Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
Gremium: Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.12.2025
- 3.Mündliche Berichte
- 3.1Vorstellung neuer Schulleitungen
- 4.Empfehlungen
- 4.1Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-11/26 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-11/26 1. Ergänzung des Amtes für Finanzen und Controlling umfasst den Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 sowie eines Haushaltssicherungskonzepts für den Zeitraum 2026 bis 2036. Der Beschluss beinhaltet zudem die Festlegung strategischer Ziele, den Stellenplan 2026/2027 sowie die Regelung zur Bilanzierungshilfe.
Die finanzielle Planung geht von einem negativen Jahresergebnis von etwa 105,4 Millionen Euro für das Jahr 2026 aus, welches sich bis 2030 auf 118,4 Millionen Euro erhöhen kann. Für das Jahr 2027 wird eine bilanzielle Überschuldung erwartet, die bis 2030 ein Volumen von 408 Millionen Euro erreichen könnte. Das Haushaltssicherungskonzept weist für den Zeitraum 2026 bis 2030 ein Volumen von 61,7 Millionen Euro aus. Die Verschuldung, insbesondere durch Liquiditätskredite, soll bis 2030 auf nahezu 800 Millionen Euro ansteigen.
Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 ist ein Investitionsvolumen von insgesamt 333,5 Millionen Euro vorgesehen, wovon 229 Millionen Euro dem Baubereich zugeordnet sind. Den Bezirken werden jeweils 100.000 Euro investiv zur Verfügung gestellt. Aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025–2036 erhält die Stadt eine Pauschale von rund 105 Millionen Euro über 12 Jahre, wobei für die Jahre 2026 bis 2030 bereits 74,6 Millionen Euro eingeplant sind.
Bezüglich der Bilanzierungshilfe in Höhe von rund 38,8 Millionen Euro wird vorgeschlagen, auf eine erfolgsneutrale Ausbuchung gegen das Eigenkapital zu verzichten und stattdessen eine lineare, erfolgswirksame Abschreibung über bis zu 50 Jahre anzuwenden. Die Beratung in den Ausschüssen ist für den Zeitraum vom 2. März bis zum 16. März 2026 vorgesehen, die abschließende Beschlussfassung durch den Rat ist für den 24. März 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Innovation und Verwaltungsmodernisierung
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 11.03.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 11.03.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 10.03.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 09.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.2Verwendung der investiven und konsumtiven Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Hier: überbezirkliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-10/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-10/26 des Immobilienmanagements befasst sich mit der Verwendung von investiven und konsumtiven Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Rahmen überbezirklicher Maßnahmen. Der Rat soll die Durchführung der genannten Maßnahmen sowie die Beauftragung externer Ingenieurbüros vorbehaltlich gesicherter Finanzierung beschließen. Für das Jahr 2026 sind konsumtive Mittel in Höhe von 360.000 € und investive Mittel von 695.000 € vorgesehen, während für 2027 ein Bedarf von 1.150.000 € konsumtiven und 1.480.000 € investiven Mitteln veranschlagt ist.
Zu den geplanten Einzelmaßnahmen gehören bauliche Anpassungen für Inklusion sowie die Sanierung der Sanitärinstallation am Eduard-Spranger-Berufskolleg. Im Technischen Rathaus sind die Erneuerung der Warmwasserbereitung, des Heizungsverteilers und der Sicherheitsbeleuchtung sowie die Erneuerung von Gefahrenmeldeanlagen vorgesehen. Weitere Vorhaben umfassen die DV-Verkabelung am Rathaus, die Illumination des Heinrich-von-Kleist-Forums und die Errichtung eines Waschplatzes an der Feuerwache 1.
