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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.09.2024
- 3.Empfehlungen
- 3.1Unnaer Straße 15, Umbau und Sanierung des Gebäudes zur Stadtteilbücherei, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1666/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Übertragung des Projekts zur Umgestaltung der Unterne Straße 15 in eine Stadtteilbücherei an die Hamm.Invest GmbH. Im Rahmen dieses Vorhabens soll im Gegenzug die Sanierung der Glückauf-Halle aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Die erforderlichen Grundstücke sollen der Hamm.Invest GmbH als Kapitaleinlage zum Buchwert zur Verfügung gestellt werden.
Die bauliche Planung umfasst eine Aufstockung des Dachstuhls, um die nutzbare Fläche im Dachgeschoss zu erweitern, wobei historische Elemente wie die Treppe und die Dielen erhalten bleiben sollen. Das Gebäude soll nach dem Standard eines Effizienzhauses 70 saniert werden. Geplant ist der Einsatz einer Luftwärmepumpe sowie die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. Weitere Maßnahmen zur Klimaanpassung beinhalten den Erhalt eines Baumes auf dem Grundstück, die Reduzierung der Bodenversiegelung und die Prüfung von Photovoltaik-Anlagen sowie einer Dachbegrünung. Ein kleiner Anbau soll künftig als Lesecafé dienen.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen in Höhe von etwa 57.300 Euro für das Jahr 2025 und rund 97.975 Euro für 2026. Ab dem Jahr 2026 werden jährliche Aufwendungen für Miete in Höhe von circa 130.000 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.2Änderung der Gesellschaftsverträge der WestfalenTarif GmbH und der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbHZur Vorlage · BV-1729/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Anpassung der Gesellschaftsverträge der WestfalenTarif GmbH sowie der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH beraten. Grundlage für diesen Vorgang ist das 3. NKFWG NRW, welches zum 5. März 2024 Änderungen im Kommunalrecht bewirkt hat. Diese Neuerungen ermöglichen Erleichterungen bei der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen für Unternehmen und Einrichtungen in Gesellschaftsform.
Um diese Vereinfachungen für die WestfalenTarif GmbH und die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH nutzen zu können, ist eine entsprechende Änderung der jeweiligen Satzungen erforderlich. Da beide Gesellschaften als Kleinstkapitalgesellschaften eingestuft werden können, sollen die administrativen Prozesse angepasst werden. Die Stadt Hamm hält an beiden Unternehmen mittelbare Beteiligungen.
Durch die Umsetzung der Änderungen wird eine Reduzierung des Aufstellungs- und Prüfungsaufwandes angestrebt, was zu Einsparungen bei den internen sowie externen Kosten innerhalb der Gesellschaften führen kann. Der Rat soll den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen und die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH anweisen, dem Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie der Mandatierung zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der WestfalenTarif GmbH zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.3Anpassung von Regelungen zu Jahresabschluss und Lagebericht bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Trianel GmbHZur Vorlage · BV-1730/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Anpassung der Gesellschaftsverträge verschiedener Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Trianel GmbH entscheiden. Hintergrund ist eine Änderung des Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen, durch die die Anforderungen an den Jahresabschluss und den Lagebericht nun an die tatsächliche Größe der Unternehmen gekoppelt sind. Bisher mussten kommunale Unternehmen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung die strengen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anwenden.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Konzernsteuerung sieht vor, die Regelungen in den Gesellschaftsverträgen so zu ändern, dass die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur Differenzierung nach Größenklassen des Handelsgesetzbuches genutzt werden können. Dies betrifft insbesondere kleinere Unternehmen, bei denen die bisherigen Anforderungen zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand und höheren Kosten führten, etwa im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Anpassungen gelten für jene Gesellschaften, die nicht als große Kapital- oder Personengesellschaften einzustufen sind. Für Unternehmen, die weiterhin als große Kapitalgesellschaften gelten – wie die Trianel GmbH selbst sowie bestimmte Kraftwerksgesellschaften –, bleiben die bisherigen strengeren Anforderungen bestehen. Ziel der Maßnahme ist es, den bürokratischen Aufwand für kleinere Beteiligungen zu reduzieren und eine Angleichung an die Regelungen privater Unternehmen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.4Umstellung des Rechnungswesens auf S/4 HANA - Beraterausschreibung und SachstandZur Vorlage · BV-1727/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm bereitet die Umstellung des Rechnungswesens auf das System S/4 HANA vor. Mit der Beschlussvorlage BV-1727/2024 wird beantragt, die externe Beratungsleistung für dieses Vorhaben gemeinsam mit der Stadt Münster zu vergeben. Als beauftragtes Unternehmen ist die best practice consulting AG vorgesehen, die im Rahmen eines Kooperationsangebots auch die Unternehmen BTC AG und in4MD service GmbH einbindet. Darüber hinaus soll die Verwaltung beauftragt werden, für die Projektumsetzung notwendige zusätzliche Werkzeuge über den IT-Dienstleister citeq zu beschaffen.
