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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 02.12.2024
- 3.Beschlüsse
- 3.1Teilnahme am Förderprogramm BrotzeitZur Vorlage · BV-77/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit soll über die Teilnahme der Stadt Hamm am Förderprogramm „Brotzeit“ entscheiden. Das Projekt sieht vor, zunächst zwei Grundschulen mit niedrigen Sozialindexstufen – die Wilhelm-Busch-Schule sowie die Hermann-Gmeiner-Schule – mit einem kostenlosen Frühstück zu versorgen. Ziel des Vereins „Brotzeit e.V.“ ist es, durch das Angebot zur Ernährungsbildung und Chancengerechtigkeit beizutragen.
Im Rahmen des Projekts bereiten ehrenamtliche Seniorinnen und Senioren das Frühstück vor, wobei die Lebensmittel vom Unternehmen Lidl gespendet werden. Die Landesregierung NRW unterstützt das Vorhaben finanziell durch die Bereitstellung von technischem Equipment. Als Voraussetzung für die Teilnahme müssen die Schulen geeignete Räumlichkeiten bereitstellen und eine tägliche Mindestteilnehmerzahl von 35 Kindern gewährleisten. Zudem ist ein Eigenanteil des Schulträgers in Höhe von 3.000 Euro pro Schule und Schuljahr vorgesehen.
Die Stadt Hamm hat für das Jahr 2025 bereits einen Eigenanteil von 9.000 Euro im Haushaltsplan eingestellt. Der Start des Pilotprojekts ist für das Schuljahr 2025/2026 geplant, wobei die Durchführung zunächst auf ein Jahr befristet ist. Eine Fortführung des Programms steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und der Empfehlung durch den Ausschuss für Schule und Ausbildung.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 31.03.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.2Aktualisierung der Geschäftsordnung der Kommunalen Konferenz Alter und PflegeZur Vorlage · BV-68/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Änderung der Geschäftsordnung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege (KKAP) sowie die Aktualisierung der dort vertretenen Organisationen und Mitglieder beschließen. Die KKAP ist als pflichtiges Gremium auf Grundlage des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen eingerichtet worden, um die pflegerische Versorgung in Hamm zu verbessern und den Austausch zwischen ambulanten und stationären Anbietern sicherzustellen.
Die vorliegende Beschlussvorlage basiert auf der Vorarbeit einer Arbeitsgruppe aus der Mitgliedschaft der KKAP. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden bereits im November 2024 von der Konferenz einstimmig beschlossen. Neben redaktionellen Anpassungen wurden inhaltliche Neuerungen vorgenommen, wobei insbesondere die aktive Beteiligung aller beteiligten Institutionen an der Umsetzung der Aufgaben hervorgehoben wird. Zudem wurde das Mitgliederverzeichnis aktualisiert.
Nach einer Beschlussfassung durch den Rat sollen die Gremien ihre Vertreter namentlich benennen. Die Sitzungen der KKAP finden regulär zweimal jährlich statt, wobei bei Bedarf weitere Termine möglich sind. Für zukünftig geplante Unterarbeitsgruppen zu speziellen Themen ist ein regelmäßiger Bericht in den Sitzungen vorgesehen. Mit der Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 31.03.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.3Kontakt- und Beratungsstelle, Träger: VKM Hamm e.V.Zur Vorlage · BV-92/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm soll die notwendigen Verträge und Leistungsvereinbarungen mit dem Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Hamm e. V. abschließen, um die Trägerschaft für eine Kontakt- und Beratungsstelle (KUB) zum 1. April 2025 zu regeln. Das Vorhaben erfolgt unter Beteiligung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL).
Hintergrund der Vorlage ist das Ende eines vergleichbaren Angebots in Hamm Mitte im vergangenen Jahr. In Abstimmung mit dem LWL wurde ein neuer Träger sowie eine neue Konzeption erarbeitet. Die Leistungen der Beratungsstelle richten sich vorrangig an Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen, die keine stationäre oder teilstationäre Hilfe benötigen, sowie an deren Angehörige. Das Angebot umfasst Information, Orientierung und Vermittlung sowie die Schaffung von Räumen für soziale Begegnungen.
Die Finanzierung der Stelle erfolgt durch eine Kostenverteilung zwischen der Stadt Hamm und dem LWL im Verhältnis von 20 zu 80 Prozent. Für das Jahr 2025 sind städtische Eigenanteile in Höhe von etwa 33.201 Euro veranschlagt, während die Hochrechnung für 2026 einen Anstieg auf rund 41.841 Euro vorsieht. Bis zur Integration der Beratungsstelle in das künftige Trägerhaus wird eine alternative Immobilie angemietet.
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Beratungsfolge
- 31.03.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 4.Verschiedenes