurden. Die strategische Ausrichtung umfasst die qualitative Entwicklung von Flächen nach DIN-Standards sowie die Förderung der Inklusion durch barrierefreie Angebote und die Vernetzung von Spielstationen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Schaffung von Mittelpunktplätzen als zentrale Begegnungsorte im Quartier. Durch gezielte Begrünung soll zudem die Biodiversität gestärkt und das Mikroklima in den Stadtteilen beeinflusst werden. Der Planungsprozess beinhaltet neben der Bestandsaufnahme auch die Bereitstellung einer digitalen Spielplatzkarte sowie die Festlegung von Qualitätskriterien für die zukünftige Gestaltung der Freiflächen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.8Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Beteiligung am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" (SKS 2025/26)Zur Vorlage · BV-396/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beantragt im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS 2025/26). Die Vorlage sieht vor, vier konkrete Projekte für eine Förderung vorzuschlagen. Die Finanzierung der Maßnahmen ist dabei auf einen Bundesanteil von 75 Prozent und einen kommunalen Eigenanteil von 25 Prozent ausgelegt.
Zu den geplanten Projekten gehört die Umwandlung eines Tennenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz sowie die Errichtung einer neuen LED-Flutlichtanlage im Selbachpark. Ein weiteres Vorhaben umfasst die Umgestaltung eines Naturrasenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz auf der Sportanlage Birkenfeld, ergänzt durch eine neue LED-Flutlichtanlage und Maßnahmen zur dezentralen Versickerung von Niederschlagswasser. Zudem sollen die Entwicklung des Sportstandorts Glückauf-Stadion sowie die Erweiterung der Franz-Voss-Sporthalle beantragt werden.
Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum von 2026 bis 2029 umfassen erwartete Auszahlungen in Höhe von rund 9,24 Millionen Euro. Dem stehen voraussichtliche Einzahlungen aus Fördermitteln in Höhe von etwa 6,93 Millionen Euro gegenüber, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von circa 2,31 Millionen Euro ergibt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung und unter Beauftragung externer Planer durch die Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 5.Anträge
- 5.1FDP-Antrag auf Verlängerung des Schüler-AG-Fonds sowie des Fördertopfs für digitale Schulprojekte für die Jahre 2026 und 2027Zur Vorlage · AT-33/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Vorlage AT-33/26 beantragen ein Ratsmitglied der FDP sowie ein Ausschussmitglied die Fortführung zweier Förderinstrumente für die Jahre 2026 und 2027 in Hamm. Der Antrag sieht vor, den Schüler-AG-Fonds sowie den Fördertopf für digitale Schulprojekte jeweils mit einem jährlichen Budget von 10.000 Euro weiterzuführen. Zudem wird die Beibehaltung des bestehenden, niederschwelligen Antragsverfahrens gefordert.
Die Begründung des Antrags erläutert, dass der Schüler-AG-Fonds zur Finanzierung von Schulprojekten dient, während der Fördertopf für digitale Schulprojekte die Entwicklung digitaler Kompetenzen unterstützen soll. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mittel beider Fonds in den vergangenen Jahren vollständig abgerufen und eingesetzt wurden, was einen entsprechenden Bedarf an den Schulen belegt. Das einfache Antragsverfahren soll weiterhin sicherstellen, dass die Mittel ohne hohen administrativen Aufwand direkt den Schülern zugutekommen.
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- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 6.Verschiedenes