Der Rat der Stadt Hamm soll die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans zum 1. Januar 2025 beschließen. Die Grundlage für diese Aktualisierung bildet ein Gutachten aus dem Jahr 2022, welches die Standorte der Rettungswachen, die Vorhaltung von Rettungsmitteln sowie den Personalbedarf untersucht hat. Eine gesetzliche Verpflichtung sieht eine regelmäßige Überprüfung des Plans spätestens alle fünf Jahre vor.
Aufgrund der Entwicklung der Einsatzzahlen sieht die neue Planung zusätzliche Ressourcen vor. Dies umfasst einen weiteren Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb sowie drei zusätzliche Fahrzeuge im Tagesbetrieb. Im Bereich des Krankentransports ist die Inbetriebnahme eines Akuttransportwagens im 24-Stunden-Dienst vorgesehen, wodurch die Anzahl der Krankentransportwagen von fünf auf vier reduziert werden kann. Perspektivisch sind zudem zwei zusätzliche Rettungswachen geplant. Für die Notarzt-Einsatzfahrzeuge wird die bestehende Versorgung durch zwei Fahrzeuge im 24-Stunden-Dienst als ausreichend bewertet.
Neben der Erweiterung des Fahrzeugparks ergibt sich ein erhöhter Personalbedarf, der durch die zusätzlichen Rettungsmittel sowie veränderte rechtliche Rahmenbedingungen bedingt ist. Die Verwaltung hat den Entwurf mit den Verbänden der Krankenkassen sowie dem Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abgestimmt, wobei die entsprechenden Stellen ihr Einvernehmen mit der Fortschreibung erklärt haben.