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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.09.2024
- 3.Empfehlungen
- 3.1Unnaer Straße 15, Umbau und Sanierung des Gebäudes zur Stadtteilbücherei, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1666/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1666/2024 sieht den Umbau und die Sanierung des Gebäudes in der Unnaer Straße 15 zur neuen Stadtteilbücherei vor. Das Projekt soll zur Realisierung an die Hamm.Invest GmbH übertragen werden. Hierfür sollen erforderliche Grundstücke der Hamm.Invest GmbH als Kapitaleinlage zum Buchwert zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass die Sanierung der Glückauf-Halle aus dem städtischen Haushalt finanziert wird. Die städtischen Vertreter in den Gremien der Hamm.Invest GmbH sollen die entsprechenden Beschlüsse fassen.
Die bauliche Planung umfasst unter anderem ein Krüppelwalmdach, eine stützenfreie Etagenplanung sowie eine Wandheizung. Zur Erfüllung der Brandschutzauflagen wird ein zweiter Rettungsweg durch eine neue Treppe realisiert. Ein barrierefreies Konzept wird im Rahmen der Baugenehmigung erstellt. Für den Garten ist die Installation einer Wärmepumpe vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 2.812.000 Euro, verteilt auf die Kostengruppen 200 bis 700. Die Finanzierung erfolgt durch die Hamm.Invest GmbH mittels Darlehen, welches durch ein Mietmodell mit der Stadt refinanziert wird. Ab 2026 fallen jährliche Mietaufwendungen von etwa 130.000 Euro an. Die jährlichen Bewirtschaftungskosten werden auf rund 20.300 Euro geschätzt, während für die Instandhaltung jährlich etwa 34.000 Euro eingeplant sind. Für die Jahre 2025 und 2026 sind Auszahlungen in Höhe von 57.300 Euro beziehungsweise 97.975 Euro vorgesehen. Der Beratungsprozess durch die zuständigen Ausschüsse und die Bezirksvertretung ist bis zum Ratssitzungstermin am 10. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.2Änderung der Gesellschaftsverträge der WestfalenTarif GmbH und der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbHZur Vorlage · BV-1729/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Anpassung der Gesellschaftsverträge der WestfalenTarif GmbH sowie der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH beraten. Grundlage für diesen Vorgang ist das 3. NKFWG NRW, welches zum 5. März 2024 Änderungen im Kommunalrecht bewirkt hat. Diese Neuerungen ermöglichen Erleichterungen bei der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen für Unternehmen und Einrichtungen in Gesellschaftsform.
Um diese Vereinfachungen für die WestfalenTarif GmbH und die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH nutzen zu können, ist eine entsprechende Änderung der jeweiligen Satzungen erforderlich. Da beide Gesellschaften als Kleinstkapitalgesellschaften eingestuft werden können, sollen die administrativen Prozesse angepasst werden. Die Stadt Hamm hält an beiden Unternehmen mittelbare Beteiligungen.
Durch die Umsetzung der Änderungen wird eine Reduzierung des Aufstellungs- und Prüfungsaufwandes angestrebt, was zu Einsparungen bei den internen sowie externen Kosten innerhalb der Gesellschaften führen kann. Der Rat soll den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen und die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH anweisen, dem Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie der Mandatierung zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der WestfalenTarif GmbH zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.3Anpassung von Regelungen zu Jahresabschluss und Lagebericht bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Trianel GmbHZur Vorlage · BV-1730/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1730/2024 des Amtes für Konzernsteuerung sieht die Anpassung der Gesellschaftsverträge von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Trianel GmbH vor. Hintergrund sind die geänderten gesetzlichen Vorgaben des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes NRW sowie die neuen Regelungen der CSRD-Richtlinie und des Handelsgesetzbuchs.
Ziel der Anpassungen ist es, die bisher einheitliche Koppelung an die strengen Abschlussregeln großer Kapitalgesellschaften durch eine größenabhängige Differenzierung nach den HGB-Größenklassen zu ersetzen. Durch die Berücksichtigung der jeweiligen Klassen für Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sollen der personelle sowie der zeitliche Aufwand bei der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht reduziert werden. Die Vorlage umfasst zudem Regelungen zur Pflicht der Geschäftsführung zur ordnungsgemäßen Erstellung der Abschlüsse, zur Möglichkeit einer freiwilligen Prüfung durch die Gesellschafterversammlung sowie zur Gewährleistung der Einsichtsrechte für Gesellschafter und Rechnungsprüfungsämter.
Für die Gesellschaften der Größenklassen Trianel GmbH, TGH, TKL, TWB und TWB II sind keine Anpassungen vorgesehen. Der Rat der Stadt Hamm soll den Änderungen zustimmen, wobei Anpassungen bei Notwendigkeit ohne wesentliche Inhaltsänderung zulässig sind. Sollte die vollständige Umsetzung bis zum Jahresende 2024 nicht möglich sein, wird die Anwendung der Anpassungen für das Geschäftsjahr bis zum 31.12.2024 gestattet. Die Änderungen sind der Bezirksregierung Köln anzuzeigen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.4Umstellung des Rechnungswesens auf S/4 HANA - Beraterausschreibung und SachstandZur Vorlage · BV-1727/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant gemeinsam mit den Töchtern KJC AöR und ASH die Umstellung des Rechnungswesens auf das System S/4 HANA. Da der technische Support der aktuellen SAP-Version zum 1. Januar 2028 endet, muss die Planung für das neue System bis zum 1. März 2027 vorliegen. Das Vorhaben wird als Gemeinschaftsprojekt mit der Stadt Münster durchgeführt, wobei die Kosten für gemeinsame Leistungen im Verhältnis 40 zu 60 zwischen Hamm und Münster aufgeteilt werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzen und Controlling sieht die Vergabe externer Beratungsleistungen an die best practice consulting AG vor, wobei der Beratungsbeginn für Januar 2025 vorgesehen ist. Zudem soll die Beschaffung zusätzlicher Tools über die citeq zur Umsetzung der SAP-Lizenzkonvertierung erfolgen. Für die Projektbegleitung durch die citeq sind personelle Kapazitäten zwischen 7,4 und 8,5 Vollzeitäquivalenten kalkuliert.