Die technische Umstellung ist erforderlich, da die aktuelle SAP-Systemversion ab dem 1. Januar 2028 nicht mehr unterstützt wird. Das Projekt umfasst neben der Kernverwaltung auch die Tochtergesellschaften KJC AöR und ASH. Die Städte Hamm und Münster führen das Vorhaben als Gemeinschaftsprojekt durch, wobei eine Kostenaufteilung von 40 zu 60 Prozent zwischen den Kommunen vereinbart wurde. Ein entsprechender Projektvertrag wurde bereits im April 2024 geschlossen. Der Beginn der Beratungsleistungen ist für Januar 2025 geplant. Die Umsetzung umfasst neben der Lizenzkonvertierung auch die Bereitstellung zusätzlicher IT-Tools sowie eine personelle Begleitung durch den IT-Dienstleister citeq.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.5Wechsel der Geschäftsführung der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbHZur Vorlage · BV-1731/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant einen Wechsel in der Geschäftsführung der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH. Laut der Beschlussvorlage BV-1731/2024 soll der bisherige Geschäftsführer zum 31. Dezember 2024 abberufen werden. Zum 1. Januar 2025 ist die Bestellung eines neuen Geschäftsführers vorgesehen.
Der Aufsichtsrat der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH hat die Nachfolge in seiner Sitzung am 8. November 2024 einstimmig beschlossen. Da gemäß dem Gesellschaftsvertrag der HGB die Bestellung der Geschäftsführung die Zustimmung des Rates der Stadt Hamm erfordert, wird das Vorhaben zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Beratungsablauf sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 27. November 2024 sowie im Hauptausschuss am 9. Dezember 2024 vor. Die endgültige Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 10. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.6Umbesetzung in der Gesellschafterversammlung sowie in der Geschäftsführung der Sport und Freizeit Hamm gGmbHZur Vorlage · BV-1737/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm berät über eine personelle Neubesetzung in der Gesellschafterversammlung sowie in der Geschäftsführung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, ein Mitglied aus der Gesellschafterversammlung mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 abzuberafen und ab dem 1. Januar 2025 ein neues Mitglied zu entsenden. Parallel dazu sollen die Vertreter in der Gesellschafterversammlung angewiesen werden, den bisherigen Geschäftsführer zum Jahresende aus seinem Amt zu entlassen und eine neue Geschäftsführerin mit Wirkung zum 1. Januar 2025 zu bestellen.
Die Begründung für diese personellen Veränderungen stützt sich auf Erfahrungen aus dem Jahr 2019. Es wird angeführt, dass eine enge Verbindung zwischen der Geschäftsführung und der Leitung der Sportabteilung erforderlich sei, um kurze Entscheidungswege in der Kooperation zwischen der Gesellschaft, der Sportverwaltung und dem Westfälischen Turnerbund zu gewährleisten. Durch die Zusammenlegung dieser Funktionen sollen Synergieeffekte für das operative Geschäft sowie für weitere Projekte genutzt werden können. Der bisherige Geschäftsführer bleibt durch seine Entsendung in die Gesellschafterversammlung weiterhin in wesentliche Entscheidungsprozesse der Gesellschaft eingebunden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.7Verschmelzung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH auf die Hamm.Invest GmbHZur Vorlage · BV-1742/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm plant die Verschmelzung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH auf die Hamm.Invest GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2025. Mit diesem Vorhaben ist auch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hamm.Invest GmbH verbunden. Die kommunalen Vertreter sollen angewiesen werden, dem Verschmelzungsvertrag in den zuständigen Gremien zuzustimmen und die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten.
Ziel der Zusammenführung ist es, Synergien zwischen beiden Gesellschaften zu nutzen, ohne die bisherigen Geschäftsfelder aufzugeben. Während die Hamm.Invest GmbH Aufgaben der Projektentwicklung sowie der Errichtung und Unterhaltung kommunaler Hochbauten übernimmt, umfasst das Spektrum der SEG die Grundstückserwerbe, die Vermögensverwaltung sowie die Sanierung und Veräußerung von Immobilien in bestimmten Quartieren. Die inhaltliche und finanzielle Trennung der Aufgabenbereiche soll künftig über eine Spartenrechnung erfolgen.
Im Bereich der Geschäftsführung sieht die Vorlage die Bestellung eines weiteren Geschäftsführers für die Hamm.Invest GmbH vor, sodass die Gesellschaft künftig von zwei Personen im Nebenamt vertreten wird. Bestehende personelle Strukturen, bei denen Mitarbeiter aus der Querschnittsverwaltung und dem Baubereich über Dienstleistungsverträge eingebunden sind, sollen beibehalten werden, um die Fachexpertise der Bauverwaltung weiterhin zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.Verschiedenes