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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.03.2025
- 3.Empfehlungen
- 3.111. Änderung zur Gebührensatzung für die Städtische Musikschule HammZur Vorlage · BV-112/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule Hamm beschließen, die zum 1. August 2025 in Kraft treten soll. Die Anpassung erfolgt im Rahmen des vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Programms „JeKits“ (Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen). Ziel der Vorlage ist die Anpassung der maximalen Elternbeiträge nach Vorgaben aus verschiedenen Steuerungsgruppen.
Die Neuregelung sieht vor, den Maximalbeitrag im Schwerpunkt Tanz zu reduzieren und die Tarife im Bereich Singen anzupassen. Während der Unterricht im ersten Schuljahr kostenfrei bleibt, werden für die Schuljahre zwei bis vier neue Gebühren festgelegt. Für den Instrumentalunterricht beträgt der jährliche Beitrag 312 Euro. Im Bereich Tanz liegen die Kosten je nach Unterrichtsdauer zwischen 144 und 228 Euro pro Jahr, während die Beiträge für Gesangsunterricht zwischen 96 und 192 Euro pro Jahr variieren.
Die rechtzeitige Umsetzung der Änderungen ist notwendig, um die weitere Förderung durch das JeKits-Programm sicherzustellen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich nach aktuellen Anmeldezahlen auf einen Minderertrag bei den Gebühren in Höhe von 2.016 Euro.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 02.07.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.2Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · BV-171/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Abfallwirtschaftsbetriebs und der Stadtreinigung (ASH) entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-171/25 stützt sich auf den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, welche einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr abgegeben hat.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 weist eine Bilanzsumme von 38.239.981,55 Euro auf. Das Jahresergebnis beläuft sich auf einen Überschuss von 786.615,87 Euro. Dieser Betrag sowie die Ergebnisse der einzelnen Sparten des ASH sollen gemäß dem Beschlussvorschlag auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Ergänzend zum Jahresabschluss wurde ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt, der der Vorlage als informatives Dokument beigefügt ist, jedoch nicht Teil des eigentlichen Abschlusses darstellt. Die Beratungsfolge sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 25. Juni 2025 sowie im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vor, bevor der Rat am 8. Juli 2025 die endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.3Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Stadt HammZur Vorlage · BV-175/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31. Dezember 2024 liegt zur Prüfung vor. Mit der Beschlussvorlage wird beantragt, den Entwurf dem Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen.
Die Ergebnisrechnung schloss im Jahr 2024 mit einem Überschuss von 0,1 Millionen Euro ab, was das neunte positive Ergebnis in Folge darstellt. Durch die Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage ergab sich ein Saldo von -0,4 Millionen Euro, wodurch sich das Eigenkapital auf 191,4 Millionen Euro verringerte.
Im Bereich der Investitionen wurden 63,6 Millionen Euro umgesetzt. Während die Investitionskredite für den Kernhaushalt leicht sanken, stiegen die Liquiditätskredite an. Der Bestand an Krediten für Investitionen und zur Liquiditätssicherung erhöhte sich von 241 Millionen Euro auf 273 Millionen Euro. Die Finanzrechnung weist zudem einen Saldo aus der Verwaltungstätigkeit von -13,7 Millionen Euro aus, verglichen mit -5,1 Millionen Euro im Vorjahr. Als Faktoren für die Entwicklung werden steigende Preise, Auswirkungen von Tarifabschlüssen sowie zunehmende Aufgaben ohne entsprechende finanzielle Beteiligung von Bund und Land angeführt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.4Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes (Vorratsbeschluss zum Altschuldenentlastungsgesetz NRW)Zur Vorlage · BV-177/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm soll die Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. In der Beschlussvorlage BV-177/25 wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag auf Beteiligung am Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW) zu stellen. Ziel ist die anteilige Entschuldung kommunaler Verbindlichkeiten zur Sicherung der Liquidität. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag NRW sowie dessen Inkrafttreten.
Das Landesprogramm sieht vor, bis zu 50 Prozent der kommunalen Altschulden zu übernehmen. Dabei werden Liquiditätsschulden über einem Schwellenwert von 1.500 Euro pro Einwohner vollständig und Schulden oberhalb eines Sockelbetrags von 100 Euro pro Einwohner anteilig übernommen. Für die Stadt Hamm belaufen sich die maßgeblichen Liquiditätskredite nach Abzug bestimmter Posten auf rund 74,98 Millionen Euro. Basierend auf einer Modellrechnung des Städtetags NRW könnte die Entlastung für die Stadt bei etwa 23 Millionen Euro liegen. Die endgültige Höhe der Entlastung hängt vom Abschluss des Antragsverfahrens und den finalen Berechnungsmodalitäten ab. Das Antragsverfahren wird über die NRW.BANK abgewickelt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.5Kauf- und Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile zwischen Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) und Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU), Änderung Gesellschaftsvertrag WVGZur Vorlage · BV-178/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über einen Kauf- und Abtretungsvertrag zwischen der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) und der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) beraten. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Veräußerung von Geschäftsanteilen der VKU an die WVG. Hintergrund ist die Kündigung des bestehenden Betriebs- und Geschäftsführungsvertrages durch die VKU zum 31. Dezember 2025.
