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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Vorstellen neuer Schulleitungen
- 2.Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 2.1Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.02.2024
- 2.2Bestellung eines Schriftführers
- 2.3Martin-Luther-Schule, Errichtung eines 2. baulichen Rettungswegs am ErweiterungsbauZur Vorlage · BV-1493/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Heessen hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung eines zweiten baulichen Rettungswegs am Erweiterungsbau der Martin-Luther-Schule vorgelegt. Da das Gebäude derzeit nur über ein innenliegendes Treppenhaus verfügt, entspricht die aktuelle Situation nicht den geltenden bauaufsichtlichen Anforderungen sowie der Bauordnung NRW, welche mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorschreiben.
Geplant ist die Installation einer eingeschossigen Stahlausstreppe an der Giebelseite des Gebäudes. Die Maßnahme umfasst neben den Stahlbauarbeiten auch Tiefbau- und Fundamentarbeiten, Elektro- und Blitzschutz sowie Anpassungen im Bereich des Garten- und Landschaftsbau. Zudem sollen die Flucht- und Rettungswegpläne aktualisiert werden. Die Umsetzung soll durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Fachplanungsbüros erfolgen, wobei die Abstimmung mit der Feuerwehr, dem Bauordnungsamt und der Schulleitung vorgesehen ist.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf circa 120.000 Euro, wobei die Finanzierung durch städtische Mittel sichergestellt ist. Die Durchführung sowie die Abrechnung der Baumaßnahme sind für das zweite und vierte Quartal des Jahres 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.4Realschule Heessen | Sanierung Schulhof u. Abwasserleitungssystem BaubeschlussZur Vorlage · BV-1494/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Heessen befasst sich mit einem Beschlussvorschlag zur Sanierung des Schulhofs sowie der Abwassergrundleitungen der Realschule Heessen. Vor der Neugestaltung der Außenanlagen ist die Erneuerung des im Erdreich befindlichen Leitungssystems aus dem Jahr 1967 vorgesehen. Die Umsetzung soll unter Einbeziehung externer Planer erfolgen.
Die baulichen Maßnahmen umfassen den Ausbau des bestehenden Asphaltbelags und die Verlegung eines neuen Betonsteinpflasters. Geplant ist zudem die Installation ortsfester Bänke sowie die Einrichtung eines Bereichs für Street-Workout-Übungen, wobei Natursteinquader aus einer rückgebauten Trockenmauer verwendet werden sollen. Im Bereich der Schulsportanlage wird die Weitsprunggrube durch ein multifunktionales Kleinspielfeld mit Kunststoffsportbelag und einem vier Meter hohen Ballfangzaun ersetzt. Zudem soll die 90 Meter lange Kurzstreckenlaufbahn überarbeitet und eine Fallschutzfläche für die Kletterwand angelegt werden.
Der Baubeginn ist für den Herbst 2024 geplant, wobei die Dauer der Arbeiten etwa fünf bis sechs Monate beträgt. Die Organisation erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung, um Beeinträchtigungen des Schulbetriebs zu minimieren. Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 370.000 Euro; die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2024 bereits vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.5Hermann-Gmeiner-Schule | Sanierung Schulhof BaubeschlussZur Vorlage · BV-1495/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Herringen soll die Sanierung des Schulhofs der Hermann-Gmeiner-Schule beschließen. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung der Spielflächen durch die Einbeziehung von Teilen der angrenzenden Schulsportanlage, um dem Nutzungsdruck entgegenzuwirken. Für die Umsetzung sind Gesamtkosten in Höhe von 210.000 € vorgesehen, wovon 150.000 € im Jahr 2024 und 60.000 € im Jahr 2025 ausgezahlt werden sollen. Die Mittel stehen in der Haushaltsplanung zur Verfügung.
