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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Beschlussfassung durch den Ausschuss
- 2.1Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 19.09.2024
- 2.2Bestellung eines neuen Schriftführers, Herrn Dennis Grimm
- 3.Empfehlungen an den Rat
- 3.1Weiterführung des Vertrages zwischen der Stadt Hamm und dem Träger des Frauenhauses in Hamm, des Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., einschließlich Erweiterung zum 01.01.2025Zur Vorlage · BV-1680/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Weiterführung des Vertrages mit dem Träger des Frauenhauses, der Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., ab dem 1. Januar 2025 entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht eine Erweiterung der bisherigen finanziellen Beteiligung vor. Ein Bestandteil ist die vertragliche Regelung der städtischen Kostenbeteiligung für eine zusätzliche Fachkraftstelle, die sich auf die Arbeit mit den im Frauenhaus lebenden Mädchen und Jungen konzentriert. Ziel dieser Stelle ist die Verbesserung der Kooperation mit dem Jugendamt sowie Schulen und die Durchführung pädagogischer Angebote für die Kinder.
Darüber hinaus umfasst der Vorschlag die finanzielle Beteiligung an einem Beratungs- und Begleitangebot für von Gewalt betroffene, geflüchtete und zugewanderte Frauen. Zudem soll die Finanzierung einer Vernetzungs- und Informationsstelle für diese Zielgruppe über einen Zuwendungsbescheid geregelt werden. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm belaufen sich auf einen Eigenanteil von 178.617 Euro. Während für die neue Fachkraftstelle landesgeförderte Mittel vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe beantragt wurden, soll die verbleibende Kostenlast über den Vertrag zur Unterhaltung des Frauenhauses abgedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 3.2Hamm wird assistenzhundfreundliche KommuneZur Vorlage · BV-1695/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, sich als assistenzhundfreundliche Kommune zu erklären. Gemäß der Beschlussvorlage BV-1695/2024 soll die Verwaltung Maßnahmen umsetzen, um den Zutritt von Assistenzhunden zu allen öffentlich zugänglichen städtischen Gebäuden zu gewährleisten und diese in den Räumlichkeiten willkommen zu heißen.
Die Grundlage hierfür bilden bundesrechtliche Regelungen wie das Behindertengleichstellungsgesetz und die Assistenzhundeverordnung, die den Begleitstatus dieser Hunde rechtlich absichern. Da es jedoch weiterhin zu Verweigerungen des Zutritts kommen kann, soll durch die Initiative Barrieren abgebaut werden. In Anlehnung an die Kampagne „Assistenzhund willkommen“ des Vereins Pfotenpiloten e.V. wird eine verstärkte Aufklärungsarbeit angestrebt, um das Verständnis für die betroffenen Personen zu stärken.
Die geplanten Maßnahmen der Verwaltung umfassen die Information der Mitarbeitenden über die geltenden Zutrittsrechte sowie die Anpassung der Hausordnungen in städtischen Gebäuden, damit Assistenzhunde explizit von etwaigen Hundeverboten ausgenommen sind. Zudem sollen die Gebäude mit entsprechenden Aufklebern ausgestattet werden, die vom Verein Pfotenpiloten e.V. bereitgestellt werden. Ergänzend dazu ist eine Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Ein vorangegangener Beschluss des Rates aus dem Jahr 2022 ermöglicht bereits die Befreiung von der Hundesteuer für Assistenzhunde auf Antrag.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 26.11.2024 · Behindertenbeirat
- 3.3Umsetzung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit hier: Mittelweiterleitung an den Kirchenkreis HammZur Vorlage · BV-1676/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die Finanzierung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“ (WDT) unter der Trägerschaft des Kirchenkreises Hamm fortzuführen. Ziel ist die Umsetzung des kommunalen Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Die geplante Förderung umfasst die Weiterführung von Stellenanteilen sowie die Durchführung von Projekten für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2032, sofern die Finanzierung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gesichert ist.
Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 154.000 Euro. Davon entfallen maximal 140.000 Euro pro Jahr auf Zuschüsse aus dem Bundesprogramm und 14.000 Euro auf den städtischen Eigenanteil. Über die gesamte Laufzeit bis Ende 2032 ergibt sich ein Gesamtauszahlungsbetrag von 1.232.000 Euro.
Da es aufgrund des zweistufigen Antragsverfahrens zu Verzögerungen bei der Erteilung des Förderbescheids kommen kann, sieht die Vorlage eine dreimonatige Überbrückungsfinanzierung vor. Um den nahtlosen Übergang der Personalstellen und Projekte zu gewährleisten, sollen im Bedarfsfall 38.500 Euro aus dem Jahresetat zur Verfügung gestellt werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel sowie der Genehmigung zukünftiger Haushalte.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 3.4Kommunaler IntegrationsplanZur Vorlage · BV-1574/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Kommunalen Integrationsplan für die Jahre 2024 bis 2029 beschließen. Dieser Plan ersetzt das bisherige Integrationskonzept und dient der Darstellung eines kommunalen Integrationsmanagements. Die Verwaltung erhält den Auftrag, im Rahmen des Fünfjahreszeitraums jährliche Workshops mit Beteiligten aus der freien Wohlfahrtspflege sowie Migrantenselbstorganisationen durchzuführen. Im Jahr 2029 soll eine Fortschreibung des Plans erfolgen.
Die inhaltliche Ausgestaltung orientiert sich an drei Zieldimensionen. Die erste Dimension umfasst Themen wie Spracherwerb, Bildung, Gesundheit und Wohnen für Neuzugewanderte innerhalb der ersten drei Jahre nach Einreise. Die zweite Dimension fokussiert auf die nachhaltige Integration in Regelsysteme, insbesondere in den Bereichen Arbeit, Qualifizierung und Gesundheitsversorgung. Die dritte Dimension befasst sich mit der gesellschaftlichen Teilhabe sowie transkulturellen Wertesystemen.
Zudem wird der Beitritt zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) thematisiert, dessen formale Umsetzung für das erste Halbjahr 2025 vorgesehen ist. Die Stadt beabsichtigt, den zehnpunktigen Aktionsplan der Koalition in ihre Strategien und Programme zu integrieren. Während die Erstellung des Integrationsplans als Querschnittsaufgabe keine direkten finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat, werden die Kosten für die einzelnen Maßnahmen durch die jeweils zuständigen Stadtämter getragen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 27.11.2024 · Integrationsrat
- 4.Verschiedenes