Im Rahmen der Vereinbarung soll die WVG die Geschäftsanteile der VKU im Nennbetrag von 316.360 Euro, was einem Anteil von 14,29 Prozent entspricht, erwerben. Der vereinbarte Kaufpreis beträgt laut Vorlage einen Euro. Durch diesen Erwerb hält die WVG diese Anteile künftig selbst. Die damit verbundenen Stimmrechte werden jedoch ruhend gestellt, sodass sie weder ausgeübt noch bei der Berechnung von Mehrheiten berücksichtigt werden.
Infolgedessen verändern sich die Stimmrechtsanteile der verbleibenden Gesellschafter an der WVG. Der Anteil der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH erhöht sich von 28,57 Prozent auf 33,33 Prozent, während der Anteil der Regionalverkehr Münsterland GmbH von 47,14 Prozent auf 55,00 Prozent steigt. Die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH erhöht ihren Anteil von 10,00 Prozent auf 11,67 Prozent. Der Verkauf und die Abtretung der Anteile sind zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Zudem wird die Änderung des Gesellschaftsvertrages der WVG sowie die Anzeige des Vorgangs an die Bezirksregierung Arnsberg beantragt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.6Fortsetzung der Regionalagentur Westfälisches RuhrgebietZur Vorlage · BV-188/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Fortsetzung der Beteiligung an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet beschließen. Die Vorlage sieht eine anteilige Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 vor, wobei der städtische Eigenanteil 436.534 Euro beträgt. Zudem ist die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Dortmund, Hamm und dem Kreis Unna bis Ende 2027 vorgesehen.
Die Regionalagentur fungiert als Schnittstelle zwischen dem Land Nordrhein-<0xC2>falen und der Region Westfälisches Ruhrgebiet. Sie berät Unternehmen sowie Akteure am Arbeitsmarkt zu Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF) und unterstützt die Umsetzung regionaler Arbeitspolitik in den Bereichen Fachkräftesicherung, Inklusion und berufliche Bildung. In der vorangegangenen Förderphase ermöglichte die Agentur durch ihre Beratungsleistung die Akquise von 7,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die Stadt Hamm.
Die künftige Förderung basiert auf den ESF-Richtlinien für den Zeitraum 2021 bis 2027. Trotz einer landesweiten Reduzierung der Stellenanteile in den Regionalagenturen bleibt die Förderquote für das Projekt bei 80 Prozent. Die Umsetzung des Beschlussvorschlags steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung durch die entsprechenden Zuwendungsbescheide des Landes.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 02.07.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.7Kauf von Geschäftsanteilen vom Regionalverband Ruhr (RVR) durch die Stadt Hamm sowie Änderung des Gesellschaftsvertrages der Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · BV-194/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, ihre Beteiligung an der Maximilianpark Hamm GmbH zu verändern und Anteile vom Regionalverband Ruhr (RVR) zu übernehmen. Im Rahmen einer Beschlussvorlage wird die Kapitalherabsetzung des Stammkapitals von 73.400 Euro auf 70.000 Euro sowie eine anschließende Neuverteilung der Geschäftsanteile vorgeschlagen.
Durch den Kauf von Anteilen zum Preis von 8.190 Euro soll der Anteil der Stadt Hamm am Gesellschaftskapital von bisher 58,3 Prozent auf 70 Prozent steigen. Der Anteil des RVR verringert sich im Gegenzug von 41,7 Prozent auf 30 Prozent. Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf die einmalige Zahlung des Kaufpreises im Jahr 2025.
Die Neuregelung der Anteilsverhältnisse führt zudem zu einer Änderung in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft. Die Stadt Hamm wird künftig zehn statt bisher neun Vertreter entsenden, während die Vertretung des RVR von sechs auf fünf Personen reduziert wird.
Zusätzlich ist eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages vorgesehen. Diese umfasst neben den Änderungen durch die neue Gesellschafterstruktur auch rechtliche Anpassungen aufgrund des 3. Nordrhein-Westfälischen Kommunalfinanzreformgesetzes (NKFWG). Hierbei sollen unter anderem Modalitäten für digitale Sitzungen und Umlaufbeschlüsse einheitlich in den Vertrag aufgenommen werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.Verschiedenes