Das Planungskonzept sieht verschiedene bauliche Maßnahmen vor. Im Bereich der Schulsportanlage sollen ein Minispielfeld mit Kunststoffrasen, eine Tischtennisplatte aus Beton sowie eine Seilkletterpyramide errichtet werden. Zudem sind die Installation einer Streetball-Basketballanlage und die Erneuerung von Sitzbänken geplant. Auf dem Schulhof selbst sollen eine neue Schaukelanlage, ein Bodentrampolin sowie Kletternetz-Kombinationen und Hüpfspiele installiert werden. Ein Bestandteil der Maßnahme ist zudem die Verbesserung der Entwässerung, um Nutzungseinschränkungen bei Regen zu vermeiden. Parallel dazu prüft die Verwaltung Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung an der angrenzenden Straße, etwa durch eine Fahrbahnverengung oder eine Bremsschwelle. Die Umsetzung ist ab dem Spätsommer 2024 geplant und wird voraussichtlich drei bis vier Monate dauern.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 06.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.Empfehlung an den Rat
- 3.1Anpassung der Entgeltordnung der vhs zum 01.07.2024Zur Vorlage · BV-1504/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Volkshochschule Hamm beabsichtigt, ihre Entgeltordnung zum 1. Juli 2024 anzupassen. Mit dem Ende des Juni 2024 wird die Möglichkeit der Barzahlung eingestellt. Zukünftig sollen Teilnehmendenentgelte per EC- oder Kreditkarte sowie per Lastschrift erhoben werden. In begründeten Einzelfällen bleibt die Erstellung von Rechnungen weiterhin möglich.
Die Änderung erfolgt aufgrund von Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes, welches das bisherige Barzahlungsverfahren als kritisch bewertete und eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands durch dessen Abschaffung befürwortete. Zudem wurde im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung der Unfallkasse NRW auf die damit verbundenen Risiken hingewiesen. Da Barzahlungen derzeit weniger als 10 Prozent der Einnahmen ausmachen, wird die Umstellung als umsetzbar eingestuft. Die Anpassung umfasst die Streichung von Verweisen auf Barzahlungen in den entsprechenden Abschnitten der Entgeltordnung.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.2Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ durch freie TrägerZur Vorlage · BV-1502/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1502/2024 des Amtes für schulische Bildung sieht die Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“, „Rucksack KiTa“ sowie des Landesprogramms „Rucksack Schule“ vor. Zur Durchführung der Programme sollen die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems und der Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Hamm e.V. beauftragt werden. Für das Kita-Jahr 2024/2025 sind kommunale Kosten in Höhe von 135.750,00 € für das Jahr 2024 und 225.000,00 € für das Jahr 2025 vorgesehen. Für den Zeitraum vom 1. August 2024 bis zum 31. Dezember 2024 stehen Landesfördermittel in Höhe von 33.300,00 € zur Verfügung, woraus sich Gesamtkosten von 394.050,00 € ergeben. Die Beauftragung der Träger sowie die Erteilung der Bewilligungsbescheide durch die Verwaltung stehen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die aktualisierte Förderrichtlinie beinhaltet eine Grundqualifizierung der Elternbegleiter:innen in sechs Modulen. Die Landesstelle Schulische Integration entwickelt die entsprechenden Module und Materialien weiter und unterstützt die Kommunalen Integrationszentren. Die Richtlinie schreibt vor, dass Unterrichtsinhalte aus dem Sachunterricht und dem Herkunftssprachlichen Unterricht in den Elterngruppen thematisiert werden. Die Untere Schulaufsicht ermöglicht es ausgewählten Lehrkräften, die Elterngruppen aktiv mitzugestalten, um den Transfer aus dem Fachunterricht zu gewährleisten. Im Rahmen des Landesprogramms „Rucksack Schule“ übernehmen die Fach- und HSU-Lehrkräfte eine verstärkte Rolle beim Einsatz ehrenamtlicher Elternbegleiter:innen, während die teilnehmenden Grundschulen die Koordination vor Ort übernehmen. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 25. Juni 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 13.06.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 12.06.2024 · Integrationsrat
- 3.3Ausbau und Stärkung schulischer Betreuungs- und FörderangeboteZur Vorlage · BV-1554/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die angepasste Ausbauplanung für schulische Betreuungsangebote im Primarbereich für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage sieht die bedarfsorientierte Einrichtung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Offenen Ganztagsschule sowie in der Übermidagsbetreuung vor. Zudem wird die Umsetzung weiterer Angebote im Primar- und Förderschulbereich sowie die Umsetzung der Säule III des Bundesprogramms „Startchancen-Programm“ im Rahmen des Kommunalen Unterstützungssystems an Schulen beauftragt.