Zusätzliche Investitionen betreffen die Feuerwehr Römerstraße, wo ein Ölabscheider erneuert und ein versiegelter Waschplatz errichtet werden soll. In der Sachsenhalle ist der Austausch einer Lüftungsanlage gegen ein energieeffizientes System mit Wärmerückgewinnung geplant. Weitere Maßnahmen beinhalten die Installation von Split-Klimaanlagen an der Feuerwache Hafenstraße, den Ersatz der elektroakustischen Anlage am Märkischen Gymnasium sowie den Austausch der Brandmelde- und Sprachalarmierungseinrichtung im Rathaus Mitte. Zudem ist eine Sammelposition für die Erneuerung von Lüftungsanlagen an verschiedenen Liegenschaften vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.3Umbenennung der Hermann-Gmeiner-SchuleZur Vorlage · BV-29/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Umbenennung der Hermann-Gmeiner-Schule zum 1. August 2026. Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 soll die Einrichtung den Namen „Sonnenschule, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Hamm“ tragen. Die Verwaltung hat hierzu eine Beschlussvorlage vorgelegt.
Hintergrund der Initiative ist ein Antrag der Schulleitung beim Schulträger. Anlass für das Ersuchen sind die bekannt gewordenen Missbrauchsvorwürfe gegen den Namensgeber der Schule. Im Rahmen einer Schulkonferenz am 27. Januar 2026 wurde gemeinsam mit der Schulgemeinschaft der neue Name „Sonnenschule“ beschlossen. Die vorgeschlagene Bezeichnung erfüllt dabei die rechtlichen Anforderungen des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, indem sie den Schulträger sowie die Schulform und Schulart benennt.
Die Umbenennung ist mit keinen finanziellen Auswirkungen für die Stadt verbunden. Für das Verfahren ist ein Beschluss des Schulträgers erforderlich. Die zuständige Bezirksvertretung Hamm-Herringen wird über die Vorlage beraten, während der Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit beratend mitwirkt. Nach dem Beschluss wird die Verwaltung die Bezirksregierung Arnsberg über die Namensänderung informieren.
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- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 4.4Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hamm - Fortschreibung 2026 - 2030Zur Vorlage · BV-32/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-32/26 wird die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Hamm für den Zeitraum von 2026 bis 2030 beantragt. Der Plan sieht die Verabschiedung spezifischer Ziele und Förderbereiche vor, wobei die Umsetzung durch die Verwaltung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung bis zum Jahr 2030 erfolgt. Die geplanten Transferaufwendungen steigen dabei kontinuierlich von 614.978 € im Jahr 2026 auf 665.672 € im Jahr 2030 an.
Der Förderplan umfasst verschiedene Bereiche, darunter jährliche Mittel von 5.000 € für Jugendforen sowie bis zu 3.000 € für Maßnahmen des Rings politischer Jugend. Für Freizeiten ist eine Obergrenze von 35 € pro Person und Tag bei einer maximalen Dauer von 21 Tagen vorgesehen. Die jährliche Ausstattungsgrenze wird von 600 € auf 1.200 € angehoben, während für Projekte jährlich bis zu 25.000 € zur Verfügung stehen. Beim Programm Hammer Ferienspaß wird der Teilnehmerbeitrag auf maximal 1 € pro Tag begrenzt.
Förderfähig sind Maßnahmen anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sowie selbstorganisierter Zusammenschlüsse, sofern die Anforderungen des Kinderschutzes gemäß den §§ 8a und 72a SGB VIII erfüllt sind; gewerbliche Träger sind von der Förderung ausgeschlossen. Aufgrund der Zunahme der Maßnahmen soll die bisherige Praxis, Anträge über 10.000 € durch den Unterausschuss Jugendhilfe verabschieden zu lassen, durch einen Zwischenbericht über die Entwicklungen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ersetzt werden. Die Finanzierung erfolgt über das Budget des Jugendamtes. Ein abschließender Beschluss durch den Rat ist für den 24. März 2026 vorgesehen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 04.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.5Fortschrittsbericht zur Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung und zum sozialräumlichen Ausbaufortschrittsbericht Kita und OGSZur Vorlage · BV-42/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-42/26 des Jugendamtes behandelt den Fortschrittsbericht zur strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung sowie den Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Angeboten zum Offenen Ganztag (OGS). Der Rat der Stadt Hamm soll die bedarfsgerechte Fortschreibung der Planung beschließen. Die Verwaltung ist beauftragt, Überbelegungsplätze und Übergangsgruppen bis zum Kitajahr 2029/2030 in die Regelstruktur zu überführen, wobei der Abbau von 207 Überbelegungsplätzen und 430 Plätzen aus Übergangsgruppen angestrebt wird.