Die vorläufige Projektkalkulation für den Zeitraum von 2025 bis 2028 beläuft sich auf prognostizierte Gesamtkosten von 3.403.753 Euro. Die jährlichen Aufwendungen bewegen sich dabei in einer Spanne zwischen 707.210 Euro und 973.958 Euro. Die Kosten für die Kernverwaltung sind bereits im Haushalt veranschlagt, eine entsprechende Fortschreibung erfolgt zum Haushalt 2026. Die Kosten für weitere Tools zur Migration oder Berechtigungssteuerung befinden sich derzeit noch in der Erarbeitung. Der Personalrat wurde über das Vorhaben informiert.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.5Wechsel der Geschäftsführung der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbHZur Vorlage · BV-1731/2024 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm plant einen Wechsel in der Geschäftsführung der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH. Laut der Beschlussvorlage BV-1731/2024 soll der bisherige Geschäftsführer zum 31. Dezember 2024 abberufen werden. Zum 1. Januar 2025 ist die Bestellung eines neuen Geschäftsführers vorgesehen.
Der Aufsichtsrat der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH hat die Nachfolge in seiner Sitzung am 8. November 2024 einstimmig beschlossen. Da gemäß dem Gesellschaftsvertrag der HGB die Bestellung der Geschäftsführung die Zustimmung des Rates der Stadt Hamm erfordert, wird das Vorhaben zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Beratungsablauf sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 27. November 2024 sowie im Hauptausschuss am 9. Dezember 2024 vor. Die endgültige Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 10. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.6Umbesetzung in der Gesellschafterversammlung sowie in der Geschäftsführung der Sport und Freizeit Hamm gGmbHZur Vorlage · BV-1737/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm berät über eine personelle Neubesetzung in der Gesellschafterversammlung sowie in der Geschäftsführung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, ein Mitglied aus der Gesellschafterversammlung mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 abzuberafen und ab dem 1. Januar 2025 ein neues Mitglied zu entsenden. Parallel dazu sollen die Vertreter in der Gesellschafterversammlung angewiesen werden, den bisherigen Geschäftsführer zum Jahresende aus seinem Amt zu entlassen und eine neue Geschäftsführerin mit Wirkung zum 1. Januar 2025 zu bestellen.
Die Begründung für diese personellen Veränderungen stützt sich auf Erfahrungen aus dem Jahr 2019. Es wird angeführt, dass eine enge Verbindung zwischen der Geschäftsführung und der Leitung der Sportabteilung erforderlich sei, um kurze Entscheidungswege in der Kooperation zwischen der Gesellschaft, der Sportverwaltung und dem Westfälischen Turnerbund zu gewährleisten. Durch die Zusammenlegung dieser Funktionen sollen Synergieeffekte für das operative Geschäft sowie für weitere Projekte genutzt werden können. Der bisherige Geschäftsführer bleibt durch seine Entsendung in die Gesellschafterversammlung weiterhin in wesentliche Entscheidungsprozesse der Gesellschaft eingebunden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.7Verschmelzung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH auf die Hamm.Invest GmbHZur Vorlage · BV-1742/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm plant die Verschmelzung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH auf die Hamm.Invest GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2025. Mit diesem Vorhaben ist auch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hamm.Invest GmbH verbunden. Die kommunalen Vertreter sollen angewiesen werden, dem Verschmelzungsvertrag in den zuständigen Gremien zuzustimmen und die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten.
Ziel der Zusammenführung ist es, Synergien zwischen beiden Gesellschaften zu nutzen, ohne die bisherigen Geschäftsfelder aufzugeben. Während die Hamm.Invest GmbH Aufgaben der Projektentwicklung sowie der Errichtung und Unterhaltung kommunaler Hochbauten übernimmt, umfasst das Spektrum der SEG die Grundstückserwerbe, die Vermögensverwaltung sowie die Sanierung und Veräußerung von Immobilien in bestimmten Quartieren. Die inhaltliche und finanzielle Trennung der Aufgabenbereiche soll künftig über eine Spartenrechnung erfolgen.
Im Bereich der Geschäftsführung sieht die Vorlage die Bestellung eines weiteren Geschäftsführers für die Hamm.Invest GmbH vor, sodass die Gesellschaft künftig von zwei Personen im Nebenamt vertreten wird. Bestehende personelle Strukturen, bei denen Mitarbeiter aus der Querschnittsverwaltung und dem Baubereich über Dienstleistungsverträge eingebunden sind, sollen beibehalten werden, um die Fachexpertise der Bauverwaltung weiterhin zu nutzen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 4.Verschiedenes