Zur Kompensation einer Unterfinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen wird eine einmalige Sonderfinanzierung in Höhe von 65.000 Euro aus städtischen Mitteln vorgesehen. Für das Programm „Geld oder Stelle“ an weiterführenden Schulen wird ab dem Schuljahr 2024/2025 eine städtische Finanzierung von 11,5 Prozent für Verwaltungstätigkeiten, Overhead-Kosten und pädagogische Begleitung beschlossen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Auszahlungen und Erträge von 591.500 Euro im Jahr 2024 sowie 765.000 Euro im Jahr 2025.
Die Umsetzung des Startchancen-Programms erfolgt in zwei Kohorten. Für die erste Kohorte ab dem Schuljahr 2024/2025 wurden von der Schulaufsicht sieben Schulen vorgeschlagen, darunter die Bodelschwinghschule, die Gutenbergschule, die Johannesschule, die Ludgerischule, die Matthias-Claudius-Schule, die Karlschule sowie die Friedrich-Ebert-Realschule. Eine Ausweitung des Kommunalen Unterstützungssystems Schule auf alle Schulen bis zum Schuljahr 2027/2028 ist geplant. Da die Förderrichtlinien des Landes noch ausstehen, ist die konkrete Ausgestaltung der Programmanteile derzeit noch offen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.Empfehlungen an den Hauptausschuss
- 4.1Verwendung investiver Haushaltsmittel für die Sanierungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung (SEP) und InklusionZur Vorlage · BV-1507/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss der Stadt Hamm soll die Verwendung von investiven Haushaltsmitteln für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung und der Inklusion beschließen. Die geplanten Maßnahmen umfassen bauliche Anpassungen an verschiedenen Schulen, um eine barrierefreie Beschulung zu ermöglichen. Für die Jahre 2024 und 2025 sind jeweils Auszahlungen in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen, was einem städtischen Eigenanteil von insgesamt 600.000 Euro entspricht. Die Umsetzung der Vorlage soll durch die Verwaltung unter Einbeziehung externer Fachplanungsbüros erfolgen.
Im Fokus stehen dabei zwei größere Einzelmaßnahmen. An der Friedensschule ist der Rückbau einer veralteten Aufzugsanlage aus dem Jahr 1957 und die Installation eines neuen, barrierefreien Aufzugs geplant, wodurch das gesamte Schulgebäude barrierefrei erreichbar werden soll. Am Eduard-Spranger-Berufskolleg soll durch den Einbau einer Aufzugsanlage im Hauptgebäude die Barrierefreiheit für Fach- und Klassenräume sowie die Verwaltung und Teile des Werkstattgebäudes sichergestellt werden. Die Durchführung der Arbeiten ist für 2024 und 2025 in Abstimmung mit der Schulleitung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 4.2Bodelschwinghschule, Errichtung eines Anbaus für die OGS-Nutzung, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1474/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1474/2024 des Immobilienmanagements sieht den Baubeschluss für die Errichtung eines Anbaus an der Bodelschwinghschule vor, um die Kapazitäten der Offenen Ganztagsschule (OGS) zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Schaffung von 69 zusätzlichen Plätzen, wobei der Anbau barrierefrei nach DIN 18040-1 erschlossen werden soll. Klimaschutzmaßnahmen wie eine Photovoltaikanlage, eine Dachbegrünung sowie die Verwendung von Holz sind Bestandteil der Planung. Der Ausführungszeitraum ist für die Zeit von Mitte 2025 bis Mitte 2026 vorgesehen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden mit 1.880.000 Euro beziffert. Die Finanzierung erfolgt unter Beteiligung externer Planer und unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Ein städtischer Eigenanteil beläuft sich auf rund 282.000 Euro. Die restlichen Kosten sollen durch Zuwendungen gedeckt werden, wobei eine Förderung von bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß der Förderrichtlinie Ganztagsausbau beantragt wird. Die Auszahlungen sind für das Jahr 2024 in Höhe von 250.000 Euro und für das Jahr 2025 in Höhe von 1.370.000 Euro geplant.