Finanziell belaufen sich die bereinigten Betriebskosten auf 91.553.869 €, wobei die Stadt einen freiwilligen Zuschuss von 5.852.858 € leistet. Im Bereich der Kitas wurden bereits 12 von 46 identifizierten Ausbaumaßnahmen umgesetzt. Für die Planungsjahre 2025/2026 bis 2027/2028 sind weitere Maßnahmen in Umsetzung oder Planung, wobei 22 Maßnahmen unter dem Zustimmungsvorbehalt des Landesjugendamtes stehen. Für den Zeitraum 2027/2028 bis 2029/2030 sind Ersatz- und Erweiterungsbauten verschiedener Träger sowie Neubauten vorgesehen.
Im Bereich der schulischen Betreuung stieg die Zahl der teilnehmenden Grundschüler im OGS von 3.039 (2021/22) auf prognostizierte 4.147 (2025/26). Die Kosten für die städtische Ferienbetreuung werden von 393.000 € im Jahr 2026 auf bis zu 1,078 Mio. € im Jahr 2028 prognostiziert. Für den Ausbau des OGS sind Fördermittel des Landes in Höhe von 8.110.156 € vorgesehen, was ein Gesamtinvestitionsvolumen von 9.541.360 € ergibt. Die Stadt führt zudem eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Arnsberg bezüglich der Finanzverantwortung des Landes NRW.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.03.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.6Umbau und Sanierung des Jugendgästehauses Sylverberg zum „Haus des Sports“ Hier: GrundsatzbeschlussZur Vorlage · BV-4/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-4/26 wird der Grundsatzentscheid für den Umbau und die Sanierung des Jugendgästehauses Sylverberg beantragt. Der Rat soll dem Vorhaben zustimmen, das denkmalgeschützte Gebäude im Kurpark zum „Haus des Sports“ umzugestalten, sofern die Finanzierung gesichert ist. Zur Einleitung der ersten Schritte, darunter Entrümpelungen, Schadstoffuntersuchungen sowie Tragwerks- und Brandschutzgutachten, soll die Hamm.Invest GmbH mit einem Budget von 210.000 Euro beauftragt werden.
Das Gebäude aus dem Jahr 1880 war zuletzt als temporäre Unterbringung für Geflüchtete genutzt und steht aktuell leer. Die geplante Neunutzung soll als Anlaufstelle für Sportvereine, Ehrenamtliche und die Sportverwaltung dienen. Durch die Schaffung von Büroräumen und Co-Working-Bereichen sollen Synergien zwischen der Stabstelle Sportkoordination Hamm und dem StadtSportbund gefördert werden. Die Verwaltung strebt durch die denkmalgerechte Sanierung eine langfristige Erhaltung des Objekts an. Ein abschließender Baubeschluss sowie die Regelung zur Übertragung der Liegenschaft an die Hamm.Invest GmbH sind für den Sommer 2027 vorgesehen.
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- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.7Kenntnisnahme des Spielraumentwicklungsplans und Umsetzung der strategischen SpielraumentwicklungsplanungZur Vorlage · BV-313/25 2. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Spielraumentwicklungsplan sowie die Umsetzung der strategischen Spielraumentwicklungsplanung zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage sieht vor, die Verwaltung mit der strategischen Gesamtplanung unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen zu beauftragen. Zudem ist die Vorlage eines jährlichen Fortschrittsberichts im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen.
Der Planungsprozess beinhaltet die Analyse von 284 Flächen in 65 Spielbezirken, wobei der Endbericht für Oktober 2025 geplant ist. Die Beratung in den Bezirksvertretungen und Ausschüssen soll im Zeitraum vom 3. März bis zum 16. März 2026 stattfinden, damit der Rat den abschließenden Beschluss am 24. März 2026 fassen kann. Zur Qualitätssicherung der Umsetzung wird eine ämterübergreifende Steuerungsgruppe aus dem Jugendamt, der Stadtplanung sowie dem Tiefbau- und Grünflächenamt eingesetzt. In diesen Prozess sollen zudem Kinder, Jugendliche und der Familienbeirat einbezogen werden. Zur digitalen Erreichbarkeit soll eine Spielplatzkarte in das Masterportal und die HammApp integriert werden, die Funktionen zur Übersicht, Navigation und Mängelmeldung bietet.
