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Stellungnahme

Teilsperrung der Brücke "Mühlengraben" an der Zollstraße

AF-966/2024-ST 25.11.2025 Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat zur Anfrage der CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop bezüglich der Teilsperrung der Brücke „Mühlengraben“ an der Zollstraße Stellung bezogen. Grund für die Maßnahme ist eine Zunahme von Rissen an der nördlichen Widerlagerwand, welche die Standsicherheit des Bauwerks beeinflusst. Nach Angaben von Straßen.NRW sind die Ursachen für die Verschlechterung vor allem auf Schäden im Untergrund sowie auf Verkehrslasten zurückzuführen. Zur Gewährleistung der Standsicherheit bis zum geplanten Ersatzneubau wurde eine Entlastung der nördlichen Brückenhälfte vom Lkw-Verkehr vorgenommen. Das Bauwerk wird weiterhin engmaschig überwacht.

Die Stadtverwaltung wurde am 22. November 2024 durch den Straßenbaulastträger über die veränderte Situation und die Notwendigkeit von Maßnahmen informiert. Die Information über die bevorstehende Teilsperrung erreichte die Unternehmen in Hamm-Uentrop am 6. Dezember 2024. Bezüglich der geplanten Behelfsausfahrt liegen dem Bundesverkehrsministerium Unterlagen zur Prüfung vor; ein Ergebnis steht noch aus.

Die langfristige Zielsetzung ist die Entlastung der Brückenbauwerke bis Ende 2026. Derzeit befinden sich die Baurechtserlangung sowie die Erstellung von Entwurfsunterlagen für die Bauwerke und den Streckenabschnitt in Bearbeitung. Nach der anschließenden Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung wird eine Bauzeit von etwa 30 Monaten veranschlagt.

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