Für die Bilanzierung wird eine Nutzungsdauer von 80 Jahren angesetzt. Die jährlichen Bewirtschaftungskosten werden auf rund 12.300 Euro geschätzt, wobei für die Instandhaltung ein Betrag von 20.500 Euro einzustellen ist. Die Ausstattungskosten belaufen sich auf 171.000 Euro. Der Beratungsverlauf der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Mitte, die Ausschüsse für Schule und Ausbildung sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Hauptausschuss.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.3Theodor-Heuss-Schule, Errichtung eines Anbaus für die OGS-Nutzung, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1475/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1475/2024 des Immobilienmanagements sieht den Baubeschluss für einen Anbau an der Theodor-Heuss-Schule vor. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung einer Mensa in Holzrahmenbauweise sowie eines Verbindungselements in Massivbauweise, um Platz für einen offenen Ganztag (OGS) mit 104 Sitzplätzen zu schaffen. Die Umsetzung soll unter Einbeziehung externer Planer erfolgen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Der geplante Zeitraum für die Bauausführung reicht von Anfang 2025 bis Mitte oder Ende 2026, sodass die Nutzung ab dem Schuljahr 2026/27 möglich sein soll.
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 2.575.000 Euro, was die reinen Bauarbeiten in Höhe von 2.341.000 Euro sowie die Kosten für die Ausstattung von 234.000 Euro einschließt. Die Finanzierung erfolgt durch erwartete Einzahlungen in Höhe von 2.188.750 Euro, während der städtische Eigenanteil 386.250 Euro beträgt. Die Kostenverteilung umfasst verschiedene Kostengruppen, darunter die Bereiche Bauwerk, technische Anlagen und Außenanlagen.
Für die kommenden Jahre sind Auszahlungen in Höhe von 325.000 Euro für 2024, 1.250.000 Euro für 2025 und 969.000 Euro für 2026 vorgesehen. Die Maßnahme ist gemäß der Förderrichtlinie Ganztagsausbau förderfähig, wobei 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragt werden. Neben den Investitionskosten werden jährliche Bewirtschaftungskosten von etwa 17.100 Euro sowie Instandhaltungsrücklagen von 28.100 Euro veranschlagt. Die Entscheidung über die Vorlage obliegt dem Hauptausschuss, nachdem die Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie in den Ausschüssen für Schule und Ausbildung und für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität erfolgt ist.
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Beratungsfolge
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 5.Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.1Johannesschule, Rückbau SporthalleZur Vorlage · BV-1535/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität soll den Abbruch der Sporthalle an der Johannesschule beschließen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter Einbeziehung externer Planer durch die Verwaltung. Grundlage für diesen Schritt ist ein im Jahr 2023 erstelltes Gutachten zum Schulraumkonzept, das neben dem Rückbau der Halle auch den Bau einer neuen Einfach-Sporthalle sowie verschiedene Erweiterungen und Sanierungen des Schulgebäudes vorsieht.