Finanziell sind für die Jahre 2026 und 2027 investive Maßnahmen in Höhe von etwa 3.945.000 Euro vorgesehen. Für das Jahr 2026 werden Auszahlungen von 2.146.000 Euro und ein städtischer Eigenanteil von 2.144.488 Euro veranschlagt. Für 2027 sind Auszahlungen von 1.800.000 Euro und ein Eigenanteil von 1.785.409 Euro geplant. Die Abschreibung der Maßnahmen erfolgt in der Regel über 15 Jahre, was jährliche Aufwendungen von circa 260.000 Euro in der Ergebnisrechnung des Stadtamtes 51 zur Folge hat.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 05.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 04.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 4.8Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Beteiligung am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" (SKS 2025/26)Zur Vorlage · BV-396/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-396/25 beantragt das Amt für Konzernsteuerung die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS 2025/26). Der Rat soll vier Teilbeschlüsse fassen, die verschiedene Modernisierungsmaßnahmen umfassen. Geplant ist die Umwandlung eines Tennenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz im Selbachpark sowie die Umwandlung eines Rasenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz auf der Sportanlage Birkenfeld. Zudem sollen der Sportstandort Glückauf-Stadion entwickelt und die Franz-Voss-Sporthalle erweitert werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen basiert auf einer Aufteilung, bei der der Bund 75 Prozent und die Kommune 25 Prozent der Kosten trägt. Für den Zeitraum von 2026 bis 2029 sind Auszahlungen in Höhe von 9.244.000 Euro und Einzahlungen von 6.933.000 Euro vorgesehen, was einem städtischen Eigenanteil von 2.311.000 Euro entspricht.
Die Kosten für die einzelnen Projekte sind wie folgt veranschlagt: Für den Selbachpark werden Gesamtkosten von 1.320.000 Euro angesetzt. Die Grundsanierung des Glückauf-Stadions umfasst 3.400.000 Euro, wobei 850.000 Euro aus kommunalen Mitteln stammen. Das Projekt SVF-Herringen/Lippepark wird mit 1.800.000 Euro kalkuliert, wovon 450.000 Euro der Stadt obliegen. Die Erweiterung der Franz-Voss-Sporthalle erfordert einen kommunalen Anteil von 302.250 Euro. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Eigenmittel bereitzustellen und die Umsetzung mit externen Planern zu koordinieren. Ein entsprechender Ratsbeschluss muss bis zum 31. Januar 2026 vorliegen.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 16.03.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 5.Anträge
- 5.1FDP-Antrag auf Verlängerung des Schüler-AG-Fonds sowie des Fördertopfs für digitale Schulprojekte für die Jahre 2026 und 2027Zur Vorlage · AT-33/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Vorlage AT-33/26 beantragen ein Ratsmitglied der FDP sowie ein Ausschussmitglied die Fortführung zweier Förderinstrumente für die Jahre 2026 und 2027 in Hamm. Der Antrag sieht vor, den Schüler-AG-Fonds sowie den Fördertopf für digitale Schulprojekte jeweils mit einem jährlichen Budget von 10.000 Euro weiterzuführen. Zudem wird die Beibehaltung des bestehenden, niederschwelligen Antragsverfahrens gefordert.
Die Begründung des Antrags erläutert, dass der Schüler-AG-Fonds zur Finanzierung von Schulprojekten dient, während der Fördertopf für digitale Schulprojekte die Entwicklung digitaler Kompetenzen unterstützen soll. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mittel beider Fonds in den vergangenen Jahren vollständig abgerufen und eingesetzt wurden, was einen entsprechenden Bedarf an den Schulen belegt. Das einfache Antragsverfahren soll weiterhin sicherstellen, dass die Mittel ohne hohen administrativen Aufwand direkt den Schülern zugutekommen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 6.Verschiedenes