Die bestehende Sporthalle aus den 1960er Jahren weist bauliche Mängel wie Feuchtigkeit, abgenutzte Böden und veraltete Fenster auf. Zudem entspricht die Raumaufteilung nicht mehr aktuellen Anforderungen, da die vorhandene Umkleidekabine provisorisch unterteilt ist und keine Barrierefreiheit besteht. Eine Sanierung des Gebäudes wird als wirtschaftlich nicht darstellbar eingestuft. Der Rückbau soll Platz für eine geplante Erweiterung der Schule um etwa 860 Quadratmeter schaffen. Bis zur Fertigstellung einer neuen Sporthalle werden Ausweichmöglichkeiten in nahegelegenen Hallen genutzt.
Die geschätzten Kosten für die Planung und den Rückbau belaufen sich auf rund 374.000 Euro, wobei die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Die Kosten des Abbruchs werden den Herstellungskosten der geplanten Erweiterung des Verwaltungstraktes zugerechnet.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 12.06.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit (1. Sitzung)
- 05.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 5.2Beisenkamp Gymnasium | Ganzheitliche Sanierung Schulhof BaubeschlussZur Vorlage · BV-1449/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität beabsichtigt die ganzheitliche Sanierung des Schulhofes am Beisenkamp-Gymnasium. Für das Projekt ist ein städtischer Eigenanteil von 450.000 Euro vorgesehen. Die Maßnahme folgt auf die im Jahr 2022 abgeschlossene Sanierung des Zugangswegs im Haupteingangsbereich der Schule.
Die Notwendigkeit der Arbeiten ergibt sich aus Unebenheiten im Asphaltbelag sowie einem Grundleitungsnetz, dessen Erneuerung aufgrund von Überschwemmungen bei Starkregen erforderlich ist. Die Planung sieht vor, das bestehende Kanalsystem und die Entwässerungseinrichtungen neu zu verlegen. Der vorhandene Asphalt soll abgetragen und verwertet werden, während die Fläche künftig mit einem einheitlichen grauen Betonsteinpflaster versehen wird.
Zusätzlich zur technischen Sanierung umfasst der Entwurf Maßnahmen zur Aufwertung der Aufenthaltsqualität und des Klimas. Geplant sind unter anderem eine etwa sechs Meter hohe Seilkletterpyramide mit Fallschutz aus Holzhackschnitzeln, neue Sitzgelegenheiten sowie die Installation von Liegebänken aus Recycling-Kunststoff. Zur Verbesserung des Kleinklimas sollen Grünflächen erweitert, vier neue Bäume gepflanzt und die Fassadenbegrünung reaktiviert werden. Ein neues Gerätehaus aus Metall wird auf dem Fundament einer bestehenden Gartenhütte errichtet. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für den Spätsommer 2024 vorgesehen, mit einer voraussichtlichen Bauzeit von vier bis fünf Monaten.
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Beratungsfolge
- 18.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 6.Mittteilungsvorlagen
- 6.1Fortgeführte Teilnahme der Stadt Hamm als Schulträger am Deutschland-TicketModelZur Vorlage · MI-252/2024 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm setzt ihre Teilnahme am Deutschland-Ticket-Modell für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen fort. Grundlage hierfür ist ein Runderlass des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. April 2024, der den Schulträgern die Nutzung des Modells auch für das Schuljahr 2024/2025 ermöglicht. Bereits im Juni 2023 hatte der Rat der Stadt Hamm die Verwaltung ermächtigt, am Programm teilzunehmen. Da sich die Rahmenbedingungen für die Stadt als Schulträger nicht verändert haben, wird die Ausgabe des Deutschlandtickets mit einem Finanzierungsvolumen von 2,11 Millionen Euro weitergeführt.
Zusätzlich zur Fortführung des Deutschland-Ticket-Modells bleibt das Angebot der Stadtwerke Hamm bestehen. Für das Schuljahr 2024/2025 stellen die Stadtwerke allen Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden mit Wohnsitz in Hamm das kostenlose MaxiTicket zur Verfügung. Die Information über dieses Angebot erfolgt an die Erziehungsberechtigten sowie die betroffenen Schülerinnen und Schüler.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 24.06.2024 · Hauptausschuss
- 13.06.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 7.Verschiedenes